Es ist ärgerlich, wenn nach einem Friseurbesuch unerwartete Kosten entstehen. Stellen Sie sich vor, Sie waren beim Friseur, haben sich die Haare schneiden und Strähnchen machen lassen, und plötzlich fordert der Salon nachträglich mehr Geld. Was können Sie in dieser Situation tun? Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und wie Sie am besten vorgehen.
Eine Kundin war beim Friseur und hat sich die Haare schneiden und zweifarbige Strähnchen machen lassen. Zusätzlich wurden die Haare geföhnt und geglättet. Anscheinend wurde auch eine Kur auf die Haare gemacht, ohne dass die Kundin darüber informiert wurde. Nach der Behandlung musste sie einen bestimmten Betrag bezahlen. Später rief die Friseurin an und teilte mit, dass ein Fehler in der Abrechnung gemacht wurde und zusätzlich 43 € fällig wären. Die Begründung: Die Strähnchen hätten alleine schon 63 € gekostet, und das Schneiden sowie die Kur würden zusätzlich 43 € kosten.
Die große Frage ist, ob der Friseur diese Nachforderung im Nachhinein stellen darf. Viele sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.
Beim Friseur ist es üblich, die Dienstleistung direkt zu bezahlen. Eine andere Zahlungsart ist unüblich. Daher geht man als Kunde davon aus, dass der bezahlte Preis der Endpreis ist und keine Nachforderungen zu erwarten sind. Eine Nachforderung in dieser Höhe ist ungewöhnlich. Wenn sich der Friseur um ein paar Euro verrechnet hätte, wäre das eine Sache, aber 43 € sind ein erheblicher Betrag. Viele sind der Meinung, dass dies das Problem des Friseurs ist, wenn er sich nicht mit den Tarifen auskennt.
Wegen einem fälschlich zu gering berechneten Preis für eine Dienstleistung kann man nicht zur Zahlung aufgefordert werden. Der Endpreis der Dienstleistung muss im Moment der Zahlung bekannt sein, nachträgliche Forderungen sind somit nichtig. Wenn ein Handwerker pauschal eine bestimmte Menge Material berechnet, kann er nicht später anrufen und behaupten, er hätte mehr verbraucht.
Der Friseur übt ein Handwerk aus. Er und sein Kunde schließen einen Werkvertrag ab, beispielsweise über einen besonderen Haarschnitt oder eine bestimmte Färbung. Der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Frisur herzustellen.
Ein Mangel liegt vor, wenn sich Friseur:innen nicht an getroffene Absprachen halten, zum Beispiel die Haare viel kürzer schneiden als besprochen oder eine falsche Farbe verwenden. Weisen Friseur:innen vor dem Haarefärben nicht darauf hin, dass es durch die Naturfarbe oder Struktur der Haare zu Abweichungen der gewünschten Farbe kommen kann, stellt schon das einen Mangel dar.
Um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen, müssen Sie darlegen können, was genau im Vorfeld besprochen wurde und wie ausführlich Sie als Kunde oder Kundin informiert oder eben nicht informiert wurden. Hilfreich sind hier Zeugen, die Ihre Aussage bestätigen können.
Es gibt auch Situationen, in denen Kunden Termine nicht wahrnehmen und Friseure dadurch Einnahmeausfälle haben. Hier sind einige wichtige Punkte:
Viele Friseure nutzen Anzahlungen, um sicherzustellen, dass die Kunden ihre Termine auch tatsächlich wahrnehmen. Die Vereinbarung über die Anzahlung sollte idealerweise handschriftlich mit dem Kunden beim Bezahlen der Anzahlung vereinbart werden. So vermeiden Sie jeden Anschein von einseitiger Festlegung.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln. Ein offenes Gespräch mit dem Friseur kann oft schon helfen, Missverständnisse auszuräumen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
| Situation | Anspruch auf Schadensersatz? | Anspruch auf Schmerzensgeld? |
|---|---|---|
| Haare zu kurz geschnitten | Nein, wenn der Kunde mitverfolgen konnte | Nein |
| Dauerhafte Gesundheitsschäden | Ja | Ja |
| Verätzungen der Kopfhaut | Ja | Ja |
| Allergische Reaktion auf Färbemittel | Ja, wenn nicht ausreichend aufgeklärt wurde | Ja, bei Gesundheitsschäden |
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