Carports sind eine kostengünstige Alternative zur Garage und lassen sich mit ein wenig handwerklichem Geschick sogar selber bauen. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von der Größe Ihres Carports ab.
Mag die Bauweise des Carports noch so einfach sein: Rein rechtlich gilt es als bauliche Anlage. Ob Sie eine Garage oder einen Carport bauen möchten, macht in puncto Baugenehmigung daher keinen großen rechtlichen Unterschied. Laut dem öffentlichen Baurecht sind bauliche Anlagen generell genehmigungspflichtig. Aber es gibt Ausnahmen.
Deshalb gelten in vielen Bundesländern einfachere baurechtliche Regelungen für Carports. Baurechtlich möglich machen das die Landesbauordnungen (LBO), die jedes Bundesland festlegt. Leider gibt es keine bundeseinheitliche Regel, bis zu welcher Größe Carports genehmigungsfrei sind und wann nicht.
In unserem Artikel finden Sie weiterführende Informationen zu den baulichen Bestimmungen fürs Carport: Carport bauen − was muss ich beachten?
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Bis zu einer Grundfläche von von 30−50 m² sind die meisten Carports genehmigungsfrei. Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² sind verfahrensfrei. Garagen und Carports bis zu einer Fläche von 50 m² sind genehmigungsfrei.
Beispiele aus verschiedenen Landesbauordnungen:
Verfahrensfrei bedeutet: Sie brauchen keine Baugenehmigung und auch die Bauanzeige an das örtliche Bauamt entfällt. Aber auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, dürfen Sie einfach drauflos bauen. Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich.
Sie müssen zum Beispiel Vorgaben eines Bebauungsplans einhalten. Manche Bebauungspläne schreiben eine Dachbegrünung für Carports und Garagen vor. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde.
Je größer der Carport, desto mehr Autos finden darin Platz. Für alle größeren Carports und Garagen müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Planen Sie einen größeren Carport, müssen Sie Ihr Vorhaben der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Sie möchten ein größeres Carport bauen und brauchen dafür eine Baugenehmigung? Dann informieren Sie sich am besten auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde oder direkt im Rathaus, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern der Baubehörde ist der erste Schritt zur Bewilligung Ihres Bauantrages. Die Bauunterlagen müssen beim geplanten Bau eines Carports in jedem Fall der Gemeinde vorgelegt werden.
Das Baugenehmigungsverfahren kann entfallen, wenn der Carport innerhalb eines Bebauungsplans gebaut wird, auf einem erschlossenen Grundstück liegt und zu einem Wohngebäude gehört. Weitere Unterlagen können hinzukommen.
Viele Carport-Besitzer möchten zusätzlichen Stauraum schaffen und planen einen Schuppen im Carport. Hierbei sind einige Aspekte zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Dämmung.
Fragen, die sich Bauherren stellen:
Wichtig: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob der Bau eines Schuppens im Carport genehmigungspflichtig ist. Dies kann von der Größe und der Art der Nutzung abhängen.
Wer keine Baugenehmigung braucht, studiert die baurechtlichen Vorschriften häufig nicht ganz genau. Oder der Carport wird gebaut, obwohl man eigentlich eine Baugenehmigung dafür beantragen müsste. Ein Carport bleibt vom Nachbarn in der Regel nicht unentdeckt. Und so kann es schnell teuer werden, wenn Sie gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen.
Es drohen Geldbußen oder im schlimmsten Fall ein Abriss des Carports. Informieren Sie sich deshalb bereits vor dem Bau des Carports, welche Vorschriften Sie einhalten müssen und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn.
Übrigens: Eine Dachbegrünung eignet sich fürs jedes Carports und bietet viele Vorteile. Manche Kommunen gewähren sogar Zuschüsse auf Dachbegrünungen.
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