Sie sind kreativ, haben Fingerspitzengefühl und möchten mit dem Meisterbrief Ihren eigenen Salon eröffnen oder eine Führungsrolle übernehmen? Der Weg zum Friseurmeister eröffnet Ihnen neue Karrierewege und ermöglicht es Ihnen, die nächste Stufe Ihrer beruflichen Laufbahn zu erklimmen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, die Ausbildungsinhalte, Kosten und Fördermöglichkeiten, die mit dem Erwerb des Meistertitels verbunden sind.
Um an der Meisterschule für Friseure teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung im Friseur-Handwerk oder in einem verwandten, anerkannten Ausbildungsberuf. Nach den neuesten Bestimmungen der Handwerksordnung (HwO) sind keine langwierigen Gesellenjahre mehr erforderlich, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden. Das bedeutet, dass Sie direkt nach der Gesellenprüfung mit der Meisterausbildung beginnen können.
Grundsätzlich besteht im Friseurhandwerk die Meisterpflicht. Wenn Sie einen eigenen Friseursalon eröffnen wollen, müssen Sie also einen Meisterbrief vorweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wichtig: Mit der Ausnahmeregelung kann man zwar einen Friseursalon eröffnen, man darf jedoch weder ausbilden noch einen Meistertitel führen. Diese Ausnahmen sind allerdings wirklich das: eine Ausnahme. In den meisten Fällen ist es ratsam, den Weg über die Meisterschule zu gehen.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung müssen Sie einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen und folgende Nachweise beifügen:
Die Zulassung zur Prüfung wird im Einzelfall durch die Prüfungsabteilung geprüft. Nach erfolgreichem Ablegen aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt, den Meistertitel zu führen.
Die Meisterausbildung im Friseurhandwerk umfasst vier Teile:
Im fachpraktischen Teil der Prüfung planen Sie ein Meisterprüfungsprojekt und führen es in exzellenter Qualität aus. Sie fertigen ein Projekt als Kundenauftrag einschließlich der Entwurfs-, Planungs- und Berechnungsunterlagen an, erstellen ein Angebot und führen die Arbeiten aus. Ein auf das Projekt bezogenes Fachgespräch sowie verschiedene Situationsaufgaben sind ebenfalls Bestandteil dieses Teils.
Die Situationsaufgaben umfassen unter anderem:
Der fachtheoretische Teil der Meisterprüfung gliedert sich in zwei Bereiche:
Die Teile III und IV der Meisterprüfung umfassen kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse (Teil III) sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Teil IV). Diese Teile können separat zugebucht werden und sollten idealerweise vor den Teilen I und II absolviert werden.
Im Teil III werden die kaufmännischen und rechtlichen Grundlagen vermittelt, die für die Gründung und den Betrieb eines Salons benötigt werden. Der Teil IV beinhaltet das, was in der Regel oft als Ausbilderschein oder Ausbildereignung bezeichnet wird.
Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen. Die meisten Kurse können sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.
Absolviert man den Meisterlehrgang in Vollzeit, sollte man für alle Teile ungefähr fünf bis sechs Monate einkalkulieren. Berufsbegleitende Kurse dauern entsprechend länger und können je nach Umfang bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Die Kosten für die Meisterausbildung variieren je nach Meisterschule. Bei den Kursgebühren gibt es große Unterschiede zwischen den Meisterschulen. Diese sind vor allem bei den Teilen 1 und 2 sichtbar. Dort liegen die Preise aktuell zwischen 3.600 und 6.500 Euro. Die gewerksübergreifenden Teile kosten dagegen überall relativ ähnlich. Der Teil 3 liegt bei rund 2.000 Euro und Teil 4 bei 1.000 Euro.
Außerdem müssen Sie mit Prüfungsgebühren von bis zu 1.000 Euro und Ausgaben für das Meisterprüfungsprojekt rechnen. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus über die genauen Kosten Ihrer Meisterschule informieren.
Die Prüfungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300,- € |
| Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275,- € |
| Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150,- € |
| Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150,- € |
| Pauschalierter Auslagenersatz im Friseurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 50,- €) | 150,- € |
| Meisterbrief und Meisterkarte | 60,- € |
| Gesamt: Gebühren und Auslagen der Friseurmeisterprüfung | 1.085,- € |
Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für angehende Friseurmeister, um die teils hohen Kosten für die Weiterbildung zu reduzieren:
Als Friseurmeister eröffnen sich Ihnen vielfältige Karrieremöglichkeiten:
Der Meistertitel ist ein Gütesiegel und eine Auszeichnung, die Ihnen in der Friseurbranche viele Türen öffnen kann. Er steht für geprüfte handwerkliche Qualität, Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz.
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