Viele glauben, dass die Friseur Abschlussprüfung ausschließlich aus einem praktischen Teil besteht. Doch das ist ein Irrtum! Die Friseur Abschlussprüfung umfasst sowohl einen praktischen als auch einen theoretischen Teil. Dieser Artikel erläutert, was dich in beiden Teilen erwartet und wie du dich optimal darauf vorbereitest.
Früher war die Friseur Abschlussprüfung als Gesellenprüfung bekannt. Dieser Begriff wird auch heute noch verwendet: Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Aber aus welchen Teilen besteht diese Prüfung?
Zuerst ist es wichtig zu wissen, dass es bereits während der Ausbildung eine Zwischenprüfung gibt. Die eigentliche Friseur Abschlussprüfung findet gegen Ende der Ausbildungszeit, etwa im 36. Monat, statt.
Die Friseur Abschlussprüfung besteht aus mehreren Teilen, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten prüfen. Hier ein Überblick:
Im praktischen Teil der Prüfung musst du verschiedene Aufgaben erfüllen, die dein Können als Friseur unter Beweis stellen. Dazu gehören:
Bereits in der Zwischenprüfung wird ein Fachgespräch mit einem "Kunden" erwartet.
Zwar wird der theoretische Teil der Prüfung nicht so stark gewichtet wie der praktische Teil - was für dieses Berufsbild auch absolut logisch ist. Aber ohne bestandene Abschlussprüfung kannst du weder als Friseur noch als Friseurin arbeiten. Das verdeutlicht, dass du dich zumindest auf den theoretischen Teil vorbereiten solltest.
Um dich hier zu unterstützen, gibt es Online-Tests, die sich mit den Prüfungsfragen beschäftigen, die im Allgemeinen in dieser Prüfung vorkommen. Somit bist du bereits auf der sicheren Seite, da die Inhalte der Prüfungen genutzt werden. Zusätzlich können andere Tests verwendet werden, um zum Beispiel eine Sicherheit bei der Gesprächsführung zu erlangen.
Abgesehen von der schriftlichen Prüfung und dem praktischen Prüfungsteil könntest du auf eine mündliche Prüfung bestehen. Aus dieser ziehst du dann einen Nutzen, wenn du durch deine Ergebnisse im theoretischen und im praktischen Teil auf der Kippe stehst. Dann hast du das Recht, eine mündliche Prüfung zu verlangen, um mit dieser zu beweisen, dass du über ausreichend Fähigkeiten verfügst.
Die Handwerkskammer Düsseldorf führt in einigen handwerklichen und nicht-handwerklichen (insb. kaufmännischen) Ausbildungsberufen Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen durch. Der Großteil der Prüfungen wird von den Innungen durchgeführt. Sollte deine Prüfung von einer Kreishandwerkerschaft oder Innung durchgeführt werden, informiere dich bitte dort, wann sie stattfindet.
Sprechzeiten:
Um an den Prüfungen teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt auch Ausnahmeregelungen, die eine vorzeitige oder externe Teilnahme an der Prüfung ermöglichen:
In beiden Fällen ist der Antrag an den Prüfungsausschuss der Innung bzw. Handwerkskammer zu richten.
Die Anmeldung hat laut Prüfungsordnung durch den Auszubildenden zu erfolgen. Die Innungen oder die Handwerkskammer versenden frühzeitig die Aufforderung zur Anmeldung. Anmeldeunterlagen für "externe" Prüfungen können bei den Innungen oder der Handwerkskammer bezogen werden. Die Prüfungen finden zwei Mal im Jahr statt, jeweils im Sommer und Winter - allgemeine Anmeldefristen.
Die Voraussetzungen für ein Bestehen der Prüfung regelt die jeweilige Ausbildungsordnung. Hier werden die Gewichtungen der einzelnen Prüfungsleistungen untereinander und die zum Bestehen notwendigen Notenschnitte geregelt.
Wird die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht bestanden, hat der Auszubildende Anspruch darauf, die Ausbildungszeit bis zum nächst möglichen Prüfungstermin, höchstens um ein Jahr, in seinem Lehrbetrieb zu verlängern. Eine nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden.
In einigen Ausbildungsberufen schreibt die Ausbildungsordnung eine gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung vor. Bei dieser Prüfungsform werden die Ergebnisse der Zwischenprüfung mit einem Anteil von 30 bis 40 Prozent auf das Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung angerechnet. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung wird damit in zwei zeitlich auseinander fallende Teile gegliedert:
Auszubildende können auf Antrag vorzeitig zur Gesellen- oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen. Die Leistungen in der Berufsschule müssen dabei in den prüfungsrelevanten Fächern im Durchschnitt besser als 2,49 sein.
Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung haben die Möglichkeit, auch ohne eine Ausbildung die Gesellen- oder Abschlussprüfung abzulegen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die Interessenten das 1 1/2-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im betreffenden Beruf tätig gewesen sind. Der geforderte Nachweis kann z. B. durch Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge erfolgen.
Zu beachten ist, dass die Externenprüfung identisch mit einer „normalen“ Gesellen- oder Abschlussprüfung ist, die Auszubildenden im Anschluss an die Lehrzeit ablegen müssen. Dies gilt sowohl für den praktischen als auch für den theoretischen Teil der Prüfung.
In die Sommerprüfung fallen Ausbildungsverträge mit Endedatum zwischen 1. April bis 30. September des jeweiligen Jahres.
In die Winterprüfung fallen Ausbildungsverträge mit Endedatum zwischen 1. Oktober bis 31. März des jeweiligen Jahres.
Es wird empfohlen, die Gesellen- und Abschlussprüfungen bis zum Beginn der Sommerferien abzuschließen.
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als "Externe", an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.
In einem Leitfaden finden Prüfungsausschüsse Hinweise, Erläuterungen und Empfehlungen für die Durchführung von Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf.
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