Der Weg zum Friseurmeister: Voraussetzungen und Perspektiven

Sie sind kreativ, haben Fingerspitzengefühl und möchten mit dem Meisterbrief Ihren eigenen Salon eröffnen oder eine Führungsrolle übernehmen? Der Weg zum Friseurmeister eröffnet Ihnen neue Karrierewege und ermöglicht es Ihnen, die nächste Stufe Ihrer beruflichen Laufbahn zu erklimmen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, die Ausbildungsinhalte, Kosten und Fördermöglichkeiten, die mit dem Erwerb des Meistertitels verbunden sind.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Meisterschule

Um an der Meisterschule für Friseure teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung im Friseur-Handwerk oder in einem verwandten, anerkannten Ausbildungsberuf. Nach den neuesten Bestimmungen der Handwerksordnung (HwO) sind keine langwierigen Gesellenjahre mehr erforderlich, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden. Das bedeutet, dass Sie direkt nach der Gesellenprüfung mit der Meisterausbildung beginnen können.

Grundsätzlich besteht im Friseurhandwerk die Meisterpflicht. Wenn Sie einen eigenen Friseursalon eröffnen wollen, müssen Sie also einen Meisterbrief vorweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wichtig: Mit der Ausnahmeregelung kann man zwar einen Friseursalon eröffnen, man darf jedoch weder ausbilden noch einen Meistertitel führen. Diese Ausnahmen sind allerdings wirklich das: eine Ausnahme. In den meisten Fällen ist es ratsam, den Weg über die Meisterschule zu gehen.

Zulassung zur Meisterprüfung

Für die Zulassung zur Meisterprüfung müssen Sie einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen und folgende Nachweise beifügen:

  • Gesellenprüfungszeugnis bzw. Abschlussprüfungszeugnis
  • Ggf. Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle (vom Arbeitgeber)

Die Zulassung zur Prüfung wird im Einzelfall durch die Prüfungsabteilung geprüft. Nach erfolgreichem Ablegen aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt, den Meistertitel zu führen.

Inhalte der Meisterausbildung

Die Meisterausbildung im Friseurhandwerk umfasst vier Teile:

  1. Fachpraxis
  2. Fachtheorie
  3. Kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
  4. Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Teil I: Fachpraxis

Im fachpraktischen Teil der Prüfung planen Sie ein Meisterprüfungsprojekt und führen es in exzellenter Qualität aus. Sie fertigen ein Projekt als Kundenauftrag einschließlich der Entwurfs-, Planungs- und Berechnungsunterlagen an, erstellen ein Angebot und führen die Arbeiten aus. Ein auf das Projekt bezogenes Fachgespräch sowie verschiedene Situationsaufgaben sind ebenfalls Bestandteil dieses Teils.

Die Situationsaufgaben umfassen unter anderem:

  • Damenfrisur
  • Dauerwelle
  • Klassisches Herrenhaarschneiden
  • Steckfrisur mit Einarbeitung von Haarteilen
  • Kosmetische Behandlung mit Nagelpflege

Teil II: Fachtheorie

Der fachtheoretische Teil der Meisterprüfung gliedert sich in zwei Bereiche:

Gestaltung und Technik:

  • Individuelle Kundenberatung
  • Beurteilung von Haut und Haaren
  • Entwerfen von Frisuren und Make-up
  • Farben- und Formenlehre
  • Wirkungsweise und Inhaltsstoffe unterschiedlicher Produkte
  • Methoden von haarfärbenden und haarstrukturverändernden Maßnahmen
  • Haarschneidetechniken
  • Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Kosmetische Maßnahmen
  • Haarersatz
  • Hauttypen
  • Nagelpflege und Nagelbehandlung

Marktorientiertes Salonmanagement:

  • Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Betriebsführung
  • Betriebsorganisation
  • Salonkonzept für Kundenberatung und -betreuung
  • Kalkulation und Kostenrechnung
  • Salon-Controlling
  • Kundenorientierte Planung der Betriebsabläufe
  • Personalplanung und Personalführungskonzepte
  • Arbeitszeitmodelle
  • Marketing
  • Qualitätsmanagement
  • Informations- und Kommunikationssysteme

Teil III und IV: Kaufmännische und Pädagogische Kenntnisse

Die Teile III und IV der Meisterprüfung umfassen kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse (Teil III) sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Teil IV). Diese Teile können separat zugebucht werden und sollten idealerweise vor den Teilen I und II absolviert werden.

Im Teil III werden die kaufmännischen und rechtlichen Grundlagen vermittelt, die für die Gründung und den Betrieb eines Salons benötigt werden. Der Teil IV beinhaltet das, was in der Regel oft als Ausbilderschein oder Ausbildereignung bezeichnet wird.

Fachrechnen für Friseure: Kalkulation von Dienstleistungspreisen

Ablauf und Planung der Meisterausbildung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen. Die meisten Kurse können sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.

Absolviert man den Meisterlehrgang in Vollzeit, sollte man für alle Teile ungefähr fünf bis sechs Monate einkalkulieren. Berufsbegleitende Kurse dauern entsprechend länger und können je nach Umfang bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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Kosten der Meisterausbildung

Die Kosten für die Meisterausbildung variieren je nach Meisterschule. Bei den Kursgebühren gibt es große Unterschiede zwischen den Meisterschulen. Diese sind vor allem bei den Teilen 1 und 2 sichtbar. Dort liegen die Preise aktuell zwischen 3.600 und 6.500 Euro. Die gewerksübergreifenden Teile kosten dagegen überall relativ ähnlich. Der Teil 3 liegt bei rund 2.000 Euro und Teil 4 bei 1.000 Euro.

Außerdem müssen Sie mit Prüfungsgebühren von bis zu 1.000 Euro und Ausgaben für das Meisterprüfungsprojekt rechnen. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus über die genauen Kosten Ihrer Meisterschule informieren.

Prüfungsgebühren im Überblick

Die Prüfungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:

Leistung Gebühr
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten 300,- €
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse 275,- €
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse 150,- €
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 150,- €
Pauschalierter Auslagenersatz im Friseurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 50,- €) 150,- €
Meisterbrief und Meisterkarte 60,- €
Gesamt: Gebühren und Auslagen der Friseurmeisterprüfung 1.085,- €

Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:

  • Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen: 25,- €
  • Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterprüfungszeugnissen oder Meisterbrief: 50,- €
  • Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung: 50,- €
  • Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss: 15,- €
  • Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung: 25 % der Prüfungsgebühren
  • Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung: 100 % der Prüfungsgebühren

Fördermöglichkeiten für angehende Friseurmeister

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für angehende Friseurmeister, um die teils hohen Kosten für die Weiterbildung zu reduzieren:

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  • Aufstiegs-BAföG: Ein staatliches Förderprogramm, das angehende Meister bei den Ausbildungskosten unterstützt. Der Staat unterstützt die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.
  • Weiterbildungsstipendium: Absolventen, die ihre Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben sowie jünger als 25 Jahre sind, können sich bewerben.
  • Möglichkeiten der regionalen Arbeitsagentur: Eine weitere öffentliche Option zur Finanzierung sind Programme und Zuschüsse der Arbeitsagenturen.
  • Stiftungen zur Förderung der Handwerksmeister: Es gibt viele Privatstiftungen die individuelle Stipendien anbieten, wie zum Beispiel die Begabtenförderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
  • Die Meister-Bafög: Ein spezieller Kredit der KfW-Bank, der es Handwerksmeistern ermöglicht, ihre Fortbildung zu finanzieren.
  • Ehrenamtliche Förderer und Sponsoren: Manchmal bieten lokale Unternehmen oder Privatpersonen finanzielle Unterstützung für angehende Meister an.

Karriereperspektiven als Friseurmeister

Als Friseurmeister eröffnen sich Ihnen vielfältige Karrieremöglichkeiten:

  • Selbstständigkeit mit eigenem Salon: Viele Meister haben das Ziel, sich mit einem eigenen Salon selbstständig zu machen.
  • Führungskraft in einem Friseursalon: Sie können eine leitende Position übernehmen und Personal führen.
  • Ausbilder: Sie sind befähigt, die Ausbildung der Fachkräfte von morgen zu überwachen und zu koordinieren.
  • Weitere Tätigkeitsfelder: Exklusive Salons in Luxushotels oder Freizeiteinrichtungen.
  • Studium: Als erfolgreicher Absolvent der Meisterschule erfüllen Sie die Voraussetzungen zum Studium an einer Fachhochschule oder sogar an einer Universität.

Der Meistertitel ist ein Gütesiegel und eine Auszeichnung, die Ihnen in der Friseurbranche viele Türen öffnen kann. Er steht für geprüfte handwerkliche Qualität, Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz.

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