Glätteisen im Handgepäck: Was Sie bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen beachten müssen

Endlich Urlaub! Doch vor dem Entspannen steht die Reisevorbereitung, und oft bereitet das Kofferpacken den größten Stress. Besonders die Bestimmungen für Flüssigkeiten und Kosmetikprodukte im Handgepäck werfen viele Fragen auf. Was darf mit in den Flieger, was muss in den Koffer, und welche Artikel sind überhaupt verboten? Dieser Artikel klärt auf und gibt Ihnen wichtige Hinweise für eine stressfreie Reise.

Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden.

Handgepäck: Was erlaubt ist und was nicht

Handgepäck kann viel Ärger und Wartezeiten ersparen, jedoch gibt es bei der Sicherheitskontrolle einiges zu beachten. Viele Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen an Bord nicht erlaubt, insbesondere bei Flüssigkeiten gibt es strenge Mengenbeschränkungen. Jedes Produkt darf maximal 100 Milliliter der jeweiligen Flüssigkeit enthalten, und alles muss in einen übersichtlichen 1-Liter-Plastikbeutel passen.

Auch Beauty-Gegenstände, die als Waffe zweckentfremdet werden könnten, sind im Handgepäck nicht erlaubt. Dazu zählen ätzende Flüssigkeiten wie Nagellackentferner, sowie spitze Gegenstände wie Nagelfeilen, Pinzetten und Scheren. Eine interessante Ausnahme bilden Rasierer, sofern es sich nicht um einzelne Klingen, sondern um System- oder Einwegrasierer handelt. Auch elektronische Geräte für den Kosmetikgebrauch, wie Glätteisen oder Lockenstäbe, sind erlaubt.

Diese Beauty-Produkte dürfen nicht ins Handgepäck:

  • Nagellackentferner
  • Pinzette (manchmal gehen abgerundete Exemplare durch)
  • Nagelschere (manchmal unter einer Länge von sechs Zentimetern erlaubt)
  • Flüssigkeiten über 100 ml
  • Nagelfeile aus Metall

Diese Kosmetik-Produkte dürfen mit:

  • Rasierer, wenn es ein Einwegrasierer oder Systemrasierer ist (keine einzelnen Klingen)
  • Alle Flüssigkeiten, die 100 ml nicht überschreiten und in einen 1-Liter-Plastikbeutel passen, der wiederverschließbar ist
  • Glätteisen, Lockenstab, elektrischer Rasierer
  • Pudriges Make-up und Kosmetika
  • Nagellack
  • Sprays: Haarsprays, Deos, Sonnenschutz, Rasierschaum (auch je 100 ml)
  • Nagelfeile aus Papier
  • Nagelknipser

Alle Gegenstände, die nicht als Handgepäck erlaubt sind, können im Aufgabegepäck transportiert werden.

Koffer packen – unsere Profitricks für deine Reise | BAUR

Aufgabegepäck: Weniger Einschränkungen

Beim Aufgabegepäck gibt es weniger Einschränkungen, da die Koffer im Frachtraum verstaut werden und für die Passagiere nicht erreichbar sind. Es gibt eine Liste mit verbotenen Gegenständen der Bundespolizei, wie entflammbare Sprays und batteriebetriebene Geräte, zu denen allerdings keine Kosmetika zählen. Einschränkungen beim Einführen gibt es eigentlich nur bei Parfum. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern dürfen pro Person nur 50 Milliliter Parfüm und 250 Milliliter Eau de Toilette zollfrei eingeführt werden.

Diese Beauty-Produkte dürfen ins Aufgabegepäck:

  • Pinzette
  • Nagelschere
  • Flüssigkeiten unbegrenzt
  • Sprays unbegrenzt
  • Glätteisen, Lockenstab, elektrischer Rasierer

Das darf nicht mit:

  • Zu viel eingekauftes Parfum, wenn man aus dem Nicht-EU-Land wieder zurückkehrt

Übrigens: Alle im Duty-Free der EU erworbenen Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitfliegen, dabei gibt es keine Mengeneinschränkungen, vorausgesetzt, die Flüssigkeit befindet sich mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel und wird mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft.

Glätteisen und Rasierer: Dürfen sie mit?

Bei einigen Flugreisen verzichtet man auf großes Gepäck und nimmt nur eine Handtasche mit. Darf das Glätteisen so mitreisen? Wie sind die Bestimmungen für Rasiergeräte?

Glätteisen im Handgepäck: Das geht

Was ins Handgepäck darf und was nicht, geht aus den Regelungen der Internationalen Flugverkehrs-Vereinigung („IATA“) hervor. Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden. Man darf es also im Handgepäck mitnehmen. Das gilt auch für ähnliche Styling-Artikel wie Lockenstäbe oder Epilierer. Falls Ihnen der Transport in der Handtasche zu umständlich ist, können Sie Glätteisen und Co. auch in den Koffer packen.

Im Koffer sind Elektrogeräte mit einem Stecker unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn dort ein Akku verbaut ist. Hier sollten Sie sich vorab über die Leistung informieren und bei der Airlines überprüfen, ob entsprechende Geräte im Aufgabegepäck verstaut werden dürfen. Führen Sie ein Akku-betriebenes Gerät im Handgepäck mit, sollten Sie vorab sicherstellen, dass der Akku geladen ist, da bei der Sicherheitskontrolle die Funktionalität des Geräts überprüft werden kann.

Darf ein Rasierer ins Handgepäck?

Auch Elektro-Rasierer kann man im Handgepäck mitnehmen, solange dort keine Klinge enthalten ist. Hier gilt ebenfalls die Akku-Regelung - falls Sie das Teil also nicht im Innenraum transportieren wollen, kann der elektrische Rasierer auch im Aufgabegepäck mitreisen, solange die Akku-Regelungen eingehalten werden. Bei Handrasierern gibt es Ausnahmen. Ist die Klinge mit Plastik umrandet, darf das Gerät mit ins Handgepäck. Lässt sich die Rasierklinge hingegen entfernen, ist der Innenraum tabu und das Rasiergerät muss in den Koffer. Das gilt auch für Rasiermesser.

Das Handgepäck darf bestimmte Maße nicht überschreiten. Daher sollte möglichst viel ins große Reisegepäck.

Weitere Tipps für eine reibungslose Sicherheitskontrolle

  • Transportieren Sie in Ihrem Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten wollen oder können. Je weniger Handgepäck, desto reibungsloser kommen Sie durch die Sicherheitskontrolle.
  • Legen Sie die Flüssigkeiten immer getrennt vom restlichen Handgepäck vor.
  • Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Hotline Ihrer Airline, wenn Sie unsicher sind, ob und wo Sie ein bestimmtes Gerät mitnehmen dürfen.

Bestimmungen für Reisen in die USA

Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wird um Pulver oder pulverähnliche Substanzen ergänzt, die mit einem Volumen von mehr als 350ml nicht mehr zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sein werden. Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumeninhalt können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, wenn die Substanz nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder diese im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.

Mit diesen Informationen und Tipps sind Sie bestens vorbereitet und können die Sicherheitskontrolle am Flughafen stressfrei passieren. Gute Reise!

tags: #glätteisen #handgepäck #sicherheitskontrolle #flughafen

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen