Die Berufsgenossenschaft Friseure Niedersachsen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Berufsgenossenschaften (BG) sind die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind nach Wirtschaftssektoren gegliedert und für die Unfallverhütung sowie die Absicherung bei Arbeitsunfällen zuständig.

Die Versicherungsträger dienen der Selbstverwaltung und werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Ähnlich wie in einem Verein sind die Versicherten in der Berufsgenossenschaft mitgliedschaftlich organisiert und werden durch einen Vorstand vertreten. Ein weiteres Organ ist die Vertreterversammlung, die für die Konzeption der Satzung und den Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist. Die Vertreterversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen.

Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften

Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftssektoren gegliedert, die nicht immer zu 100% voneinander abzutrennen sind. Zum Beispiel bei Mischunternehmen gibt es Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft Ihres Unternehmens für die Zuordnung ausschlaggebend.

Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen außerdem der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) weiter unter der allgemeinen Hotline 0800 - 60 50 404.

Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer*innen

Wir können Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, welcher Berufsgenossenschaft Ihr Arbeitgeber angehört.

Organisation und Struktur

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) bildet den Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und bietet viele branchenübergreifende Informationen zum Thema Unfallversicherung.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung. In Deutschland gibt es 23 gewerbliche und 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Sie übernehmen die gesetzliche Unfallversicherung und sichern Beschäftigte in allen Branchen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab.

Überblick: Berufsgenossenschaften und ihre Zuständigkeitsbereiche

Berufsgenossenschaften gliedern sich in zwei Hauptgruppen:

  • 23 gewerbliche Berufsgenossenschaften für Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen.
  • 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, zusammengefasst in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Tabelle: Gewerbliche Berufsgenossenschaften mit Zuständigkeitsbereichen

Gewerbliche Berufsgenossenschaft Zuständigkeitsbereich / Branche
BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Baugewerbe und baunahe Dienstleistungen
BGHM - Berufsgenossenschaft Holz und Metall Holzverarbeitung, Metallverarbeitung, Maschinenbau
BG ETEM - Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Energieversorgung, Elektroindustrie, Textil- und Medienbranchen
BGN - Nahrungsmittel und Gastgewerbe Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Bäckereien, Fleischereien
BGW - Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Pflegeeinrichtungen, Kliniken, soziale Dienste
BG Verkehr - Transport und Verkehrswirtschaft Speditionen, Logistik, Straßen- und Schifffahrt
VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Büro- und Verwaltungsbetriebe, Sportvereine, Kirchen
BG RCI - Rohstoffe und chemische Industrie Chemieindustrie, Baustoffindustrie, Bergbau
BG Verkehr See - ehem. See-Berufsgenossenschaft Seeschifffahrt
SVLFG (für gewerbliche Tätigkeiten im Agrarbereich) Landwirtschaftliche Nebenbetriebe mit gewerblichem Anteil
Unfallkasse Post und Telekom Deutsche Post und Deutsche Telekom
Unfallkasse Bahn Deutsche Bahn AG
Unfallkasse Bund und Bahn Beschäftigte des Bundes und der Bahn (bis 1994)
Unfallkasse Feuerwehr Feuerwehren und Rettungsdienste
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Querschnitts-BG für Dienstleistungs- und Verwaltungsbereiche
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Einzelhandel, Großhandel, Lagerlogistik
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (BG Chemie) Chemische Produktion, Laborbetriebe
Berufsgenossenschaft der Druck- und Papierverarbeitung (BGDP) Druckereien, Verlage, Papierherstellung
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGFahrzeug) Betriebe mit gewerblichen Fuhrparks
Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik Feinmechanik, Elektrotechnik
Berufsgenossenschaft der Textil- und Bekleidungsindustrie Textilherstellung, Bekleidung
Berufsgenossenschaft der Lederindustrie Gerbereien, Lederverarbeitung
Berufsgenossenschaft der Glasindustrie Glasherstellung und -verarbeitung

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Anmeldung bei der richtigen Berufsgenossenschaft wichtig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen.

Finanzierung und Leistungen

Die Berufsgenossenschaft finanziert sich nur über die Beiträge ihrer Mitglieder. Deshalb wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge erst nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet, wenn der genaue Finanzbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorliegt.

Neue Unternehmen müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für Solo-Selbständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter besteht nicht automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, dem Versicherten mit allen möglichen und angemessenen Mitteln zu helfen, deshalb sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften oft sehr umfangreich.

Grundsätzlich werden Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft gemeldet per Unfallanzeige.

Rechtlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten und Pflichten der gewerblichen Berufsgenossenschaft schafft das Vierte und Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII).

Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

Die BGW ist bundesweit für Sie da. Von zwölf Städten aus erreichen wir Sie mit vielfältigen Services und Angeboten:

  • Hilfe bei Unfall oder Berufskrankheit: die Bezirksverwaltungen
  • Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: die Bezirksstellen
  • Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen: die Hauptverwaltung

Außerdem stehen Ihnen zur Verfügung:

  • 10 Schulungs- und Beratungszentren (BGW schu.ber.z)
  • 2 BGW Akademien - Weiterbildungszentren
  • BGW studio78 - Weiterbildungszentrum für das Friseurhandwerk

Die Selbstverwaltung der BGW steuert und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft. Die wichtigsten Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung (das Parlament) und Vorstand.

Brandschutz im Friseursalon

Der Betrieb eines Friseursalons birgt zumal einige Gefahrenquellen. Dennoch sollte ein ordnungsgemäßer Brandschutz im Friseursalon keine Hürde darstellen. Für die Ermittlung der richtigen Art und Anzahl des Feuerlöschers kann man zunächst auf die Angaben eines Brandschutzkonzeptes zurückgreifen. Auch bietet die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Gebäudes einen genauen Ansatzpunkt. Sollten beide Konzepte aktuell nicht vorliegen, bieten Kalkulatoren einen ersten Ansatzpunkt zur Bestimmung der nötigen Art und Anzahl des Feuerlöschers. Wir verweisen dafür auf den Kalkulator der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und auch auf unseren Kalkulator.

Erfahrungsgemäß können wir folgende Feuerlöscher im Friseursalon besonders empfehlen:

Schaumfeuerlöscher:

Der Schaumlöscher eignet sich aufgrund seiner Eigenschaften sowohl für den Friseursalon, als auch für den Pausenraum.

Vorteile des Feuerlöschers:

  • Folgeschäden bleiben so gering wie möglich
  • Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden
  • Geeignet für die Brandklassen A + B (glutbildende Brände + Brände von flüssigen Stoffen)

Kohlenstoffdioxidlöscher:

Besonders für die Löschung von technischen Geräten eignet sich der CO2-Feuerlöscher im Friseursalon.

Vorteile des Feuerlöschers:

  • Leitet keine Elektrizität während der Löschung
  • Ermöglicht eine rückstandsfreie Löschung
  • Geeignet für die Brandklasse A

Doch alleine die Anschaffung eines Feuerlöschers reicht noch nicht. Denn im Ernstfall kommt es auf das richtige Verhlaten im Brandfall an! Dafür sollten die Feuerlöscher gut sichtbar und zu jedem Zeitpunkt gut erreichbar montiert sein. Um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen legt der Gesetzgeber außerdem eine Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal 2 Jahren fest.

In erster Linie ist die jährliche Brandschutzunterweisung aufgrund folgender Bestimmungen verpflichtend:

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
  • Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften

Diese Unterweisung ist ebenfalls für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Doch im Gegensatz zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer müssen hier alle Mitarbeiter eine derartige Unterweisung erhalten. Das dient der Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter. Somit erhöht sich die Sicherheit für den gesamten Betrieb.

Laut IHK gehen nämlich 43 % der Unternehmen, welche von einem Brand betroffen sind, noch im selben Jahr insolvent. Weitere 28% trifft dieses Schicksal innerhalb der darauffolgenden drei Jahre. Genau deswegen sind die richtigen Informationen so entscheidend.

Die Brandschutzmaßnahmen in einem Friseursalon müssen in erster Linie aufgrund vieler gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Zusätzlich erhöht dies jedoch die Sicherheit und minimiert viele Gefahrenquellen. Bei Unsicherheit bezüglich der richtigen Maßnahmen sollte im Einzelfall der Rat eines Brandschutzexperten eingeholt werden.

Bekämpfung von Schwarzarbeit

In dieser Woche führten die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden gemeinsam mit den Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück vom 22. bis 24. April 2024 landesweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Unterstützt wurden sie dabei zusätzlich von 34 Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Jobcenter, Ausländerbehörden, der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und der Deutschen Rentenversicherung.

Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Neben Baustellen kontrollierten die Prüfbehörden u.a.

Bei den Überprüfungen durch die 274 Bediensteten der FKS-Standorte der Hauptzollämter ergaben sich zudem in 39 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Darüber hinaus befinden sich 30 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 95 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 81 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies betont: „Organisierte Schwarzarbeit verhindert einen fairen Wettbewerb und schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch unserer Gesellschaft. Ziel der Aktionstage ist es daher, weiterhin konsequent gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen und rechtmäßig handelnde Unternehmen zu stärken. Ich danke allen Beteiligten für ihren gemeinsamen Einsatz bei den mehrtägigen Überprüfungen. Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und den Kommunen. Das gemeinsam abgestimmte, gezielte Vorgehen ist wesentlicher Baustein effizienter und nachhaltiger Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Im Bereich Braunschweig waren 38 Bedienstete der Kommunen, 25 Bedienstete der FKS sowie zehn Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, sowie des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Northeim und Peine sowie in den Städten Braunschweig, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten fünf mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und einen mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest.

Im Landkreis Gifhorn wurde durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt aufgrund von mangelhaft errichteten Gerüsten und der daraus resultierenden Absturzgefahr sowie weiterer Mängel im Arbeitsschutz die Weiterarbeit in Teilbereichen auf einer Baustelle untersagt.

Im Bereich Oldenburg waren 41 Bedienstete der Kommunen, 85 Bedienstete der FKS sowie elf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Emden, Oldenburg, Osnabrück, Lingen und Norden im Einsatz.

Im Landkreis Osnabrück versuchte eine Person, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch daran gehindert werden.

Im Bereich Hannover waren insgesamt 26 Bedienstete der Kommunen, 45 Bedienstete der FKS sowie acht Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz.

Im Landkreis Diepholz wurden auf mehreren Baustellen Bauarbeiter angetroffen, die ihren offiziellen Wohnsitz in Deutschland haben, jedoch ein selbständiges Gewerbe im Ausland betreiben. Sie wurden nach eigenen Angaben über eine weitere Firma aus dem Ausland beauftragt, die wiederum von einer deutschen Firma beauftragt worden ist.

Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 13 Bedienstete der Kommunen, 119 Bedienstete der FKS sowie fünf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, des Jobcenters, der Ausländerbehörde und der Deutschen Rentenversicherung in den Landkreisen Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Uelzen und der Stadt Cuxhaven im Einsatz.

Den eigenen Friseursalon eröffnen: Schritt für Schritt zum Erfolg

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