Im Bereich der Kosmetik gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Wohlbefinden zu steigern. Dabei kommen Anlagen und Geräte mit nichtionisierender Strahlung zum Einsatz. Die bringen allerdings auch Gefahren mit sich, können etwa für Verbrennungen oder Muskelschädigungen sorgen."Deswegen besteht für derartige Geräte, wenn sie gewerblich angewendet werden und bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen, seit dem 31. Dezember 2020 eine Meldepflicht.
Grundlage ist die bundesweit gültige "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSV). Betroffen von den Regelungen sind unter anderem Ultraschall- und Lasergeräte, intensive Lichtquellen wie IPL-Geräte zur dauerhaften Haarentfernung, Hochfrequenz-, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte.
Die Verordnung ist Bestandteil der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts. Sie ist Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten. "Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen", fasst RP-Mitarbeiter Rainer Thielmann zusammen.
Das Regierungspräsidium Gießen überwacht als zuständige Behörde die Einhaltung der Vorschriften in Mittelhessen. Der Betreiber hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Geräte, die schon genutzt werden, müssen nachgemeldet werden.
In der Vergangenheit durften die Anwendungen von jeder Person durchgeführt werden. Das hat sich mit dem neuen Gesetz geändert. Wer die Geräte bedient, muss erfolgreich an einer geeigneten Schulung, Aus- oder Weiterbildung teilgenommen haben. Je höher das Gefährdungspotenzial, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation der Person, die sie anwendet. Rainer Thielmann führt in dem Schreiben weiter aus, dass die Fachkunde ab dem 31. Dezember 2021 auch nachgewiesen werden muss. Geplant ist allerdings, diese Frist bis Ende 2022 zu verlängern, da geeignete Schulungen Corona-bedingt derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden können.
Wichtig: Bestimmte Anwendungen sind seit dem 31. Dezember 2020 nur noch von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung durchzuführen. Auch das regelt die Verordnung.
Für derartige Geräte besteht seit dem 31. Dezember 2020 eine Meldepflicht. "Wir stellen beispielsweise sicher, dass die genutzten Geräte in Deutschland zugelassen sind und keine unverhältnismäßig hohe Strahlung absondern", erklärt der Experte. "Wir können uns außerdem nachweisen lassen, ob die Anforderungen an den Betrieb der Anlagen und Geräte sowie die Anforderungen an die Dokumentation der Anwendungen und der Aufklärungsgespräche erfüllt sind."
Verstöße gegen die genannten Anforderungen sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro pro Verstoß geahndet werden kann. Es gelten u.a. Kontrolllampen, ggf. Schutz Dritter vor schädlichen Wirkungen.
Hinweis: Die EU-Medizinprodukteverordnung gilt neben der NiSV. Sie geht nur vor, sofern sie strengere Regelungen als die der NiSV enthält.
Der Diodenlaser gilt als eine der effektivsten und sichersten Methoden, um Haare dauerhaft zu entfernen. Lange galt die Annahme, dass nur Ärzte mit dem Diodenlaser arbeiten dürften. Fakt ist aber, dass das nirgends geschrieben steht. Es gibt KEIN Gesetz welches den Diodenlaser für die Kosmetik verbietet!
Diodenlaser in Österreich:
Diodenlaser in Deutschland:
Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann in Österreich und Deutschland also problemlos mit der Diode gearbeitet werden.
Unser Tipp: Gewissen Aussagen nicht gleich Glauben schenken, sondern nachfragen und nachprüfen (meistens verbreiten diese Laser- Gerüchte jene Firmen, die ihr IPL Gerät verkaufen möchten).
Um im Bereich der dauerhaften Haarentfernung professionell arbeiten zu können, sind fundierte Ausbildungen und Schulungen unerlässlich. Wir machen dich zum Profi in der Haarentfernung und haben für jedes Niveau das passende Angebot:
Schulungs-Highlights:
Über deinen Online-Zugang kannst du jederzeit auf die Inhalte zugreifen, den Kurs beliebig oft wiederholen und dein gesamtes Team damit schulen.
Vorbereitung zur Arbeitsprobe (Gewerbeanmeldung Österreich):
Wir können dich auf die Arbeitsprobe vorbereiten und dir einen perfekten Start in die Selbstständigkeit geben!
Im Bereich der Haarentfernung können verschiedene Probleme auftreten. Hier sind einige Beispiele und Lösungsansätze:
Problem: "Ich habe ständig Probleme mit meinem Gerät, es ist kaputt und die Firma kümmert sich nicht darum!"
Lösung: Analysieren Sie die Situation, stellen Sie sich ein anderes Gerät vor. Wählen Sie ein Gerät mit zuverlässigem Service und persönlicher Unterstützung im Problemfall.
Problem: "Ich habe eine Sammelklage von KundInnen bekommen, weil nach x-Behandlungen noch immer zu viele Haare da sind."
Lösung: Bieten Sie keine zusätzlichen kostenlosen Behandlungen an, was jedoch keine Verbesserung brachte. Lassen Sie sich zeigen, wie Sie Ihr bestehendes Gerät fachgerecht nutzen können, welche Einstellungen notwendig sind und wie Sie Behandlungen korrekt dokumentieren.
Problem: "Mein Laser ist super stark, hat über 100 Joule, ich verstehe gar nicht, warum die Ergebnisse schlecht sind!"
Lösung: Verlassen Sie sich daher nicht allein auf Marketingversprechen. Frage immer nach Zertifizierungen, technischen Messwerten und unabhängigen Nachweisen. Wir empfehlen, Geräte regelmäßig zu überprüfen - so stellst du sicher, dass die Behandlungsergebnisse stimmen und du verantwortungsvoll arbeitest.
Die Tätigkeitsbereiche der Permanenten Kosmetik sowie Tattoo und Piercing zählen zu den reglementierten bzw. sogenannten „unfreien“ Gewerben. Seit 2003 unterliegt der Arbeitsbereich der Pigmentiererin/des Pigmentierers strengen gesetzlichen Reglementierungen um Komplikationen und Pfusch bestmöglich vorzubeugen.
Wichtig: Seien Sie achtsam und bleiben Sie informiert! Durch die Natur des Arbeits- und Aufgabenbereichs eines Permanent Make-up Artists werden Betriebe regelmaßig kontrolliert. Das bedeutet, dass Sie immer darauf bedacht sein müssen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
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