Seit Mitte Dezember sind Friseursalons in Deutschland geschlossen. Lange Haare und Zottelbärte sind die Folge. Viele Verbraucher versuchen verzweifelt, direkt Kontakt zu den Friseuren herzustellen, um nach Hausterminen zu fragen. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Ein Friseursalon (Quelle: handwerksblatt.de)
Fakt ist: Friseure bleiben bis mindestens 14. Februar geschlossen. "Anfangs habe ich diese Kommentare belächelt und lustig kommentiert", sagt der Münchner Haarstylist Lars G. auf Anfrage. "Ich hatte mal unter einen Kommentar geschrieben, dass wir das nicht dürfen. Seither bekomme ich private Nachrichten." Bis zu 100 Euro sei ihm für einen Haarschnitt angeboten worden.
Auch unter Instagram-Beiträgen von Friseursalons fragen Kunden öffentlich nach privaten Terminen zuhause.
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können Hausbesuche in einigen Fällen durchführen. Allerdings betrifft diese Regelung Klempner, Monteure, Heizungsinstallateure oder Elektriker, wie einzelne Bundesländer auf Anfrage erklären. Friseure könnten Verbraucher besuchen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Haareschneiden einhalten können. In der Praxis funktioniert das allerdings nur, wenn der fiktive Edward mit den Scherenhänden aus dem gleichnamigen Film zum Einsatz kommt.
Private Treffen sind kein Problem. Heißt: Ein Friseur darf eine befreundete Person (unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen) zum Kaffeetrinken besuchen. Packt der Friseur allerdings seine Scheren und die Lockenwickler aus, wird es kritisch. "Im Grunde geht es bei den Corona-Regeln nicht um Betriebsschließung, sondern um eine Tätigkeitsuntersagung", erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.
Das bestätigen auch die Pressestellen aus den zuständigen Ministerien in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf Anfrage.
Steht eine wichtige Operation an und müssen dafür beispielsweise die Haare am Kopf abrasiert werden, dann könnten Friseure in einigen Bundesländern von einer Sondergenehmigung Gebrauch machen und tatsächlich den Kunden besuchen. Dann liegt eine "medizinisch notwendige Leistung" vor. Hier müssten Patienten sich im Extremfall rechtfertigen, warum sie nicht selbst zum Rasierer gegriffen haben oder warum nicht im Haushalt lebende Personen damit beauftragt wurden.
Auch dürfen Friseure die Haare ihrer Familienangehörigen schneiden, sofern diese im eigenen Haushalt leben. Grundsätzlich gilt: Friseure dürften ausschließlich die Haare ihres Partners, ihrer Kinder oder ihrer Mitbewohner schneiden, wenn alle im gleichen Haushalt leben.
In Bremen hatte das Ordnungsamt auf Anfrage behauptet, dass Friseure ihre Kunden zuhause bedienen durften. Schuld war eine Gesetzeslücke in der Verordnung. Diese sah vor, dass generelle Handwerks- und Dienstleistungen auch dann zulässig seien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern im Extremfall nicht eingehalten werden kann. Die Bremer Handwerksammer warnte ihre Mitglieder allerdings, Aufträge für Hausbesuche anzunehmen. "Bedenken Sie das gesundheitliche Risiko, wenn Sie sich in das private Umfeld des Kunden begeben", hieß es in einer Stellungnahme.
Neben einer Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetz könnten Kunden und Friseure mit Bußgeldern belangt werden. Je nach Bundesland werden dann mehrere tausend Euro fällig. In Bayern könnten die Strafzahlung sogar bei 25.000 Euro liegen.
Verbraucher sollten sich gut überlegen, ob sich der Haarschnitt unter diesen Bedingungen lohnt.
Haarspitzen können Frauen mit besonderen Scheren selbst schneiden. Männer können sich die Haare mit Haartrimmer kürzen. Zudem kann man Mützen tragen, um Frizz-Haare zu kaschieren.
Aus dem Teleshooping-Bereich haben derzeit sogenannte Haarschneidesysteme Hochkonjunktur. Hierbei werden die Geräte an den Staubsauger angeschlossen. Das Gerät zieht die Haare an und kürzt sie mit scharfen Messern automatisch auf die gewünschte Länge. Kostenpunkt? 150 Euro. Ergebnis? Eher lustig.
Doch was passiert, wenn sie mit neuer Friese aus dem Haus gehen. Dürfen Polizeibeamte sie anhalten und befragen? Rechtsanwälte erklären, dass dies unwahrscheinlich scheint. Nur wenn es konkrete Hinweise gibt, dass Betroffene gegen Infektionsschutzgesetze verstoßen haben, könnten die Ordnungshüter nachfragen.
Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Nachbarn beobachten, wie ein Friseur Ihnen auf dem Balkon die Haare schneidet.
Obwohl jeder Haarschnitt echte Handarbeit und damit ein Unikat ist, erhalten ausgebildete Friseure ein überschaubares Einkommen. Viele Fachkräfte setzen deswegen auf Schwarzarbeit. Insbesondere seit der Corona-Pandemie ist der Anteil der Schwarzarbeit im Friseurhandwerk erheblich gestiegen.
Zahlen aus dem Jahr 2022 zeichnen ein erschreckendes Bild. Bei Kontrollen des Zolls kam heraus, dass mittlerweile jeder vierte Salon an regulären Abgaben und Löhnen vorbei wirtschaftet. Gerade in Zeiten klammer Kassen floriert das Geschäft mit der Schwarzarbeit und macht den Unternehmen zu schaffen, die ehrlich arbeiten. Noch höher fällt die geschätzte Dunkelziffer aus. So geht der Branchenverband aktuell sogar davon aus, dass der Anteil der Verbraucher, die per Schwarzarbeit einen neuen Haarschnitt erhalten, bei etwa 40 Prozent lanciert.
Angetrieben wird die Schwarzarbeit im Friseurhandwerk von verschiedenen Faktoren:
Es gibt unterschiedliche Formen der Schwarzarbeit. Entscheidend ist hier im Grunde immer, von wem diese ausgeht:
Nicht jeder Handgriff oder jede Hilfsleistung, die in der Freizeit ausgeführt wird, ist mit Schwarzarbeit gleichzusetzen. Der § 8 Abs. 7 SchwarzArbG regelt sehr genau, welche Tätigkeiten tatsächlich keine Schwarzarbeit sind. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten, die von Angehörigen ausgeführt werden. Aber auch Aufgaben, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgen oder die der Selbsthilfe dienen, sind keine Schwarzarbeit. Gleiches gilt für alle Handgriffe, die als sogenannte Gefälligkeit eingestuft werden.
Auch die Regelmäßigkeit spielt bei der Einstufung, ob es sich tatsächlich um Schwarzarbeit handelt, eine elementare Rolle. Wenn Friseure beispielsweise einmal im Monat der Nachbarsfamilie die Haare schneiden und dafür Geld erhalten, ist von Schwarzarbeit die Rede. Erfolgte der Haarschnitt dagegen einmalig, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit.
Generell gilt: Eine illegale Beschäftigung ist immer eine Straftat. Sie kann sowohl für die beschäftigten Mitarbeiter als auch für den Unternehmer mit empfindlichen Strafen einhergehen. Von einer illegalen Beschäftigung ist immer dann die Rede, wenn Mitarbeiter in einem Friseursalon ohne offizielle Anmeldung bei den zuständigen Behörden tätig sind. In diesem Fall werden für die Mitarbeiter weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlt. Für die Mitarbeiter selbst ist eine illegale Beschäftigung zunächst aufgrund der Verdienstmöglichkeiten sehr attraktiv. Doch sie geht auch mit immensen Risiken einher, die den Betroffenen häufig gar nicht bewusst sind. Dazu gehört beispielsweise die fehlende Krankenversicherung. Ebenso sorgen die fehlenden Beiträge in die Rentenversicherung dafür, dass das Risiko der individuellen Altersarmut zunimmt. Auch wenn auf dem Weg in den Salon oder während der Arbeit ein Unfall passiert, sind illegal Beschäftigte nicht abgesichert.
Die Strafen, die bei Schwarzarbeit drohen, sind unterschiedlich. Das komplette Ausmaß der Sanktionen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und meist individuell nach Einzelfall entschieden. In Deutschland kann Schwarzarbeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für die Beauftragung geahndet werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen bis zu 500.000 Euro möglich sind.
Dabei wird in der Regel klar zwischen Unternehmen und Privathaushalten unterschieden. Gerade in Privathaushalten fallen die Bußgelder geringer aus. Werden bei den Sozialversicherungen Anteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorenthalten, droht nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Schwarzarbeit aufgedeckt werden kann. In Friseursalons spielt der Zoll mit seinen Kontrollen eine entscheidende Rolle. In Privathaushalten kann Schwarzarbeit auch durch Tipps und Hinweise von Unbeteiligten bekannt werden. Liegt ein Verdacht auf Schwarzarbeit vor, wird diesem von den zuständigen Behörden generell nachgegangen. Ermittlungen hierzu kann nicht nur der Zoll durchführen. Auch die Polizei oder die zuständigen Ämter werden hier meist aktiv.
Infografik Schwarzarbeit im Friseurhandwerk (Quelle: vfr-verlag.de)
Die Eröffnung eines Friseursalons erfordert eine sorgfältige Planung und die Beachtung rechtlicher Vorgaben. Traditionell ist im Friseurhandwerk ein Meisterbrief erforderlich, um einen eigenen Salon zu führen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief selbständig zu werden, beispielsweise durch eine Ausübungsberechtigung gemäß §7b der Handwerksordnung oder eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO. Alternativ kann ein mobiler Friseurservice gegründet werden, der unter bestimmten Voraussetzungen keinen Meisterbrief erfordert.
Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.
Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall.
Ohne eine Gewerbeerlaubnis können Sie kein Friseurgewerbe anmelden. Der Antrag für eine Gewerbeerlaubnis kann bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde muss die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, abnehmen. Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) oder der Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.
Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Abhängig von der Größe und dem Personalbedarf Ihres Salons kann diese Planung ganz unterschiedlich aussehen.
Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken.
Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.
Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen. Nur, wenn Sie die konkurrierenden Friseurläden in Ihrer Umgebung gut kennen, können Sie sich besser platzieren - in Ihrer Region und auf einem umkämpften Markt.
Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein. Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung.
Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, wie Ihr Personal reagiert, wenn etwas schief läuft. Eine fehlerhafte Behandlung, ein misslungener Haarschnitt oder eine Reklamation müssen freundlich und professionell gehandhabt werden.
Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon.
Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.
Einzelunternehmer gelten als Kleinunternehmer, solange ihr Jahresumsatz zzgl. entfallender Steuern unter 22.000 Euro liegt. Verdienen Sie als Friseursalonbesitzer mehr, müssen Sie Umsatzsteuern entrichten. Dieser Umstand bremst viele Friseursalons, die als Ein-Personen-Betriebe geführt werden.
Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen. Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen.
Die Gründung eines Friseursalons bietet vielfältige Chancen für kreative und unternehmerisch denkende Personen. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Alternativen zum Meisterbrief zu informieren.
Checkliste Friseursalon eröffnen (Quelle: selbststaendig.de)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass private Friseurbesuche während des Lockdowns in Deutschland grundsätzlich untersagt sind. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, beispielsweise bei medizinisch notwendigen Eingriffen oder innerhalb des eigenen Haushalts.
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