Ein Friseurbesuch soll Entspannung und Vorfreude auf das Ergebnis sein. Doch was passiert, wenn der Friseur die Haare falsch färbt und das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht? Keine Panik! Es gibt Rechte, die Verbraucher in solchen Fällen haben.
Der Friseur übt ein Handwerk aus. Zwischen Friseur und Kunde wird ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB geschlossen. Das bedeutet, der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung (z.B. Haarschnitt, Färbung) fachgerecht zu erbringen, und der Kunde ist im Gegenzug zur Bezahlung verpflichtet. Wenn der Friseur die falsche Farbe verwendet hat, musst du es reklamieren und korrigieren lassen. Ist der Kunde mit der neuen Frisur nicht zufrieden, heißt das jedoch nicht, dass er automatisch Schadensersatz von seinem Friseur verlangen kann. Es genügt z. B. nicht, dass dem Kunden die Frisur einfach nicht gefällt, weil sie ungewohnt aussieht oder weil sie - anders als erwartet - doch nicht dem Geschmack des Kunden entspricht. Nur wenn die Frisur wirklich mangelhaft ist, kann er aufgrund dessen auch Ansprüche geltend machen.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Frisur oder Farbe nicht den vorherigen Absprachen entspricht. Das wäre z.B. der Fall, wenn ihr schulterlange Haare wolltet, der Friseur euch die Haare aber kinnlang schneidet. Dabei sollte der Friseur gerade beim Beratungsgespräch gut zuhören! Bloßes nicht-gefallen ist kein Grund für eine Reklamation! Natürlich wird ein vernünftiger Friseur euch nicht unglücklich aus dem Laden gehen lassen, wenn euch das Ergebnis nicht gefällt, aber hier geht es ja rein um den Rechtsanspruch.
Beispiele für Mängel:
Wenn du das Problem schon im Salon feststellst, solltest du die Sache auch direkt ansprechen. Wenn die Haarkatastrophe dir erst Zuhause auffällt, also nach Abnahme der Leistung des Friseurs, dann musst du diesen kontaktieren und eine „Frist der Nacherfüllung“ setzen. Also ihm eine Möglichkeit geben, die Haare zu korrigieren innerhalb einer angemessenen zeitlichen Frist. Dabei ist dem Friseur (nach § 635 Abs. 1 BGB) das Mittel der Wahl überlassen. Z.B. ein Friseursalon mit Spezialisierung in Balayage, wenn eine Balayage bei euch versaut wurde.).
Wichtig: Um eine Schadenersatzforderung geltend zu machen, muss man dem Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben! Das gilt leider unabhängig davon, ob man noch Vertrauen in die Fähigkeiten des Friseurs hat oder nicht. ☹ Keine gute Nachricht, aber leider spielt rechtlich das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Friseurs keine Rolle, da es sich nicht um dauerhafte/unabänderliche körperliche Eingriffe handelt.
Ablauf der Reklamation:
Ist dem Friseur ein Fehler unterlaufen, kann der Kunde also nicht sofort Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Beide Ansprüche setzen voraus, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. dem Friseur die Nachbesserung misslingt und der Kunde deshalb einen anderen Salon aufsucht. In diesem Fall kann der Kunde Schadensersatz vom ersten Friseur verlangen. ein Model aufgrund einer völlig missratenen Haarfärbung nicht in seinem bzw. ihrem Beruf arbeiten kann.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Friseur besteht nur in den seltensten Fällen, wenn diesem gravierende Fehler unterlaufen und dem Betroffenen dadurch ein konkreter Gesundheitsschaden entsteht, bspw. Bei Verätzungen der Kopfhaut, Haarausfall und ähnlichen Gesundheitsschädigungen können Kunden den Friseur anzeigen wegen Körperverletzung. Eine andere Frage ist, ob das sinnvoll ist. Besser ist es, sich Zeugen zu suchen, die Schäden zu dokumentieren, am besten per Foto und von einem Arzt.
Wann kann man Schadensersatz verlangen?
Wann kann man Schmerzensgeld verlangen?
Schmerzensgeldtabelle (Beispiele):
| Schaden | Schmerzensgeld |
|---|---|
| Verätzungen der Kopfhaut | individuell (abhängig vom Grad der Verletzung) |
| Haarausfall | individuell (abhängig vom Grad des Haarausfalls und den psychischen Folgen) |
| Falscher Haarschnitt (zu kurz) | in der Regel kein Schmerzensgeld, allenfalls Schadensersatz für die Kosten eines anderen Friseurs zur Korrektur |
Haare zu dunkel gefärbt? Sie können es kaum erwarten, Ihre neue Haarfarbe im Spiegel zu betrachten und dann der Schock: Die Farbe ist plötzlich viel dunkler, als auf der Haarfärbe-Packung angegeben. Das passiert öfter, als Sie denken! Häufig liegt es daran, dass die Farbtiefe und der Farbton falsch eingeschätzt werden. Besonders beim Haare färben im eigenen Badezimmer neigen wir schnell dazu, eine Nuance zu wählen, die auf der Verpackung harmlos aussieht, in der Realität aber zu intensiv ausfällt. Blonde Haare haben eine feinere Struktur und saugen die dunklen Pigmente wie eine Art Schwamm auf. So wirkt der dunkle Ton schneller intensiv und hart. Ein klassischer Fehler: „Noch fünf Minuten schaden nicht.“ Falsch gedacht: Viele Haarfarben dunkeln nach, wenn sie zu lange auf dem Haar bleiben und die Intensität wird dadurch verstärkt. Selbst wenn die Farbe nach dem Auswaschen perfekt aussieht, dunkelt sie oft in den folgenden Tagen nach. Im Tageslicht sehen die Farbnuancen immer anders aus. Pinseln Sie die Farbe zu oft über die gleichen Stellen, lagern sich die Pigmente übereinander ab. Styling-Rückstände, Silikone oder eine sehr trockene Haarstruktur können das Farbergebnis stark verfälschen.
Hausmittel und professionelle Hilfe:
Ob Backpulver-Peeling, Color Remover oder Aufheller - nach dem Aufhellen benötigt Ihr Haar eine Extraportion an Pflege. Integrieren Sie aufbauende Pflegeprodukte mit Keratin und Proteinen in Ihre Pflegeroutine, die das Haar von innen stärken und für mehr Geschmeidigkeit sorgen.
Fazit: Es gibt viele Wege, Ihre zu dunkel gefärbten Haare wieder aufzuhellen. Achten Sie jedoch darauf, Ihrem Haar nach der Aufhellung jede Menge Pflege zu gönnen und wählen Sie Produkte, die Ihre Mähne von innen heraus stärken. Noch besser: Vermeiden Sie Haarfärbe-Fails in Zukunft und finden Sie jetzt heraus, welche Haarfarbe zu Ihnen passt.
Wichtig: Wenn Sie sich unsicher sind oder Ihre Haare bereits stark geschädigt sind, suchen Sie professionelle Hilfe bei einem Friseur.
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