Der Leitfaden zum erfolgreichen Wechsel des Ausbildungsbetriebs als Friseur

Du spielst mit dem Gedanken, Deinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln? Ob es am ständigen Kaffeekochen, Mobbing oder einem Umzug liegt - es gibt viele Gründe für diesen Schritt. Dieser Artikel bietet Dir einen umfassenden Überblick, wie Du den Wechsel erfolgreich meisterst.

Wichtiger Hinweis vorab: Überlege gut, ob Du wirklich kündigen möchtest. Jeder hat mal einen schlechten Tag, und jede Tätigkeit hat eintönige Phasen. Ein Ausbildungsabbruch oder -wechsel bleibt im Lebenslauf und kann in Bewerbungsgesprächen thematisiert werden.

Gründe für einen Wechsel des Ausbildungsbetriebs

Die Gründe für einen Wechsel können vielfältig sein:

  • Unzufriedenheit mit dem Betriebsklima
  • Mobbing
  • Drohende Insolvenz des Betriebs
  • Fachliche Unterforderung
  • Keine Einhaltung des Ausbildungslehrplans
  • Umzug
  • 3. Lehrjahr nach zweijähriger Ausbildung
  • Tod oder Krankheit des Inhabers

Vorgehensweise beim Wechsel

Das genaue Vorgehen hängt davon ab, ob Du Dich noch in der Probezeit befindest oder nicht.

1. Wechsel während der Probezeit

Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist der Wechsel unkompliziert. Du kannst das Ausbildungsverhältnis ohne Frist und Begründung kündigen.

2. Wechsel nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit wird es etwas komplizierter. Hier sind Deine Optionen:

  1. Wichtiger Grund: Bei einem wichtigen Grund kannst Du fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine weitere Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb unzumutbar wäre.
  2. Beruf passt nicht: Wenn Du feststellst, dass der Beruf nicht zu Dir passt, kannst Du ordentlich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen.
  3. Wechsel ohne wichtigen Grund: Wenn Du einfach in einem anderen Unternehmen weiterlernen möchtest, ist eine Kündigung nicht ohne Weiteres möglich.

Bewerbungsgespräch führen als Friseur

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Wenn Du Deinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest, musst Du Deinem alten Ausbildungsbetrieb natürlich kündigen. Hier sind die fünf Möglichkeiten, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen:

  1. Eine Kündigung vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses
  2. Eine Kündigung während der Probezeit
  3. Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung
  4. Eine ordentliche oder fristgerechte Kündigung
  5. Ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und im Falle eines wichtigen Grundes auch die Gründe enthalten. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die Tatsachen, die zur Kündigung berechtigen, länger als zwei Wochen bekannt sind (§ 22 Berufsbildungsgesetz).

Achtung: Kündigst du einfach so deinen Ausbildungsplatz und beginnst woanders neu, machst du dich gegenüber deinem ehemaligen Betrieb schadensersatzpflichtig. Ist die Probezeit bereits beendet, kann von bei Vertragsparteien „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Dieser Fall ist gegeben, wenn eine Fortsetzung des bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses nicht möglich ist.

Alternativen zur Kündigung

  • Gespräch mit dem Ausbilder: Oft hilft ein offenes Gespräch, um Probleme zu lösen.
  • Beratung durch die IHK/HWK: Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer stehen Dir bei allen Fragen zur Ausbildung zur Verfügung.
  • Ausbildungsanpassung: Bitte um eine Anpassung der Ausbildung, wenn Du Dich überfordert fühlst.

Bewerbung im neuen Ausbildungsbetrieb

Um einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Kontakte nutzen: Frage in der Berufsschule, bei Lehrern oder anderen Auszubildenden nach.
  • Stellenportale: Suche in Zeitungen und Online-Stellenportalen nach Ausbildungsplätzen.
  • Initiativbewerbung: Ruf bei interessanten Betrieben an und erkundige Dich nach offenen Stellen.

Wichtig: Lass Deinen Wechsel in der Bewerbung nicht unerwähnt. Sei ehrlich und nenne die Gründe für Deine Kündigung. Beschreibe, was Du bereits gelernt hast und gut kannst. Sprich nie schlecht über Deinen vorherigen Arbeitgeber.

Formulierungsbeispiele für die Bewerbung

  • "Aufgrund betriebsinterner Umstrukturierungen sehe ich mein Ausbildungsziel und meine fachliche Weiterentwicklung in Gefahr, sodass ich einen Betriebswechsel anstrebe und meine Ausbildung gerne bei Ihnen fortsetzen möchte.“
  • „Obwohl ich mich noch im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung zum Industriemechaniker befinde, bin ich aus betriebsbedingten Gründen gezwungen, meinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Trotz dieses Wechselwunsches bin ich hochmotiviert, meine Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen zu können, denn das technisch-handwerkliche Arbeiten liegt mir sehr.“

Checkliste für den Wechsel

Bevor Du in einem neuen Betrieb anfängst, solltest Du folgende Punkte klären:

  • Anerkennung der Ausbildungszeit: Stelle sicher, dass Dir die Zeit im alten Ausbildungsbetrieb anerkannt wird.
  • Berufsschule: Kläre mit der Berufsschule, dass Deine bisherigen Leistungen bestehen bleiben.
  • Arbeitszeugnis: Lass Dir ein Arbeitszeugnis von Deinem alten Ausbildungsbetrieb ausstellen.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Option sein, um das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Er ermöglicht es, die Kündigungsfrist zu umgehen und eventuell eine Abfindung zu erhalten. Allerdings kann er auch Nachteile haben, wie den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags:

  • Umgehung der Kündigungsfrist
  • Möglicher Anspruch auf Abfindung

Nachteile eines Aufhebungsvertrags:

  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum

Wichtig: Lass Dich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt beraten, z.B. durch die IHK/HWK oder einen Anwalt.

Finanzielle Aspekte

Denke auch an die finanziellen Aspekte:

  • Kindergeld: Bleibt grundsätzlich bis 25 möglich - auch bei Übergangszeiten bis zu 4 Monaten oder während der Ausbildungsplatzsuche.
  • Krankenversicherung: Nach Vertragsende gilt normalerweise ein einmonatiger Nachschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Arbeitslosengeld: Melde dich schnellstmöglich arbeitssuchend/ausbildungssuchend.
AspektHinweis
KindergeldBis 25 Jahre möglich, auch bei Übergangszeiten
KrankenversicherungEinmonatiger Nachschutz nach Vertragsende
ArbeitslosengeldSchnellstmöglich arbeitssuchend melden

Die Rolle des Ausbilders

Eine Ausbilderin bei Ausbildung.de gab Einblicke, wie sie zu Ausbildungsabbrüchen steht:

  • Sie würde Azubis einstellen, die schon einmal eine Ausbildung abgebrochen haben.
  • Sie merkt es oft, wenn Azubis überlegen, abzubrechen, durch Verhaltensänderungen.
  • Ihr Tipp: Sprich über deine Gedanken - am besten mit deinem Ausbilder oder jemandem, dem du vertraust.

tags: #bewerbung #betriebswechsel #friseur #muster

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen