Friseur ohne Preisliste erlaubt? Transparenz vs. Geheimniskrämerei

Lockt die Transparenz Kunden an? Oder ist Geheimniskrämerei doch die bessere Strategie? Diese Frage stellen sich viele Friseure. Peter Schmitt hat mit seiner Kundin, einer Friseurmeisterin, stundenlang zusammengesessen und hin und her überlegt. Gewinnt sie Kunden, wenn sie die Preise auf ihrer Webseite veröffentlicht, oder schreckt sie Interessenten eher ab?

Übereingekommen sind beide mit der Abmachung, dass der Friseursalon die Preise für Standardleistungen wie Schneiden, Waschen, Föhnen digital offenlegt, die Kosten für spezielle Services aber dezent verschweigt. Kundinnen etwa, die eine Brautfrisur für den schönsten Tag ihres Lebens wünschen, müssen persönlich nachfragen. Für eine Brautfrisur mögen monetäre Gründe nicht die Hauptrolle spielen.

In anderen Fällen aber entscheiden sich Menschen für das günstigste Angebot, das wissen Verkäufer wie Käufer nur zu gut. In Deutschland dürften kleine Preise noch überzeugender sein als anderswo, gelten die Bundesbürger doch als ausgewiesene Sparfüchse. Eine gewinnbringende Strategie dürfte also sein, möglichst kleine Preisschilder auf der Homepage zu präsentieren.

Oder etwa nicht? "Das ist für den Handwerksbetrieb nicht ohne Risiko. Er läuft Gefahr, einen Eindruck zu vermitteln, den er nicht vermitteln will", meint Schmitt. Eine niedrige Kostenangabe setzt sich als sogenannter Anker im Kopf des Kunden fest. Weicht der Endpreis letztlich davon ab, sind Irritationen oder Enttäuschungen vorprogrammiert. Wer glaubt, Kunden mit Lockangeboten ködern zu können, stellt sich womöglich noch ein zweites Bein.

"Die Gefahr ist, dass man in einen Preiskampf hineingeht", so Schmitt. Grundsätzlich aber geben offen kommunizierte Preise Kunden Orientierung, schaffen Vertrauen, regen sie zuweilen zur Kontaktaufnahme oder gar zum Kauf an. Laut einer Umfrage der US-Marketingagentur Sutherland Weston sind fehlende Preisangaben das größte Ärgernis, dem Verbraucher beim Online-Shopping auf einer Webseite begegnen.

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Preisgestaltung und Kundenerwartungen

Wie das gehen könnte, zeigt die Firma Dunkelmann aus Norderstedt bei Hamburg auf. Die selbsternannten Badgestalter geben vier Preisbeispiele auf ihrer Homepage an, für ein "preiswertes Bad", ein "Standard-Bad", ein "hochwertiges Bad" und ein "Luxus-Bad". So ist ein preiswertes Bad "ab 16.000 Euro" zu haben, ein Luxus-Bad "ab 45.000 Euro". Alternativ könnte ein Betrieb auch Preisspannen mit einem Minimal- und einem Maximalbetrag für eine bestimmte Produktkategorie nennen, um der Kundschaft eine grobe Einordnung zu ermöglichen.

Scheinbar noch professioneller ist die Firma von Installateur Jens Gottschalk aufgestellt, nur anderthalb Kilometer entfernt von Bäder Dunkelmann in Norderstedt. Ein hübsch gestalteter Kostenkonfigurator lässt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag auf dem Bildschirm aufblinken, nachdem der User nacheinander die wichtigsten Parameter zur gewünschten Badgestaltung eingetippt hat. Auch bei Malerbetrieben sind derartige Preisrechner beliebt. Kunden müssen mitunter nur die Quadratmeterzahl eingeben, die der Maler streichen soll, und schon spuckt der Rechner einen Preis aus.

Peter Schmitt würde auf derartige Preisrechner verzichten. "Die Gefahr ist groß, dass im Einzelfall ein ganz anderer Preis dabei herauskommt", sagt er. "Ich würde versuchen, Kunden, die unsicher sind, einen sehr einfachen Weg zu einem aussagekräftigen Angebot zu eröffnen." Auch ein anderer Umweg ist für den Experten ausdrücklich nicht befahrbar. "Stundensätze anzugeben würde ich nicht empfehlen, weil sie wenig Aussagekraft haben", sagt Schmitt, denn diese seien nur ein Teil der Kostenkalkulation. Über den Gesamtpreis würden sie relativ wenig aussagen, im schlimmsten Fall sogar Verwirrung stiften.

Ohnehin sind Handwerker dazu verpflichtet, einem Kunden vorab einen verbindlichen Endpreis zu unterbreiten, Materialkosten und Arbeitsaufwand inklusive. Nur im Ausnahmefall darf dieser überschritten werden, wenn etwa ein unvorhergesehener Mehraufwand entsteht und der Kunde unverzüglich darüber informiert wird. Das besagt die neueste Fassung der Preisangabenverordnung, die im Mai 2022 in Kraft getreten war.

Eine Pflicht zur Veröffentlichung von Preisangaben auf der Webseite ist damit freilich nicht verbunden. Nur wenn Betriebe Waren anbieten, die nach Volumen, Gewicht oder Länge angeboten werden, müssen sie den Grundpreis nennen.

Für eine andere Idee kann sich Peter Schmitt erwärmen. So könnten sogenannte Störer auf der Homepage eines Betriebs durchaus eine Alternative zu harten Euro-Angaben sein. Damit sind auffällige Elemente wie Boxen, Banner oder Pfeile gemeint, auf denen reißerische Slogans stehen wie etwa "Richtig faire Preise" oder "Bestpreisgarantie". Letztlich kann auch der gänzliche Verzicht auf Preisangaben im Internet eine Lösung sein.

Denn ehrlicherweise richten sich die Angebotspreise vieler Handwerksbetriebe zu einem nicht unerheblichen Teil nach der Auslastung. Ist die Nachfrage groß, gehen die Preise nach oben. Herrscht Flaute, sausen die Preise runter. Das mag nicht immer fair sein, ist aber nur logisch. "Das ist ein Grund, die Preise nicht zu veröffentlichen", stellt Schmitt klar. So hätten Firmen die Möglichkeit, schnell und ohne viel Aufhebens auf die Inflation oder andere Entwicklungen zu reagieren und steigende Kosten weiterzugeben.

Gender Pricing: Zahlen Frauen mehr?

Doch warum zahlen Frauen oft mehr als Männer? Diese Preisdifferenzierung wirft Fragen der Fairness und der Rechtmäßigkeit auf. Frauen zahlen für einen Kurzhaarschnitt im Durchschnitt 12,50 Euro mehr als Männer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aus dem Jahr 2017. Nur 11 Prozent der über 100 befragten Friseursalons gaben demnach an, beim Kurzhaarschnitt von Mann und Frau gleich viel zu verlangen. Bei langen Haaren waren die Unterschiede beim Preis noch größer.

Friseursalons begründen die höheren Preise mit dem vermeintlich größeren Aufwand bei Frauen. Faktoren wie längere Beratungsgespräche, komplexere Schnitte oder Styling-Wünsche werden dabei angeführt. Kritiker:innen betonen aber, dass diese Argumente oft pauschal getroffen und nicht individuell an den tatsächlichen Aufwand angepasst seien. Solche Preismodelle verstießen demnach potenziell gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Pink Tax, auch bekannt als „Rosa Steuer“ und Gender Pricing (Preisdifferenzierung nach Geschlecht) nennt sich das Phänomen, das für die unterschiedlichen Preise je nach Geschlecht für gleichartige Dienstleistungen und Produkte verantwortlich ist. Übrigens: Das „Gender Pricing“ zeigt sich auch in anderen Dienstleistungsbranchen. Die Reinigung einer Bluse kostet laut der ADS-Studie im Schnitt 1,80 Euro mehr als die eines Hemdes. Von mehr als 380 gleichartigen Dienstleistungen nach Geschlecht waren demnach knapp 60 Prozent preisungleich - davon waren 50 Prozent für Frauen und 9 Prozent für Männer teurer.

EU-Richtlinie und Gleichbehandlung beim Friseur

Aber muss die Ungleichbehandlung auf dem Friseurstuhl hingenommen werden? „Gender Pricing“ kann gegen die Geschlechterdiskriminierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen. Die sogenannte Gender-Richtlinie der EU soll Frauen und Männer gleichstellen, wenn es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und die Versorgung damit geht. Diese Richtlinie gilt auch in Deutschland. Ungleichbehandlungen sind danach nur dann gerechtfertigt, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Ein solches könnte es sein, dass Friseur:innen einen größeren Arbeitsaufwand bei Frauen-Haarschnitten haben, als dies bei Männer-Frisuren der Fall ist. Aber gehören die Zeiten, in denen Männer nicht mehr nur kurz und Frauen nicht mehr nur lang tragen, nicht längst der Vergangenheit an?

Beim Friseurbesuch kommt es also darauf an: Ist die Frisur, die Sie sich als Frau wünschen, komplizierter und zeitaufwändiger als die für einen männlichen Friseursalon-Besucher - und andersherum? Tragen Sie also einen Kurzhaarschnitt ohne Pony und andere besondere Feinheiten, lässt sich ein höherer Preis allein deswegen, weil Sie eine Frau sind, nicht rechtfertigen.

Auch die Antidiskriminierungsstelle findet, die unterschiedlichen Preise können potenziell gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen. Der Preisunterschied müsse sachlich begründet sein und dürfe nicht auf Geschlechter-Stereotypen basieren. Ähnlich sieht es auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Gender Pricing“ benachteilige einzelne Verbraucher:innen, heißt es, „wenn der höhere Preis nicht durch einen höheren Arbeitsaufwand begründet werden kann“. Ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt, müsse jedoch für jeden Einzelfall bewertet werden.

Was können Verbraucher:innen gegen geschlechter-spezifische Preise tun?

  • Fragen Sie im Salon konkret nach, warum der Preisunterschied besteht, wenn Sie sich ungerecht benachteiligt fühlen.
  • Entscheiden Sie sich für Salons, die geschlechtsneutrale Preise orientiert nach Haarlänge oder Aufwand anbieten. Bewertungen und Empfehlungen im Internet können hilfreich sein.
  • Schaffen Sie ein Bewusstsein, indem Sie Ihre Erfahrungen öffentlich zum Beispiel in sozialen Medien oder auf Bewertungsplattformen teilen. So können Sie andere auf das Thema aufmerksam machen.

Einige Friseursalons haben ihre Preisgestaltung bereits geändert: Sie werben mit gender-neutralen Preisen und unterscheiden nicht mehr zwischen Haarschnitten für Frauen und Männer. Bevor Sie einen Termin in einem Salon buchen, kann es sich also lohnen, einen Blick auf die Preisliste zu werfen.

Gut zu wissen: Nach der Preisangaben-Verordnung sind Friseursalons verpflichtet, ihre Preise durch einen Aushang transparent machen. Bei der Abrechnung müssen sie sich an diese Preise halten.

Rechte und Pflichten beim Preis

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 12 Preisangaben Leistungen) müssen Friseurgeschäfte die Preise ihrer wesentlichen Leistungen durch einen Aushang der Preisliste transparent machen. Wenn das Geschäft ein Schaufenster hat, müssen die Preise auch dort stehen. An diese Preise müssen sich Friseur:innen bei der Abrechnung halten. Die Preise müssen konkret angegeben werden; es ist nicht zulässig die Leistungen mit Preisspannen oder verschiedenen Preisen anzugeben, die man der Leistung nicht zuordnen kann.

Wird an der Kasse ein höherer Preis für eine Leistung verlangt als auf der Preisliste steht, müssen Sie den höheren Betrag nicht bezahlen, sondern nur den ausgewiesenen Preis. Verstoßen Friseurgeschäfte gegen die Preisangabenverordnung, indem es keinen Preisaushang gibt oder falsche Preise angegeben sind, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann von den Behörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung verstößt, können Sie sich an das Landratsamt oder den Stadtkreis wenden, in dessen Bezirk sich das Geschäft befindet.

Die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) sind geprägt von dem Leitgedanken des Verbraucherschutzes. Ziel ist es, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, den von ihm zu zahlenden Preis für eine Ware oder Leistung ohne Schwierigkeiten zu erkennen, um ihn anschließend mit anderen Preisen vergleichen zu können. Daher sind die Vorschriften der PAngV nur im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern anwendbar.

Mangelhafte Leistung?

Die neue Farbe ist nicht wie erwartet und die gewünschte Kurzhaarfrisur viel kürzer als besprochen? Allein die Unzufriedenheit mit der neuen Frisur oder der neuen Farbe stellt noch keinen Grund für einen Mangel dar. Aber ein Mangel ist dann gegeben, wenn sich Friseur:innen nicht an getroffene Absprachen halten, zum Beispiel die Haare viel kürzer schneiden als besprochen oder eine falsche Farbe verwenden. Weisen Friseur:innen vor dem Haarefärben nicht darauf hin, dass es durch die Naturfarbe oder Struktur der Haare zu Abweichungen der gewünschten Farbe kommen kann, stellt schon das einen Mangel dar.

Vorgehen bei der Reklamation: Sprechen Sie am besten noch vor dem Bezahlen an, dass das Ergebnis nicht wie besprochen ist. Wenn die Arbeit mangelhaft ist, muss das Friseurgeschäft eine Nachbesserung anbieten, zum Beispiel die Haare nochmal färben. Führt eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie Schadenersatz verlangen. Die Höhe einer Entschädigung hängt vom entstanden Schaden und dem Ausmaß der mangelhaften Leistung ab.

Wenn Friseur:innen nicht einsehen wollen, dass die eigenen Leistungen mangelhaft sind, müssen Sie Ihren Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz mit einem Anwalt durchsetzen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, ob die Kosten bei einem Rechtsstreit übernommen werden. Ist der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer, können Sie bei der regional zuständigen Handwerkskammer auch ein Vermittlungsverfahren beantragen.

Um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen, müssen Sie darlegen können, was genau im Vorfeld besprochen wurde und wie ausführlich Sie als Kunde oder Kundin informiert oder eben nicht informiert wurden. Hilfreich sind hier Zeugen, die Ihre Aussage bestätigen können. Wenn die Haare durch Waschen oder Färbemittel in ihrer Struktur geschädigt wurden, können Sie ein Gutachten erstellen lassen, das diesen Schaden bestätigt. Sowohl die Vertretung durch einen Anwalt als auch die Erstellung eines Gutachtens können sehr teuer sein. Informieren Sie sich vorab über entstehende Kosten.

Wenn Ihnen eine Nachbesserung zusteht, können Sie diese auch von einem anderen Friseursalon durchführen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall vorab schriftlich bestätigen, dass das Geschäft, dessen Leistung mangelhaft war, die Kosten dafür übernimmt.

Preisangabenverordnung (PAngV) im Überblick

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Sie dient dem Verbraucherschutz und soll Preisklarheit und Preiswahrheit gewährleisten.

Die wichtigsten Punkte der PAngV sind:

  • Gesamtpreis: Es muss immer der Gesamtpreis angegeben werden, der inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile zu zahlen ist.
  • Grundpreis: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich der Grundpreis angegeben werden.
  • Preisverzeichnis: Wer Dienstleistungen anbietet, muss ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen aufstellen.
  • Aushang: Das Preisverzeichnis muss im Geschäftslokal oder am Ort des Leistungsangebots gut sichtbar angebracht werden.

Verstöße gegen die PAngV können mit Bußgeldern geahndet werden.

Aspekt Anforderung gemäß PAngV
Gesamtpreis Muss inklusive aller Preisbestandteile angegeben werden
Grundpreis Zusätzlich bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
Preisverzeichnis Pflicht für Dienstleistungsanbieter
Aushang Gut sichtbar im Geschäftslokal

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