Du überlegst, dich im Kleingewerbe selbstständig zu machen? Gerade in der Beauty- und Gesundheitsbranche stehen dir dabei einige Türen offen. Ein Kleingewerbe zu gründen, bedeutet, ein eigenes Unternehmen in kleinem Ausmaß zu gründen, das bestimmten Umsatzgrenzen unterliegt - das du dafür aber auch nebenberuflich betreiben darfst. Alles in allem eine große Hilfe beim Schritt in die Selbständigkeit!
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesteckt und ein paar Tipps und Ideen für dich zusammengefasst, in welchen Bereichen genau du dich im Kleingewerbe zuhause selbständig machen kannst.
Die Frage, ob man im eigenen Zuhause ein Gewerbe eröffnen darf, taucht in vielen Foren im Internet auf. Beim Thema, sich im Kleingewerbe selbstständig zu machen, findet man z.B. oft die Frage, ob man als Friseur ein Kleingewerbe zu Hause eröffnen kann, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Auch Wimpernverlängerungen zuhause anzubieten ist ein Thema im Netz, weiters Nageldesign als Kleingewerbe von zu Hause aus.
Neben den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und gewerberechtlichen Bestimmungen, die für die jeweiligen Berufe gelten, gibt es zuallererst einmal die baurechtlichen Bestimmungen in Wohnräumen zu beachten.
Willst du selbständig zu Hause arbeiten, musst du folgende Fragen geklärt haben:
Möchtest du z.B. als Friseur*in ein Kleingewerbe zu Hause eröffnen, musst du bei deinem zuständigen Bauamt um eine Nutzungsänderung ansuchen. Beim Friseurgewerbe handelt es sich um eine Tätigkeit mit Außenwirkung - zumindest, was den Kundenverkehr betrifft. Wichtig ist daher, zuerst eine Zustimmung der Vermieter bzw. Wohnungseigentümerschaft einzuholen (meist abhängig von der zu erwartenden Kundenfrequenz).
In weiterer Folge müssen für die Ausübung eines Gewerbes aus der Beauty- und Gesundheitsbranche die baulichen Anforderungen vorhanden bzw. umgesetzt werden:
Die Voraussetzungen dafür, sich zuhause im Kleingewerbe selbständig zu machen, sind also geklärt - nun geht es um die Anmeldung des Kleingewerbes. Was ist mit einem Kleingewerbe eigentlich gemeint - und worin besteht der Unterschied zwischen den gesetzlichen Regelungen für das Kleingewerbe sowie für die Kleinunternehmerregelung?
Als Gewerbetreibender aus dem Beauty- und Gesundheitsbereich kannst du dich für ein Kleingewerbe entscheiden, wenn du dein Unternehmen nicht im großen Rahmen betreiben möchtest. Das bedeutet, dass du gewisse Umsatzschwellen in Kauf nimmst: maximal € 60.000,- Gewinn und/oder € 600.000,- Umsatz pro Jahr (Stand 2023).
Für diese abgespeckte Form des Unternehmertums sind nur die zwei Rechtsformen des Einzelunternehmens sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, maximal 2 oder 3 Personen) möglich. Du bist in beiden Fällen mit deinem Vermögen unbegrenzt haftbar. Natürlich hast du die Option, später auf eine GmbH oder UG umzusteigen und ein Vollgewerbe zu gründen.
Als Unternehmer*in im Kleingewerbe unterliegst du nicht der Pflicht der doppelten Buchführung, weiters existiert ein Freibetrag von aktuell € 24.500,- für die Gewerbesteuer.
Du kannst dein Kleingewerbe auch als Nebengewerbe neben deinem Hauptjob als Angestellte*r betreiben (sofern das Einverständnis deines Arbeitgebers vorliegt und du maximal 20 Stunden pro Woche dafür aufwendest). Darüber hinaus muss dein Hauptjob als Haupteinnahmequelle dienen.
Weiters wichtig zu wissen: Eine freiberufliche Tätigkeit kann nicht als Kleingewerbe angemeldet werden, da die Ausnahmekriterien nur für ein Gewerbe gelten.
Wenn die Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleingewerbes erfüllt sind, kannst du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Darunter versteht man bei Friseuren z.B. die Ausstellung einer Handwerkskarte bei der zuständigen Handwerkskammer.
Fülle dafür einen Gewerbeschein aus (Formular GewA). Möchtest du dein Kleingewerbe als Nebenerwerb anmelden, musst du dies unter Punkt 16 angeben.
Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes steht die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft an. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt hast du die Möglichkeit, dich für die Kleinunternehmerregelung anzumelden.
Welche Steuerpflicht besteht nun tatsächlich? Wichtig: Das Kleingewerbe ist nicht mit der Kleinunternehmerregelung zu verwechseln! Denn tatsächlich fallen auch im Kleingewerbe alle Steuerpflichten an, einzig die Gewerbesteuer unterliegt einem Freibetrag von aktuell € 24.500,- (2023).
Du hast also folgende Steuern im Kleingewerbe zu entrichten: Einkommenssteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer ab dem Erreichen der Freibetragsgrenze - sowie die reguläre Umsatzsteuer. Auch im Kleingewerbe hast du allerdings die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Wenn du die Umsatzschwellen von € 60.000,- Gewinn bzw. € 600.000,- jährlich überschreitest, bedeutet das, dass du ins Vollgewerbe wechseln musst und zur doppelten Buchführung verpflichtet bist.
Wie bereits erwähnt, kannst du dich auch im Kleingewerbe als Kleinunternehmer nach § 19 UstG einstufen lassen. Dann bist du zusätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegensatz zum Kleingewerbe kannst du auch als Freiberufler die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung liegen aktuell (2023) wie folgt: Der Umsatz aus dem Vorjahr muss geringer als € 22.000,- ausgefallen sein, der prognostizierte Umsatz muss unter € 50.000,- liegen.
Dokumentiere alle Geschäftsvorgänge, um deine Umsatzzahlen jederzeit auf Knopfdruck abrufbereit zu haben.
Sind alle Voraussetzungen wie oben erwähnt gegeben, um dich im Kleingewerbe selbständig zu machen? Dann kannst du direkt losstarten, um als Friseur*in oder Kosmetiker*in im Kleingewerbe zuhause zu arbeiten!
Gerade in der Beautybranche gibt es viele Nischen, die sich gut dafür eignen. Die folgende Übersicht soll dir dabei helfen, das richtige Kleingewerbe für zuhause zu finden.
Der Klassiker der Beautybranche ist heute, im Kleingewerbe Nageldesign zuhause zu betreiben. Die Auflagen gelten wie oben beschrieben, dabei kannst du dich auf diverse Spezialisierungen konzentrieren, wie z.B. Wimpernverlängerungen zuhause anzubieten.Gängig ist es auch, sich mit einer mobilen Fußpflege selbständig zu machen.
Auch mit einigen Gesundheitsberufen kann man sich gut zuhause im Kleingewerbe selbständig machen - denke an Masseure, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.
Im Kleingewerbe als Friseur*in zuhause zu arbeiten ist ebenso ein Klassiker, wobei du dafür die Voraussetzungen für die Räumlichkeiten noch stärker beachten musst. Ein simpler Tisch wie bei der Nagelpflege zuhause wird hier nicht ausreichen.
Oft wird es bei Friseuren auf eine Kombination hinauslaufen, zuhause zu arbeiten bzw. als mobile*r Friseur*in zu den Kunden zu fahren. Gerade im Friseurhandwerk sind dabei einige wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Die Möglichkeit, als mobile*r Friseur*in zu arbeiten, haben wir gerade erwähnt. Im Friseurhandwerk handelt es sich dabei um eine Sonderform, für die du ein Reisegewerbe anmelden musst. Als Friseur*in auf Rädern unterliegst du einem Werbeverbot - aufpassen ist also angesagt!
Du kannst auch ein mobiles Kosmetikstudio eröffnen, dein Gewerbe als mobiles Nagelstudio anmelden oder dich mit einer mobilen Fußpflege selbständig machen.
Als erster Schritt in die Selbständigkeit taugen diese Unternehmensformen allemal, da du dir die Kosten für Miete und Einrichtung eines eigenen Studios ersparst.
| Aspekt | Kleingewerbe | Kleinunternehmerregelung |
|---|---|---|
| Umsatzgrenze | Maximal € 60.000 Gewinn oder € 600.000 Umsatz pro Jahr | Umsatz Vorjahr unter € 22.000, prognostizierter Umsatz unter € 50.000 |
| Buchführung | Keine doppelte Buchführungspflicht | Einfache Buchführung |
| Umsatzsteuer | Reguläre Umsatzsteuerpflicht (außer bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung) | Befreiung von der Umsatzsteuer |
| Gewerbesteuer | Freibetrag von € 24.500 | Gilt auch hier |
| Anwendbarkeit | Nur für Gewerbetreibende | Auch für Freiberufler |
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