In Zwickau-Niederplanitz befindet sich der Friseur Lang in der Eduard-Soermus-Straße. Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten und anderen Details dieses Friseursalons.
Die Öffnungszeiten des Friseur Lang sind wie folgt:
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Die Geschichte der Straf- und Haftanstalten in Sachsen ist vielfältig. In Sachsen standen die Landesstrafanstalten Hoheneck, Sachsenburg, Voigtsberg, Waldheim und Zwickau zur Verfügung, deren Zuständigkeitsbereiche vielfach wechselten.
Mit der Strafvollzugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse vom 21. Juni 1924 wurde der Strafvollzug neu geregelt. Gefangenenanstalten gab es in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Hoheneck, Leipzig, Plauen, Waldheim und Zwickau; daneben die Gerichtsgefängnisse beim Landgericht Freiberg und bei den Amtsgerichten außerhalb der Landgerichtssitze.
Die Vollzugsanstalten wurden 1936 auf Verfügung des Reichsministers der Justiz in Straf- und/oder Untersuchungsgefängnisse umbenannt. Auf Verfügung des Ministeriums der Justiz vom 28. Juni 1949 wurde eine einheitliche Organisation des Strafvollzugs in der SBZ angeordnet.
1950/1952 ging der Strafvollzug vom Justizressort auf das Innenressort über. Die Vollzugsanstalten wurden einheitlich als Justizhaftanstalten bezeichnet. Selbständige Anstalten gab es in Bautzen, Chemnitz (mit JHA Hohenstein-Ernstthal), Dresden, Görlitz, Leipzig, Radebeul (mit JHA Radeburg) und Zwickau.
Im Dezember 1864 wurde auf Schloss Hoheneck bei Stollberg eine Strafanstalt für Frauen eingerichtet. In der Strafanstalt saßen Gefangene ein, die bislang ohne Vorstrafen zu Freiheitsstrafen (Arbeitshaus-/Zuchthausstrafen) verurteilt worden waren.
Im Dezember 1871 erfolgte die Aufhebung der Weiberstrafanstalt zu Hubertusburg. Alle Frauen mit Arbeitshausstrafe oder Gefängnisstrafe über 4 Monaten wurden in die Strafanstalt zu Hoheneck verlegt.
Mit Verordnung vom 24. April 1874 wurde die Einlieferung in die Landesstrafanstalten reglementiert. In die Strafanstalt Hoheneck waren Frauen mit einer Zuchthausstrafe einzuweisen; Gefängnisstrafen über 4 Monaten mussten in der Strafanstalt Voigtsberg b. Oelsnitz/V. verbüßt werden.
Zwischen 1876 und 1882 war unter strikter räumlicher Trennung zusätzlich die Hilfsanstalt der Strafanstalt Voigtsberg auf dem Schlossareal Hoheneck untergebracht. Die Hilfsanstalt führte die Bezeichnung "Landesgefängnis Hoheneck" und unterstand dem Direktor der Strafanstalt Hoheneck.
1886 wurden alle weiblichen Gefangenen in das Weiberzuchthaus Waldheim verlegt. 1889 erfolgte die Umgestaltung der Landesanstalt Hoheneck in eine Gefängnisstrafanstalt für Männer. Alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und zu einer Gefängnisstrafe über 3 Monaten verurteilt worden waren, waren demnach in die Strafanstalt Hoheneck einzuweisen.
Mit der Neuordnung des Strafvollzugs 1924 war die Gefangenenanstalt Hoheneck für den Vollzug längerer Freiheitsstrafen ausschl. von Männern vorgesehen. Die Gefangenenanstalt galt als selbständige Anstalt mit hauptamtlichem Vorstand. Die ab 1933 so genannte Landesgefangenenanstalt Hoheneck wurde bereits 1936 in Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg i. E. umbenannt. 1939 erfolgte die Umwidmung zum Jugendgefängnis.
Die Gefangenenakten wurden 1951 auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes Dresden aus dem Amtsgericht Stollberg in das Landeshauptarchiv Dresden überführt. Insgesamt wurden ca. 1,50 lfm Verwaltungsakten, 3 lfm Personalakten und ca. 15.000 Gefangenenakten übergeben.
1974 begann die Bearbeitung im Landeshauptarchiv Dresden. Laut Bearbeitungsplan erfolgte als erstes die Trennung des Bestandes anhand der Kriterien Kapitalismus / Sozialismus. Die Intensität der Erschließung richtete sich nach der Schwere der zur Last gelegten Straftat. Politische Straftaten wurden en detail, die "kriminellen Straftaten" nur einfach erschlossen.
2005 begann die Neuerschließung des Bestandes unter Zusammenfassung des "kapitalistischen" und "sozialistischen" Teils. Günther Vettermann erschloss die Gefangenenakten unter Verwendung des Verzeichnungsprogramms Augias-Archiv 7.4. Die Verwaltungs- und Personalakten wurden 2008 durch Yvonne Gerlach im genannten Verzeichnungsprogramm erweitert erschlossen.
Der Bestand enthält insgesamt 72 Verwaltungsakten, 263 Personalakten und 11.104 Gefangenenakten. Die Verwaltungsakten umfassen eine Laufzeit von 1862 bis 1950, die Personalakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1947 und die Gefangenenakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1954 (nur eine Gefangenenakte hat eine Laufzeit bis 1969).
In den überlieferten Verwaltungsakten sind hauptsächlich Grundstücksangelegenheiten, Bausachen und Wasserversorgungssachen dokumentiert. Daneben sind einzelne Jahresberichte und Häftlingszugangsbücher vorhanden. Akten zur internen Organisation fehlen fast vollständig.
Personalakten sind von allen Angestelltengruppen überliefert, vom Regierungsrat, dem geistlichen und medizinischen Personal über das Wachpersonal bis hin zum Hilfspersonal. In den Personalakten sind meistens Passbilder vorhanden. Anhand der Personalakten lässt sich der Werdegang jedes Angestellten recht gut verfolgen, da diese mit dem Angestellten "mitversetzt" wurden.
Bestandteile der Gefangenenakten sind standardmäßig das Aufnahmeersuchen der Vollstreckungsbehörde, eine Personenbeschreibung und ein Sachenverzeichnis, i. d. R. eine Abschrift des Urteils und das Entlassungsschreiben. Z. T. sind auch handschriftliche Schreiben der Gefangenen, wie z. B. Lebenslauf, Anträge auf Besuchsgenehmigungen oder Hafterleichterungen, enthalten.
Die Benutzung der Akten erfolgt nach dem Sächsischen Archivgesetz. Die Verwaltungsakten unterliegen keinen Schutzfristen mehr. Für die Personal- und Gefangenenakten sind § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 SächsArchiv einschlägig.
Zur weiteren Tätigkeit der Strafanstalt Hoheneck sind folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz einschlägig:
Tabelle: Übersicht der Akten im Bestand
| Aktenart | Anzahl | Laufzeit |
|---|---|---|
| Verwaltungsakten | 72 | 1862 - 1950 |
| Personalakten | 263 | 1893 - 1947 |
| Gefangenenakten | 11.104 | 1893 - 1954 (teilweise bis 1969) |
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