Corona-Soforthilfe: Rückzahlungen belasten Friseure in Deutschland

Der 23. März 2020 ist für viele Friseure in Deutschland ein unvergessliches Datum. Es war der zweite Tag des ersten Lockdowns zur Eindämmung des Coronavirus. Damals gaben die damaligen Wirtschafts- und Finanzminister vollmundige Versprechen ab.

Fünfeinhalb Jahre später fühlen sich viele Friseure jedoch im Stich gelassen. Viele Kollegen und Freunde warnten damals schon: "Pass auf, das wirst Du zurückzahlen müssen".

Als unbürokratisch gewährte Hilfe wurde sie angekündigt, die Corona-Soforthilfe des Bundes im Jahr 2020. Doch für zahlreiche Friseurunternehmer*innen wurde aus dem finanziellen Rettungsanker eine Bürde.

Etwa 20 Prozent der insgesamt rund 2,8 Millionen Corona-Soforthilfe-Antragssteller*innen wurden dazu aufgefordert, die erhaltenen Beträge ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Die finanzielle Belastung der Friseure

Viele seiner Kollegen hätten in ihrer Not sogar die Altersversorgung aufgekündigt, um über die Runden zu kommen, andere hätten schlichtweg aufgegeben.

Ein Friseur, der mittlerweile einen Mitarbeiter weniger hat und seine Soforthilfe in Raten zurückzahlt, sagt: "Die Politik weiß gar nicht mehr, wie sie aus der Nummer herauskommen soll. Mir hat mal ein Politiker gesagt, man gehe davon aus, dass die Kosten für die Ermittlung der Rückzahlungen deutlich höher sind, als die Rückzahlungen letztendlich betragen."

Erst Mitte, Ende 2024 waren die Umsätze wie vor Corona, allerdings mit deutlich weniger Menschen. Dazu die vielen Absagen in den zwei Jahren, wenn die Leute sagten, das ist mir wegen Corona doch zu gefährlich. Ich lebe davon.

Aiwanger rechtfertig Forderung nach Rückzahlung der Corona Hilfe

Der Flickenteppich der Bundesländer

Was die Kleinunternehmer und Selbständigen vor allem auf die Palme bringt: Der föderalistische Flickenteppich in Deutschland - alle Bundesländer gehen unterschiedlich mit dem Thema Rückzahlung um.

In Bayern und Baden-Württemberg können die Betroffenen keinen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sondern müssen sofort klagen. Hessen hat jetzt mit einem Moratorium die Prüfung von Corona-Soforthilfen vorläufig gestoppt.

Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) begründet dies so: "Letztlich geht es hier nicht um globale Großkonzerne, sondern um Solo-Selbständige, Mittelstand oder Handwerk. Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen.

Ein Überblick über den Stand in den verschiedenen Bundesländern:

  • Bayern: Seit 1. Januar 2025 ist das Meldeportal nicht mehr aktiv, Rückmeldungen sind nicht mehr möglich. Soforthilfeempfänger*innen, die bis zu dem Zeitpunkt keine Rückmeldung abgegeben hatten, erhalten derzeit Widerrufs- und Rückforderungsbescheide in voller Höhe.
  • Berlin: Bis 30. September 2025 wurden knapp 15.700 Rückforderungsbescheide versandt. Bis dahin waren rund 334 Millionen Euro an Rückforderungen eingegangen.
  • Brandenburg: Zum 30. September 2025 standen noch Rückforderungen in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro aus. Zudem liefen noch 43 Widerspruchs- und 74 Klageverfahren, auch gegen gestellte Zinsforderungen.
  • Bremen: Bis Oktober wurden rund 1.100 Widerrufs- und Rückforderungsbescheide versandt. Die damit zurückgeforderte Summe beläuft sich bisher auf knapp 6,7 Millionen Euro.
  • Hamburg: Bis Oktober 2025 sprach die auszahlende Hamburgische Investitions- und Förderbank bei rund 24.000 Anträgen Voll- und Teil-Rückforderungen in Höhe von etwa 190 Millionen Euro aus.
  • Hessen: Anfang Oktober stoppte die Landesregierung die Prüfung von Corona-Soforthilfen per Moratorium vorläufig.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Insgesamt forderte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit rund 223 Millionen Euro in 27.000 Fällen zurück.
  • Niedersachsen: Ende August 2025 hatten etwa 51.000 geförderte Unternehmer*innen rund 317,5 Millionen Euro zurückgezahlt.
  • Nordrhein-Westfalen: Die Regierung setzte im Oktober 2024 ein zweites Rückmeldeverfahren auf, dessen Frist am 26. Februar 2025 endete.
  • Rheinland-Pfalz: In 22.000 Fällen mit einer Gesamtsumme von 137 Millionen Euro stellte die ISB Rückforderungen.
  • Saarland: Bisher gab es nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie rund 240 Rückforderungen sowie 1.075 sonstige Rückzahlungen.
  • Sachsen: Seit Beginn des Rückmeldeverfahrens im November 2024 forderte die Sächsische Aufbaubank (SAB) etwa 66.000 Hilfeempfänger auf, ihren tatsächlichen Liquiditätsbedarf über das Förderportal zurückzumelden.

Der folgende Überblick über den Stand der Rückforderungsverfahren der Corona-Soforthilfe ist eine Momentaufnahme, die sich in einzelnen Bundesländern jederzeit ändern kann.

Generell gilt: Wenn Friseurunternehmer*innen eine Rückforderung erhalten, sollten sie die angegebenen Fristen zur Rückmeldung einhalten und sich zum weiteren Vorgehen unter Umständen von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 8. Oktober fünf Unternehmern recht gegeben: Sie müssen das Geld aus der Corona-Soforthilfe nicht an das Land zurückzahlen. Darunter ist auch Holger Schier, Friseurunternehmer aus Heidenheim an der Brenz.

Mitte November soll die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, dann weiß Schier auch, welche Konsequenzen sich für ihn ergeben. Er hofft, den Fall dann zu seinen persönlichen Akten legen zu können.

Unternehmer*innen, die den Antrag auf Corona-Soforthilfe nach dem 8. April gestellt haben, fallen unter seinerzeit geänderte Förderbedingungen. Sie müssen nachweisen, ob in den drei Monaten nach Antragstellung ein Liquiditätsengpass vorlag.

Das Urteil des VGH stellt allerdings klar: Der Liquiditätsengpass kann auch noch im gerichtlichen Verfahren mitgeteilt werden. Das bietet Unternehmen die Möglichkeit, jetzt noch einen möglichen Liquiditätsengpass nachzuweisen und bereits gezahlte Soforthilfe zurückzuverlangen, sofern die L-Bank dann die Widerrufs- und Erstattungsbescheide aufhebt.

„Wenn kein Liquiditätsengpass vorlag, spricht Einiges dafür, dass diese Verfahren nicht gewonnen werden. Man muss sich immer den Einzelfall anschauen, aber tendenziell wird man bei dieser Fallgruppe voraussichtlich keinen Erfolg mit dem jeweils eingelegten Rechtsmittel haben. Durch Widerspruchs- und Klagerücknahme können Betroffene das Verfahren beenden“, erläutert Fachanwalt Marc Malleis.

Empfehlungen für betroffene Friseure

Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland rät Betroffenen zum Widerspruch. Innungsmitglieder werden dabei vom Verband unterstützt, alle anderen können den Widerspruch selbst einlegen oder sich Rechtsbeistand holen.

Es könnte sich lohnen, denn, so Kleis: "Wir haben Zweifel daran, ob das, was heute berechnet wird, in Einklang zu dem steht, was damals kommuniziert wurde. Es gibt bereits viele anhängige Rechtsverfahren zu diesem Thema und in Baden-Württemberg mehrere Urteile, die die Rückzahlungsbescheide in erster Instanz aufgehoben haben."

Reiner Hermann ist wahrscheinlich der Mann, der sich in Nordrhein-Westfalen am besten mit den Details der Corona-Soforthilfen auskennt. Sein Fazit: Die Soforthilfe sei ein blamables Verwaltungsdesaster.

Die Menschen seien nicht nur deprimiert, sondern auch maßlos wütend, sagt er: "Ich habe dabei hochgebildete Leute, gestandene Unternehmer, in die Extremistenspur abrutschen sehen, die können Sie heute nicht mehr ansprechen. Andere sind völlig verzweifelt und in sich zusammengesackt. Viele haben schon Insolvenz angemeldet oder müssen es in Kürze tun, weil natürlich auch die anderen Wirtschaftshilfen jetzt abgerechnet werden."

tags: #Friseur #Corona #Hilfe #Rückzahlung

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