Haarausfall ist eine häufige und belastende Nebenwirkung der Chemotherapie. Viele Betroffene suchen nach Möglichkeiten, den Haarverlust zu kompensieren. Eine Option ist der Haarersatz, der dazu dient, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Haarersatz ist, welche Kosten die Barmer und andere Krankenkassen übernehmen und welche weiteren Aspekte Sie beachten sollten.
Haarersatz dient dazu, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen. Zum Ersatz des Kopfhaares stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung.
Das Material der verwendeten Haare besteht entweder aus Synthetik- bzw. Kunstfaser, Mischhaar oder Echthaar. Es wird zur Verarbeitung gewaschen, gekämmt, gefärbt und in die gewünschte Form gebracht. Haarersatz ist in vielen Farben und Größen lieferbar und kann bedingt in Größe und Form der Kopfform angepasst werden.
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihren Haarersatz - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Die Hilfsmittelversorgung umfasst nur den Haarersatz, der notwendig ist, um einem unbefangenen Beobachter den Verlust des Haupthaares nicht sogleich erkennbar werden zu lassen. Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und zählt nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung der Versicherten.
Der Haarersatz besteht regelhaft aus Kunsthaar. Eine Versorgung mit Echthaar kann nur in Betracht kommen, sofern Kunsthaar aufgrund ärztlich nachgewiesener allergischer Reaktion nicht einsetzbar ist.
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Wichtig: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. bestimmte Frisur oder Haarlänge). Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
Kopfbedeckungen wie Mützen, Kappen, Hüte, Kopftücher oder Turbane sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Haarbefestigungen (außer zur Befestigung von Teilbereichsperücken mittels Hairweaving, bei dem der Haarersatz in das verbliebene Resthaar eingebunden wird), Haarverlängerung und Haartransplantationen sind ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kompensieren keinen (stellenweise) totalen Haarverlust, sondern dienen allein kosmetischen Zwecken, um dichteres oder längeres Haar zu erhalten.
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung - von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.
Mit Ihrem Rezept können Sie den gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Die Einweisung in die sachgerechte Handhabung und Pflege des Haarersatzes übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Haarersatz haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn bei Ihrem Haarersatz Mängel auftreten, die auf Herstellung-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, oder Sie Rückfragen zum sachgerechten Gebrauch oder der Pflege haben.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein.
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Haarersatz“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters - über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Unsere Vertragspartner werden Sie umfassend zu Ihrer persönlichen Versorgungssituation beraten und mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten besprechen.
Die Versorgung mit Haarersatz umfasst:
Das erstmalige Einfrisieren/Einschneiden/Präparieren des Haarersatzes auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse sowie die Abgabe eines Perückenständers erfolgen ohne weitere Kosten für Sie.
Im Allgemeinen beträgt die Haltbarkeit einer Kunsthaarperücke bei sachgerechter Handhabung und Pflege ca. 6 Monate, bei einer Echthaarperücke 12 bis 15 Monate.
Treten Mängel innerhalb der jeweiligen Garantie des Herstellers nach der Lieferung auf, die auf Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Anbieter diese Fehler kostenlos zu beseitigen oder kostenlos Ersatz zu leisten. Davon ausgenommen bleiben Leistungen auf Grund unsachgemäßer Behandlung und Pflege.
Demgegenüber können Frisier- und Friseurkosten sowie die Kosten für spezielle Pflegeprodukte für den Haarersatz, Färbemittel, Kämme, Bürsten und ähnliche Produkte zur Frisur-Modellierung grundsätzlich nicht übernommen werden.
In bestimmten Fällen haben Gerichte entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für Echthaarperücken übernehmen müssen:
Es gibt jedoch auch gegenteilige Urteile. Das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 4 KR 108/19) gab einer Kasse Recht, die nur eine Echthaar-Kurzhaarperücke zahlen wollte, obwohl die Klägerin eine Echthaar-Langhaarperücke (1.500 Euro) begehrte.
Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Perücke, es sei denn, der Haarverlust umfasst auch Brauen, Wimpern und Bartwuchs (Bundessozialgericht, Az. ).
Es ist normal, Trauer, Wut oder Scham zu empfinden, wenn die Haare ausfallen. Helfen kann das aktive Abrasieren der Haare, sobald diese anfangen, sichtbar auszufallen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstzuschüsse verschiedene Krankenkassen für Perücken bei krankheitsbedingtem Haarverlust gewähren. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und Abweichungen möglich sind.
| Krankenkasse | Höchstzuschuss |
|---|---|
| BKK KBA (König u. Merck BKK) | 400,00 € |
| ... | ... |
* Alle Zuschüsse und Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen, Abweichungen und Ausnahmen können bei jeder Bewilligung entstehen. Alle Daten wurden auf der Basis von eigenen Erfahrungen und Zuschüssen ermittelt.
Nehmen Sie gerne den Lofty Rundum-Service wahr: Sie können in Ruhe Ihre Perücke aussuchen: Bestellen Sie im Online-Shop, schriftlich oder telefonisch und senden uns Ihr Rezept per Post. Ihre Perücke erhalten Sie bereits vorfrisiert zu sich nach Hause. Ohne Ärger oder Stress.
Zum Schluss haben wir noch einen Tipp für Sie: Lassen Sie sich bereits vor der Chemotherapie das eigene Haar kürzer schneiden.
tags: #chemo #ohne #haarausfall #kostenübernahme
Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.