Als Friseur ist man für die kreative Gestaltung und Pflege der Kopfhaare seiner Kunden zuständig. Friseure arbeiten überwiegend in Salons, wobei einige auch einen mobilen Haarschneideservice anbieten und die Kunden zu Hause besuchen. Zudem vertreiben Friseure oft hochwertige Haarpflegeprodukte, die in normalen Drogerie- oder Supermärkten nicht erhältlich sind.
Der Beruf des Friseurs ist in Deutschland beliebt, auch wenn das Einkommen oft als gering erscheint. Dennoch bietet er kreativen und kontaktfreudigen Menschen viele Vorteile.
Wir haben für Sie das Bruttodurchschnittsgehalt als Friseur/Friseurin basierend auf unserer Gehaltsdatenbank berechnet. Es liegt bei 1.817,20€ im Monat bzw. 21.806,43€ im Jahr.
Das Gehalt im Beruf Friseur/in variiert je nach Region, Berufserfahrung und Branche. Im Durchschnitt verdienen Fachkräfte in diesem Beruf jährlich rund 22.572 Euro. Dabei bewegt sich das Gehalt häufig zwischen 19.044 Euro für Berufseinsteiger und 25.584 Euro für erfahrene Fachkräfte.
Das Median-Gehalt von Friseur/in beträgt etwa 1881 Euro brutto im Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht dies einem Stundenlohn von rund 10.85 Euro/Brutto.
Hinweis: Der aktuelle Mindestlohn von 12.82 Euro liegt über dem aus den Daten berechneten Stundenlohn für Friseur/in, da in die Berechnung auch Daten eingeflossen sind, die vor der letzten Erhöhung des Mindestlohns auf diesen Wert erhoben wurden. Daher spiegelt der berechnete Stundenlohn nicht den aktuell gültigen Wert wider, sondern basiert auf den vorangegangenen Daten.
Die Einkommenshöhe in diesem Beruf unterscheidet sich stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Hamburg liegt hierbei an der Spitze, mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von etwa 23.772 Euro.
Wenn man einen genaueren Blick auf die Städte wirft, zeigt sich, dass München derzeit die höchste Vergütung für Friseur/in bietet. Dort liegt das durchschnittliche Jahresgehalt bei etwa 24.648 Euro.
Auch im Hinblick auf den Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland gibt es markante Differenzen. Fachkräfte in Westdeutschland verdienen im Schnitt 1.902 Euro, während in Ostdeutschland das durchschnittliche Gehalt bei 1.754 Euro liegt. Dieser Unterschied ist vor allem auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen und die Lohnniveaus in den Regionen zurückzuführen.
Die Gehälter im Beruf Friseur/in variieren auch nach Geschlecht. Diese Unterschiede spiegeln teilweise historische Gehaltslücken wider, die in vielen Branchen nach wie vor existieren.
Die Differenz im Vergleich zu männlichen Kollegen kann teilweise auf strukturelle Gehaltsunterschiede, Teilzeitarbeit oder unterrepräsentierte Führungspositionen zurückgeführt werden.
Das Gehalt im Beruf Friseur/in variiert stark nach Altersgruppen und damit verbundener Berufserfahrung.
Während das Gehalt oft auf einem hohen Niveau bleibt, kann es in einigen Fällen leicht sinken, wenn Arbeitnehmer in Teilzeit wechseln oder in Positionen mit weniger Verantwortung arbeiten.
Das Einkommen als Friseur/in variiert abhängig von Faktoren wie Standort, Berufserfahrung und Branche. Für eine Teilzeitstelle mit 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ergibt sich eine reduzierte Vergütung, da die Berechnungsgrundlage meist von einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden ausgeht.
Bei einer 20-Stunden-Woche entspricht das Gehalt etwa 50% des Vollzeitgehalts.
Gehaltsniveau in Bayern und München:
In Städten wie München, die Spitzengehälter bieten, können diese Werte um bis zu 15 % über dem Durchschnitt liegen.
| Arbeitszeit | Durchschnittliches Jahresgehalt (brutto) | Monatsgehalt (brutto) | Stundenlohn (brutto) |
|---|---|---|---|
| 30 Stunden | 16.932 Euro | 1.411 Euro | 10.85 Euro |
| 25 Stunden | 14.100 Euro | 1.175 Euro | 10.85 Euro |
| 20 Stunden | 11.280 Euro | 940 Euro | 10.85 Euro |
Die Ausbildung zum Friseur ist eine Ausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk und dauert drei Jahre. Während der Ausbildung lernt der angehende Friseur alle die Tätigkeiten, die das spätere Berufsbild prägen werden.
Um den Friseurberuf erlernen zu können, gilt es, zunächst die Voraussetzungen für den Antritt der Friseurlehre zu gewährleisten. Die Voraussetzungen sind mindestens ein Hauptschulabschluss oder eine Lehrstelle mit Ausbildungsberechtigung.
Bezogen auf den Ausbildungsplatz muss beachtet werden, dass diese über zumindest einen Mitarbeiter mit einem Friseurmeister verfügen muss und zudem eine Ausbildungsberechtigung vorzuweisen hat.
Grundsätzlich ist die Ausbildung zum Friseur eine dreijährige Berufsausbildung, die in der Regel mit dem Erwerb des Friseurmeisters endet.
Die praktische Berufsausbildung erfolgt im Zuge einer Vollzeitbeschäftigung, die jedoch für die theoretische Ausbildung an der Berufsschule unterbrochen wird. Je nach Bundesland und Region kann der Besuch der Berufsschule unterschiedlich erfolgen.
Neben der Bewertung der schulischen Ausbildung ist die Bewertung der handwerklichen Fähigkeiten ein entscheidender Faktor im Zuge einer Friseurausbildung.
Während der Ausbildung lernt der angehende Friseur auch die strengen Hygienevorschriften kennen, die in seinem Beruf gelten und anzuwenden sind. Daher ist es ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildes, die Arbeitsmittel regelmäßig und korrekt zu reinigen und zu desinfizieren, wenn eine Kunde verletzt wurde oder sich der Friseur selbst beim Schneiden verletzt hat.
Während deiner Ausbildung zum Friseur steigt deine Ausbildungsvergütung jährlich an. Grundsätzlich richtet sich dein Gehalt nach den Bestimmungen und Tarifverträgen deines Bundeslandes.
Nach deiner Ausbildung ist es endlich soweit - du erhältst dein erstes richtiges Gehalt! Im Gegensatz zu der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung hast du auf dein Einkommen nach der Lehre aber Einfluss. Bei einer Gehaltsverhandlung mit deinem Chef einigt ihr euch zusammen auf ein monatliches Einkommen und eventuell auch andere Benefits.
Nach dem Abschluss der Lehre steht dem Friseur der bundesweite Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde zu. Nach individuellen Verhandlungen kann das Einstiegsgehalt jedoch auch deutlich höher ausfallen.
Ein Friseur kann sich gezielt weiterbilden und somit seine Erfahrung sowie seine Kompetenz im Zuge der Weiterbildung vertiefen. Zum Beispiel ist es für einen Friseur wichtig, immer am Puls der Zeit bezüglich neuer Techniken und Produkte zu sein.
Fortbildungen versprechen die Vertiefungen der bisher angeeigneten Produktkunde und das Erlernen neuer Handwerkstechniken bzw. Auch die Spezialisierung wird erst durch diverse Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Nach der Berufsausbildung ist ein allgemeines Berufswissen gegeben. Doch moderne Trends, die den Beruf des Friseurs von je her prägten, wollen beständig erlernt werden.
Um als Friseur an einer Weiterbildung teilnehmen zu können, gilt es die verschiedenen Möglichkeiten zu nutzen. Zum einen wären da die Weiterbildungsmaßnahmen, die die Berufsinnung in regelmäßigen Abständen anbietet.
Wichtig bei der Wahl der Maßnahme ist es, auf deren Inhalt zu achten. Bessere Gehälter lassen sich in gehobeneren Salons erzielen, wo eine Friseurin auch bis zu 2000 Euro verdienen kann.
Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Fortbildung zum Friseurmeister weitere Qualifikationen zu erwerben. Dies ist auch eine Voraussetzung, wenn man sich selbstständig machen möchte.
Finanziell ist ein Anstieg auf bis zu 3000 Euro beim monatlichen Gehalt bei einer Anstellung als Friseurmeister möglich.
Das Gehalt im Beruf Friseurmeister/in variiert je nach Region, Berufserfahrung und Branche. Im Durchschnitt verdienen Fachkräfte in diesem Beruf jährlich rund 26.460 Euro. Dabei bewegt sich das Gehalt häufig zwischen 21.240 Euro für Berufseinsteiger und 30.780 Euro für erfahrene Fachkräfte.
Das Median-Gehalt von Friseurmeister/in beträgt etwa 2205 Euro brutto im Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht dies einem Stundenlohn von rund 12.72 Euro/Brutto.
Hinweis: Der aktuelle Mindestlohn von 12.82 Euro liegt über dem aus den Daten berechneten Stundenlohn für Friseurmeister/in, da in die Berechnung auch Daten eingeflossen sind, die vor der letzten Erhöhung des Mindestlohns auf diesen Wert erhoben wurden. Daher spiegelt der berechnete Stundenlohn nicht den aktuell gültigen Wert wider, sondern basiert auf den vorangegangenen Daten.
| Arbeitszeit | Durchschnittliches Jahresgehalt (brutto) | Monatsgehalt (brutto) | Stundenlohn (brutto) |
|---|---|---|---|
| 30 Stunden | 19.848 Euro | 1.654 Euro | 12.72 Euro |
| 25 Stunden | 16.536 Euro | 1.378 Euro | 12.72 Euro |
| 20 Stunden | 13.224 Euro | 1.102 Euro | 12.72 Euro |
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