Berufsgenossenschaft Friseur: Befreiung – Welche Voraussetzungen gelten?

Die Berufsgenossenschaften (BG) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen. Sie haben die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die zuständige Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk und die gesamte Kosmetikbranche ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW).

Versicherungsschutz von Beginn an

Im Friseurhandwerk sind auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer persönlich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert. Bereits mit Aufnahme der Tätigkeit bietet die BGW einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.

Die Leistungen der BGW werden über Beitragseinnahmen finanziert. Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne, sondern legt lediglich die real entstandenen Kosten um.

Beitragssystem der BGW

Bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sollten Sie sich an Ihrem Jahreseinkommen orientieren. Die Beiträge für Ihre Versicherung sind steuerlich absetzbar.

So setzen sich die Beiträge zusammen:

  • Versicherungssumme (Vs): Legen Sie selbst fest und bestimmen so die Höhe etwaiger Entschädigungsleistungen mit. Sie ist zwischen 27.000 Euro und 96.000 Euro (ab 1.1.2026: 120.000 Euro) frei wählbar. Die Mindestversicherungssumme beträgt 27.000 Euro.
  • Gefahrklasse (Gk): Spiegelt das Unfallrisiko Ihrer Branche wider und beträgt 3,63 (seit 2025).
  • Beitragsfuß (Bf): Wird von der BGW - abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres - berechnet.

Die Formel zur Berechnung Ihres Beitrags lautet:

Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000

Dabei gilt:

  • Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen; siehe auch Entgeltkatalog
  • Gefahrklasse: Sie bildet das Gefährdungsrisiko für die verschiedenen Gewerbezweige ab und dient zur Abstufung der Beiträge; geregelt im Gefahrtarif
  • Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt

Sie können den Beitrag für Ihre persönliche Unternehmerversicherung ganz einfach mit Hilfe des Beitragsrechners der BGW berechnen.

Pflichtversicherung und Möglichkeit zur Befreiung

Der Versicherungsschutz für Unternehmer und Unternehmerinnen von Friseur- und Haarbearbeitungsbetrieben und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und -partnerinnen ergibt sich aus § 50 und 51 der BGW-Satzung. Ausschließlich diesem Personenkreis räumt die BGW - auf schriftlichen Antrag - die Möglichkeit ein, sich selbst von der satzungsmäßigen persönlichen Pflichtversicherung befreien zu lassen.

Eine Befreiung ist möglich, sofern der selbständigen Friseurtätigkeit auf Dauer nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich und ohne Geschäftslokal und ohne Beschäftigte, mittätige Familienangehörige oder Aushilfskräfte nachgegangen wird.

Ohne Meistertitel zum eigenen Friseursalon | Abendschau | BR24

Leistungen der BGW

Verletztengeld und Rente sind steuerfreie Versicherungsleistungen. Das Verletztengeld wird pro Kalendertag mit 1/450 der Versicherungssumme berechnet. Eine volle Rente in Höhe von 2/3 der Versicherungssumme pro Jahr erhalten Sie, wenn Sie langfristig gar nicht mehr erwerbsfähig sein können. Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird die Rente anteilig nach dem Grad der MdE berechnet.

Hier eine Übersicht über die Leistungen bei unterschiedlichen Versicherungssummen:

Versicherungssumme Beitrag (jährlich) Verletztengeld (täglich) Vollrente (monatlich)
27.000 € 202,88 € 60,00 € 1.500,00 €
96.000 € 721,35 € 213,33 € 5.333,33 €

Prävention lohnt sich

Bei Friseurinnen und Friseuren stehen die Vermeidung von Allergien und Stressfaktoren sowie ergonomische Aspekte im Vordergrund der Prävention. Nutzen Sie das Leistungsangebot der BGW, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.

Präventionsleistungen der BGW

  • Breitgefächertes Angebot an Informationsmedien
  • Praxisorientierte Beratung zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
  • Kontinuierliche Erforschung der Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten, um zu einer besseren Unfallverhütung beizutragen
  • Seminare rund um die Unfallversicherung, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Erfolgreiche Präventionsarbeit verringert die Zahl von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten - und trägt erheblich zur Kostensenkung bei.

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