Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg: Tarifverträge und Löhne im Friseurhandwerk

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vertritt die Gesamtinteressen des deutschen Friseurhandwerks.

In ihm sind 12 Landesinnungsverbände zusammengeschlossen, deren Mitgliederbasis die rund 230 Friseurinnungen sind. Zusammen bilden sie die berufsständische Organisation des Friseurhandwerks.

Als Berufsorganisation vertritt der ZV die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament, Ministerien und Behörden auf Bundesebene.

Der Zentralverband ist als Branchenverband das gesellschaftliche Sprachrohr des Friseurhandwerks und u.a. auch anerkannter Dialogpartner in allen berufsspezifischen Fragen.

Die Innungen und Verbände des Friseurhandwerks sind Selbstverwaltungsorganisationen.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören.

Tarifentgelte im Überblick

Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk vom vergangenen Jahr sieht eine Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen vor. Was ab dem 1.

Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung:

  • 13,30 Euro
  • mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
  • mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
  • technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
  • technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro

Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.

C2B⎥Was Friseure von Kosmetikstudios lernen können

Zusammenfassung der Tarifentgelte

Die folgende Tabelle fasst die Tarifentgelte für das Friseurhandwerk zusammen:

Position Entgelt
Abgeschlossene Berufsausbildung 13,30 Euro
12 Monate Berufserfahrung 13,85 Euro
Mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung 15,10 Euro
Technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte 18,20 Euro
Technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigte 20,80 Euro
Ungelernte Arbeitskräfte Gesetzlicher Mindestlohn

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