Planen Sie eine Reise und möchten Ihren Föhn oder Ihr Glätteisen mitnehmen? Viele Reisende sind unsicher, ob diese Geräte im Handgepäck erlaubt sind. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Bestimmungen und worauf Sie achten müssen.
Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, und alles Wichtige ist bereits im Koffer verstaut. Jetzt noch schnell das Handgepäck zusammensuchen und los geht’s. Aber Moment, wie war das jetzt mit Fön und Glätteisen?
Grundsätzlich dürfen sowohl Föhn als auch Glätteisen in der Regel ins Handgepäck. Es gibt jedoch Unterschiede, je nachdem, ob das Gerät ein Kabel oder einen Akku besitzt. Die meisten Fluggesellschaften erlauben kabelgebundene Haarstyling-Geräte im Handgepäck, solange sie keine Sicherheitsbedrohung darstellen.
Möchten Sie Ihren Föhn oder ein Glätteisen im Handgepäck transportieren, ist dies in der Regel kein Problem. Achten Sie jedoch darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Wie auch Laptops oder Kameras müssen alle elektronischen Geräte gesondert vorgezeigt werden. Tipp: Die Netzspannung weicht in vielen Ländern von der deutschen ab. Auch die Steckertypen unterscheiden sich häufig. Informieren Sie sich dazu bestenfalls vorab.
Auch hier kommt es darauf an, ob das Gerät mit einem Kabel oder Akku betrieben wird.
Egal ob es um ein Glätteisen im Handgepäck bei Lufthansa, einen Föhn bei Ryanair oder den Transport bei anderen Airlines geht - grundsätzlich gelten auf EU-Flügen ähnliche Sicherheitsbestimmungen.
Ob Sie Ihren Föhn ins Handgepäck oder in den Koffer packen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Für empfindliche oder teure Geräte wie High-End-Glätteisen ist das Handgepäck empfehlenswert - dort ist es vor grober Behandlung beim Ein- und Ausladen geschützt.
Generell sind nur durchsichtige Behältnisse mit einer Flüssigkeitsmenge bis zu 100 ml im Handgepäck erlaubt. Aber können Sie mehrere dieser Behältnisse mit ins Flugzeug nehmen und wenn ja, wie viele 100 ml Flaschen dürfen ins Handgepäck?
Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck:Für Menschen, die während des Fluges auf Medikamente angewiesen sind, ist es erforderlich, vor der Abreise zu klären, ob ihre Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden können. Außerdem müssen die Medikamente vor dem Flug angemeldet werden und es muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden, dass auf die Medikation tatsächlich nicht verzichtet werden kann.
Unter diese Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck fallen auch Kosmetika wie eben Cremes, Deos, Zahnpasta, Parfum, Nagellack oder Mascara.
Für jede Powerbank im Handgepäck gilt die Regel, dass eine Powerbank mit maximal 100 Wh oder 27.000 mAh mitgeführt werden darf. Ob Sie nun eine oder drei Powerbanks mitnehmen möchten, die Anzahl der mAh darf sich nicht erhöhen.
Für alle Flughäfen innerhalb der Europäischen Union gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit. In dieser Verordnung werden Werkzeuge explizit als Gruppe an Gegenständen genannt, die nicht in Luftfahrzeugen mitgenommen werden dürfen.
Dass sie keinen Sprengstoff oder Pyrotechnik in ihrem Handgepäck mitführen dürfen, ist Ihnen vermutlich bewusst. Aber wie ist das mit Batterien?
Batterien sind grundsätzlich im Handgepäck erlaubt. Gerade gewöhnliche Alkali-Batterien machen in der Regel keine Probleme. Hierunter fallen zum Beispiel diese Batterien:
Schwieriger wird das Thema bei Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus. Zu diesen gehören übrigens auch die durchaus nützlichen Powerbanks, die man doch gerne einmal mit sich führt. Ob eine solche Batterie oder solch ein Akku mit ins Flugzeug darf, ist von der Kapazität abhängig. Die Mehrheit der Airlines erlaubt das Mitführen von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus bis zu einer Kapazität von 100 Wattstunden. Meist können sogar bis zu zwei Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien ohne Probleme im Handgepäck mitgenommen werden. Zumindest, wenn diese eine Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden nicht überschreiten.
Spitze Gegenstände haben im Handgepäck nichts zu suchen. Aber gilt dies für alle spitzen Gegenstände? Sogar für die Nagelschere im Handgepäck? Keine Sorge, die Nägel sind den Flug über sicher. Die Nagelschere sowie Nagelknipser dürfen mitgenommen werden. Es gilt, dass Klingen bis zu einer Länge von höchstens 6cm mit sich geführt werden dürfen. Das heißt, bei Nagelfeilen sollten Sie nachmessen oder die Feile lieber gleich in Ihrem Check-in Gepäck verstauen. Auch der Rasierer im Handgepäck darf bleiben. Zumindest dann, wenn die Klinge des Rasierers mit Plastik ummantelt ist oder es sich um einen elektrischen Rasierapparat handelt.
Sport- und Freizeitgeräte sollten vorsorglich immer lieber am Check-in abgegeben werden. Größere Gerätschaften finden im Handgepäck meist sowieso keinen Platz. Aber auch kleine Sportgeräte wie Tennisschläger oder Hanteln dürfen nicht mit ins Flugzeug. Alles, was als Schlagwaffe missbraucht werden könnte, hat im Handgepäck nichts verloren.
Dass Waffen jedweder Art im Flugzeug verboten sind, versteht sich von selbst.
Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst:
| Gegenstand | Handgepäck | Aufgabegepäck | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Fön (kabelgebunden) | Ja | Ja | |
| Glätteisen (kabelgebunden) | Ja | Ja | |
| Fön (Akku) | Ja | Nein | Lithium-Ionen-Akku |
| Glätteisen (Akku) | Ja | Nein | Lithium-Ionen-Akku |
| Flüssigkeiten | Ja (bis 100 ml) | Ja | In 1-Liter-Beutel |
| Powerbanks | Ja (bis 100Wh) | Nein |
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