Wenn der Friseur zu viel abschneidet: Was tun bei einem missglückten Haarschnitt?

Ein Friseurbesuch sollte eigentlich eine entspannende Erfahrung sein, bei der man sich danach mit einer frischen, neuen Frisur wohlfühlt. Doch was passiert, wenn der Friseur die Haare viel zu kurz schneidet oder einen anderen Fehler macht? Viele Frauen kennen das Gefühl, wenn die Haare nach dem Friseurbesuch kürzer wirken als erwartet. Das liegt oft daran, dass der Profi eine Föhntechnik benutzt, die besonders viel Volumen ins Haar zaubern soll. Aber keine Panik, es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit einem missglückten Haarschnitt umzugehen.

Erste Schritte nach dem "Schnitt"

Nach dem Friseurbesuch stellen Sie mit Schrecken fest: Ihre neue Frisur ist ein Albtraum. Der Haarschnitt ist verpfuscht, anstatt der Blondierung haben Sie einen Grünstich im Haar oder der Pony ist plötzlich superkurz. Nach einem misslungenen Haarschnitt bleibt neben Frust auch die Frage: Was soll ich tun, wenn meine Haare verschnitten sind?

  1. Ruhe bewahren: Hysterische Anfälle helfen dem Haar nicht beim Nachwachsen. Machen Sie sich bewusst, dass nach einem Friseurbesuch die Haare immer etwas kürzer wirken.
  2. Länge überprüfen: Glätten Sie Ihr Haar zu Hause mit einem Glätteisen. Erst dann wird man wirklich sehen, wie lang die Haare sind. Sind sie einem dann immer noch zu kurz, helfen verschiedene Pferdeschwanz-Variationen oder Hochsteckfrisuren, bis die Haare wieder nachgewachsen sind.
  3. Gespräch suchen: Gehen Sie zurück zum Friseur und erklären Sie Ihre Unzufriedenheit. Im besten Fall wird Ihre Frisur kostenlos zu Ihrer Zufriedenheit nachgebessert.

Styling-Tipps für den Übergang

Bis die Haare wieder die gewünschte Länge erreicht haben, können verschiedene Styling-Tricks helfen, den Übergang zu kaschieren:

  • Pony-Fail kaschieren: Kurze Haare seitlich zwirbeln und unter die restlichen Haare stecken. Accessoires wie Haarbänder verwenden, um die Strähnen zurückzustecken. Alternativ die Haare im Wet Look tragen, das heißt, diese mit Gel nach hinten stylen.
  • Volumen erzeugen: Um die Haare aufzufüllen, kann man eine Färbetechnik nutzen, mit der man eine optische Täuschung erzielt. Dabei bekommt das Deckhaar Strähnchen in einer bestimmten Farbnuance, das Haupthaar darunter bekommt welche in einem dunkleren Farbton. Das schafft eine optische Tiefe.
  • Experimentieren: Nutzen Sie die Chance und probieren Sie neue Looks aus. Haare, die mindestens kinnlang sind, können zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden oder mit Haarnadeln hochgesteckt werden. Bei kurzen Haaren hilft Haargel, einen sleeken und coolen Look zu kreieren.

Wenn alles nichts hilft: Haarverlängerung

Im absoluten Notfall kann man zu Extensions greifen, bis die normale Haarlänge wieder erreicht ist. Diese gibt es aus echtem oder künstlichem Haar. Aber Vorsicht: Immer im Fachgeschäft beraten lassen und keinen Selbstversuch wagen. Sonst kann das in einer weiteren Katastrophe enden.

Rechtliche Schritte und Schadensersatz

Der Friseur übt ein Handwerk aus. Er und sein Kunde schließen einen Werkvertrag ab, beispielsweise über einen besonderen Haarschnitt oder eine bestimmte Färbung. Der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Frisur herzustellen. Ist der Kunde mit der neuen Frisur nicht zufrieden, heißt das jedoch nicht, dass er automatisch Schadensersatz von seinem Friseur verlangen kann.

Nur wenn die Frisur wirklich mangelhaft ist, kann er aufgrund dessen auch Ansprüche geltend machen. Bevor der Kunde in einem solchen Fall Schadensersatz vom Friseur verlangen muss, muss er dem Friseur die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Ist dem Friseur ein Fehler unterlaufen, kann der Kunde also nicht sofort Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Beide Ansprüche setzen voraus, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Wann kann man Schadensersatz verlangen?

  • dem Friseur die Nachbesserung misslingt und der Kunde deshalb einen anderen Salon aufsucht.
  • ein Model aufgrund einer völlig missratenen Haarfärbung nicht in seinem bzw. ihrem Beruf arbeiten kann.
  • Bei Verätzungen der Kopfhaut, Haarausfall und ähnlichen Gesundheitsschädigungen können Kunden den Friseur anzeigen wegen Körperverletzung.

Schmerzensgeld und Schadensersatz muss der Friseur höchstens bei dauerhaften Schäden zahlen, nicht aber, wenn er die Haare ein paar Zentimeter zu kurz schneidet. Schließlich kann der Kunde im Spiegel mitverfolgen, was der Friseur gerade macht, und ggf. einschreiten.

Was tun, wenn der Friseur nicht wie abgesprochen vorgegangen ist?

Ähnlich wie bei einer Schönheits-OP ist es sehr wichtig, dass Sie ihm im Vorfeld genau erklären, was Sie wünschen. Wenn sich der Friseur dann nicht an die Vereinbarungen hält und mangelhaft frisiert, können Sie zunächst eine Nachbesserung verlangen. Allerdings sollten Sie Ihre Unzufriedenheit so schnell wie möglich äußern, am besten sofort und nicht erst Tage später.

Schmerzensgeldtabelle: Wann kann man Schadensersatz vom Friseur verlangen?

Situation Schadensersatz möglich?
Haare zu kurz geschnitten Nein, außer bei dauerhaften Schäden
Missglückte Haarfärbung mit Gesundheitsschäden Ja, bei Verätzungen, Haarausfall etc.
Nachweisbarer Verdienstausfall (z.B. für Models) Ja, wenn die Frisur die Berufsausübung verhindert

Weitere Tipps und Tricks

  • Feedback geben: Kein Friseur schneidet euch mit Absicht eine Frisur, die euch nicht gefällt. Deshalb heißt es: Unbedingt Feedback geben! Dann kann man gemeinsam eine Lösung für das Problem finden und der Friseur kann den Fehler noch korrigieren.
  • Komplettes Umstyling: Für ganz Mutige ist das der beste Zeitpunkt, um sich einem kompletten Umstyling zu unterziehen. Lasst euch einen Bob schneiden, ändert vielleicht auch noch die Haarfarbe - eine bessere Gelegenheit gibt es nicht.
  • Preisliste prüfen: In jedem Friseurgeschäft muss eine Preisliste für die wesentlichen Leistungen aushängen. Wenn ein Trocken-Haarschnitt mit einem Preis von 26 Euro ausgeschildert ist, müssen Sie für diese Leistung auch nur diesen Betrag bezahlen.

Locken richtig stylen und pflegen - Annas Haar- und Stylingtipps | SHA-TV

Ein missglückter Haarschnitt ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Mit den richtigen Styling-Tipps, einer offenen Kommunikation mit dem Friseur und gegebenenfalls rechtlichen Schritten lässt sich die Situation meistern.

tags: #friseur #haare #zu #kurz #geschnitten #was

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen