Friseurbesuch unter Auflagen: Was Sie jetzt wissen müssen

Nachdem Friseursalons in Berlin und Brandenburg mehrere Wochen geschlossen waren, ist es nun endlich wieder möglich, einen professionellen Haarschnitt zu bekommen. Doch seit der Wiedereröffnung hat sich einiges geändert. Kunden müssen sich auf neue Regeln und Vorschriften einstellen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und was Sie bei Ihrem nächsten Friseurbesuch beachten sollten.

Mundschutzpflicht und Hygienevorschriften

Eine der auffälligsten Änderungen ist die Einführung der Mundschutzpflicht. Mund und Nase müssen sowohl vom Friseur als auch vom Kunden unbedingt bedeckt sein. Man kann einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen, aber viele Salons stellen auch Masken zur Verfügung. Friseure müssen weiterhin Einmalhandschuhe tragen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern, die in den Salons entsprechend gekennzeichnet sind.

Weitere wichtige Hygienevorschriften:

  • Keine Begleitpersonen: Um die Anzahl der Personen im Salon zu reduzieren, sind Begleitpersonen nicht erlaubt.
  • Terminvereinbarung: Spontane Termine sind nicht mehr möglich. Haareschneiden ist nur mit vorheriger Anmeldung per Telefon oder online möglich.
  • Wartezonen abgeschafft: Um Menschenansammlungen zu vermeiden, gibt es keine Wartezonen mehr im Salon.
  • Kontaktdatenerfassung: Friseure sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Kunden zu erfassen, um im Falle einer Infektion die Kontaktketten nachverfolgen zu können.

Eingeschränkte Dienstleistungen

Auch bei den angebotenen Dienstleistungen gibt es Einschränkungen. Bestimmte Behandlungen, bei denen ein enger Kontakt zum Gesicht besteht, sind derzeit nicht gestattet. Dazu gehören:

  • Rasieren von Bart
  • Augenbrauenzupfen

Trockenhaarschnitte sind nur noch im nassen Zustand möglich, da die Haare vor dem Schneiden gewaschen werden müssen, um mögliche Viren abzutöten. Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es außerdem vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haare schneiden oder Föhnen zu lesen, ist ebenfalls verboten. Beides soll das Infektionsrisiko in den Salons verringern.

Auswirkungen auf die Preise

Es ist davon auszugehen, dass sich die Preise für Friseurdienstleistungen an die aktuellen Gegebenheiten anpassen werden. Aufgrund der neuen Schutzstandards haben die Friseure höhere Kosten und einen höheren zeitlichen Aufwand. Dies kann durchaus eine Preiserhöhung zur Folge haben. Wie teuer ein Haarschnitt künftig wird, lässt sich allerdings nicht genau beziffern - das legt jeder Salon selber fest. Der Verband Deutscher Friseurunternehmen rechnet mit einem durchschnittlichen Preisanstieg von ein bis zwei Euro.

Corona-Regeln in Sachsen und Brandenburg

Die Corona-Regeln beim Friseurbesuch können je nach Bundesland variieren. In Sachsen und Brandenburg gelten derzeit folgende Regelungen:

  • 2G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte haben keinen Zutritt, auch nicht mit einem negativen Testergebnis.
  • Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter bestimmten Altersgrenzen sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen mit einem negativen Testnachweis zum Friseur.
  • Maskenpflicht: Sowohl Kunden als auch Friseure müssen eine FFP2-Maske tragen.

Es ist wichtig, sich vor dem Friseurbesuch über die aktuell geltenden Regeln in Ihrem Bundesland zu informieren.

Alternativen während des Lockdowns

Während des Lockdowns haben viele Menschen alternative Wege gefunden, um ihre Haare in Form zu bringen. Der Trend zum Selber-Schneiden hat zugenommen, und es gibt zahlreiche Anleitungen und Tutorials online. Allerdings warnt die Friseurinnung vor den Risiken von Selfmade-Frisuren und betont, dass professionelle Dienstleistungen oft unerlässlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Einige Prominente haben ebenfalls für Aufsehen gesorgt, indem sie ihre Haare von Familienmitgliedern schneiden ließen oder auf die Unterstützung von Assistenten zurückgriffen. Diese Fälle haben in der Öffentlichkeit eine Diskussion über die Einhaltung der Corona-Regeln und die Vorbildfunktion von Prominenten ausgelöst.

Die wichtigsten Regeln für den Friseurbesuch auf einen Blick

Um Ihren Friseurbesuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (außer während der Frisiertätigkeiten)
  • Mundschutz mitbringen und im Friseursalon tragen
  • Termin telefonisch oder online ausmachen
  • Pünktlich zum Termin erscheinen und Wartezeiten vermeiden
  • Auf Zeitschriften und Getränke im Salon verzichten
  • Keine Begleitpersonen mitbringen
  • Kontaktdaten hinterlassen

Indem Sie diese Regeln befolgen, tragen Sie dazu bei, die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Regel Beschreibung
Maskenpflicht Sowohl Friseure als auch Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Abstandsregeln Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Terminvereinbarung Haareschneiden ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
Kontaktdatenerfassung Friseure müssen die Kontaktdaten der Kunden erfassen.
Eingeschränkte Dienstleistungen Bestimmte Behandlungen wie Bartrasuren und Augenbrauenzupfen sind nicht gestattet.

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tags: #Friseur #Maskenpflicht #Haarschnitt

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