Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen. Dieses ist doch optisch eine attraktive Ergänzung zur Terrasse, wie auch eine praktische Lösung zur Aufbewahrung sämtlicher Gerätschaften und Gartenmöbel. Doch was gilt es bei der Grenzbebauung in Sachsen zu beachten, insbesondere bei der Errichtung von Gartenhäusern und Schuppen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die relevanten Vorschriften.
Die Grenzbebauung regelt, wie nah Sie an der Grenze Ihres Grundstücks bauen dürfen. Jedes Bundesland legt dies in einer eigenen Bauordnung fest. Die Unterschiede in den Ländern sind allerdings gering: So ist es z. B. der Mindestabstand berechnet sich je nach Gebäudehöhe, die mit einem Wert zwischen 0,25 und 1 multipliziert wird (je nach Bundesland). Diese Abstandsfläche erstreckt sich immer über die gesamte Breite der Fassade. Auch die Frage, ob sich das Grundstück im Kerngebiet oder am Rand einer Kommune befindet, spielt eine Rolle.
Unter Grenzbebauung verstehen Juristen und Behörden per Definition die Errichtung eines Gebäudes direkt an der Grenze zum Grundstück des Nachbarn. Prinzipiell gilt, dass ein bestimmter Abstand zwischen den Gebäuden auf benachbarten Grundstücken einzuhalten ist. Wie breit die Abstandsflächen sein müssen, ist regional unterschiedlich geregelt. Es gilt allerdings nicht nur, die jeweilige Landesbauordnung im Hinblick auf Grenzbebauung zu untersuchen, sondern zudem den Bebauungsplan genau zu studieren.
Welche Vorschriften bezüglich der Grenzbebauung für Ihr Grundstück gelten, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Der Bebauungsplan kann die gesetzlich definierten Abstandsflächen einer Grenzbebauung beeinflussen. Um festzustellen, wo die Grundstücksgrenze verläuft, gelten sowohl das Abmarkungsgesetz als auch das Vermessungs- und Katastergesetz. Üblicherweise wird eine Grundstücksgrenze, zumindest in Städten, mit einem Zaun, einer Hecke oder einer Mauer gekennzeichnet. Verpflichtend ist dies nicht. Die Abstandsfläche eines Gebäudes erstreckt sich über die komplette Fassadenbreite. Handelt es sich bei dem Nachbargrundstück um eine öffentliche Fläche oder einen ebensolchen Weg, müssen sich die Abstandsflächen mindestens zur Hälfte auf dem eigenen Grundstück befinden.
In Sachsen unterliegt der Bau von Gartenhäusern bestimmten Vorschriften. Ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Gebäudes, seiner Nutzung und dem Standort ab. Diese Vorschriften werden in der Sächsischen Bauordnung (§ 61 I Nr. 1 a) SächsBo) geregelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bau eines Gartenhauses in Sachsen ohne Baugenehmigung "genehmigungsfrei " erfolgen. Diese Voraussetzungen sind:
Solange diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten. Es ist dennoch ratsam, vor Baubeginn die örtlichen Bebauungspläne zu überprüfen.
Wenn Ihr Gartenhaus die genehmigungsfreien Maße überschreitet oder es für Wohnzwecke genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Folgende Punkte machen eine Genehmigung notwendig:
In diesen Fällen müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Hierfür benötigen Sie in der Regel Pläne des Gebäudes, einen Lageplan des Grundstücks und eine Baubeschreibung.
Ob für Ihr Gartenhaus in Sachsen ein Grenzabstand notwendig ist, wird durch die Sächsische Bauordnung geregelt. Unter bestimmten Bedingungen kann der Bau eines Gartenhauses direkt an der Grundstücksgrenze erfolgen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Diese Bestimmungen entnehmen Sie § 6 Abs. 8 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO).
Was passiert, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind? Erfüllt Ihr Gartenhaus nicht die genannten Vorgaben, müssen Sie einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. In Sachsen beträgt dieser Grenzabstand in der Regel 3 Meter. Bei größeren Gartenhäusern könnte jedoch ein größerer Abstand erforderlich sein.
Wenn festgestellt wird, dass Ihr Gartenhaus nicht genehmigungsfrei gebaut werden kann, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die damit verbundenen Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühren und den Kosten für die Erstellung des Bauantrags zusammen.
Die Verwaltungsgebühren für die Beantragung einer Baugenehmigung in Sachsen variieren und liegen zwischen 50 und 100 €, abhängig von der Größe des Gartenhauses.
Die Erstellung eines Bauantrags ist in der Regel kostenintensiver. Ein Bauantrag darf nur von einem sogenannten Bauvorlageberechtigten erstellt werden, in den meisten Fällen einem Architekten. Alternativ können Sie einen Bauantragsservice nutzen, der in der Regel kostengünstiger ist.
Es besteht aber trotz der Genehmigungsfreiheit keine Rechtsfreiheit. Berücksichtige, dass trotz Regelung auf Ebene des Bundeslandes auch Gemeinden weitere Vorschriften zur Bebauung erlassen können. Für Kleingärten bestehen eigene Vorschriften nach dem Bundeskleingartengesetz. Demnach brauchen Kleingärtner keine Baugenehmigung für ein Gartenhaus, wenn es höchstens 24 Quadratmeter groß ist.
Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten. Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf.
Da sich eine Grenzbebauung auf die Privatsphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig (für Garagen jedoch in der Regel nicht). Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt informiert. Im Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn hinzugezogen und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Den Nachbarn vor vollendete Tatsachen stellen, können Sie hingegen nicht. Sobald Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandflächen ankreuzen, wird Ihr Nachbar benachrichtigt. Das ist im Nachbarschaftsrecht festgelegt. Stimmt er der Grenzbebauung nicht zu, wird keine Baugenehmigung erteilt. Wer dennoch baut, macht sich strafbar.
Informieren Sie Ihren Nachbarn frühzeitig über die Planung Ihres Gartenhauses. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis erleichtert neben der Umsetzung auch spätere Reparaturarbeiten. Nachbarschaftsrecht: Welche Regeln gelten?Das Nachbarschaftsrecht bezieht sich sowohl auf Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser und frei stehende Häuser mit Garten.
Hinweis: Abgesehen von einer Grenzbebauung gibt es auch Regeln, wie nah am Nachbarsgrundstück Sie Hecken, Bäume, Sträucher und Co. pflanzen dürfen. Auch ein Kompost oder Misthaufen muss einen Sicherheitsabstand einhalten und darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.
Die Frage, wie viel Abstand zum Nachbargrundstück gehalten werden muss, lässt sich aus dem Stegreif nicht beantworten. Zumal es auch noch darauf ankommt, was gemacht wird. Wenn Sie beispielsweise Grillen wollen, wird Ihr Nachbar mit seiner Forderung, dass Sie mindestens zehn Meter Abstand zu seinem Grundstück halten sollen, nicht weit kommen - zumindest nicht vor dem Amtsgericht Idstein.
Sie möchten die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche unterschreiten? Dafür benötigen Sie einerseits das Einverständnis des betroffenen Nachbarn. Beispiel: Nehmen wir an, die Abstandsfläche zum nächsten Gebäude muss für Ihr Bauvorhaben drei Meter betragen. Das heißt, ihr Haus muss 1,50 m vom Nachbargrundstück entfernt sein und das nächste Gebäude auf dem Nachbargrundstück muss ebenfalls einen Abstand von 1,50 m zum Zaun einhalten. Sie planen jedoch, bis auf einen halben Meter an den Zaun heranzubauen.
Expertentipp: Ein solches Recht zur Grenzbebauung sollten Sie im Grundbuch eintragen lassen. Üblicherweise erhält Ihr Nachbar eine Kompensationszahlung für diese Grunddienstbarkeit. In jedem Fall sollten Sie sich vorab mit der Baubehörde in Verbindung setzen und sich die Genehmigung des zuständigen Bauamts einholen, bevor Sie einen Architekten einschalten.
Wer ohne Erlaubnis zu nah an der Grundstücksgrenze baut, hat ein Problem: Dieses Unrecht verjährt eigentlich nicht. Selbst wenn der Schwarzbau ein halbes Jahrhundert lang niemanden gestört hat und womöglich sogar im Grundbuch eingetragen ist (Ausnahme: regelkonforme Eintragung als Grunddienstbarkeit), bleibt er illegal. Kann ein neuer Eigentümer des Grundstücks nebenan die Beseitigung der widerrechtlichen Grenzbebauung auf Kosten des Grundstückseigentümers, auf dessen Boden der Schwarzbau steht, einfordern?
Ihr Nachbar verstößt mit seinem Schwarzbau gegen die Landesbauordnung oder den Bebauungsplan? Sein Bau ist Ihnen ein Dorn im Auge? Fragen Sie beim Bauamt nach, ob die missfallende Grenzbebauung überhaupt legal ist. Handelt es sich um einen widerrechtlichen Bau, müsste das Bauamt den Grundstückseigentümer des Schwarzbaus eigentlich zum Abriss oder Rückbau auffordern. In der Praxis mischen sich einige Bauämter jedoch nicht in einen Nachbarschaftsstreit ein, obwohl sie es müssten.
Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Recht auf Fenster. Das bedeutet, eine bauliche Anlage darf auch an einer Grundstücksgrenze Fenster haben. Diesem Recht kann der Nachbar jedoch einen Riegel vorschieben, wenn seine Privatsphäre durch das Fenster verletzt wird. Sprich: Können Sie sein Grundstück und vor allem seinen Wohnbereich durch das Fenster beobachten, darf Ihr Nachbar von seinem Fensterabwehrrecht Gebrauch machen und Ihren Fenstereinbau juristisch vereiteln.
Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz regelt verschiedene Aspekte des nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Hier einige wichtige Paragraphen:
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die relevanten Paragraphen der Landesbauordnungen in Bezug auf die Grenzbebauung:
| Bundesland | Relevante Paragraphen | Hinweise |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § [Paragraph] LBO-BW | [Weitere Details] |
| Bayern | Art. [Artikel] BayBO | [Weitere Details] |
| Berlin | § [Paragraph] BauO Bln | [Weitere Details] |
| Brandenburg | § [Paragraph] BbgBO | [Weitere Details] |
| Bremen | § [Paragraph] BremLBO | [Weitere Details] |
| Hamburg | § [Paragraph] HBauO | [Weitere Details] |
| Hessen | § [Paragraph] HBO | [Weitere Details] |
| Mecklenburg-Vorpommern | § [Paragraph] LBauO M-V | [Weitere Details] |
| Niedersachsen | § [Paragraph] NBauO | [Weitere Details] |
| Nordrhein-Westfalen | § [Paragraph] BauO NRW | [Weitere Details] |
| Rheinland-Pfalz | § [Paragraph] LBauO RP | [Weitere Details] |
| Saarland | § [Paragraph] LBO Saarland | [Weitere Details] |
| Sachsen | § [Paragraph] SächsBO | [Weitere Details] |
| Sachsen-Anhalt | § [Paragraph] BauO LSA | [Weitere Details] |
| Schleswig-Holstein | § [Paragraph] LBO SH | [Weitere Details] |
| Thüringen | § [Paragraph] ThürBO | [Weitere Details] |
Hinweis: Die Angaben in dieser Tabelle dienen lediglich als erste Orientierung. Bitte konsultieren Sie die jeweils aktuelle Fassung der Landesbauordnung und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde für detaillierte Informationen.
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde über die genauen Anforderungen und Kosten, um sicherzustellen, dass Ihr Gartenhaus den Vorschriften entspricht.
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