Ob bei der privaten Nutzung, in der Industrie, im Handwerk oder in der Gastronomie - Gas gehört in vielen Bereichen zu den wichtigen und unverzichtbaren Arbeitsmaterialien. Da Gase bisweilen über gefährliche Eigenschaften verfügen, ist ein respektvoller Umgang sowie eine fachgerechte Lagerung von Gasflaschen sowohl für Privatpersonen als auch Gewerbetreibende unabdingbar. Doch wie sollten Gasflaschen idealerweise gelagert werden und welche Sicherheitsbestimmungen gilt es dabei zu beachten?
Bei Gasflaschen handelt es sich um Druckbehälter, die sowohl für die Lagerung, als auch für den Transport von Gasen sowie Dämpfen hergestellt werden. Dabei verfügen sie über ein Volumen von bis zu 150 Litern. Als Material für die Gasflaschen dienen primär Aluminium oder Stahl. In der Industrie kommen darüber hinaus nicht selten Gasflaschen aus vergütetem Stahl zum Einsatz.
Die Einsatzgebiete von Gasflaschen sind vielfältig. Häufig werden sie bei der Arbeit mit Metall beim Gasschweißen eingesetzt. Auch wenn sich in vielerlei Hinsicht das Lichtbogen-Schweißverfahren durchgesetzt hat, so gibt es noch immer Anwendungsbereiche, in denen das Gasschweißen einige Vorteile mit sich bringt. Im privaten Bereich bieten Gasflaschen ein vielfältiges Anwendungsspektrum. Dabei dienen diese meist als Brennmittel für Öfen, Herdplatten oder Grills. Da das Gas in etwaigen Bereichen immer vorrätig sein muss, ist eine Lagerung von Gasflaschen unausweichlich.
Die Lagerung von Gasflaschen beschäftigt viele Haushalte und Gewerbebetriebe gleichermaßen. Ob für den Grillabend im Garten, die Heizung der Werkstatt oder den mobilen Einsatz im Handwerk - Flüssiggasflaschen sind aus dem Alltag nicht wegzudenken. Doch wo dürfen diese praktischen Energielieferanten eigentlich gelagert werden, und welche Vorschriften sind dabei zu beachten? Die Antwort auf diese Fragen ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern vor allem eine des Sicherheitsschutzes.
Gelagert werden dürfen Flüssiggas-Flaschen ausschließlich aufrecht und stehend. Bei gewerblicher Lagerung müssen die Gasflaschen immer draußen aufbewahrt werden. Private Haushalte dürfen bis zu 2 Flaschen (11 kg) in der Wohnung in unterschiedlichen Räumen lagern. Der Aufbewahrungsort sollte dabei belüftet sein und darf nicht unter Erdgleiche liegen, das heißt: Keller und Schächte kommen nicht in Frage. Nicht erlaubt sind außerdem Schlafzimmer, Treppenhäuser, Flure und Räume mit Durchgangsverkehr. Am besten stehen Gasflaschen im Freien auf einer ebenen, trockenen Fläche im Schatten. Lagern Sie Gasflaschen senkrecht stehen, und sichern Sie sie gegen Umfallen.
Gasflaschen können auch problemlos im Winter draußen stehen. Das in ihnen enthaltene Flüssiggas Propan kann bis Temperaturen von bis zu minus 42 Grad Celsius verwendet werden. Butan hingegen, das in kleineren Gaskartuschen vertrieben wird, lässt sich bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nicht mehr nutzen.
Aufgrund unterschiedlichster Eigenschaften stellt der Umgang mit Gas immer ein Risiko dar. Eine Vielzahl der bekannten Gase sind leicht entflammbar und bergen allein aufgrund dieser Eigenschaft ein großes Gefahrenpotenzial. Auf der anderen Seite finden sich Gase wie Kohlenmonoxid, das gänzlich farb- und geruchlos ist und entsprechend nicht durch menschliche Sinnesorgane wahrgenommen werden kann. Tritt Kohlenmonoxid unbemerkt aus, führt dies zu einem deutlichen Sauerstoffmangel im Körper. Werden Warnsignale wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Atemnot nicht rechtzeitig erkannt, droht eine lebensgefährliche Kohlenmonoxidvergiftung.
Um entsprechende Gasflaschen richtig zu lagern, müssen stets die darauf angebrachten Plaketten und Warnhinweise beachtet und eingehalten werden. Für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Gasflaschen gelten daher unterschiedliche Gesetze und Richtlinien, an die sich sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen halten müssen.
Die sicherste und regelkonforme Lösung für die Aufbewahrung von Gasflaschen ist die Lagerung im Freien. Dabei müssen jedoch bestimmte Sicherheitskriterien erfüllt werden. Der Lagerplatz sollte gut belüftet, vor direkter Witterung geschützt und für Unbefugte nicht zugänglich sein.
Für Privathaushalte gelten klare Mengenbegrenzungen bei der Gasflaschenlagerung. Im Gebäude dürfen sich maximal zwei Flüssiggasflaschen mit je höchstens 16 Kilogramm Füllgewicht gleichzeitig befinden. Von diesen darf nur eine Flasche angeschlossen und in Betrieb sein.
Diese Regelung bezieht sich auf das Innere des Gebäudes. Zusätzliche Gasflaschen müssen im Freien gelagert werden und können bei Bedarf ausgetauscht werden. Kleinere Flaschen mit bis zu fünf Kilogramm Füllgewicht können unter bestimmten Umständen zusätzlich gelagert werden, wobei hier die spezifischen Bestimmungen der TRF 2021 zu beachten sind.
Für eine sichere Aufbewahrung von Gasflaschen, die gerade nicht in Gebrauch sind, sollten folgende Hinweise beachtet werden.
Flüssiggasflaschen haben eine lange Nutzungsdauer. Die Flaschen werden nach Ablauf einer zehn- bzw. fünfzehnjährigen Prüffrist vor dem nächsten Befüllen überprüft - die aufgedruckte Jahreszahl steht für die nächste reguläre Prüffrist. Das Gas wird nicht ‚schlecht‘ und kann auch nach Überschreiten der Prüffrist noch unbesorgt verbraucht werden.
Die Lagerung von Gasflaschen erfordert Sorgfalt und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen. Durch die Beachtung der genannten Tipps und Vorschriften können Sie das Risiko von Unfällen minimieren und die Sicherheit in Ihrem Zuhause oder Betrieb gewährleisten.
| Aspekt | Sicherheitsmaßnahme |
|---|---|
| Lagerort | Gut belüftet, oberhalb der Erdgleiche, nicht in Kellern, Schlafräumen oder Fluchtwegen |
| Sicherung | Aufrecht stehend, gegen Umfallen gesichert |
| Ventile | Fest verschlossen, mit Schutzkappe versehen |
| Mengenbegrenzung | Maximal zwei Flaschen (11 kg) im Gebäude |
| Temperatur | Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen |
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