Die Friseurmeisterprüfung Teil 2: Inhalte und Vorbereitung

Die Weiterbildung zum Friseurmeister oder zur Friseurmeisterin ist ein wichtiger Schritt für alle, die im Friseurhandwerk aufsteigen und einen größeren Verantwortungsbereich übernehmen möchten. Die Fortbildung bietet sich insbesondere für Friseure an, die gerne einen eigenen Friseursalon eröffnen möchten. Die Weiterbildung bringt nicht nur neue berufliche Möglichkeiten mit sich, sondern wirkt sich auch positiv aufs Gehalt aus.

Im Friseurhandwerk besteht Meisterpflicht, d.h. wer einen Salon leiten, einen bestehenden übernehmen oder selbst gründen will, muss die Meisterprüfung erfolgreich ablegen. Friseurmeister*innen beherrschen ihr Handwerk auf dem höchsten Niveau, verfügen über eine besonders solide Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung und sind kompetente Ausbilder*innen für den handwerklichen Nachwuchs. Der Meistertitel ist Gütesiegel und Auszeichnung zugleich - nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus.

Wer den Meisterbrief erworben hat, zeigt, dass er*sie über Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz verfügt. Der Meistertitel genießt bei Kund*innen, in der Öffentlichkeit und im Handwerk selbst ein hohes Ansehen und Vertrauen. Auch als Angestellte erfüllen sie anspruchsvolle Führungsaufgaben.

Ihre beruflichen Möglichkeiten als Meister*in im Friseurhandwerk sind vielfältig und voller Perspektiven - ob als selbstständige*r Unternehmer*in oder als Führungskraft.

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.

Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt.

Die Prüfungsteile im Überblick

Die Meisterprüfung im Friseurhandwerk besteht aus vier Teilen:

  • Teil I - Fachpraxis
  • Teil II - Fachtheorie
  • Teil III - Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung
  • Teil IV - Ausbildereignung nach AEVO

Teil III und Teil IV müssen separat zugebucht werden.

Teil I: Fachpraxis

Ihr Meisterprüfungsprojekt beschäftigt sich mit der Gestaltung und Abwicklung eines Kundenauftrages und einer Situationsaufgabe. Im anschließenden Fachgespräch präsentieren und begründen Sie Ihr Projekt vor dem Prüfungsausschuss.

Die Fachpraxis umfasst folgende Bereiche:

  1. Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
  2. Praxis Projektarbeit
  3. Fachgespräch
  4. Situationsaufgaben:
    • Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
    • Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
    • Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
    • Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
    • Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
    • Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
    • Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
    • Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung

Teil II: Fachtheorie

Die Fachtheorie gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Gestaltung und Technik
  • Salonmanagement

Bereich 1: Gestaltung und Technik

Sie erfahren, wie Sie einen Kundenauftrag in allen Einzelschritten kundenorientiert einleiten und abschließen, u.a.:

  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautanalyse
  • Haarschneidetechniken

Dazu gehören folgende Inhalte:

  1. Kundenberatung
  2. Haar- und Hautbeurteilung
  3. Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
  4. Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
  5. Entwerfen von Frisuren und Make up
  6. Arbeit des Friseurs
  7. Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
  8. Theorie der Haarschneidetechniken
  9. Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
  10. Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  11. Hautkosmetische Behandlungen
  12. Nägel
  13. dekorativen Gestaltung
  14. Bewertung und Beurteilung von Haarersatz

Bereich 2: Salonmanagement

Sie erfahren alles, was Sie über Betriebsführung und Betriebsorganisation wissen müssen:

  • Betriebliche Kosten
  • Salonkonzept
  • Marketing und Qualitätsmanagement
  • Organisation und Logistik
  • Personalwesen
  • Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz

Die Inhalte umfassen:

  1. Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  2. Entwicklung Salonkonzept
  3. Unternehmenskonzept
  4. Ausstattung
  5. Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
  6. Leistungsrechnung
  7. Planung Betriebsablauf
  8. Personalführungskonzepte
  9. Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  10. Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen.

Vorbereitungskurse und Fördermöglichkeiten

Viele Bildungseinrichtungen bieten spezielle Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an. Diese Kurse vermitteln nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern bereiten auch auf die praktische Prüfung vor.

Fördermöglichkeiten:

Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Die Zulassung zur Prüfung wird im Einzelfall durch die Prüfungsabteilung geprüft.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren für die einzelnen Teile der Meisterprüfung sind wie folgt:

Leistung Gebühr
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten 300,- €
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse 275,- €
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse 150,- €
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 150,- €
Pauschalierter Auslagenersatz im Friseurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 50,- €) 150,- €
Meisterbrief und Meisterkarte 60,- €
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Friseurmeisterprüfung 1.085,- €

Mündliche Prüfung - Tipps vom Prüfer für den Erfolg! | Lehrerschmidt

Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

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