Ein Carport bietet Ihrem Auto einen sicheren Stellplatz und schützt es vor Witterungseinflüssen. Viele Autobesitzer scheuen den Aufwand einer Garage, aber ein Carport mit ausreichend Platz und passendem Baumaterial erscheint realisierbar. Ein Carport mit Schuppen erweitert den Nutzen um zusätzlichen Stauraum. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die Baugenehmigung informieren.
In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Sache der einzelnen Bundesländer. Daher ist es wichtig, die aktuelle Bauordnung Ihres Bundeslandes zu konsultieren oder sich beim zuständigen Bauordnungsamt zu erkundigen.
Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt hauptsächlich von der Größe Ihres Carports ab. Viele Bundesländer haben vereinfachte baurechtliche Regelungen für Carports. Bis zu einer bestimmten Grundfläche (meist zwischen 30 und 50 m²) sind Carports in den meisten Fällen genehmigungsfrei.
Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass Sie ohne Beachtung von Vorschriften bauen dürfen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die geltenden Vorschriften einzuhalten, wie z.B. Vorgaben eines Bebauungsplans.
Hier ist eine Übersicht über die Genehmigungsfreiheit von Garagen und Carports in verschiedenen Bundesländern:
| Bundesland | Genehmigungsfreiheit |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Details in der LBO-BW vom 05. März 2010 |
| Bayern | Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² (BayBo vom 14. August 2007, Art. 57, 1) |
| Berlin | Garagen, überdachte Stellplätze und Fahrradabstellplätze bis 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 Metern (BauO Bin vom 29. September 2005, Art. 61) |
| Bremen | Garagen sowie überdachte Stellplätze bis 50 m² mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern (BremLBO vom 6. Oktober 2009, §61) |
| Hamburg | Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je zugehörigem Hauptgebäude (HBauO vom 14. Dezember 2005, Anlage 2 zu §60) |
| Niedersachsen | Garagen und Carports bis 50 m² auf demselben Grundstück wie ein Wohngebäude (NBAuO, Absatz zu § 60, Ab. Abs.) |
| Nordrhein-Westfalen | Carports in Standardmaßen sind genehmigungsfrei. Eingang an öffentlichen Straßen bzw. Zufahrten liegt und dieser mindestens 3 m von der Grenze entfernt ist. |
| Rheinland-Pfalz | Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis 50 Quadratmetern Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 Metern (§62) |
| Schleswig-Holstein | Garagen/Carports bis 30 m² und einer Gesamthöhe von 3 Metern und bis maximal 9 Meter Länge je Grenze (§ 6 (8) und § 61 1b. LBO) |
| Thüringen | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 40 Quadratmetern und mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern (§60, 1) |
Ein Carport mit Schuppen ist besonders nützlich, da er zusätzlichen Stauraum bietet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelungen für Carports und Gerätehäuser unterschiedlich sein können. Ein Carport und ein Gerätehaus dürfen unabhängig voneinander ohne Baugenehmigung errichtet werden, dies gilt aber nicht zwangsläufig für einen Carport mit Schuppen. Klären Sie dies unbedingt vorab mit dem zuständigen Bauamt.
Wenn Ihr geplanter Carport die genehmigungsfreien Maße überschreitet, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Beachten Sie folgende Schritte:
Benötigte Unterlagen für den Bauantrag:
Auch wenn Ihr Carport die genehmigungsfreien Kriterien erfüllt, sollten Sie die Grenzabstände einhalten. In vielen Bundesländern muss ein Carport einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze haben. Bei Unterschreitung benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn.
Wenn für Ihr Carport eine Genehmigung erforderlich ist und Sie sich entscheiden, es ohne Bauantrag zu bauen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Dies gilt auch, wenn Sie ein eigentlich genehmigungsfreies Carport ohne Auskunft an das Bauamt baulich so verändern, dass es anschließend doch genehmigungspflichtig wird.
Wichtig: Der sogenannte Schwarzbau verjährt nicht.
Für den Bau eines Wohnmobil-Carports gelten grundsätzlich die gleichen baurechtlichen Bestimmungen wie für ein normales Carport. Da Carports für Wohnmobile und Wohnwagen jedoch oft eine mittlere Wandhöhe von 3 m überschreiten, ist in vielen Bundesländern eine Baugenehmigung erforderlich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder die zuständigen Behörden.
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