Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, und alles Wichtige ist bereits im Koffer verstaut. Jetzt noch schnell das Handgepäck zusammensuchen und los geht’s. Doch was darf ins Handgepäck? Darf die Wasserflasche mit oder muss sie zu Hause bleiben? Was ist mit dem Glätteisen?
Hier erfahren Sie, welche Regeln für Föhn, Glätteisen und Lockenstab im Handgepäck gelten und worauf Sie bei Flugreisen achten sollten. Die meisten Gegenstände können Sie ohne Probleme mit an Bord nehmen: Feuerzeuge dürfen in der Tasche Ihrer Bekleidung, ein Glätteisen und Vitamine im Rucksack, flüssiges Deodorant in einem separaten Plastikbeutel (unter 100 ml) usw. mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie die Liste der eingeschränkt zulässigen und verbotenen Gegenstände!
Hier ist eine umfassende Übersicht, damit Sie bei der Sicherheitskontrolle keine bösen Überraschungen erleben.
Bevor wir erklären, was alles im Handgepäck mitgenommen werden darf, klären wir erst einmal die Frage: Was zählt als Handgepäck? Als Maß für Handgepäck gilt 55 × 40 × 20 cm.
Es gibt bestimmte Gegenstände, die im Handgepäck nicht erlaubt sind. Hier eine Zusammenfassung:
Die meisten Gegenstände können Sie ohne Probleme mit an Bord nehmen. Hier eine detaillierte Auflistung:
Generell sind nur durchsichtige Behältnisse mit einer Flüssigkeitsmenge bis zu 100 ml im Handgepäck erlaubt. Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck:
Für Menschen, die während des Fluges auf Medikamente angewiesen sind, ist es erforderlich, vor der Abreise zu klären, ob ihre Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden können. Außerdem müssen die Medikamente vor dem Flug angemeldet werden und es muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden, dass auf die Medikation tatsächlich nicht verzichtet werden kann.
Dürfen Kosmetikartikel ins Handgepäck?
Flüssigkeiten, Cremes und Gele dürfen nur in geringen Mengen sowie in Behältern von maximal 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Deo und Parfum im Handgepäck. Die Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel verpackt werden. Die Gesamtmenge an Flüssigkeit darf 1 Liter nicht überschreiten. Pro Passagier oder Passagierin ist nur ein Beutel erlaubt. Bei Sicherheitskontrollen muss der Beutel separat vorgezeigt werden.
Welche elektronischen Geräte dürfen ins Handgepäck?
Für jede Powerbank im Handgepäck gilt die Regel, dass eine Powerbank mit maximal 100 Wh oder 27.000 mAh mitgeführt werden darf. Ob Sie nun eine oder drei Powerbanks mitnehmen möchten, die Anzahl der mAh darf sich nicht erhöhen.
Elektrische Kleingeräte wie ein Glätteisen oder Lockenstab dürfen auf Flugreisen im Handgepäck mitgenommen werden. Auch bei der Kontrolle des Handgepäcks müssen diese Geräte nicht angeben werden.
Kabelgebundene Glätteisen: Ja, kabelgebundene Modelle sind grundsätzlich erlaubt. Sie müssen wie andere elektronische Geräte separat durchleuchtet werden, wenn sie groß genug sind (ähnlich wie Laptops oder Kameras).
Akkubetriebene Glätteisen oder Lockenstäbe: In der Regel nur, wenn es sich um einen Lithium-Ionen-Akku handelt und das Gerät im Handgepäck transportiert wird. Im Aufgabegepäck sind sie meist verboten.
Bei Gas- oder Butan-betriebenen Lockenstäben gilt: Pro Person ist nur ein Gerät erlaubt, das mit einer Sicherheitskappe gesichert ist.
Ein Föhn im Handgepäck stellt kein Problem dar. Haartrockner müssen aber möglicherweise bei einer Sicherheitskontrolle ausprobiert werden.
Essen im Handgepäck ist erlaubt. Bei flüssigen und streichbaren Lebensmitteln gilt es allerdings, die gleichen Regelungen zu beachten, die generell für die Mitnahme von Flüssigkeiten gelten.
Babynahrung, also Babymilch und Babybrei, sind von der 100-ml-Mengenbeschränkung ausgenommen und dürfen in benötigter Menge mit ins Handgepäck. Babynahrung muss im Gegensatz zu anderen Flüssigkeiten auch nicht in den 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. Diese Sonderregelung gilt für alle kleinen Flugreisenden unter 3 Jahren.
Ein zusammenklappbarer Kinderwagen, ein Kindersitz und eine Tragetasche pro Kind sind erlaubt.
Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis zu 6 cm
Wie ist das also mit der E-Zigarette im Handgepäck? Zwar ist es Ihnen nicht erlaubt, Ihre E-Zigarette im Flugzeug zu dampfen, zu Hause muss sie deshalb aber noch lange nicht bleiben. Ihre E-Zigarette müssen Sie im Handgepäck transportieren. Im Aufgabegepäck dürfen E-Zigaretten nicht mitreisen. Für E-Liquids im Handgepäck gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Flüssigkeiten im Handgepäck.
Jeder Reisende darf ein Feuerzeug mit an Bord eines Flugzeuges nehmen. Das Feuerzeug darf sich jedoch weder im Handgepäck noch im Gepäckraum befinden. Passagierinnen und Passagiere müssen das Feuerzeug am Körper tragen. Der richtige Platz ist also die Hosen- oder Jackentasche.
Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihr Handgepäck optimal zu packen und stressfrei durch die Sicherheitskontrolle zu kommen. Gute Reise!
tags: #glätteisen #handgepäck #flugzeug
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