Die Grippewelle hat zugeschlagen und man ist krankgeschrieben. Doch was darf man eigentlich während der Krankschreibung tun? Darf man zum Friseur gehen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Lage und gibt Antworten auf diese Fragen.
Wenn Sie krankgeschrieben sind, bestätigt Ihr Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dass Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung vorübergehend nicht arbeiten können. Während dieser Zeit sind Sie offiziell von der Arbeit freigestellt. Wichtig: Sie haben nicht automatisch bei jeder Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist, ob Ihre Erkrankung Sie tatsächlich daran hindert, Ihre Arbeit auszuführen.
Eine Krankschreibung bedeutet nicht nur Zeit für die Genesung, sondern wirft oft auch finanzielle Fragen auf. Laut Gesetz dürfen Angestellte drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. "Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist das anders festgelegt", sagt Rechtsexperte Markowski.
Grundsätzlich gilt: Genesung hat Priorität. Während der Krankschreibung ist aber alles erlaubt, was die Heilung nicht verzögert. Als Faustregel gilt: Alles, was die Genesung nicht gefährdet, ist erlaubt. Nicht jede Erkrankung zwingt zur Bettruhe - Aktivitäten, die die Heilung fördern, sind unproblematisch.
Entscheidend ist, dass Sie sich so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder gesund werden. Um sicherzustellen, dass eine bestimmte Aktivität unbedenklich ist, empfiehlt es sich, sich das ärztlich bestätigen zu lassen.
Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Während der Krankschreibung ist aber alles erlaubt, was die Heilung nicht verzögert.
Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, gelten bestimmte Grenzen. Verboten ist alles, was Ihrer Genesung schadet oder den Eindruck erweckt, dass Sie arbeitsfähig sind.
Mit einem gebrochenen Arm oder Bein ist es kein Problem, ins Kino oder mit Freunden etwas trinken zu gehen. Bei Grippe oder Magen-Darm-Infekten hingegen sieht die Sache anders aus. Auch hier kommt es also wieder darauf an, warum du krankgeschrieben bist.
Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd und ist daher mit den meisten Krankheiten gut vereinbar.
Nun zur konkreten Frage: Darf man während der Krankschreibung zum Friseur gehen? Die Antwort hängt von der Art der Erkrankung ab. Bei Fieber und einem schweren Infekt etwa ist Ruhe und körperliche Schonung angesagt. Ein Friseurbesuch kann die Genesung dann verzögern und sollte deshalb nicht wahrgenommen werden.
Wer nicht bettlägerig ist, kann im Grunde auch den Friseurtermin wahrnehmen, denn das Haareschneiden verzögert die Genesung mutmaßlich nicht. Sitzt aber der Chef oder die Chefin nebenan auf dem Friseurstuhl, könnte der Eindruck entstehen, dass die krankgeschriebene Person gar nicht wirklich krank sei.
Es kommt darauf an, ob der Friseurbesuch die Genesung verzögert oder gefährdet. Wenn es Ihnen jedoch soweit besser geht, dass Sie am Donnerstag wieder zur Schule wollen, dann können Sie auch am Mittwoch Abend zum Friseur gehen.
Auch wenn Sie offiziell krankgeschrieben sind, behält Ihr Arbeitgeber gewisse Rechte, um Ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuvollziehen und den täglichen Betrieb zu organisieren. Voraussetzung ist, dass er stets Ihre Persönlichkeitsrechte respektiert.
Ihr Arbeitgeber darf Sie nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit fragen, aber nicht nach der Diagnose. Ihr Arbeitgeber darf sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn es eine dringende Angelegenheit gibt, bei der nur Sie weiterhelfen können.
Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Sie während Ihrer Krankschreibung besuchen - sofern der Besuch nicht ausschließlich zur Kontrolle Ihrer Arbeitsunfähigkeit dient, sondern als freundliche Geste oder Fürsorge.
Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit kündigen.
Wenn Sie krankgeschrieben, aber nicht bettlägerig sind, dürfen Sie grundsätzlich alles tun, was Ihrer Genesung nicht schadet. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt, ob eine geplante Aktivität unbedenklich ist, um Probleme mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden.
Denken Sie daran, sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden und frühzeitig zum Arzt zu gehen, um eine lückenlose Krankschreibung sicherzustellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich ärztlich bestätigen lassen, ob eine geplante Tätigkeit mit Ihrer Genesung vereinbar ist.
Solange Ihre Aktivitäten den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen, dürfen Sie bestimmte Dinge auch während der Arbeitsunfähigkeit tun.
Wer unsicher ist, was er während seiner Krankheitszeit darf und was nicht, sollte sich mit seinem Arzt beraten. Der kann attestieren, welche Aktivitäten der Heilung dienlich sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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