Grundsätzlich wirkt die Arbeit im Friseursalon auf die meisten Menschen von außen recht harmlos. Allerdings leiden die Beschäftigten nicht selten unter chronischen Erkrankungen und somit mitunter auch unter einer nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit. Die Gefährdungsbeurteilung kann dazu beitragen, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Gefährdungsbeurteilung daher auch im Friseursalon vorgeschrieben.
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Friseure kommen Tag für Tag beim Haarstyling und Haarewaschen in Kontakt mit Wasser - und genau diese Feuchtarbeiten strapazieren die Haut langfristig sehr. Dazu kommen noch verschiedene Kosmetikprodukte, die bei ständigem Kontakt zu chronischen Erkrankungen der Atemwege und der Haut führen können.
Zwar gilt Friseurkosmetika grundsätzlich nicht als Gefahrenstoff und aus diesem Grund ist auch keine entsprechende Kennzeichnung dafür erforderlich. Mit den häufig reizenden Inhaltsstoffen bringen diese aber dennoch eine nicht zu unterschätzende Gefahr mit sich. Dementsprechend wichtig ist es, dass die Mitarbeitenden in einem Friseursalon sowohl auf die richtige Hygiene ihrer Hände als auch auf den Hautschutz großen Wert legen.
Für Arbeitgeber gilt daher, den Mitarbeitern geeignete Produkte zum Schutz und zur Pflege ihrer Haut zur Verfügung zu stellen und mit dem Team zu besprechen, warum diese verwendet werden sollten. Auch sollte die Wassertemperatur an Waschbecken individuell reguliert werden können. Einmalhandtücher, die regelmäßig bei mindestens 60° gewaschen werden, vervollständigen diese Hygienemaßnahmen.
Insbesondere beim Färben kommen Friseurinnen und Friseure nicht selten mit starken Chemikalien in Kontakt. Um die Haut dennoch bestmöglich zu schützen, empfiehlt sich das Tragen von Einmalhandschuhen. Auch beim Haarewaschen können diese verwendet werden, damit die Hände nicht übermäßig strapaziert werden. Ideal geeignet sind Handschuhe, die über das Handgelenk reichen, so dass auch diese trocken bleiben.
Wenn einige Mitarbeitende besonders empfindliche Haut haben, sollte der Arbeitgeber diesen Handschuhe aus Baumwolle zur Verfügung stellen, welche unter den Einmalhandschuhen getragen werden und so noch effektiver die Feuchtigkeit fernhalten. Anders als Kosmetikprodukte zählen Desinfektionsmittel und Reinigungsprodukte durchaus zu den Gefahrenstoffen. Aus diesem Grund sollten bei der Reinigung des Salons oder einzelner Gegenstände immer Haushaltshandschuhe zum Einsatz kommen.
Häufige Feuchtkontakte der Haut können zu irritativen Hautschädigungen führen und die Entwicklung von Sensibilisierungen (Allergien) begünstigen. Die Feuchtbelastung der Haut birgt das größte Gefahrenpotential, da sie die Schutzfunktion der Haut gegenüber irritativen oder sensibilisierenden Stoffen schwächt.
Haarkosmetika können bei gehäuftem ungeschütztem Hautkontakt oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung zu irritativen Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) führen. Dies bezieht sich auf Produkte zur Haarwäsche und -pflege, Produkte zur Farbveränderung (diese können z. B. enthalten: p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, Persulfate), Dauerwellflüssigkeiten (diese können z. B. enthalten: Ammoniumthioglycolate, Fixiermittel, Wasserstoffperoxid) und Stylingmittel (diese können z. B. sensibilisierende Konservierungsmittel enthalten).
Die Ausbringung von Stylingmitteln, insbesondere die Partikelausbringung von Haarsprays, kann zu Belastungen der Atemwege führen. Die Anwendung von Sprays, deren Bereithaltung in Verkaufsständen im Verkaufsraum sowie deren Bevorratung bzw. Lagerung können die Brandgefahr im Arbeitsbereich bzw. den betroffenen Räumen deutlich erhöhen. Dies gilt für alle Aerosolpackungen (Spraydosen), die mit einem leicht- oder hoch entzündlichen Treibmittel, z. B. Propan bzw.
Bestimmte, im Friseurhandwerk vorkommende Stoffe (wie z. B.
Der wichtigste Teil einer Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich, sämtliche mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erfassen. Das ist die Basis für die Ergreifung entsprechender Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter. Sie soll somit vor allem der Sicherheit aller Beschäftigten im Betrieb dienen.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss mit größtmöglicher Sorgfalt dokumentiert werden und ist für Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter vorgeschrieben. Diese Vorschrift bewegt sich innerhalb des derzeitigen Arbeitsschutzgesetzes - ihr muss auch im eigenen Interesse unbedingt Folge geleistet werden.
Insbesondere im Friseurhandwerk ist die Gefährdungsbeurteilung unerlässlich, da sie mögliche Risiken und Gefahrenquellen aufdeckt und zeigt, wo noch Bedarf an einer erhöhten Sicherheit besteht. Auch in einem Friseurbetrieb lauern viele Gefahren, die oft nicht beachtet werden, die aber durchaus schwerwiegende Folgen haben können.
So arbeiten Beschäftigte in Friseursalons oft mehrfach am Tag mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Bleichmitteln, Haarfarbe und anderen Chemikalien. Nicht umsonst zählen Erkrankungen der Haut - bedingt durch den direkten Umgang mit Chemikalien - zu den klassischen Berufskrankheiten eines Friseurs. Weiterhin können auch mögliche Fehlbelastungen auf lange Sicht körperliche Beschwerden mit sich bringen. Auch lange Haare auf dem Boden oder elektrische Kabel, die sich quer durch den Raum ziehen, begünstigen Unfälle durch Stolpern oder Ausrutschen und sollten daher vermieden werden.
Legen Sie Arbeitsbereiche fest und erfassen Sie Tätigkeiten. Damit haben Sie die typischen und häufigsten Gefährdungen und Belastungen für Friseurinnen und Friseure im Blick.
Bei der Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen gilt es stets zwischen den einzelnen Tätigkeiten zu unterscheiden: Beim Reinigen des Salons oder auch beim Schneiden der Haare sind die Risiken ganz unterschiedlicher Natur. Deshalb geht es in erster Linie darum, die Gefahren als solche zu erkennen, zu dokumentieren und dann entsprechend zu beurteilen. Aus der Beurteilung können dann entsprechende Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter festgelegt werden.
Wählen Sie geeignete Maßnahmen, zum Beispiel zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Beim sogenannten STOP-Prinzip handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen, die die Substitution eines Gefahrenstoffs der technischen, organisatorischen und personellen Lösung voranstellt. Erst dann, wenn diese drei Maßnahmen nicht für den Schutz ausreichen, um die Gefahr weitestgehend zu reduzieren, ist es zu empfehlen, personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das heißt, dass die Mitarbeitenden dann zum Beispiel geeignete Handschuhe tragen, um ihre Haut vor dem Kontakt mit chemischen Substanzen zu schützen.
Nach der Durchführung entsprechender Maßnahmen ist es zudem nötig, sicherzustellen, ob diese auch ihre Wirkung zeigen. Wird nach einiger Zeit festgestellt, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, ist es erforderlich, andere Lösungen zu finden und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu erneuern. Wichtig dabei ist für den Arbeitgeber, die Ergebnisse immer schriftlich festzuhalten.
(3) Anlage 2 fasst die Ergebnisse einer branchenweiten typischen Gefährdungsanalyse zusammen und zeigt neben den relevanten Tätigkeiten auch die üblicherweise verwendeten Produktgruppen auf sowie die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefährdungen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber immer die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung übernimmt. Wer einen Friseursalon besitzt, muss auch dafür sorgen, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeitenden durchgehend gewährleistet ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass einzelne Aufgaben oder Maßnahmen an Angestellte übertragen werden können - der Arbeitgeber muss diese nicht allein durchführen, sondern nur festlegen und überwachen. Auch die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung obliegt ihm, nicht zuletzt auch deshalb, da sie im Falle eines Schadens ein rechtlicher Nachweis ist.
(4) Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilung: Wer ist beteiligt? Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Falls vorhanden: betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitsschutzausschuss.
Von einer soliden Gefährdungsbeurteilung im Friseursalon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden, sondern kommt auch dem Betreiber des Salons zugute. Achtet dieser umfassend auf Gesundheits- und Arbeitsschutz, trägt dies wesentlich zur Qualitätssicherung bei. Mit der Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich tägliche Arbeitsprozesse sicherer gestalten und optimieren. Gleichzeitig wird möglichen chronischen Erkrankungen der Mitarbeitenden vorgebeugt, was langfristig auch zu geringeren Fehlzeiten führen kann. Hier können die arbeitsmedizinische Betreuung oder die sicherheitstechnische Betreuung eine hilfreiche Stütze sein.
Beim Arbeitsschutz geht es allerdings um viel mehr als nur darum, Arbeitsunfälle oder Erkrankungen im Berufsalltag zu vermeiden: Die Mitarbeitenden fühlen sich wohler, sicherer und wertgeschätzt - das kommt nicht zuletzt auch ihrer Produktivität, Motivation und Leistungsfähigkeit zugute. Und das ist etwas, das jeder Arbeitgeber gut gebrauchen kann.
Natürlich haben Arbeitgeber viel zu tun. Geht es aber um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheit, so muss dafür immer Zeit gefunden werden - schließlich geht es um die Mitarbeitenden und ihren Arbeitsalltag. So gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Rahmen der BUS Betreuung / Regelbetreuung an Schulungen teilzunehmen, die über das Thema informieren und hilfreiche Tipps zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermitteln. Auch eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist möglich.
Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden gibt es die Option, den Arbeitsschutz auf eigene Faust zu übernehmen. Hierfür ist es erforderlich, an einer solchen Unternehmerschulung teilzunehmen, welche das nötige Wissen vermittelt.
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Mit dem sigePortal und unserem Betreuungsnachweis können Sie augenblicklich eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 vorweisen.
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