Grundsätzlich unterliegt die Errichtung von baulichen Anlagen in Deutschland der Baugenehmigungspflicht. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten, in Deutschland ein Gartenhaus ohne Genehmigung zu errichten. Ausnahmen hiervon sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt. Ein Gartenhaus kann dann ohne Genehmigung errichtet werden, wenn es die entsprechenden Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer sind jedoch nicht einheitlich, was bedeutet, dass die Voraussetzungen für ein genehmigungsfreies Gartenhaus von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In jeder LBO finden sich Regelungen, die sogenannte „verfahrensfreie“ oder „genehmigungsfreie“ Bauvorhaben beschreiben. Zudem ist zu beachten, dass auch genehmigungsfreie Gartenhäuser den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.
Die Größe und Höhe eines genehmigungsfreien Gartenhauses variieren von Bundesland zu Bundesland. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben nur grobe Richtwerte sind und die genauen Vorschriften von Bundesland zu Bundesland differieren können.
Hier eine Übersicht über die maximal erlaubten Größen in verschiedenen Bundesländern (Stand 2022, Angaben ohne Gewähr, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde):
| Bundesland | Innenbereich | Außenbereich |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt | kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt |
| Bayern | kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Berlin | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Brandenburg | kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Bremen | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Hamburg | kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Hessen | kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Mecklenburg-Vorpommern | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Niedersachsen | kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt | kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt |
| Nordrhein-Westfalen | kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Rheinland-Pfalz | kleiner 50m³ Brutto-Rauminhalt | kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt |
| Saarland | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen-Anhalt | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Schleswig-Holstein | kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt | kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt |
| Thüringen | kleiner 10m² Brutto-Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
Der umbaute Raum wird in m³ angegeben, was zunächst nicht so einfach zu verstehen ist. Um eine grobe Vorstellung von der Grundfläche zu bekommen, kann man die erlaubte m³-Zahl durch 3 teilen (ungefähr die mittlere Wandhöhe). In Bayern darf man beispielsweise ein Gebäude bis zu 75 m³ umbauten Raum im Innenbereich ohne Genehmigung errichten. Das entspricht etwa einem Gartenhaus mit den Maßen 5 x 5 m.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Abstand zum Nachbargrundstück. In vielen Bundesländern schreibt die LBO einen Mindestabstand von 3 m vor, in einigen Fällen kann dieser aber auch geringer sein.
Die Bauart und Ausstattung eines genehmigungsfreien Gartenhauses ist in der Regel nicht durch die Landesbauordnungen festgelegt. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es sich bei einem genehmigungsfreien Gartenhaus um ein Gebäude handeln muss, das keine Aufenthaltsräume und keine „baulichen Anlagen, die dem Wasserschutz oder der Abwasserbeseitigung dienen“ enthält.
Die verwendeten Materialien und die Farbgebung des Gartenhauses sind in der Regel irrelevant für die Frage der Baugenehmigung. Achten Sie darauf, dass Ihr Gartenhaus keine festen Installationen enthält, die einer Genehmigung bedürfen (z.B.
Ein „echtes" Gartenhaus dient der Nutzung Ihres Gartens und stellt damit eine Nebenanlage zu Ihrem Hauptgebäude, meist Ihrem Wohnhaus, dar. Das heißt, im Gartenhaus lagern Sie Gartengeräte, Terrassenmöbel und Co. Was nicht stattfinden darf, ist eine echte Aufenthaltsnutzung. Gestalten Sie Ihr Gartenhaus mit Heizung, Elektroversorgung und Sanitärausstattung für einen dauerhaften Aufenthalt, wird es zum ganz normalen Wohnhaus. Soll beispielsweise das Jugendzimmer oder das Atelier für die freischaffende Tätigkeit im Gartenhaus unterkommen, handelt es sich aus Sicht des Baurechts um kein Gartenhaus mehr und erfordert eine Nutzungsänderung.
Bei den Überlegungen zu Ihrem Gartenhaus sollten Sie zwei unterschiedliche Fragestellungen trennen, die in der Praxis oft in einen Topf geworfen werden: Zum einen die Frage der Zulässigkeit und zum anderen die Frage der Baugenehmigung. Nicht alles, was keine Baugenehmigung braucht, ist damit automatisch überall zulässig.
Grundsätzlich darf nur innerhalb von Ortschaften gebaut werden - im sogenannten „Innenbereich". Im Außenbereich, also im Wald, auf Wiesen und Feldern, gilt dagegen ein Bauverbot. Eine Ausnahme besteht für bestimmte Bauten, die im Außenbereich unbedingt notwendig sind. Für Ihr Gartenhaus bedeutet das, dass es innerorts als Ergänzung Ihres Wohnhauses unabhängig von seiner genauen Verwendung zunächst einmal errichtet werden darf. Auf Ihrem Wiesengrundstück dürfen Sie es dagegen nur dann bauen, wenn es für die Bewirtschaftung tatsächlich unerlässlich ist.
Aber auch auf Ihrem Baugrundstück innerhalb einer Ortschaft dürfen Sie Ihr Gartenhaus nicht einfach irgendwo aufstellen. Gibt es einen Bebauungsplan, kann dieser das so genannte Baufenster ausweisen. Gemeint ist eine Fläche, in der jegliche Bebauung des Grundstücks angeordnet werden muss. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan bestimmte Nutzungen, etwa ein Gartenhaus, in einem gewissen Rahmen auch außerhalb dieses Baufensters ermöglichen.
Angenommen, Sie planen ein Gartenhaus ohne Genehmigung in Bayern zu errichten. Sie haben ein Grundstück mit einer Größe von 1.000 m² und möchten darauf ein Holzgartenhaus mit einer Grundfläche von 25 m² und einer Höhe von 2,80 m bauen. Wenn das Gartenhaus die Voraussetzungen für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben erfüllt, ist eine formelle Benachrichtigung der Nachbarn in der Regel nicht erforderlich.
Berücksichtigung der übrigen baurechtlichen Vorschriften, wie z.B.
Grundsätzlich ist es möglich, ein genehmigungsfreies Gartenhaus später zu erweitern oder umzubauen, solange die Gesamtgröße und Höhe die jeweiligen Grenzwerte der Landesbauordnung nicht überschreiten.
Wenn Sie ein Gartenhaus ohne Genehmigung bauen, obwohl es den Voraussetzungen für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nicht entspricht, kann die zuständige Baubehörde dies als unzulässigen Schwarzbau werten. Halten Sie sich an sonstige baurechtliche Vorschriften, wie z.B.
Abgesehen von einer Baugenehmigung für Hauptgebäude gibt es auch Fälle einer Baugenehmigung für Nebengebäude. Grob definiert ist ein Nebengebäude eines, das in seiner Bedeutung dem Hauptgebäude untergeordnet ist und zu diesem hinzukommt. Eine Baugenehmigung für Nebengebäude ist daher in etlichen Fällen für Carports, Wintergärten, Garagen, Garten- und Gewächshäuser einzuholen.
Ob ein Nebengebäude genehmigungspflichtig ist, hängt jedoch weniger von seiner Art ab. Vielmehr kommt es dabei unter anderem auf die Größe, auf das Fundament und darauf an, ob die Bauten freistehend oder am Gebäude angebracht sind. So benötigen beispielsweise Bauherren in Brandenburg keine Baugenehmigung, wenn ihr geplanter Wintergarten unbeheizt ist, die Grundfläche max. 20 Quadratmeter und der Brutto-Rauminhalt max. 75 Kubikmeter betragen.
Vor dem Einholen einer Baugenehmigung etwa für einen Carport sollte man zuvor mit dem Nachbarn sprechen, damit es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt. Grundsätzlich muss ein bestimmter Abstand, der sich an der Höhe des geplanten Nebengebäudes bemisst, zum Nachbarn eingehalten werden. Doch nicht in jedem Fall ist ein Carport baugenehmigungspflichtig. Hält es 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ein, darf auch ohne Baugenehmigung gebaut werden.
Auch beim Gartenhaus gibt es bei der Baugenehmigung einiges zu beachten. Handelt es sich dabei nicht gerade um eine einfach zu entfernende Spielmöglichkeit für Kinder, sondern um ein solide errichtetes Nebengebäude auf einem Betonfundament, bedarf dies unter Umständen einer Baugenehmigung. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung bei einem Gartenhaus mit Wohnwert, also einem mit Isolierung, Heizung und Sanitäranlage, zu beantragen.
Ist ein Bebauungsplan vorhanden, sollten bereits bestehende Vorgaben zum Bau von Nebengebäuden eingehalten werden. Im Zweifelsfall sollte man sich auch hier beim zuständigen Bauaufsichtsamt erkundigen, ob eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich ist. Hier ist auch der Antrag einzureichen.
Bevor Sie mit dem ersten Spatenstich beginnen, sollten Sie unbedingt mit der zuständigen Behörde sprechen. Wichtig: Falls Sie für Ihr Gartenhaus oder den Geräteschuppen eine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie zunächst den Antrag und warten Sie die Entscheidung ab. Beginnen Sie erst mit der Bebauung Ihres Grundstücks, wenn Sie die Baugenehmigung in den Händen halten. Die Kosten für einen Bauantrag belaufen sich auf rund 0,5 Prozent der Bausumme.
Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um ein genehmigungsfreies Bauprojekt handelt? Bei der zuständigen Baubehörde vor Ort können Sie sich beraten lassen und ggf. auch eine Bauvoranfrage stellen.
Ein Eigenbau bietet Ihnen den größten gestalterischen Spielraum - innerhalb der baurechtlichen Vorgaben. Im Internet finden Sie als Anregung fertige Baupläne, die Ihnen das Vorhaben erleichtern. Noch einfacher und zeitsparender gelingt das DIY-Projekt mit einem Bausatz. Doch auch hierfür benötigen Sie das richtige Werkzeug. Falls Sie weder handwerklich motiviert, sind noch die Zeit haben, hilft Ihnen eine Fachfirma weiter.
Der Einstieg in Ihre Baugenehmigung sind alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Grundstück besitzen, also Bestandspläne, frühere Baugenehmigungen und etwaige Informationen zu Baulasten oder Grundbucheinträgen. Auf dieser Grundlage erstellt ein planvorlageberechtigter Architekt dann Ihren Bauantrag und reicht diesen in Ihrem Nahmen bei der zuständigen Stelle, also je nach Bundesland, bei der Gemeinde oder direkt bei der Baurechtsbehörde, ein.
Die Baurechtsbehörde prüft zunächst, ob Ihr Antrag alle erforderlichen Unterlagen aufweist und damit vollständig ist. Ist das der Fall, werden zunächst eventuell betroffene Fachstellen, die Gemeinde und die betroffenen Nachbarn angehört. Anschließend erfolgt die eigentliche Prüfung, bei der sowohl baurechtliche Belange als auch mögliche Forderungen und Einwände der angehörten Personen und Stellen einfließen. Im Idealfall erhalten Sie anschließend Ihre Baugenehmigung und dürfen Ihr Gartenhaus aufbauen.
Hinweis: Es kann passieren, dass trotz formaler Vollständigkeit Ihres Antrags im Laufe des Verfahrens dennoch weitere Unterlagen zur Beurteilung bestimmter Sachverhalte durch die Behörde oder eines der Fachämter nachgefordert werden. Ist das der Fall, ruht das Genehmigungsverfahren, bis Ihr Architekt diese Unterlagen beim Amt vorgelegt hat.
Jeder Bauantrag muss aus einer Reihe bestimmter Unterlagen bestehen, die das Amt für die Prüfung benötigt. Diese sind immer gleich und damit auch für Ihr Gartenhaus vorzulegen:
Eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis und die Bestellung eines Bauleiters sind bei so kleinen Vorhaben, wie einem Gartenhaus, normalerweise nicht erforderlich. Bei besonders großen und komplexen Gartenhäusern oder bei besonders schwierigen örtlichen Gegebenheiten kann die Behörde diese Angaben aber trotzdem einfordern.
In Abhängigkeit vom Bundesland und vom durchzuführenden Genehmigungsverfahren ist der Antrag Ihres Gartenhauses mit unterschiedlichen Fristen verbunden: Ungefähr zwei Wochen räumen die Bauordnungen den Behörden ein, um die formale Vollständigkeit Ihrer Unterlagen zu prüfen. Ist diese gegeben, haben Fachstellen, Angrenzer und Gemeinde normalerweise 1 Monat Zeit, sich zu Ihrem Antrag zu äußern. Je nach Verfahren verbleibt anschließend eine Spanne von einem oder zwei Monaten, in denen die Behörde die eigentliche Prüfung durchführt.
Damit Ihr Bauantrag erfolgreich ist, haben wir Ihnen abschließend noch einige Tipps zusammengestellt:
Die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer geben detaillierte Informationen zu Größe, Höhe, Abständen und Bauarten von genehmigungsfreien Gartenhäusern. Praktische Beispiele, FAQs und unsere Checkliste helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Planung Ihres Gartenhaus-Bauvorhabens ohne Baugenehmigung.
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