Die Frage, ob Kosten für einen Friseurbesuch im Pflegeheim steuerlich absetzbar sind, ist für viele Rentner und ihre Angehörigen von Bedeutung. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass wer in der Rente Steuern zahlen muss, die Steuerlast mindern kann. Im Folgenden werden die relevanten Aspekte und Voraussetzungen erläutert.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt ist im Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vorgesehen. Eine solche Dienstleistung liegt vor, wenn sie mit der Haushaltsführung zusammenhängt und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts, Haushaltshilfen oder selbstständige Dienstleister erledigt wird, wie z. B. Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege.
Personenbezogene Dienstleistungen (z. B. Friseur) sind grundsätzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen, auch wenn sie im Haushalt erbracht werden. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt jedoch die Auffassung, dass solche Leistungen begünstigt sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflege einer pflegebedürftigen Person stehen. Diese Auffassung ist allerdings nicht direkt dem Gesetz zu entnehmen.
Wichtig: Voraussetzung für einen Abzug ist, dass der betreffende Haushalt in der EU oder dem EWR liegt. Außerdem muss der Steuerpflichtige eine Rechnung vorlegen können und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers nachweisen. Barzahlungen sind von der Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Ebenfalls begünstigt sind Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Aufwendungen für die Unterbringung in einem Heim oder für dauernde Pflege, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Carolin Favretto, Vorstandsvorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten (BdSAD) e. V., betont in einer Studie von pflege.de, dass der Entlastungsbetrag eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darstellt, jedoch mit verschiedenen Hürden im Pflegealltag verbunden ist. Vorher fokussierte man sich auf Demenz, aber dann wurde dieser Fokus auf alle erweitert, die mindestens den Pflegegrad 1 haben.
In Schleswig-Holstein ist es vergleichsweise einfach, sich als Anbieter anerkennen zu lassen. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass man als offizieller Anbieter gelistet ist und somit Marketingkosten sparen kann, sondern man darf auch die sogenannten Pflegesachleistungen zu 40 Prozent umwandeln. Im Gegensatz dazu profitieren Kunden in Schleswig-Holstein erheblich mehr, da die Anerkennung dort vergleichsweise großzügig ist. Das ist in meinen Augen ungerecht.
Merke: Viele Pflegedienste verfügen meist nicht über die Kapazitäten für die Dienstleistungen, die Seniorenassistenten anbieten. Sie könnten vielleicht jemanden finden, der einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen für hauswirtschaftliche Leistungen kommt. Aber für das, was wir insbesondere im psychosozialen Bereich anbieten, haben viele Pflegedienste einfach keine Kapazitäten.
Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind z. B. die Kosten für die Brille, das Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden.
Krankheitsbedingte Pflegekosten, also Kosten zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hierzu zählen die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik, die pflegebedingte Heimunterbringung, ambulante Pflegekräfte, Pflegedienste oder Sozialstationen usw.
Wichtig: Krankheitskosten können Steuererleichterungen bringen, doch Zuzahlungen für Behandlungen und nicht von der Krankenkasse übernommene Medikamente steigen häufig. Daher ist es wichtig, das ganze Jahr über Belege zu sammeln.
Überschreiten die Kosten die zumutbare Belastungsgrenze, können die überschüssigen Beträge steuerlich abgesetzt werden. Ein „grünes Rezept“ und Apothekenquittungen dienen als Nachweis.
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Medizinische Behandlungen | Akupunktur, Arztkosten, Physiotherapien, Psychotherapie (mit amtsärztlichem Attest) |
| Hilfsmittel | Spezialbetten, Elektromobile, Rollstühle, Treppenlift, Hörgeräte, Hausnotrufsysteme |
| Pflege | Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegeheimkosten |
| Sonstige | Fahrtkosten und Übernachtungskosten, Dialysebehandlung, Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen |
Pflegekräfte können bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend machen und von der Steuer absetzen. Das reduziert die Steuerlast. Für Werbungskosten gilt ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.230 Euro im Jahr 2023. Übersteigen die beruflich veranlassten Ausgaben diesen Betrag, sollten diese Kosten unbedingt in der Steuererklärung angegeben werden.
Ausgaben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können möglicherweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Einzelnen können folgende Kosten abgesetzt werden:
Wichtig: Sonderausgaben können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt und auch nur in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Friseurbesuchen im Pflegeheim hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind solche Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflege einer pflegebedürftigen Person stehen. Zudem können Pflege- und Betreuungsleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Es ist ratsam, alle relevanten Belege zu sammeln und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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