Falsche Wimpern: Hygiene und Wiederverwendung

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper, also mit Haut, Haaren, Nägeln oder Lippen in Berührung zu kommen. Zusätzlich wird die Mundhöhle mit ihrer Schleimhaut und den Zähnen in den Anwendungsort kosmetischer Mittel mit eingeschlossen. Die kosmetischen Mittel werden zu dem Zweck verwendet, den Körper zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Es müssen also drei Kriterien erfüllt sein:

  1. Art des Erzeugnisses (Stoff oder Gemisch)
  2. Ort der Anwendung (außen am Körper)
  3. Zweck der Anwendung

Gegenstände, die am menschlichen Körper angebracht werden, sind Verbraucherprodukte mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt und unterliegen der Bedarfsgegenstände-Verordnung. Die Kleber, mit denen diese Gegenstände am Menschen befestigt werden, sind zwar Stoffe oder Gemische, sie erfüllen aber keinen eigenen kosmetischen Zweck, sind daher keine Kosmetika. Sie sind als Teil eines Sets mit den Gegenständen zu betrachten. Kleber für Gegenstände unterliegen demzufolge dem Chemikalienrecht, u.a.

Jedes kosmetische Mittel, das in der EU in den Verkehr gebracht wird, muss der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) und der deutschen Kosmetikverordnung entsprechen. Die rechtlichen Anforderungen zielen auf die Sicherheit des Mittels aber auch darauf, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird.

Zu beachten ist auch, dass nur kosmetische Mittel verkehrsfähig sind, für die innerhalb der EU eine „verantwortliche Person“, die in der Regel eine Firma ist, benannt wurde. Die verantwortliche Person ist für die Mittel verantwortlich, ganz gleich ob diese selbst hergestellt, ein Auftrag zur Herstellung vergeben oder importiert wurden. Die verantwortliche Person muss mit ihrem Namen und EU-Adresse auf den kosmetischen Mitteln stehen.

Sicherheit und Kennzeichnung

Auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel müssen bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. Die Sicherheit muss durch einen Experten in einer Sicherheitsbewertung bestätigt werden. Die verantwortliche Person führt die Notifizierung im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) durch und informiert die für ihren Ort (Firmensitz) zuständige Überwachung, dass sie kosmetische Mittel herstellt und in den Verkehr bringt. Die verantwortliche Person hält die Produktinformationsdatei sowie Unterlagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit für eventuelle Kontrollen der Überwachungsbehörden bereit.

Die Kennzeichnung muss entsprechend Artikel 19 der EU-KosmetikV vorgenommen werden. Die Kennzeichnung hat laut deutscher Kosmetikverordnung in Deutsch zu erfolgen.

Die Produktinformationsdatei (PID) ist die umfassende Dokumentation, die zu jedem kosmetischen Mittel von der verantwortlichen Person geführt werden muss. Sie enthält den Sicherheitsbericht, Angaben zu Tierversuchen, guter Herstellungspraxis und ggf.

Wichtige Hinweise zur Herstellung und zum Vertrieb

  1. Gemäß deutscher Kosmetikverordnung ist die Anzeige des Herstellungs- oder Importortes gegenüber der zuständigen Behörde entweder am Sitz der Firma oder am Ort des Importes erforderlich.
  2. Notifizierung von kosmetischen Mitteln, die Nanomaterialien enthalten ist gemäß Artikel 16 der EU-KosmetikV vorgeschrieben. Es handelt sich bei der Notifizierung jedoch nicht um eine Zulassungsprozedur und es erfolgt keine kontinuierliche inhaltliche Prüfung und Freigabe der Produkte.

Information über das kosmetische Mittel und seine Rezeptur, um den Giftinformationszentren eine schnelle und angemessene Beratung im Falle von Gesundheitsstörungen zu ermöglichen.Information der zuständigen Behörden der Bundesländer, um die Aufgaben der Marktüberwachung zur stichprobenartigen Kontrolle der Produkte wahrnehmen zu können.Information der Europäischen Kommission über die in kosmetischen Mitteln verwendeten Nanomaterialien und ggf.

Die Notifizierung in CPNP ersetzt vollständig die bis 2013 durchgeführte Mitteilung der Rezepturen an das BVL. Eine Mitteilung von Rezepturen kosmetischer Mittel an das BVL ist daher nicht mehr möglich.

Kosmetische Mittel, die in Deutschland rechtmäßig im Verkehr sind, können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Export. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die Kennzeichnung ggf.

Bitte setzen Sie sich mit den Behörden des Landes in Verbindung, in das Sie exportieren wollen und fragen Sie dort nach Einfuhrbestimmungen und den für diese Produktgruppe geltenden Regeln. Sofern das Zielland eine Bescheinigung fordert, dass die Produkt in Übereinstimmung mit dem EU-Recht sind oder ein "Free Sales Certificates" verlangt wird, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Überwachungsbehörde der Bundesländer, falls eine Bescheinigungen von privaten Sachverständigen nicht ausreicht.

Wenn Sie als verantwortliche Person auf dem kosmetischen Mittel mit Firmennamen und Adresse stehen, müssen Sie alle Anforderungen des Kosmetikrechts erfüllen. Es ist daher gleichgültig, ob eine andere Firma dieses kosmetische Mittel schon in der EU in den Verkehr gebracht hat. Die verantwortliche Person muss an der auf den Produkten angegebenen Adresse, die Produktinformationsdatei, sowie Unterlagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte für eventuelle Kontrollen der Überwachungsbehörden zugänglich machen.

Wenn das kosmetische Mittel aber von der verantwortlichen Person, die das Produkt bereits rechtmäßig in der EU auf dem Markt hat, bezogen wird und dann z.B. in Deutschland in den Verkehr gebracht wird, fungiert man nur als Händler und muss die Verpflichtungen als Händler entsprechend Artikel 6 der EU-KosmetikV einhalten.

Auch wenn kosmetische Mittel aus einem Drittland auf einer an den deutschen Markt gerichteten Internetseite angeboten werden, müssen diese den Anforderungen der EU-KosmetikV und der deutschen Kosmetikverordnung entsprechen. Er muss auf den Produkten mit (Firmen-)Namen und Adresse in einem EU-Mitgliedstaat angegeben sein und an dieser Adresse die Produktunterlagen den Überwachungsbehörden auf Nachfrage leicht zugänglich machen. Die Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln muss gemäß der deutschen Kosmetikverordnung auf Deutsch erfolgen. Alle kosmetischen Mittel, die gewerblich in Verkehr gebracht werden, müssen den Vorschriften des Kosmetikrechts entsprechen. Eine Mengenuntergrenze gibt es dabei nicht.

Reinigung und Pflege falscher Wimpern

Um die Lebensdauer Ihrer falschen Wimpern zu verlängern und hygienisch zu halten, ist die richtige Reinigung und Pflege unerlässlich. Hier sind einige Tipps:

  • Entfernen Sie Klebereste: Nach jedem Gebrauch sollten Sie vorsichtig die Klebereste von den Wimpernbändern entfernen. Verwenden Sie hierfür eine Pinzette.
  • Reinigung mit mildem Reinigungsmittel: Verwenden Sie ein mildes, ölfreies Reinigungsmittel, um die Wimpern vorsichtig zu reinigen. Vermeiden Sie aggressive Reiniger, die die Wimpern beschädigen könnten.
  • Trocknen: Lassen Sie die Wimpern an der Luft trocknen, bevor Sie sie in ihrer Originalverpackung aufbewahren.

Für die Reinigung Ihrer natürlichen und falschen Wimpern können Sie auch spezielle Produkte wie das Adessa Lash-Cleansing-Mousse verwenden. Es reinigt sanft und gründlich und pflegt die Wimpern gleichzeitig. Das Mousse unterstützt die Regeneration gereizter Hautzellen und hält die Wimpern geschmeidig.

Adessa Lash-Cleansing-Mousse

Anwendung des Adessa Lash-Cleansing-Mousse

  1. Tragen Sie das Shampoo mit dem Adessa Lash Cleansing Brush sanft auf den Wimpernkranz auf und arbeiten Sie es gezielt ein.
  2. Mit reichlich Wasser abwaschen.
  3. Danach die Wimpernhärchen mit dem Adessa Mascara Brush in Form bürsten.

Die Make-up Pads sind speziell für die sanfte und gründliche Gesichtsreinigung in Verbindung mit Reinigungsprodukten entwickelt worden. Ihre zarte Oberfläche garantiert ein angenehmes Hautgefühl und ermöglicht eine schonende Entfernung von Make-up. Es wird empfohlen, die Pads nach jeder Anwendung gründlich mit warmem Wasser auszuspülen.

Weitere Tipps für die Pflege Ihrer Wimpern

Neben der Reinigung gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Wimpern zu pflegen und ihr Aussehen zu verbessern:

  • Lash Serums: Verwenden Sie ein Lash Serum wie das Adessa Lash Serum, um die Wimpern zu stärken und das Wachstum anzuregen.
  • Mascara: Verwenden Sie eine hochwertige Mascara, die die Wimpern pflegt und nicht verklebt.
  • Make-up Entferner: Verwenden Sie einen schonenden Make-up Entferner wie die Adessa Reinigungsmilch, um Make-up-Rückstände gründlich zu entfernen.

Adessa Perfect Precision Eyeliner ultra black: für wunderschön betonte Augen. Mit hochwertiger Shea-Butter für die Extra-Portion Pflege. Der farbsatte, ultraschwarze Eyeliner Adessa Perfect Precision setzt deine Augenkonturen perfekt in Szene! Selbstbewusst, ausdrucksvoll und bezaubernd schön blickst du in jeden neuen Tag.


Die "Prim and Proper" Lashes sind wunderschöne Faux-Mink-Seidenwimpern. Das sogenannte criss cross Design (überkreuzte Fasern) sorgt für einen natürlichen aber doch dichten, verspielten Wimpernaufschlag. Ideal für den perfekten Natural-Look.

Anwendung falscher Wimpern

  1. Ungeschminkte Wimpern mit Wimpernzange in Schwung bringen
  2. Wimpern vorsichtig mithilfe einer Pinzette aus der Schachtel entnehmen (am Wimpernband, damit die Härchen nicht abreißen) und an Ihr Auge halten um die Maße zu überprüfen - sollte das Band zu lang sein, schneiden Sie es mithilfe einer Nagelschere zurecht
  3. Dünne Schicht Wimpernkleber an Wimpernband anbringen und leicht antrocknen lassen (mit Pusten noch schneller)
  4. Neigen Sie den Kopf nun leicht nach hinten und drücken von der Augenmitte aus das Wimpernband so nah wie möglich an Ihre eigenen Wimpern. Sobald Sie die richtige Position gefunden haben, drücken Sie das restliche Wimpernband an. Überschüssiger Wimpernkleber lässt sich ganz einfach mithilfe eines Wattestäbchens entfernen.
  5. Halten Sie das Auge einige Minuten halb-geschlossen, sodass der Kleber antrocknen kann.
  6. Verdichten Sie nun, falls gewünscht, den Ansatz der künstlichen Wimpern und Ihre natürlichen Wimpern mit einem Lidstrich.
  7. Tuschen Sie nun Ihre eigenen Wimpern mit einer Volumen Mascara.
  8. Für einen sehr natürlichen Effekt: Kämmen Sie die künstlichen Wimpern und Ihre Wimpern ineinander mithilfe eines Wimpernkammes (vorsichtig und der Kleber muss komplett trocken sein)

Verzweifeln Sie nicht, falls es beim ersten Mal nicht klappt - es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Solange der Kleber noch nicht angetrocknet ist, lässt sich das Wimpernband der falschen Wimpern neu positionieren.

Falsche Wimpern entfernen: flüssigen Make Up Entferner auf Wattepad geben und Wimpernrand damit gut abtupfen. Lassen Sie den Entferner etwas einwirken und ziehen Sie anschließend vorsichtig die künstlichen Wimpern beginnend am inneren Augenwinkel ab.

* Sie können Ihre falschen Wimpern öfters verwenden, dazu sollten Sie aber beachten, dass Sie diese nach dem Abnehmen sorgfältig mit Alkohol reinigen und anschließend trocknen lassen.

Profi-Tipp: Weniger Wimpernkleber ist mehr, denn wenn zu viel Kleber auf dem Band ist halten die Wimpern schlechter. Sollte der Wimpernkleber eingetrocknet sein, einfach mithilfe einer Stecknadel in die Öffnung stechen.

Korrekte Reinigung der Wimpern

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