Die Aufgaben der Friseur-Innung Hildesheim

Wer sich im Handwerk selbstständig macht, muss die Handwerksordnung beachten und sollte sich bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen. Die HwO ist die gesetzliche Basis für alles, was das Handwerksrecht berührt. Damit unsere Mitgliedsbetriebe mit diesem Recht nicht in Konflikt geraten, stehen wir ihnen beratend zur Seite.

Die Friseur-Innung Hildesheim ist eine wichtige Institution für alle, die im Friseurhandwerk tätig sind oder sich dafür interessieren. Sie übernimmt vielfältige Aufgaben, die sowohl ihre Mitglieder als auch die Öffentlichkeit betreffen. Im Folgenden werden die zentralen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Friseur-Innung Hildesheim detailliert dargestellt.

Die Zukunft kleiner Handwerksbetriebe I Ep. 08

Hoheitliche Aufgaben und Registerführung

Der Staat hat uns unterschiedliche „hoheitliche“ Aufgaben übertragen. So führen wir zum Beispiel das Berufsregister, die so genannte „Handwerksrolle“ und weitere Verzeichnisse des Handwerks. Wir setzen uns ebenfalls dafür ein, dass die Rechte unserer Mitglieder im Wettbewerb respektiert werden.

Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören:

  • Grundsatzfragen des Handwerksrechts
  • Eintragung von Betrieben
  • Änderungen in den Betrieben
  • Löschung von Betrieben
  • Mitgliedsauskunft
  • Ausnahmegenehmigungen/Ausübungsberechtigungen
  • Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen / EU-Bescheinigungen
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Handwerkerpflichtversicherung
  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften

Beratung und Unterstützung der Mitglieder

Die Friseur-Innung Hildesheim unterstützt ihre Mitglieder in verschiedenen Bereichen, um deren Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Dazu gehören:

  • Beratung in rechtlichen Fragen des Handwerks
  • Informationen zu aktuellen Branchenentwicklungen
  • Unterstützung bei der Unternehmensführung
  • Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedern

Die Handwerksordnung und ihre Bedeutung

Die Handwerksordnung (HwO) gliedert die handwerklichen Tätigkeiten in zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der HwO), zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der HwO) und in die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der HwO).

Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie dann ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie verfügen selbst über die Meisterprüfung in dem Handwerk, das Sie ausüben wollen.
  2. Sie haben eine der Meisterprüfung vergleichbare Qualifikation: Ingenieure, Techniker und Industriemeister können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, das ihrem Studien- bzw. Schulschwerpunkt entspricht.
  3. Sie verfügen über meisterähnliche Fähigkeiten, wenn Sie nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit im gleichen Handwerk von mindestens sechs Jahren, davon vier in leitender Stellung, nachweisen können ("Altgesellenregelung"). Diese Regelung gilt nicht für die Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke. Hierbei handelt es sich um individuelle und personenbezogene Antragsverfahren, die Sie bei Ihrer Handwerkskammer stellen.
  4. Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung: Dieser Antrag kann in individuell begründeten Ausnahmefällen bei Ihrer Handwerkskammer gestellt werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind.
  5. Sie beschäftigen einen Betriebsleiter: Diese Person muss eine der oben genannten Qualifikationen besitzen und in der Lage sein, den Betrieb fachlich zu leiten.

Für die Ausübung von zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben müssen Sie keine Qualifikation nachweisen. Ihre Tätigkeiten müssen aber mit dem Handwerksrecht in Einklang stehen.

Meisterprüfungen im Friseurhandwerk

Jüngst überreichte der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen acht Meisterinnen aus dem Friseurhandwerk den Meisterbrief für eine erfolgreich bestandene Prüfung.

Die Meisterprüfung im Friseurhandwerk besteht aus verschiedenen Teilen:

  • Kundenauftrag: Formulierung, Planung, Berechnung und Erstellung eines Angebots.
  • Modische Frisur und kosmetische Behandlung: Haarschnitt, Haarfärbung und Frisur für Damen, Haarschnitt und Frisur für Herren.
  • Nageldesign: Gestaltung an Damenhänden.
  • Situationsaufgaben: Kreative Langhaarfrisuren, Damenhaarschnitt an mittellangem Haar, klassische Herrenhaarschnitte und Dauerwelle.

In diesem Lehrgang werden Friseure intensiv auf die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk vorbereitet. Mit dem Erwerb des Meistertitels erhalten Absolventen die allgemeine Zulassung zum Studium oder zeigen ihren Arbeitgebern und Kunden, dass sie ein Profi ihres Fachs sind und sich selbst vielleicht schon bald Betriebsinhaber nennen können.

In den modern ausgestatteten Praxisräumen arbeiten die Teilnehmer in spannenden Projekten, in denen sie sich u.a. mit kreativen Haarfärbungen, Make-up und Nageldesigns auseinandersetzen. Situationsaufgaben mit klassischen und modernen Damen- und Herrenfrisuren, kosmetischen Behandlungen und Haarersatz runden das Programm ab. Der Theorieteil steht ganz im Zeichen der Gestaltung, der unterschiedlichen Haartechniken und des Salonmanagements.

Prüfungstermine im Überblick

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bietet regelmäßig Meisterprüfungen in verschiedenen Handwerken an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Prüfungstermine für ausgewählte Handwerke im Jahr 2026:

Augenoptikerhandwerk

  • Frühjahr 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 05. + 06. Januar 2026
    • Teil I - Praktische Prüfung: 22. - 25.01.2026 (Karlsruhe), 26. - 28.02.2026 (Schwarmstedt)
    • Teil II - Mündliche Ergänzungsprüfung: 06. März 2026
  • Herbst 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 10. + 11. September 2026
    • Teil I - Praktische Prüfung: 24. - 27. September 2026, 22. - 25. Oktober 2026
    • Teil II - Mündliche Ergänzungsprüfung: 02. November 2026

Elektrotechnikerhandwerk

  • Juni 2025 - Juli 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 23. + 24.06.2025
    • Teil II - Mündliche Ergänzungsprüfung: 20.08.2025
    • Teil I - Praktische Prüfung:
      • Projektarbeit: 23. + 24.02.2026
      • Fachgespräche: 02. - 04.03.2026
      • Situationsaufgabe: 22. + 23.07.2026
    • Meisterbrief/-zeugnis-Übergabe: 30.07.2026
  • Oktober 2025 - Februar 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 09. + 10.10.2025
    • Teil II - Mündliche Ergänzungsprüfung: Im Rahmen der Fachgespräche
    • Teil I - Praktische Prüfung:
      • Projektarbeit: 15. + 16.12.2025
      • Fachgespräche: 12. - 14.01.2026
      • Situationsaufgabe: 02. + 03.02.2026
    • Meisterbrief/-zeugnis-Übergabe: 12.02.2026

Feinwerkmechanikerhandwerk

  • 2026
    • Teil II - Fachtheorie: Keine Prüfung geplant, da kein Vorbereitungskurs stattfindet
    • Teil I - Fachpraxis: Offene Meisterprüfungsprojekte

Fliesen,- Platten- und Mosaiklegerhandwerk

  • 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 23. + 24.02.2026
    • Keine Teil I Prüfung mehr

Friseurhandwerk

  • Winter 2025/Frühjahr 2026
    • Teil II - Fachtheorie: 08. November 2025
    • Teil I - Fachpraxis:
      • 22. November 2025 Klausur
      • 17. + 18. Januar 2026 praktische Prüfung Gr. 1
      • 24. + 25. Januar 2026 praktische Prüfung Gr. 2
      • 07. + 08. Februar 2026 praktische Prüfung Gr. 3

Installatuer- und Heizungsbauerhandwerk

  • Frühjahr 2026
    • Teil II - Theoretische Prüfung: 30. + 31.01.2026
    • Teil II - Mündliche Ergänzungsprüfung: Folgt wenn nötig
    • Teil I - Praktische Prüfung:
      • Projektarbeit: 23.01.2026 (Vorbereitung), 26. - 28.01.2026 (Projektarbeit)
      • Montage- und Servicearbeiten: 02. - 04.02.2026
      • Fachgespräche: 13. - 16.04.2026

Kälteanlagenbauerhandwerk

  • Kälteanlagenbauer 2026 BM 46
    • Teil I - Fachpraxis 2026:
      • 19. und 26. Februar 2026 Situationsaufgabe
      • 02. - 05. März 2026 Meisterprüfungsprojekt + Fachgespräche

Tischlerhandwerk

  • 2026
    • Teil II - Fachtheorie 2026: 04. + 05. Juni 2026 schriftl. Prüfung
    • Teil I - Fachpraxis 2026:
      • 06. Juni 2026 Situationsaufgabe
      • 10. Juni - 03. Juli 2026 Meisterprüfungsprojekt
      • 07. - 09. Juli 2026 Fachgespräche

Diese Tabelle bietet eine übersichtliche Darstellung der Prüfungstermine für verschiedene Handwerke. Interessenten sollten sich jedoch immer bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen nach den aktuellsten Terminen und Anmeldefristen erkundigen.

Existenzgründung im Handwerk

Sie möchten einen Handwerksbetrieb gründen? Egal, ob Sie als Bäcker, Friseur, Dachdecker oder mit einem anderen Handwerk einen Betrieb eröffnen oder übernehmen wollen: Mit handwerk:digital geht das ganz einfach.

Handwerk:digital ist ein Online-Portal der Handwerkskammern. Hier erfahren Sie, welche Formalitäten Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen und erledigen sie gleich online.

Benötigte Unterlagen für Anträge

Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt?

  • Antragsformular
  • Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaberin bzw. Inhaber/Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer und Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter
  • Falls vorhanden: Kopie eines Befähigungsnachweises (z.B. Gesellenbrief)
  • Für eine Eintragung in ein Gewerk nach Anlage A der HwO: Kopie des Befähigungsnachweises (Zeugnis über: Meisterprüfung, Diplomprüfung, Technikerprüfung, Industriemeisterprüfung, Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung oder Betriebsleiter-Erklärung
  • Arbeitsvertrag (in Vollzeit)
  • Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
  • Bestätigung der Krankenkasse über die Anmeldung zur Sozialversicherung (fachlicher Betriebsleiter)

Für GbR, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften, UG (haftungsbeschränkt) sind zusätzliche Dokumente erforderlich, wie z.B. Kopien des Gesellschaftsvertrages oder des Handelsregisterauszuges.

Gewerbemeldungen und Löschungen aus der Handwerksrolle

Sofern Sie Ihren Gewerbebetrieb eingestellt haben oder Ihren Betriebssitz in einen anderen Kammerbezirk verlegt haben, beantragen Sie bitte über folgendes Formular die Löschung. Zusätzlich benötigen wir von Ihrem zuständigen Gewerbeamt eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung.

Eine rückwirkende Löschung ist aus handwerksrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Löschung erfolgt zum Datum der vollständig eingereichten Löschungsunterlagen (Antrag auf Löschung + Gewerbeabmeldung) oder zu Ihrem, in der Zukunft liegenden Wunschtermin. Mit der Löschung aus der Handwerksrolle entfällt auch die Berechtigung zur Ausübung des Handwerks.

Eine Ruhestellung und somit Beitragsbefreiung bei einer übergangsweisen Niederlegung der handwerklichen Tätigkeiten ist nur mit Abmeldung beim zuständigen Gewerbeamt möglich, da das Handwerksrecht kein ruhendes Gewerbe kennt.

Ausnahmeregelungen

Erfahrene Gesellinnen und Gesellen, die eine 6-jährige Berufserfahrung in ihrem Handwerk, davon 4 Jahre in leitender Stellung nachweisen, können sich ebenfalls mit dem eigenen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, Augenoptikerinnen und Augenoptiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker, Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher, Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Wer sich in diesen Berufen selbstständig machen möchte und keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann dies nur mit einer Ausnahmebewilligung tun.

Mitgliedschaften in Innungen

Die Friseur-Innung Hildesheim ist Teil eines Netzwerks von Innungen in Südniedersachsen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bäcker-Innung Göttingen
  • Bau-Innung Südniedersachsen
  • Dachdecker-Innung Südniedersachsen
  • Elektro-Innung Südniedersachsen
  • Fleischer-Innung Südniedersachsen
  • Friseur-Innung Südniedersachsen
  • Kfz-Innung Südniedersachsen
  • Maler und Lackierer-Innung Südniedersachsen
  • Innung der Metallhandwerke Südniedersachsen
  • Raumausstatter-Innung Südniedersachsen
  • SHK-Innung Südniedersachsen
  • Tischler-Innung Südniedersachsen

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