Ein Friseurbesuch sollte eigentlich eine entspannende Erfahrung sein, bei der man sich danach mit einer frischen, neuen Frisur wohlfühlt. Doch was passiert, wenn der Friseur die Haare viel zu kurz schneidet oder einen anderen Fehler macht? Viele Frauen kennen das Gefühl, wenn die Haare nach dem Friseurbesuch kürzer wirken als erwartet. Das liegt oft daran, dass der Profi eine Föhntechnik benutzt, die besonders viel Volumen ins Haar zaubern soll. Aber keine Panik, es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit einem missglückten Haarschnitt umzugehen.
Nach dem Friseurbesuch stellen Sie mit Schrecken fest: Ihre neue Frisur ist ein Albtraum. Der Haarschnitt ist verpfuscht, anstatt der Blondierung haben Sie einen Grünstich im Haar oder der Pony ist plötzlich superkurz. Nach einem misslungenen Haarschnitt bleibt neben Frust auch die Frage: Was soll ich tun, wenn meine Haare verschnitten sind?
Bis die Haare wieder die gewünschte Länge erreicht haben, können verschiedene Styling-Tricks helfen, den Übergang zu kaschieren:
Im absoluten Notfall kann man zu Extensions greifen, bis die normale Haarlänge wieder erreicht ist. Diese gibt es aus echtem oder künstlichem Haar. Aber Vorsicht: Immer im Fachgeschäft beraten lassen und keinen Selbstversuch wagen. Sonst kann das in einer weiteren Katastrophe enden.
Der Friseur übt ein Handwerk aus. Er und sein Kunde schließen einen Werkvertrag ab, beispielsweise über einen besonderen Haarschnitt oder eine bestimmte Färbung. Der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Frisur herzustellen. Ist der Kunde mit der neuen Frisur nicht zufrieden, heißt das jedoch nicht, dass er automatisch Schadensersatz von seinem Friseur verlangen kann.
Nur wenn die Frisur wirklich mangelhaft ist, kann er aufgrund dessen auch Ansprüche geltend machen. Bevor der Kunde in einem solchen Fall Schadensersatz vom Friseur verlangen muss, muss er dem Friseur die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Ist dem Friseur ein Fehler unterlaufen, kann der Kunde also nicht sofort Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Beide Ansprüche setzen voraus, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Wann kann man Schadensersatz verlangen?
Schmerzensgeld und Schadensersatz muss der Friseur höchstens bei dauerhaften Schäden zahlen, nicht aber, wenn er die Haare ein paar Zentimeter zu kurz schneidet. Schließlich kann der Kunde im Spiegel mitverfolgen, was der Friseur gerade macht, und ggf. einschreiten.
Was tun, wenn der Friseur nicht wie abgesprochen vorgegangen ist?
Ähnlich wie bei einer Schönheits-OP ist es sehr wichtig, dass Sie ihm im Vorfeld genau erklären, was Sie wünschen. Wenn sich der Friseur dann nicht an die Vereinbarungen hält und mangelhaft frisiert, können Sie zunächst eine Nachbesserung verlangen. Allerdings sollten Sie Ihre Unzufriedenheit so schnell wie möglich äußern, am besten sofort und nicht erst Tage später.
| Situation | Schadensersatz möglich? |
|---|---|
| Haare zu kurz geschnitten | Nein, außer bei dauerhaften Schäden |
| Missglückte Haarfärbung mit Gesundheitsschäden | Ja, bei Verätzungen, Haarausfall etc. |
| Nachweisbarer Verdienstausfall (z.B. für Models) | Ja, wenn die Frisur die Berufsausübung verhindert |
Ein missglückter Haarschnitt ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Mit den richtigen Styling-Tipps, einer offenen Kommunikation mit dem Friseur und gegebenenfalls rechtlichen Schritten lässt sich die Situation meistern.
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