Friseurhandwerk oder Dienstleistung: Ein Überblick über Unterschiede und rechtliche Aspekte

Das Friseurhandwerk ist ein vielschichtiges Feld, das sowohl handwerkliche Fähigkeiten als auch Dienstleistungen umfasst. In Deutschland ist die Ausübung des Friseurhandwerks an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die sich von reinen Dienstleistungsangeboten unterscheiden. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede zwischen Friseurhandwerk und Dienstleistungen, die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen auf Qualität und Preis.

Handwerkliche Aspekte des Friseurberufs

Das Friseurhandwerk umfasst die professionelle Pflege, das Styling, das Schneiden und Färben von Haaren. Friseure und Friseurinnen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur, der Haarpflege sowie des Haarstylings, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up, fertigen Haarverdichtungen/- verlängerungen an und verkaufen kosmetische bzw. Haarpflegeartikel.

Die rechtlichen Grundlagen für das Friseurhandwerk sind vielfältig und umfassen unter anderem das Handwerksrecht, das Arbeitsrecht, das Gewerberecht und das Hygienerecht.

Meisterpflicht im Friseurhandwerk

Die Meisterpflicht ist eine zentrale rechtliche Hürde bei der Eröffnung eines Friseursalons. Die Meisterpflicht im Friseurhandwerk bedeutet, dass nur Personen mit einem Meistertitel einen eigenen Friseursalon eröffnen dürfen. Gemäß § 1 Abs. 2 HwO darf nur wer einen Meisterbrief im Friseurhandwerk besitzt oder einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellt, einen Salon führen. Die Meisterprüfung ist ein umfassendes Prüfverfahren, das nicht nur handwerkliche Fertigkeiten, sondern auch betriebswirtschaftliches Wissen testet. Die Kosten für die Prüfung können mehrere Tausend Euro betragen, was viele zur Suche nach Alternativen bewegt.

Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erteilen, z.B. für Altgesellen mit langjähriger Berufserfahrung.

Dienstleistungsaspekte im Friseurberuf

Neben den handwerklichen Tätigkeiten bietet ein Friseur auch eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Ein Beispiel für eine Dienstleistung ist die Haarpflege.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung

Die Gewerbeanmeldung ist der erste formelle Schritt zur Betriebsgründung. Diese muss bei dem für den Standort zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Ein Friseursalon muss sich steuerlich registrieren lassen. Das Finanzamt wird automatisch benachrichtigt und stellt Ihnen eine Steuernummer zu, die Sie für Ihre Rechnungen benötigen.

Weitere rechtliche Aspekte

  • Hygienevorschriften: Hinsichtlich der Hygiene sind Friseure verpflichtet, die Infektionsschutzgesetze und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu befolgen.
  • Datenschutz: Der Datenschutz spielt eine immer wichtigere Rolle. Ein Friseursalon muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.
  • Arbeitsrecht: Im Friseurhandwerk gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Finanzierung und Standortwahl

Die Finanzierung eines Friseursalons kann durch Eigenkapital, Kredite oder Förderprogramme erfolgen. Öffentliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. durch die KfW, kann die finanzielle Basis stärken. Die Wahl des Standortes für Ihren Friseursalon ist entscheidend.

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Formalitäten.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der rechtlichen Bestimmungen

Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Friseurhandwerk können verschiedene Konsequenzen drohen. Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen im Friseurhandwerk können bei der zuständigen Handwerkskammer, der Innung, den Berufsgenossenschaften und den entsprechenden Gewerkschaften eingeholt werden. Darüber hinaus bieten zahlreiche Online-Ressourcen und Fachbücher Informationen zu diesem Thema.

Versicherungen für Friseursalons

Ja, es gibt verschiedene Versicherungen, die für Friseursalons empfohlen werden. Dazu gehören unter anderem die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Sachversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

Im Friseursalon müssen die allgemeinen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Diese werden durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Friseursalons sammeln und speichern personenbezogene Daten ihrer Kunden, wie zum Beispiel Namen und Kontaktdaten.

Bei der Einstellung von Auszubildenden im Friseurhandwerk müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden.

Abgrenzung zum "Billigfriseur"

Oft kennen unsere Kunden nicht mehr die Unterschiede zwischen traditionellem Handwerk, Discount- oder Billigfriseur. Discount funktioniert nur wenn irgendwo an Qualität, Leistung oder Lohnkosten gespart wird. Damit wird der Preis der Mitbewerber unterboten und gleichzeitig eine deutlich höhere Verkaufszahl erreicht.

Billigfriseur: Je preiswerter eine Dienstleistung angeboten wird, je mehr Kunden sind nötig, um die Kosten zu decken. Und genau hier wird es problematisch, weil auch Billiganbieter dem Verdrängungswettbewerb unterliegen und nicht immer die erforderlichen Umsätze erreichen. Was bedeutet, dass weitere Einsparungen vorgenommen werden müssenLohnkosten sind beim Friseur der größte Kostenfaktor, deshalb wird hier als erstes der Rotstift angesetzt. So ist es nicht verwunderlich, dass fast ausschließlich Billiganbieter bei Razzien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Dumpinglöhne auffallen.

Wirtschaftsexperten folgend benötigen Friseurunter -nehmen einen Mindestumsatz von circa 60 € die Stunde und Mitarbeiter, um betriebswirtschaftlich zu überleben. Diese Summe kann mit einem Damenhaarschnitt für 60 € in einer Stunde, aber auch mit fünf Männerschnitten in einer Stunde a 12,- Euro erreicht werden. Je tiefer der Preis, je höher muss die Kundenzahl sein!

Jede Arbeit hat Ihren Preis. Der Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung setzt sich zusammen aus den verschiedenen Kosten die zur Herstellung oder Erbringung notwendig sind. In der Hauptsache sind das Material und Lohnkosten. Wenn etwas billiger werden soll, wird hier zuerst gespart. Die Folge sind Lohndumping und mindere Qualität. Für Geräte, Maschinen, Transport, Werbung, Miete, Energie aber auch Werbung oder andere Dinge kommen Kosten dazu, das ist dann der Selbstkostenpreis.

Im Handel werden bis zu 400% für den Gewinn aufgeschlagen, so sind dann hohe Rabatte möglich und der Händler erzielt trotzdem seine Selbstkosten. Der Friseur kalkuliert zu seinem Selbstkostenpreis einen Gewinn von 10-20 % hinzu - das war‘s! Darum sind im Friseurhandwerk keine hohen Rabatte üblich.

Discounter sind meistens FAST Friseure ( Fast = schnell )Leistung auf den Grundnutzen reduziert … Haare kürzen, fertig! Preisorientiert… je tiefer der Preis, je mehr Kunden sind nötigKeine feste Zielgruppe … Ziel ist einzig der Umsatz Ergebnisorientiert… schneller Umsatz Kosten sparen, kein Service Eingeschränktes Angebot… keine spezielle Dienstleistungen Kein Treueverhalten von Kunden erwartet … wer kommt der kommt. Kunden müssen je nach Preissegment gewisse Mängel tolerieren. Es gibt Discounter mit un- und angelernten Mitarbeitern.

Discounter oder Fast - Friseure müssen nicht unbedingt negativ gesehen werden. Es ist ein anderes, meist abgespecktes, Angebot. Diese Unterschiede sind Kunden oft unbekannt!

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Gewerbefreiheit und Handwerksordnung

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (§ 1 Abs. 1 GewO). Eine Beschränkung stellt § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung (HwO) dar. Danach ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen gestattet (sog. Meisterzwang).

Der Begriff "Handwerk" ist zwar gesetzlich nicht definiert, ein Anhaltspunkt ergibt sich jedoch aus § 1 Abs. 2 HwO in Verbindung mit der Anlage A. Für die zulassungsfreien Handwerke der Anlage B Abschnitt 1 gilt, dass keine Qualifikation zur Ausübung nachgewiesen werden muss. In Anlage B Abschnitt 2 sind Gewerbe verzeichnet, die handwerksähnlich betrieben werden können. Es handelt sich um 57 Gewerbe, zu deren Ausübung keine besondere Befähigung erforderlich ist.

Zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen erfordern eine entsprechende, besondere Qualifikation. Deshalb muss derjenige, der solche Leistungen anbietet und bewirbt, auch tatsächlich entsprechend qualifiziert und in der Handwerksrolle eingetragen sein. Andernfalls kann er von der HwK und/oder Konkurrenten, aber auch Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.

Diese sind in § 1 Abs. 2 S. 2 HwO geregelt. leicht erlernbar (in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten) § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. nebensächlich für das Anlage A-Handwerk, § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. gar nicht aus einem Handwerk entstanden (wie zum Beispiel. der Offsetdruck und der Trockenbau), § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. Arbeitsvorgänge, die aus Sicht eines in einem zulassungspflichtigen Handwerk arbeitenden Betriebes als untergeordnet erscheinen, also lediglich einen Randbereich des betreffenden Handwerks erfassen (unwesentliche Tätigkeiten), rechtfertigen demnach die Annahme eines zulassungspflichtigen handwerklichen Betriebes nicht.

Das Vorliegen einer handwerksmäßigen oder industriemäßigen Betriebsform wird nach dem Gesamtbild des Betriebes beurteilt. Diese Prüfung wird anhand der nachfolgenden Abgrenzungskriterien vorgenommen. Wichtig ist, dass meist keines der folgenden Merkmale allein ausreicht.

Abgrenzungskriterien

  • Umfangreicher Maschineneinsatz, der für handwerkliche Arbeiten kaum noch Raum lässt, spricht für eine industrielle Betriebsweise.
  • In einem Handwerksbetrieb ist der Meister oder ein Mitarbeiter mit einem handwerklichen Produkt typischer Weise in allen Phasen der Herstellung befasst. Für einen Industriebetrieb spricht eine weitgehende Arbeitsteilung.
  • Die persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers im handwerklich-fachlichen Bereich ist ein wichtiges Indiz für einen Handwerksbetrieb.
  • Die Belegschaftsstruktur kann für die Abgrenzung eines Handwerksbetriebs gegenüber einem Industriebetrieb insoweit dienen, als in einem handwerksmäßig arbeitenden Unternehmen zumindest die Schlüsselpositionen von handwerklichen Fachkräften besetzt sein müssen.
  • Für einen Handwerksbetrieb ist kennzeichnend, dass sich die Betriebsgröße in einem Rahmen hält, der die hinreichende Kenntnis der einzelnen Aufträge und Arbeitsvorgänge durch den Betriebsinhaber ermöglicht.

Mischbetriebe: Handwerkliche Nebenbetriebe und Hilfsbetriebe

Betriebe, die sowohl handwerkliche als auch nicht-handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Einen Unterfall des Mischbetriebes bildet der sog. “handwerkliche Nebenbetrieb”. Wenn ein in der Hauptsache IHK-zugehöriger Betrieb (z. B. des Handels) nebenbei auch handwerkliche Tätigkeiten in mehr als unerheblichem Umfang ausüben will, muss dieser als handwerklicher Nebenbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden. nicht im Rahmen eines Hilfsbetriebes (s. Der Nebenbetrieb muss mit einem anderen Unternehmen oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung verbunden sein und gegenüber diesem Unternehmensteil nur untergeordnete Bedeutung haben. Zusätzlich wird verlangt, dass der Nebenbetrieb den wirtschaftlich-unternehmerischen Zwecken des Hauptunternehmens dienen muss. Seine Leistung soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit und den Gewinn des Hauptbetriebes zu steigern.

Die Vorschriften der Handwerksordnung finden auf die betreffende Tätigkeit im Nebengewerbe nur dann keine Anwendung, wenn der Leistungsaustausch mit Dritten "in unerheblichem Umfang" ausgeübt wird. Als Maßstab für diese Unerheblichkeit legt § 3 Abs. 2 HwO fest, dass die durchschnittliche Arbeitszeit eines "Ein-Mann-Betriebes" während eines Jahres (ohne Hilfskräfte bei Vollzeiteinsatz des Betroffenen) in dem betreffenden Handwerkszweig nicht überschritten werden darf. (ca.

Beachten Sie: Die Begrenzung durch die Stundenzahl im Rahmen des unerheblichen Nebenbetriebes gilt nur für die zulassungspflichtigen Handwerke. Wird ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B der HwO in unerheblichem Umfang neben einem nichthandwerklichen Hauptbetrieb ausgeübt (Beispiel: Parfümerie mit Kosmetikstudio, wobei der Schwerpunkt beim Verkauf von Kosmetika liegt (Handelsumsatz: 65 Prozent, Umsatz aus der handwerksähnlichen Kosmetikertätigkeit: 35 Prozent), so ist eine Eintragung in das Verzeichnis der Handwerkskammer nicht erforderlich (weitere Beispiele: Fliesenfachgeschäft mit dem Angebot des Verlegens, Schmuck- und Uhrenhandel mit Reparaturservice bzw.

Der Hilfsbetrieb ist ebenfalls mit einem Hauptunternehmen verbunden. Fachliche Beziehungen zwischen Haupt- und Hilfsbetrieb sind jedoch kein zwingendes Erfordernis. Wesentlicher Unterschied zum Nebenbetrieb ist, dass der Hilfsbetrieb seine Leistungen regelmäßig nicht für Dritte, sondern für das Hauptunternehmen erbringt und dass ein Leistungsaustausch mir Dritten nur in den Grenzen des § 3 Abs. 3 Nr. 2 HwO stattfindet.

Hersteller ist nach dieser Definition, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat oder wer sich durch Anbringung seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

Wie bei einem unerheblichen Nebenbetrieb ist auch in einem Hilfsbetrieb eine Meisterprüfung nicht erforderlich. Eine Handwerksrolleneintragung erübrigt sich.

Reisegewerbe

Grundsätzlich kann jedes handwerkliche Gewerbe auch im Reisegewerbe ausgeübt werden. Weil die Handwerksordnung nur für das stehende Gewerbe gilt, ist sie hierauf nicht anwendbar. Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten dürfen damit im Reisegewerbe ausgeübt werden, ohne dass der Meistervorbehalt gilt.

Hiervon gibt es allerdings eine gesetzliche Ausnahme für die Gesundheitshandwerke wie den Orthopädietechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker (§ 56 Abs. 1 Ziff. 1 d GewO).Diese Handwerke dürfen nicht im Reisegewerbe ausgeübt werden.

Entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung vom stehenden Gewerbe und damit der Anwendung der HwO ist allein, dass im Reisegewerbe der Gewerbetreibende seine Aufträge durch das Aufsuchen der Kunden direkt erhält. Er muss also die Initiative zur Erbringung seiner Leistungen gegenüber dem Kunden ergreifen. Bei einer telefonischen Bestellung auf eine Anzeige hin liegt also kein Reisegewerbe vor.

Mit der Ausführung der Arbeiten muss dagegen nicht sofort bei Annahme der Bestellung vor Ort begonnen werden, sondern es reicht aus, wenn die bestellte Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird (so o.a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts). Auch vorbereitende Tätigkeiten dürfen getrennt vom eigentlichen Auftrag ausgeführt werden (z. B.

Ob Sie zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) gehören zeigt Ihnen der Abgrenzungsleitfaden. Den Leitfaden geben die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern gemeinsam heraus.

Vergleich von Kosten und Leistungen: Traditionell vs. Billig

Die folgende Tabelle vergleicht die Kostenstruktur und angebotenen Leistungen zwischen traditionellen Friseursalons und Billigfriseuren:

Merkmal Traditioneller Friseur Billigfriseur
Lohnkosten Höher, faire Bezahlung der Mitarbeiter Niedrig, oft Dumpinglöhne
Materialkosten Hochwertige Produkte Günstige Standardprodukte
Service Individuelle Beratung, umfassende Dienstleistungen Reduzierter Service, Fokus auf Grundnutzen
Preis Höher, reflektiert Qualität und Service Niedriger, durch Einsparungen bei Lohn und Material
Kundenzielgruppe Breite Zielgruppe, Fokus auf Qualität und Service Preisbewusste Kunden

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Friseurhandwerk in Deutschland sowohl handwerkliche als auch dienstleistungsbezogene Aspekte umfasst. Die Meisterpflicht stellt eine wichtige rechtliche Hürde dar, die jedoch auch die Qualität und das Know-how im Handwerk sichert. Kunden sollten sich der Unterschiede zwischen traditionellen Friseuren und Billiganbietern bewusst sein, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

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