Ein gezieltes Hygienemanagement bei chirurgischen Behandlungen ist die Grundlage zur Verminderung der Infektionsgefahr und dient somit zum Schutz des Patienten sowie des zahnärztlichen Personals. Das Auftreten von postoperativen Wundinfektionen ist zwar in der Regel auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, dennoch spielt bei der Vermeidung dieser die konsequente Einhaltung der hygienischen Maßnahmen eine zentrale Rolle.
Gerade im chirurgischen Bereich spielt ein gepflegtes Auftreten eine besonders große Rolle, denn Hygiene und Sauberkeit einer chirurgischen Praxis werden dem Patienten unter anderem auch über das Äußere der Mitarbeiter vermittelt. Frisur und Make-up sollten daher dem Rahmen angepasst sein. Langes Haar muss zusammengebunden werden. Herabhängende Ketten oder lange Ohrringe sind nicht gestattet. Piercings im Gesichtsbereich dürfen nicht entzündlich verändert sein.
Bei Straffungsoperationen im Gesicht müssen Sie einige Punkte zur Frisur beachten: Tragen Sie Ihr Haar normalerweise sehr kurz, kann es hilfreich sein, es in Vorbereitung auf die Operation etwas wachsen zu lassen, um die frischen Operationsnarben in der Anfangszeit besser kaschieren zu können. Kommen Sie zur Operation mit frisch gewaschenen Haaren und verzichten Sie auf Haarspray und Haarfestiger. Bitte tönen oder färben Sie Ihr Haar eine Woche vor der geplanten Operation nicht.
Hier sind einige wichtige Aspekte, die vor einer Operation zu beachten sind, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Wundheilung zu fördern.
Die meisten oralchirurgischen Eingriffe finden nach wie vor im Behandlungszimmer statt, da die Ausstattung in der Regel den Ansprüchen zahnärztlicher Eingriffe entspricht. Bei vorwiegend chirurgischem Behandlungsspektrum ist die Einrichtung eines gesonderten Eingriffsraumes unter logistischen und hygienischen Gesichtspunkten nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert.
Generell unterscheidet das Robert Koch-Institut zwischen Eingriffsraum und OP. Das Behandlungszimmer ist der Kategorie Eingriffsraum zugeordnet und sollte folgende Kriterien erfüllen:
Die Gestaltung des Handwaschplatzes obliegt besonderen Kriterien. Wasserhähne müssen ohne Handbedienung funktionieren, Seife und Desinfektionsmittel in Direktspendern vorhanden sein. Händedesinfektionsmittel dürfen für chirurgische Belange nicht umgefüllt werden, sondern müssen in Originalgebinden zur Verfügung stehen. Einweghandtücher sollten in geeigneten Spendern zusammen mit einer Abwurfmöglichkeit verfügbar sein. Stoffhandtücher können als Einweghandtücher angesehen werden, wenn sie nach jedem Gebrauch desinfizierend gewaschen werden.
Die hygienische Vorbereitung des Behandlungs- oder Eingriffsraumes besteht darin, nicht benötigte Gegenstände zu verräumen beziehungsweise zu entfernen, um zum einen möglichst wenig Kontamination zu verursachen und zum anderen, um mehr Bewegungsfreiheit zu schaffen. Anschließend werden sämtliche Arbeitsflächen gezielt desinfiziert.
Die Praxiskleidung sollte stets frisch aussehen und muss sofort gewechselt werden, wenn sie verunreinigt oder kontaminiert worden ist. Das Ziel der Händehygiene bei oralchirurgischen Eingriffen ist, Verunreinigungen der Hände zu beseitigen und darüber hinaus die transienten und soweit möglich auch die pathogenen Hautkeime zu reduzieren, auch wenn Schutzhandschuhe getragen werden. Diese könnten im Umgang mit spitzen und schneidenden Instrumenten perforiert werden. Schmuck an Händen und Unterarmen sowie Nagellack oder künstliche Nägel sind nicht gestattet.
Präoperativ ist für alle Eingriffe mit speicheldichtem Wundverschluss eine chirurgische Händedesinfektion durchzuführen. Diese beginnt mit dem Waschen der Hände, Handgelenke und Unterarme. Hautschonende Seifen eignen sich besonders dafür. Während des Händewaschens werden die Hände über Ellenbogenniveau gehalten, um ein Zurückfließen des Seifenwassers zu vermeiden. Ein Bürsten der Haut ist obsolet, bestenfalls können verschmutze Nägel mit einer weichen Handwaschbürste gereinigt werden. Nach dem Waschen sind die Hände mit einem Einmalhandtuch gründlich abzutrocknen. Anschließend werden die Hände, Handgelenke sowie Unterarme mit Desinfektionsmittel eingerieben und gut feucht gehalten, wobei auch darauf zu achten ist, dass Fingerkuppen und Fingerzwischenräume gut benetzt sind. Herstellerangaben hinsichtlich der Einwirkzeit sind unbedingt zu beachten.
Das Tragen der OP-Maske soll Keimübertragung durch kontaminierten Aerosolnebel oder Spritzern von Blut und/oder nasopharyngealem Sekret verhindern. Ebenso kann der Mundschutz in gewissem Maße Keime filtern, die beim Sprechen aus dem Nasen- bzw. Rachenraum freigesetzt werden, wodurch die Keimbelastung der Raumluft reduziert wird. Das Tragen der OP-Maske ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie korrekt getragen wird, d.h. Mund und Nase auch wirklich bedeckt sind.
Sterile OP-Mäntel werden hauptsächlich bei Implantationen oder anderen ausgedehnten Eingriffen am Knochen verwendet, da bei diesen Eingriffen die Asepsis eine große Rolle spielt. Sterile OP-Mäntel vermeiden Keimübertragung über die Praxiskleidung und verhindern Infektionswege von der Wunde zum OP-Personal. Verwendet werden können Mehrwegtextilien aus Mikrofilamentgeweben oder Einwegprodukte, die flüssigkeitsabweisend sind und der EN 13795 entsprechen.
Beim Ankleiden der sterilen Mäntel sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
Die RKI-Richtlinie gibt vor, dass Eingriffe mit speicheldichtem Nahtverschluss mit sterilen OP-Handschuhen durchzuführen sind. Sie werden nach der chirurgischen Händedesinfektion und nach dem Anlegen des sterilen Mantels angezogen und müssen bei den kleinsten Perforationen gewechselt werden.
Zur Ablage der Sterilgüter werden Arbeitsflächen (z.B. Schwebetisch, Instrumententisch oder weitere Ablageflächen) steril abgedeckt. Auch hierfür sind sterile und genormte OP-Tücher (Mehr- oder Einwegprodukte) zu verwenden. Lampengriffe sind, wenn möglich, vorher zu sterilisieren. Ist dies nicht möglich, kann das Abkleben mit sterilen Klebefolien eine Alternative sein. Die Abdeckung der sterilen Arbeitsflächen ist Aufgabe der bereits steril eingekleideten Assistenz. Bei Verwendung der Absauganlage der zahnärztlichen Behandlungseinheit sind bei implantologischen oder anderen ausgedehnten Eingriffen auch die Absaugschläuche mit sterilen Bezügen zu versehen. Es muss zudem sterile Kühlflüssigkeit mit einer sterilen Spülvorrichtung eingesetzt werden. Vor dem Öffnen sämtlicher Sterilgüter sind das Sterildatum sowie die Unversehrtheit der Verpackung zu prüfen. Beim sterilen Anreichen der Sterilgüter durch die unsterile Assistenz ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten.
Die vor dem Eingriff durchgeführte Schleimhautantiseptik führt zu einer Reduktion der Keimflora im Speichel sowie Mundraum. Sie ist bei allen invasiven Behandlungen und Patienten mit Infektionsgefahr durchzuführen. Als geeignete Wirkstoffe haben sich Chlorhexidine, Octenidine oder Phenole erwiesen.
Durchführung: Mit Desinfektionslösung kurz den Mund ausspülen, anschließend die Lösung circa eine Minute im Mund verweilen lassen.
Die Desinfektion der Haut um Mund, Nase und Kinn wird durchgeführt, bevor der Patient steril abgedeckt wird. Dabei soll verhindert werden, dass beim Operieren pathogene Keime der Haut in das Operationsgebiet verlagert werden. Geeignete Hautdesinfektionsmittel sind in der VAH-Liste aufgeführt. Die Lösung wird von der Mitte nach außen mit einem sterilen Tupfer aufgebracht. Der Vorgang wird dreimal wiederholt. Make-up ist vorher zu entfernen. Bartträgern sollte eine Rasur nahegelegt werden.
Die sterile Patientenabdeckung wird nach Ablauf der Einwirkzeit des Hautdesinfektionsmittels von der sterilen Assistenz oder dem Operateur vorgenommen. Das Ziel dabei ist es, ein steriles OP-Feld zu schaffen, um ein aseptisches Vorgehen zu gewährleisten. Es eignen sich Mehrweg- oder Einwegabdeckungen aus feuchtigkeitsabweisendem Material. Mehrwegtücher können in der Praxis nach genauen Angaben oder in zertifizierten Wäschereien aufbereitet werden. Einweg-Dentalsets erweisen sich als zeit- und raumsparend. Trockenübungen helfen sich mit der Anwendungstechnik im Vorfeld vertraut zu machen und damit Zeitverluste und unsteriles Handling zu vermeiden.
Im Behandlungszimmer müssen alle kontaminierten arbeits- bzw. patientennahen Flächen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Eine Desinfektion von Wänden und Decken ist nur bei sichtbarer Kontamination erforderlich. Die Absaugschläuche sind nach jedem Eingriff gründlich zu spülen und nach Ende des OP-Programms zu desinfizieren.
Chirurgische Instrumente sind der Risikogruppe kritisch A bzw. kritisch B zugeordnet und sollten gemäß RKI vorzugsweise maschinell aufbereitet werden. Bei manueller Aufbereitung werden sie direkt im Anschluss an die Behandlung in eine gelistete Desinfektionslösung eingelegt. Grobe Verunreinigungen wie eingetrocknetes Blut oder andere Verkrustungen müssen vorher entfernt werden. Ultraschall kann hierbei unterstützend wirken. Bei der Vorreinigung von Instrumenten ist unbedingt der Personalschutz einzuhalten, da die Instrumente noch nicht desinfiziert sind. Eine wasserdichte Schürze, durchstichfeste Schutzhandschuhe sowie eine Schutzbrille sind hierfür die Grundausstattung. Im Anschluss an die Desinfektion folgt die Prüfung auf Sauberkeit und die Funktionskontrolle. Instrumente, die noch mit Verunreinigungen behaftet sind, können nicht sicher sterilisiert werden und sind daher erneut dem Aufbereitungsverfahren zu unterziehen. Für die Sichtkontrolle muss eine Vergrößerungsoptik im Aufbereitungsbereich verfügbar sein. Bei der Funktionskontrolle wird ermittelt, ob Instrumente funktionell noch in einwandfreiem Zustand sind. Schadhafte bzw. korrodierte Instrumente sind auszusortieren. Instrumente mit Schneidekanten wie z.B. Scaler, Küretten etc. sind ggf. nachzuschleifen.
Im Anschluss daran werden die Instrumente der Pflege unterzogen. Dabei werden Gelenkinstrumente mit einem sterilisiergeeigneten Pflegeöl eingesprüht. Übertragungsinstrumente können in Pflegeautomaten oder von Hand geölt werden. Ölreste sollten vor der Sterilisation entfernt werden. Wie für die gesamte Aufbereitung sind auch bei der Instrumentenpflege die Herstellerangaben relevant. Im Gegensatz zu den semikritischen Medizinprodukten werden die chirurgischen Instrumente nun in normgerechten Sterilisationsverpackungen rekontaminationssicher verpackt. Hierfür eignen sich sowohl Instrumentencontainer als auch weiche Sterilgutverpackungen, wie z.B. Einwegsterilisationsverpackungen. Der Einsatz von Instrumentencontainern ist aus hygienischen, ökonomischen sowie ökologischen Gründen zu befürworten. Sie beschleunigen zudem die OP-Vorbereitungen, da nicht zahlreiche einzeln verpackte Instrumente zu öffnen sind. Inhalt, Sterildatum und Chargennummer sind auf der Verpackung zu vermerken. Im Anschluss an die Sterilisation und nach erfolgter Freigabe können die Instrumente geschützt, d.h. in geschlossenen und staubgeschützten Schränken oder Schubladen gelagert werden. Die Lagerungsfrist beträgt bei sachgerechter Lagerung sechs Monate.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und die Beachtung spezifischer Punkte bezüglich der Frisur und Haarpflege vor einer Operation entscheidend sind, um das Infektionsrisiko zu minimieren und eine optimale Wundheilung zu gewährleisten. Dies dient dem Schutz des Patienten und des medizinischen Personals.
Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis
Am Tag der Behandlung müssen die Haare mindestens 4-5 mm lang sein, um die Wuchsrichtung Ihrer Haare optimal bestimmten zu können. Aus diesem Grund schneiden Sie Ihre Haare bitte nicht kurz vor dem Eingriff. Nachdem das Beratungsgespräch durchgeführt wurde, werden Ihre Haare von unseren Experten geschoren.
Der Chirurg kann Ihnen aufgrund Ihrer Haarstruktur vor Ort die Anwendung der Mittel, welche den Wirkstoffen Finasterid und Minoxidil enthalten, empfehlen. Ein Kauf ist jedoch nicht zwingend, sondern es stellt eine reine Empfehlung dar.
Unabhängig davon, ob es sich um Zigaretten, E-Zigaretten, Shisha oder alkoholische Genussmittel handelt - 14 Tage vor und 7 Tage nach der Haartransplantation sollten Sie WEDER rauchen NOCH Alkohol trinken. Bitte folgen Sie diesen Anweisungen, sodass das Ergebnis der Haartransplantation nicht beeinträchtigt wird. Nach der Transplantation ist eine gute Blutversorgung wesentlich und wenn der Patient nach dem Eingriff raucht, kommt es zum Absinken der Sauerstoffspannung im Gewebe und die Wundheilung wird beeinträchtigt. Die Folge ist eine Störung der Heilung der Entzündungsprozesse, Wundkontraktion, Fibroblastenproliferation, Kollagensynthese und das Absinken des Vitamin-C-Spiegels.
Viele sagen jetzt es würde toll aussehen. Die Neurochirurgen haben mir für das Haare Färben direkt drei Monate warten empfohlen. Aber zwei Ärzte (u.a. Hausärztin) meinten zu mir, man kann ruhig zum Friseur gehen und auch ruhig färben lassen, sobald die Kopfhaut wieder verschlossen ist. (ca. 4 Wochen)
In meinem Fall ist das wohl kein Problem, wenn der Friseur etwas aufpasst. Normalerweise habe ich mir die Haare oft selbst gefärbt. Das ist aber wohl dann nicht empfehlenswert und das würde ich mich momentan auch nicht trauen. Ich habe mir einen Friseurtermin für den 30.10. geholt und da werden die Haare dann auch gefärbt. Laut der Ärzten sollte man da am besten zu einem Friseur seines Vertrauens gehen und diesen darauf hinweisen, dass man eine Kopf OP hatte. Dieser wird dann vorsichtig an der Stelle sein. Aber gesund ist färben ja generell nie. Gegen einen Haarschnitt hat keiner was.
Checkliste vor der OP
tags: #frisur #vor #operation #was #beachten
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