Wer sich im Handwerk selbstständig macht, muss die Handwerksordnung beachten und sollte sich bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen. Die HwO ist die gesetzliche Basis für alles, was das Handwerksrecht berührt. Damit unsere Mitgliedsbetriebe mit diesem Recht nicht in Konflikt geraten, stehen wir ihnen beratend zur Seite.
Die Friseur-Innung Hildesheim ist eine wichtige Institution für alle, die im Friseurhandwerk tätig sind oder sich dafür interessieren. Sie übernimmt vielfältige Aufgaben, die sowohl ihre Mitglieder als auch die Öffentlichkeit betreffen. Im Folgenden werden die zentralen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Friseur-Innung Hildesheim detailliert dargestellt.
Der Staat hat uns unterschiedliche „hoheitliche“ Aufgaben übertragen. So führen wir zum Beispiel das Berufsregister, die so genannte „Handwerksrolle“ und weitere Verzeichnisse des Handwerks. Wir setzen uns ebenfalls dafür ein, dass die Rechte unserer Mitglieder im Wettbewerb respektiert werden.
Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören:
Die Friseur-Innung Hildesheim unterstützt ihre Mitglieder in verschiedenen Bereichen, um deren Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Dazu gehören:
Die Handwerksordnung (HwO) gliedert die handwerklichen Tätigkeiten in zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der HwO), zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der HwO) und in die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der HwO).
Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie dann ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für die Ausübung von zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben müssen Sie keine Qualifikation nachweisen. Ihre Tätigkeiten müssen aber mit dem Handwerksrecht in Einklang stehen.
Jüngst überreichte der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen acht Meisterinnen aus dem Friseurhandwerk den Meisterbrief für eine erfolgreich bestandene Prüfung.
Die Meisterprüfung im Friseurhandwerk besteht aus verschiedenen Teilen:
In diesem Lehrgang werden Friseure intensiv auf die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk vorbereitet. Mit dem Erwerb des Meistertitels erhalten Absolventen die allgemeine Zulassung zum Studium oder zeigen ihren Arbeitgebern und Kunden, dass sie ein Profi ihres Fachs sind und sich selbst vielleicht schon bald Betriebsinhaber nennen können.
In den modern ausgestatteten Praxisräumen arbeiten die Teilnehmer in spannenden Projekten, in denen sie sich u.a. mit kreativen Haarfärbungen, Make-up und Nageldesigns auseinandersetzen. Situationsaufgaben mit klassischen und modernen Damen- und Herrenfrisuren, kosmetischen Behandlungen und Haarersatz runden das Programm ab. Der Theorieteil steht ganz im Zeichen der Gestaltung, der unterschiedlichen Haartechniken und des Salonmanagements.
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bietet regelmäßig Meisterprüfungen in verschiedenen Handwerken an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Prüfungstermine für ausgewählte Handwerke im Jahr 2026:
Diese Tabelle bietet eine übersichtliche Darstellung der Prüfungstermine für verschiedene Handwerke. Interessenten sollten sich jedoch immer bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen nach den aktuellsten Terminen und Anmeldefristen erkundigen.
Sie möchten einen Handwerksbetrieb gründen? Egal, ob Sie als Bäcker, Friseur, Dachdecker oder mit einem anderen Handwerk einen Betrieb eröffnen oder übernehmen wollen: Mit handwerk:digital geht das ganz einfach.
Handwerk:digital ist ein Online-Portal der Handwerkskammern. Hier erfahren Sie, welche Formalitäten Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen und erledigen sie gleich online.
Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt?
Für GbR, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften, UG (haftungsbeschränkt) sind zusätzliche Dokumente erforderlich, wie z.B. Kopien des Gesellschaftsvertrages oder des Handelsregisterauszuges.
Sofern Sie Ihren Gewerbebetrieb eingestellt haben oder Ihren Betriebssitz in einen anderen Kammerbezirk verlegt haben, beantragen Sie bitte über folgendes Formular die Löschung. Zusätzlich benötigen wir von Ihrem zuständigen Gewerbeamt eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung.
Eine rückwirkende Löschung ist aus handwerksrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Löschung erfolgt zum Datum der vollständig eingereichten Löschungsunterlagen (Antrag auf Löschung + Gewerbeabmeldung) oder zu Ihrem, in der Zukunft liegenden Wunschtermin. Mit der Löschung aus der Handwerksrolle entfällt auch die Berechtigung zur Ausübung des Handwerks.
Eine Ruhestellung und somit Beitragsbefreiung bei einer übergangsweisen Niederlegung der handwerklichen Tätigkeiten ist nur mit Abmeldung beim zuständigen Gewerbeamt möglich, da das Handwerksrecht kein ruhendes Gewerbe kennt.
Erfahrene Gesellinnen und Gesellen, die eine 6-jährige Berufserfahrung in ihrem Handwerk, davon 4 Jahre in leitender Stellung nachweisen, können sich ebenfalls mit dem eigenen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, Augenoptikerinnen und Augenoptiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker, Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher, Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Wer sich in diesen Berufen selbstständig machen möchte und keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann dies nur mit einer Ausnahmebewilligung tun.
Die Friseur-Innung Hildesheim ist Teil eines Netzwerks von Innungen in Südniedersachsen. Dazu gehören unter anderem:
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