Die Berufsgenossenschaft für Friseure: Ihr umfassender Ratgeber

Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind nach Wirtschaftssektoren gegliedert und für die Unfallverhütung sowie die Absicherung bei Arbeitsunfällen zuständig. Die zuständige Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk und die gesamte Kosmetikbranche ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW). Im Internet ist die BGW unter www.bgw-online.de zu finden.

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Versicherungsträger dienen der Selbstverwaltung und werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Ähnlich wie in einem Verein sind die Versicherten in der Berufsgenossenschaft mitgliedschaftlich organisiert und werden durch einen Vorstand vertreten.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Anmeldung bei der richtigen Berufsgenossenschaft wichtig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen.

Versicherungsschutz von Anfang an

Im Friseurhandwerk sind auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer persönlich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert. Bereits mit Aufnahme der Tätigkeit bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.

Damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall finanziell so wenig wie möglich belastet werden, empfehlen wir Ihnen, die Versicherungssumme Ihrem tatsächlichen Einkommen anzupassen. Sorgen Sie jetzt für den Ernstfall vor: Die Sicherung Ihres Lebensstandards hat Priorität - nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Versicherungssumme zwischen Pflicht- und Höchstversicherungssumme frei zu wählen.

Alle Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege sowie der Friseur- und Kosmetikbranche - auch geringfügig Beschäftigte und im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses - sind versicherungspflichtig in der BGW. Konkret bedeutet das: Wenn Sie Inhaber eines Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Fußpflegesalons, Visagistenstudios, Schlankheitsstudios, Sonnenstudios, Tätowier- und Piercingstudios sind.

Mitarbeitende Ehegatten sind nur im Falle eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag und angemessener Vergütung versicherungspflichtig. In einigen Branchen sind sogar die Unternehmer selbst versicherungspflichtig. Dies betrifft Sie nur dann, wenn Sie als selbständiger Friseur, Masseur oder Fußpfleger tätig sind. Hierbei gilt das „Inhaberprinzip“.

Es werden lediglich die real entstandenen Kosten umgelegt. Die Leistungen werden über Beitragseinnahmen finanziert.

Das Beitragssystem der BGW

Bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sollten Sie sich an Ihrem Jahreseinkommen orientieren. Die Beiträge für Ihre Versicherung sind steuerlich absetzbar.

So setzen sich die Beiträge zusammen:

  • Die Versicherungssumme (Vs) legen Sie selbst fest und bestimmen so die Höhe etwaiger Entschädigungsleistungen mit. Sie ist zwischen 27.000 Euro und 96.000 Euro (ab 1.1.2026: 120.000 Euro) frei wählbar. Die Mindestversicherungssumme beträgt 27.000 Euro.
  • Die Gefahrklasse (Gk) spiegelt das Unfallrisiko Ihrer Branche wider und beträgt 3,63 (seit 2025).
  • Der Beitragsfuß (Bf) wird von der BGW - abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres - berechnet.

Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000

Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen;siehe auch Entgeltkatalog
Gefahrklasse: Sie bildet das Gefährdungsrisiko für die verschiedenen Gewerbezweige ab und dient zur Abstufung der Beiträge;geregelt im Gefahrtarif
Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt

Auch wenn Sie als gestandener Saloninhaber bereits seit langem Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen, versetzen wir Sie nun in die Lage, die Beitragsberechnung nachzuvollziehen und auf Richtigkeit prüfen zu können.

Die Berufsgenossenschaft finanziert sich nur über die Beiträge ihrer Mitglieder. Deshalb wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge erst nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet, wenn der genaue Finanzbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorliegt.

Die Berufsgenossenschaften berechnen die Beiträge nach dem Umlageverfahren. Sie als Unternehmer werden also jeweils zum Jahresbeginn für die im vergangenen Jahr entstandenen Kosten in Anspruch genommen. Zu diesem Zwecke erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft ein Formular (den so genannten Entgeltnachweis). Dieser Nachweisbogen ist auszufüllen und zurückzusenden an die BGW. Bleiben Sie der Berufsgenossenschaft diesen Entgeltnachweis schuldig, dann werden die Jahresentgelte Ihres Betriebes geschätzt.

Nach Eingang Ihres Entgeltnachweises berechnet die BWG Ihren Beitrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu.

Sind Sie in einer Berufsgruppe selbständig, in welcher auch der Unternehmer selbst versicherungspflichtig ist (also Friseur, Masseur oder Fußpfleger), dann haben Sie zusätzlich zu dem Beitrag für Ihre Arbeitnehmer auch einen eigenen Unternehmerbeitrag an die BGW zu leisten. Die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer haben Sie als Unternehmer zu zahlen.

Mit einer Einstufung Ihres Betriebes in verschiedene Betriebsteile können Sie unter Umständen sogar an den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft sparen.

Beitragsberechnung der Berufsgenossenschaft

Pflichtversicherung und Möglichkeit zur Befreiung

Der Versicherungsschutz für Unternehmer und Unternehmerinnen von Friseur- und Haarbearbeitungsbetrieben und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und -partnerinnen ergibt sich aus § 50 und 51 der BGW-Satzung. Ausschließlich diesem Personenkreis räumt die BGW - auf schriftlichen Antrag - die Möglichkeit ein, sich selbst von der satzungsmäßigen persönlichen Pflichtversicherung befreien zu lassen.

Eine Befreiung ist möglich, sofern der selbständigen Friseurtätigkeit auf Dauer nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich und ohne Geschäftslokal und ohne Beschäftigte, mittätige Familienangehörige oder Aushilfskräfte nachgegangen wird.

In der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft gibt es jedoch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung.

Neue Unternehmen müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

Für Solo-Selbständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter besteht nicht automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Leistungen der BGW

Verletztengeld und Rente sind steuerfreie Versicherungsleistungen: Das Verletztengeld wird pro Kalendertag mit 1/450 der Versicherungssumme berechnet. Eine volle Rente in Höhe von 2/3 der Versicherungssumme pro Jahr erhalten Sie, wenn Sie langfristig gar nicht mehr erwerbsfähig sein können. Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird die Rente anteilig nach dem Grad der MdE berechnet.

Versicherungssumme Beitrag (jährl.) Verletztengeld (tgl.) Vollrente (mtl.)
27.000 € 202,88 € 60,00 € 1.500,00 €
96.000 € 721,35 € 213,33 € 5.333,33 €
Beispiele für Leistungen der BGW

Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, dem Versicherten mit allen möglichen und angemessenen Mitteln zu helfen, deshalb sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften oft sehr umfangreich.

Prävention lohnt sich

Bei Friseurinnen und Friseuren stehen die Vermeidung von Allergien und Stressfaktoren sowie ergonomische Aspekte im Vordergrund der Prävention. Nutzen Sie unser Leistungsangebot, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.

Prävention im Friseurbetrieb

Unsere Präventionsleistungen:

  • Bei uns erhalten Sie ein breitgefächertes Angebot an Informationsmedien.
  • Wir informieren Sie natürlich auch gern über unser Schulungsangebot.
  • Wir beraten Sie praxisorientiert zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Wir erforschen kontinuierlich die Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten, um zu einer besseren Unfallverhütung beizutragen.
  • Wir bieten Seminare rund um die Unfallversicherung, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
  • Sprechen Sie unsere Präventionsberaterinnen und -berater vor Ort an. Wir sind auch in Ihrer Nähe.

Erfolgreiche Präventionsarbeit verringert die Zahl von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten - und trägt erheblich zur Kostensenkung bei. Heute bieten Ihnen Berufsgenossenschaften als einziger Sozialversicherungszweig langfristig niedrige Beitragssätze. Nutzen Sie unser Komplettangebot und sichern Sie Ihren Lebensstandard ab.

BGW studio78: Fortbildung für Friseure

Wusstest du, dass deine Friseur-Berufsgenossenschaft, also die BGW, einen eigenen Fortbildungssalon hat? Das BGW studio78 ist dein produkt- und firmenneutraler Fortbildungssalon in Bochum. Hier kannst du kosten- und werbefreie Tagesseminare rund um das Friseurhandwerk belegen. Im Mittelpunkt stehst du und dein Interesse am praktischen Üben von Färbe-, Schnitt-, Hochsteck- und Stylingtechniken in Verbindung mit einem ergonomischen Arbeitsplatz.

BGW studio78 in Bochum

Was unterscheidet das BGW studio78 von anderen Weiterbildungsangeboten im Friseurhandwerk?

In den Seminaren des BGW studio78 lernst du in verschiedenen Schwierigkeitsstufen die neuesten Trends und Techniken praxisnah kennen, sodass du sie direkt im Salonalltag umsetzen kannst. Im BGW studio78 lernst du zwei Dinge: konkrete Techniken des Friseurhandwerks und ergonomisches Arbeiten im Salon. In den Seminaren schauen wir uns typische Alltagssituationen wie das Haare waschen, schneiden, färben, hochstecken und stylen genauer an, dabei begleiten dich ein echter Friseurprofi und ein BGW-Gesundheitsprofi. Anschließend sammeln wir Ideen und üben das ergonomische Handling im professionellen Friseurberuf, um den beruflichen Alltagsstress zu reduzieren und körperlichen Einschränkungen wie Schmerzen vorzubeugen. Damit du in deinem Traumberuf fit und gesund bleibst!

Was nehme ich aus den Seminaren mit?

  • Du lernst die gesetzliche Berufsunfallversicherung kennen.
  • Du erfährst, was "Ergonomie im Salonalltag" bedeutet.
  • Du übst konkrete Friseurtechniken und gewinnst neue Fähigkeiten für deinen Beruf.
  • Du übernimmst Eigenverantwortung für dich selbst und dein berufliches Handeln.
  • Du gestaltest einen sicheren Arbeitsplatz von Anfang an.
  • Du nimmst viele Ideen für einen anderen Salonalltag mit.

Bietet ihr auch Inhouseseminare für interessierte Berufsschulen an?

Ja, allerdings kann das Inhouseseminar „Mobil - Basics in School“ nur von deinem Berufsschullehrenden angefragt werden.

Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe der BGW. Die BGW arbeitet mit in- und ausländischen Institutionen und Organisationen der sozialen Sicherheit und des Arbeitsschutzes zusammen. Auf diese Weise sorgt sie auch dafür, dass das verfügbare Wissen über die Grundlagen und praktischen Vorgehensweisen zum Nutzen aller die nationalen Grenzen überwindet.

Die BGW ist für über sieben Millionen Versicherte in fast 600.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu Deutschlands größten Berufsgenossenschaften.

Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftssektoren gegliedert, die nicht immer zu 100% voneinander abzutrennen sind. Zum Beispiel bei Mischunternehmen gibt es Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft Ihres Unternehmens für die Zuordnung ausschlaggebend. Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen außerdem der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) weiter unter der allgemeinen Hotline 0800 - 60 50 404.

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten und Pflichten der gewerblichen Berufsgenossenschaft schafft das Vierte und Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII).

Ein weiteres Organ ist die Vertreterversammlung, die für die Konzeption der Satzung und den Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist. Die Vertreterversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen.

tags: #Berufsgenossenschaft #Friseur #Kontakt

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