Im Seniorenheim sind Friseurleistungen weit mehr als nur eine Frage der äußeren Erscheinung. Sie dienen nicht nur der "Verschönerung", sondern auch dem sozialen Kontakt und dem Erhalt des Selbstwertgefühls der Bewohner. Unser professioneller Friseursalon ist speziell darauf ausgelegt, den Bedürfnissen unserer Senioren gerecht zu werden und ihnen ein Gefühl von Wohlbefinden und Selbstwert zu vermitteln.
Ein gepflegtes Äußeres kann das Selbstwertgefühl und die Stimmung erheblich verbessern. Regelmäßige Friseurbesuche tragen dazu bei, dass sich unsere Bewohner*innen attraktiv und wohl in ihrer Haut fühlen.
Wir wissen, die Einsamkeit ist das größte Problem der Bewohner. Sie sind aber durchaus auch eitel und wissen, dass Körperpflege ein wichtiger Bestandteil für gesellschaftliche Akzeptanz ist. So freuen sich unsere Kunden, wenn der Friseurbesuch im Seniorenheim naht, denn er gehört zum festen, auflockernden Bestandteil des täglichen Heimalltags, gibt Stabilität, ist kommunikativ und schließt diese Menschen weiterhin in das soziale Gefüge ein.
Der Besuch im Friseursalon bietet unseren Bewohner*innen die Möglichkeit, sich zu unterhalten und soziale Kontakte zu pflegen.
Was unterscheidet das Senioren-Geschäft von einem herkömmlichen Friseursalon? Der Seniorenfriseur kennt die Bedürfnisse seiner Kunden besser und stellt sich genau darauf ein.
Die Mitarbeiter unseres Teams sind in ihrem Fach geschulte Friseurinnen und Friseure und kennen sich sehr gut im Umgang mit älteren und kranken Menschen aus. Denn Kunde ist nicht gleich Kunde - ein älterer Mensch aus einer anderen Generationen hat andere Ansprüche als ein Jugendlicher. Und er verhält sich auch anders.
Er weiß, dass die Haut empfindlicher ist. Sie ist dünner, spürt eher, wenn man ungeeignetes Werkzeug wie zu spitze Kämme einsetzt oder wenn man zuviel Druck oder Hitze auf die Haut bringt. Ein Seniorencoiffeur reduziert auch diskret die zu vielen Haare, die speziell bei älteren Männern aus Ohren und Nasen wachsen. Sie oder er berät auch, wie man mit der meist doch nicht mehr so prächtigen Haartracht das Beste aus einem Erscheinungsbild machen kann. Wenn er klug ist, findet er auch Wege den Besuch beim Frisör erschwinglicher zu gestalten. Spezialisiert auf Themen wie Demenz, Hygiene und den speziellen und liebevollen Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Unser friseurtechnisches Angebotsspektrum beinhaltet alle bekannten, gängigen Friseurleistungen, die Sie auch vom Friseursalon her kennen.
Da wir über ein großes Team an Friseurinnen und Friseuren verfügen, können wir Termine präzise einhalten. Auf Wunsch können unsere Bewohner:innen externe Services wie Fußpflege und Friseurdienste wahrnehmen.
Hier eine Übersicht aller Leistungen:
Im St. Vincenz-Altenzentrum gibt es einen komplett eingerichteten Friseursalon.
Zwei von uns unabhängige Friseursalons aus Paderborn haben den Friseurladen an zwei Tagen in der Woche angemietet.
Termine Salon Zellerhoff Dienstags ab 8:30Uhr / und nach Vereinbarung
Termine Frau Rehse Donnerstags ab 8.30 Uhr / und nach Vereinbarung
Unser Friseursalon steht unseren Bewohnern an den übrigen Tagen der Woche kostenlos zur Verfügung. Sie können sich also auch nach dem Einzug bei uns von Ihrer Hausfriseurin oder Ihren Angehörigen die Haare dort frisieren lassen. Nähere Einzelheiten dazu erhalten Sie am Empfang.
Unsere Friseurinnen können Sie telefonisch unter 05251 151 4135 im Salon zu den oben angegebenen Tagen erreichen.
Neben den Friseurleistungen bieten wir im Seniorenheim noch weitere Services an, um das Wohlbefinden unserer Bewohner zu gewährleisten:
Unser Friseursalon befindet sich direkt im Seniorenheim, was bedeutet, dass unsere Bewohner*innen keine langen Wege zurücklegen müssen. Dies ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die Mobilitätseinschränkungen haben oder sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten fühlen.
Unser geschultes und freundliches Personal nimmt sich Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Bewohners einzugehen. Ob Haarschnitt, Styling oder eine wohltuende Kopfmassage - wir sorgen dafür, dass jeder Besuch ein entspannendes und angenehmes Erlebnis wird.
Wenn Sie sich im Friseur-Handwerk selbständig machen möchten, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung erforderlich. Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie die Tätigkeit lediglich als Kleingewerbe oder als hauptberufliche Existenz aufbauen möchten. Maßgebend ist immer die Art der Tätigkeit, die auf selbständiger Basis ausgeübt werden soll.
Da Sie, wie Sie angeben, nicht über die abgeschlossene Meisterprüfung im Friseur-Handwerk verfügen, schlage ich Ihnen vor, dass Sie sich bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer zu einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO informieren. Eine Ausnahmebewilligung stellt eine gleichwertige Qualifikation zur abgeschlossenen Meisterprüfung dar, d.h. Für die Durchsetzung eines Anspruchs auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung muss ein sog. Ausnahmegrund vorliegen. Der Ausnahmegrund könnte in Ihrem Fall Ihr Lebensalter sein.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Ausnahmebewilligung die Ablegung einer Sachkundeprüfung von Ihnen verlangt wird. Grundsätzlich sind drei Teile, d.h. Fachtheorie und -praxis sowie ein kaufmännisch-rechtlicher Part zu bearbeiten und zu bestehen. Wenn Sie die Prüfung mit insgesamt mindestens ausreichender Leistung bestehen, wird eine Ausnahmebewilligung erteilt.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine sehr verkürzte und allgemeine Darstellung des Verfahrens handelt.
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