Die Friseurmeisterprüfung: Voraussetzungen, Inhalte und Kosten

Wer in einem Friseursalon aufsteigen möchte, um einen größeren Verantwortungsbereich zu erhalten, sollte eine Weiterbildung zum Friseurmeister oder zur Friseurmeisterin machen. Die Fortbildung bietet sich insbesondere für Friseure an, die gerne einen eigenen Friseursalon eröffnen möchten. Die Weiterbildung bringt nicht nur neue berufliche Möglichkeiten mit sich, sondern wirkt sich auch positiv aufs Gehalt aus. Grundsätzlich besteht im Friseurhandwerk die Meisterpflicht.

Die meisten Friseure möchten den Meistertitel erwerben, um sich mit einem eigenen Friseursalon selbständig zu machen. Wenn du einen eigenen Friseursalon eröffnen willst, muss du also einen Meisterbrief vorweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wichtig: Mit der Ausnahmeregelung kann man zwar einen Friseursalon eröffnen, man darf jedoch weder ausbilden noch einen Meistertitel führen. Diese Ausnahmen sind allerdings wirklich das: eine Ausnahme. In den meisten Fällen ist es ratsam, den Weg über die Meisterschule zu gehen. Die Kurse vermitteln wichtige betriebswirtschaftliche Grundlagen, die man vor allem für den Weg in die Selbstständigkeit benötigt.

Ein Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Friseurhandwerk empfiehlt sich nicht nur für Fachleute, die einen eigenen Salon eröffnen wollen. Auch angestellte Gesellen, die eine leitende Position und mehr Verantwortung anstreben, sollten den Vorbereitungskurs absolvieren, bevor sie sich der Meisterprüfung stellen. Sie lernen dabei, wie sie neben kniffligen Fachproblemen auch Führungsaufgaben bewältigen und im kaufmännischen Bereich eines Salons den Durchblick behalten. Mit dem vermittelten Wissen können sie den Anforderungen der Meisterprüfung gelassener entgegensehen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk kann jede Person, die eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, zugelassen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie vielleicht eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt.

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, genügt der Nachweis einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Für den Fall, dass der von Ihnen angestrebte Meisterberuf von Ihrem Ausbildungsberuf abweicht, legen Sie bitte Nachweise zum Antrag hinzu, aus welchen hervorgeht, dass Sie im gewünschten Meisterberuf bereits tätig sind (mehrjährige, praktische Gesellentätigkeit in diesem Beruf).

Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vollständig aus, fügen eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses und eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes oder Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei und übersenden das Formular mitsamt Unterlagen unterschrieben an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Hannover.

Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung regeln einen Anspruch für Menschen mit einer Behinderung, damit ihre besonderen Verhältnisse bei der Durchführung von Prüfungen in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden. Dieser Anspruch ist Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht.

Menschen mit einer Behinderung können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen/Einschränkungen Nachteile beim Erbringen von Leistungen entstehen. Zur Kompensation dieser Nachteile besteht für sie die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche bei der Durchführung einer Prüfung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörschädigung.

Diese Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“, sondern kompensieren behinderungsbedingte Benachteiligungen in der Prüfungssituation. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen i.S.d. SGB IX beantragen möchten, stellen Sie diesen Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Zulassung.

Inhalte der Meisterausbildung

In der Friseur Vollzeit oder Teilzeit Meisterausbildung erlernen Sie die hohe Kunst, Kunden bei der Wahl einer passenden Frisur zu beraten. Auf der Berufsausbildung aufbauend, erweitern Sie fachliches Know-how und führen Schnitt, Formgebung und Färbungen selbst durch. Meister im Friseurhandwerk führen auch kosmetische Behandlungen aus. Dieser Teil wird in der Friseur Meisterschule ebenfalls thematisiert. Neben dem Friseurhandwerk unterstützen Sie Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von künstlichen Haarteilen, Perücken oder Toupets. Friseurmeister fertigen Haarteile zum Teil auch selbst an.

Nach der Meisterausbildung in Vollzeit oder Teilzeit, nehmen Sie Führungsaufgaben wahr: als Meister im Friseurhandwerk koordinieren Sie Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Sie sorgen dafür dass die Arbeiten termin- und fachgerecht ausgeführt werden, dabei beachten sie die betrieblichen Qualitätsziele. Friseur Meister nehmen zudem kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr. Sie verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote und erledigen Reklamationen sowie den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Weiterhin sind Sie auch für die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen verantwortlich, dazu zählt ebenfalls die Gestaltung des Friseursalons. Wir geben Ihnen in der Friseur Meisterausbildung das nötige Rüstzeug mit an die Hand, um innerbetrieblich aufzusteigen oder ggf. einen eigenen Friseur Salon zu leiten.

Friseurmeister geben ihr fachliches Know-How aus mehreren Arbeitsjahren an den Fachkräftenachwuchs weiter. Mit der Absolvierung der Friseur Meisterausbildung in Vollzeit sind Sie befähigt, die Ausbildung der Fachkräfte von morgen zu überwachen und zu koordinieren.

Die Meisterausbildung besteht aus vier Teilen:

  • Teil I: Fachpraxis
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Ausbildereignung)

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Dabei sollen Sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen sowie die Kompetenz, ordnungsgemäß Lehrlinge ausbilden zu können.

Inhalte der einzelnen Teile im Detail

Teil 1 der Meisterschule (200 Stunden)

  • Erstellen von Entwurfs-, Planungs- und Berechnungsunterlagen
  • Kostenkalkulation
  • Angebotserstellung
  • Marketing
  • Haarschnitt, Haarfärbung
  • Damenfrisuren
  • Herrenfrisuren
  • Dekorative Nageldesignarbeit
  • Hautbeurteilung
  • Pflegende Kosmetik
  • Kundengespräche

Teil 2 der Meisterschule (230 Stunden)

  • Salonmanagement
  • Entwicklung von Salonkonzepten
  • Arbeitsschutz
  • Umweltschutz
  • Kostenermittlung
  • Kalkulation
  • Betriebsablaufplanung
  • Personalführungskonzepte
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing
  • Information und Kommunikation
  • Gestaltung und Technik
  • Kundenberatung
  • Salonservice
  • Gesprächstechniken
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Entwerfen von Frisuren und Make Up
  • Farbenlehre
  • Haarkosmetik
  • Arbeitstechniken
  • Chemische Vorgänge
  • Haarschneidetechniken
  • Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Dekorative Kosmetik
  • Haarersatz

Es werden grundlegende PC-Kenntnisse vermittelt, Sicherheit im Umgang / in der Bearbeitung auf den bevorstehenden Meistervorbereitungslehrgang (Fachteil) und die darauffolgende Prüfungen in der Theorie und der Praxis (Präsentation des Umsetzungskonzeptes und im Fachgspräch). Wichtig ist das Sensibilisieren der Teilnehmer auf die starke Kundenorientierung (= Verkaufsgespräch) gemäß der Meisterprüfungsverfahrensordnung. Die Zielgruppe sind angehende Meisterschüler in Vorbereitung auf den Theorieunterricht, sowei die Vorbereitung auf das Fachgespräch (hinsichtlich der Präsentation).

Die Direktannahme - von Meisterhand erklärt | DINNEBIER TV

Kosten der Friseurmeisterprüfung

Insgesamt umfasst die Meisterausbildung für Friseure (Teil I-II) 430 Stunden und die Kosten für die Meisterschule Teil I & II betragen 5.270,- EURO (zzgl. der Prüfungsgebühren für Friseurmeister).

Gebühren und FördermöglichkeitenFür die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an.

Die Kosten für das Meisterprüfungsprojekt "Meisterstück" werden bis zu 2.000 € mit 50 % Zuschuss gefördert.

Die Kosten können aufgrund der jährliche Gebührenanpassung zum Schuljahreswechsel variieren. Die aktuellen Kosten stehen beim jeweiligen buchbaren Kurs.

Prüfungsgebühren

Die folgende Tabelle zeigt die Gebühren für die einzelnen Teile der Meisterprüfung:

Leistung Gebühr
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten 300,- €
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse 275,- €
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse 150,- €
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 150,- €
Pauschalierter Auslagenersatz im Friseurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 50,- €) 150,- €
Meisterbrief und Meisterkarte 60,- €
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Friseurmeisterprüfung 1.085,- €

Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:

Leistung Gebühr
Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen 25,- €
Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterprüfungszeugnissen oder Meisterbrief 50,- €
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung 50,- €
Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss 15,- €
Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung 25 % der Prüfungsgebühren
Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung 100 % der Prüfungsgebühren

Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

Fördermöglichkeiten

In vielen Fällen ist eine Förderung Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt.

Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als »Gut« und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen.

Mit dem Aufstiegs-BAföG haben Sie auch Anspruch auf Abschluss eines Darlehnvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Beispielrechnung für die Meisterschule Friseur/in Teile I bis IV für 2026 (Vollzeit)

Position Betrag
Kursgebühr 9.124,00 EUR
Prüfungsgebühren 960,00 EUR
Gesamtkosten 10.084,00 EUR
BAFöG Zuschuss (50,0%) - 5.042,00 EUR
Darlehen 5.042,00 EUR
BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%) - 2.521,00 EUR
Verbleibendes Darlehen 2.521,00 EUR
Meisterbonus - 3.000,00 EUR
Ihre Investition - 479,00 EUR
Förderhöhe 105 %

Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst gesetzlich geregelt bis zum 31.12.2027. zuzüglich Nebenkosten wie z.B. Lernmittel und Materialkosten, siehe Kursinfo gerechnet inkl.

Weitere Infos zur Finanzierung Ihrer Fortbildung

  • Unterhaltsbeitrag: Für Alleinstehende ohne Kinder mit weniger Vermögen als 45.000,00 EUR beträgt der Unterhaltsbeitrag derzeit monatlich 1.019,00 EUR
  • Kindergeld: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - in Höhe von 255,00 EUR je Monat beantragen.
  • Steuer sparen: Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen.

Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung

Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.

  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung): Im dritten Teil des Gesetzes, ab Paragraph 45, finden Sie die Passagen zum Thema Meisterprüfung
  • Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO): Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
  • Meisterverordnungen des Friseur-Handwerks (Teile I und II): Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Friseur-Handwerk
  • Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) (Teile III und IV): Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine im Teil I und II der Meisterprüfung liegen für Prüflinge der Justus-von-Liebig-Schule in der Regel im Januar (I) sowie im Juli (II) eines Jahres. Die Teile III und IV werden Ende Juni und Anfang Juli geprüft.

Für die Prüflinge der Meisterschule Rohrmann liegen der Prüfungstermine im April/ Mai (I), im Juli (II) und im November/Dezember (III) eines Jahres. Die Teile III und IV werden im April (I) Ende Juni und Anfang Juli (II) sowie Ende November und Ende Dezember (III) geprüft.

Anrechnungen und Befreiungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie von Teilen der Meisterprüfung befreit werden, z. B. werden Sie bei einer erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung von Teil IV der Meisterprüfung befreit.

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