Die Friseurinnung Bayern: Aufgaben, Ausbildung und Vorteile

Der Friseurberuf ist ein vielseitiger Beruf, der handwerkliches Können, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit vereint. Er umfasst die Bereiche Haarschnitt und Frisur, Farbe und Umformung, Make-Up und Nageldesign. Doch der Beruf ist vielseitiger als er auf den ersten Blick erscheint, er umfasst auch Bereiche wie Biologie, Chemie, Marketing und Logistik, Beratung und Verkauf und vieles mehr.

Voraussetzungen und Ausbildung

Für eine Ausbildung zum Friseur bevorzugen die Betriebe Bewerber mit einem qualifizierten guten Mittelschulabschluss oder Realschulabschluss. Wichtig sind Freude am Lernen, Kreativität, ein Gespür für Mode und die Bedürfnisse der Kunden sowie diplomatisches Geschick. Wenn du dich für eine Ausbildung zum Friseur / Friseurin entscheidest, solltest du gerne mit Menschen arbeiten und dich für Menschen interessieren, du solltest auch Interesse an Mode und neuen Dingen haben und kommunikativ sein, dabei hast du handwerkliches Geschick und ein Gespür für Asthetik. Dann steht deiner Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin nichts mehr im Wege. Melde dich bei uns!

Inhalte der Ausbildung

In der Ausbildung lernst Du professionellen Umgang mit Kunden, teamunterstützendes Arbeiten, kompetente Typ- und Stilberatung von Kunden, Organisation von Arbeitsabläufen, Gestaltung und Pflege von Kundendateien, Kalkulation von Preisen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zusätzlich gehört zur Ausbildung der Besuch von Schulungen und Seminaren.

Die Ausbildungsinhalte umfassen Kundenberatung, moderne und klassische Haarschnitte, Farb- und Strähnentechnik, Styling und Frisuren, Umformung von Haaren, Pflege von Haar- und Kopfhaut, Make-Up und Make-Up Beratung, Wimpern- und Augenbrauen formen und färben, die Salon-Organisation, Salon Hygien und Produktberatung.

Weitere Lerninhalte sind:

  • Kompetente und serviceorientierte Kundenberatung und -betreuung
  • Beurteilen, Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut
  • Erlernen von Haarschnitt und Styling
  • Colorationen
  • Pflegende und dekorative Kosmetik
  • Maniküre und Nageldesign
  • Planung von Arbeitsabläufen
  • Pflege von und Umgang mit Kundendaten
  • Arbeiten im Team
  • Marketing, Werbung, Präsentation und Preisgestaltung
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Gesundheitsschutz

Dauer und Vergütung der Ausbildung

Die Ausbildung zum Friseur dauert 3 Jahre (36 Monate). Begleitend hast Du im ersten Lehrjahr zweimal, später einmal pro Woche Unterricht in der Berufsschule in Nürnberg. Dazu kommen Überbetriebliche Lehrgänge bei der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg.

Die Gesellenprüfung Teil I findet nach 1 1⁄2 Jahren Lehrzeit und die Gesellenprüfung Teil II kurz vor Abschluss der Ausbildungszeit statt. Übrigens: Bei Realschulabschluss oder Abitur kann die Lehrzeit verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung (39-Stunden Woche):

  • 1. Ausbildungsjahr 649,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr 766,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr 876,00 €

Mindesausbildungsvergütung für Ausbildungsbeginn 2024:

  • 1. Ausbildungsjahr 649 €
  • 2. Ausbildungsjahr 766 €
  • 3. Ausbildungsjahr 876 €

Tarifliche Ausbildungsvergütung:

  • 1. Ausbildungsjahr 515,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 605,00 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 760,00 Euro

Achtung! Kürzungen der Ausbildungsvergütungen dürfen nicht mehr vorgenommen werden. Das heißt, auch wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit z. B. +/-37 Stunden beträgt! Nur bei unter 35 Stunden spricht man beim Ausbildungsvertrag von einem Teilzeitausbildungsverhältnis. Bitte beachten Sie diese Vorgehensweise. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.

Urlaubsanspruch

Die Urlaubsdauer muss für jedes Kalenderjahr konkret angegeben werden.

Für Jugendliche greifen die Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 19 JArbSchG), für Volljährige die aus dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG). Maßgeblich ist das Alter zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (1. Januar).

Soweit nicht günstigere Urlaubsregelungen zur Anwendung kommen (z. B. durch beiderseitige tarifliche Bindung, Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags oder vertragliche Vereinbarung), besteht bei einer regelmäßigen Fünf- bzw. Sechstagewoche ein jährlicher gesetzlicher Urlaubsanspruch wie folgt:

Alter bei Beginn des Kalenderjahres am 1. Januar Jährlicher Urlaubsanspruch
noch nicht 16 Jahre alt 30 Werktage / 25 Arbeitstage
noch nicht 17 Jahre alt 27 Werktage / 23 Arbeitstage
noch nicht 18 Jahre alt 25 Werktage / 21 Arbeitstage
das 18. Lebensjahr bereits vollendet 24 Werktage / 20 Arbeitstage

Bitte unterscheiden: Werktage oder Arbeitstage

Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertag sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Insofern wird von einer regelmäßigen Sechstagewoche ausgegangen. 24 Werktage entsprechen also 4 Wochen Urlaub.

Der Urlaub bemisst sich grundsätzlich allein nach Tagen und nicht nach Arbeitsstunden. Bei regelmäßiger Ausbildung an weniger Tagen wird der Urlaub in Arbeitstagen eingetragen. Das Urlaubsvolumen (4 Wochen) bleibt gleich.

Rechenweg von der Sechs- auf die Fünftagewoche: 24 : 6 x 5 = 20

20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche entsprechen folglich ebenfalls 4 Wochen Urlaub.

Bitte Werktage oder Arbeitstage in das Formular eintragen und im Abschnitt F angeben, falls die Basis geringer als eine regelmäßige Fünftagewoche ist.

Schwerbehinderte Auszubildende

Hierzu zählen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Sie erhalten einen jährlichen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 125 SGB IX.

Karrierewege im Friseurhandwerk

Erfolgreiche Betriebsnachfolge im Friseurhandwerk

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Friseur besteht die Möglichkeit, mit einem Meisterkurs die Berufslaufbahn fortzuführen, um dadurch die Karrierechancen zu erhöhen.

Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten sind gegeben: Meisterschule, Weiterbildung zum Maskenbildner und/oder Visagist, staatlich geprüfter Colorist und es besteht auch die Möglichkeit zur Weiterbildung als BerufsschullehrerIn für Friseure.

Als ideale Vorbereitung auf die Meisterprüfung (Teil I und II) bieten die Bildungszentren in Deggendorf und in Regensburg jährlich je einen Meisterkurs im Friseurhandwerk an. Für die Anmeldung oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team Meister.

Die Friseurinnung Augsburg

Die Friseurinnung Augsburg wurde 1899 gegründet. Mitten im Herzen von Augsburg in der Stettenstraße befinden sich unsere Seminarräume. Die Verwaltungsdamen im Innungsbüro, sind für die gesamte Administration zuständig.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Die Friseurinnung Augsburg ist eine Arbeitgebereinrichtung. Wir sind immer auf dem Laufenden der Ausbildungsordnung. Ihr Auszubildender wird erfasst und termingerecht zur ÜBA, und Gesellenprüfung Teil 1 und 2 eingeladen. Unsere Prüfungskommissionen nehmen die Prüfungen in Verbindung mit der Handwerkskammer für Schwaben ab. Probleme mit Ihrem Auszubildenden? Wir haben ein großes Paket von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im fachlichen Bereich. Wir führen regelmäßig Fachveranstaltungen durch. Sie erhalten regelmäßig unser Rundschreiben mit neuesten Infos aus allen Bereichen. Wir präsentieren unseren Berufsstand u.a. durch öffentliches Frisieren, Kinderschminken zugunsten sozialer Einrichtungen z.B.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Auszubildende zum Friseur besuchen unsere Bildungszentren für einwöchige Kurse im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Hier erhalten sie - ergänzend zur Berufsschule und zur Ausbildung im Betrieb - praxisbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten zu Spezialthemen. Für Fragen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung steht Ihnen das Team ÜLU gerne zur Verfügung.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV)

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vertritt die Gesamtinteressen des deutschen Friseurhandwerks. In ihm sind 12 Landesinnungsverbände zusammengeschlossen, deren Mitgliederbasis die rund 230 Friseurinnungen sind. Zusammen bilden sie die berufsständische Organisation des Friseurhandwerks.

Als Berufsorganisation vertritt der ZV die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament, Ministerien und Behörden auf Bundesebene.

Der Zentralverband ist als Branchenverband das gesellschaftliche Sprachrohr des Friseurhandwerks und u.a. auch anerkannter Dialogpartner in allen berufsspezifischen Fragen.

Die Innungen und Verbände des Friseurhandwerks sind Selbstverwaltungsorganisationen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

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