Die Eröffnung eines eigenen Friseursalons ist ein großer Schritt, der gut geplant sein will. Neben kreativem Talent und handwerklichem Können sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die Eintragung in die Handwerksrolle.
Das Führen der Handwerksrolle ist die zentrale Aufgabe aller bundesweiten Handwerkskammern. Das Team der Handwerksrolle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk. Insbesondere nehmen wir für Sie die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle bzw. die Registrierung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe vor. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle werden Sie automatisch Mitglied der Handwerkskammer. Dadurch können Sie von einer Vielzahl weiterer Serviceleistungen profitieren.
Anlage A der Handwerksordnung umfasst alle Berufe, für die eine Meisterprüfung die Voraussetzung zur Selbstständigkeit ist. Der Gesetzgeber fordert eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikationen für Berufe, die besonders gefahrgeneigt sind. Anlage B1 nennt alle weiteren Handwerksberufe, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. Das sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ wird in Anlage B2 erfasst.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A selbstständig betreiben möchten, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Ein Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigem Handwerk kann auch dann gegründet oder übernommen werden, wenn die Inhaber des Betriebes selbst zwar keine Meisterprüfung abgelegt, aber eine*n Betriebsleiter*in mit Meisterbrief oder einer Ausnahmebewilligung eingestellt haben.
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbstständig betrieben werden. Die zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung aufgeführt.
Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe löschen lassen wollen (wegen Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer vornehmen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Gewerbeabmeldung. Senden Sie uns dafür das Gewerbeabmeldungsformular zurück.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt sollten Sie die steuerliche Erfassung vornehmen und Ihre Steuernummer beantragen. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die zuständige Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk und die gesamte Kosmetikbranche ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW). Im Internet ist die BGW unter www.bgw-online.de zu finden.
Alle Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege sowie der Friseur- und Kosmetikbranche - auch geringfügig Beschäftigte und im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses - sind versicherungspflichtig in der BGW. In einigen Branchen sind sogar die Unternehmer selbst versicherungspflichtig. Dies betrifft Sie nur dann, wenn Sie als selbständiger Friseur, Masseur oder Fußpfleger tätig sind. Hierbei gilt das „Inhaberprinzip“.
Die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer haben Sie als Unternehmer zu zahlen. Sind Sie in einer Berufsgruppe selbständig, in welcher auch der Unternehmer selbst versicherungspflichtig ist (also Friseur, Masseur oder Fußpfleger), dann haben Sie zusätzlich zu dem Beitrag für Ihre Arbeitnehmer auch einen eigenen Unternehmerbeitrag an die BGW zu leisten.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn für ein Unternehmen eine Gewerbeanmeldung erstattet wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung erhält von jeder Gewerbeanzeige die erforderlichen Daten auf elektronischem Wege.
Die Berufsgenossenschaften berechnen die Beiträge nach dem Umlageverfahren. Sie als Unternehmer werden also jeweils zum Jahresbeginn für die im vergangenen Jahr entstandenen Kosten in Anspruch genommen. Zu diesem Zwecke erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft ein Formular (den so genannten Entgeltnachweis). Dieser Nachweisbogen ist auszufüllen und zurückzusenden an die BGW. Bleiben Sie der Berufsgenossenschaft diesen Entgeltnachweis schuldig, dann werden die Jahresentgelte Ihres Betriebes geschätzt.
Nach Eingang Ihres Entgeltnachweises berechnet die BWG Ihren Beitrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu.
Traditionell ist im Friseurhandwerk ein Meisterbrief erforderlich, um einen eigenen Salon zu führen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief selbständig zu werden, beispielsweise durch eine Ausübungsberechtigung gemäß §7b der Handwerksordnung oder eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO. Alternativ kann ein mobiler Friseurservice gegründet werden, der unter bestimmten Voraussetzungen keinen Meisterbrief erfordert.
Als Erstes muss die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk erfolgreich bestanden werden. Anschließend wird eine 6-jährige Tätigkeit als Friseur vorausgesetzt. Vier Jahre davon müssen in leitender Stellung erfolgen. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher sowie rechtlicher und kaufmännischer Sicht nachgewiesen werden. Zusätzliche Lehrgänge und/oder eine Prüfung vor der Handwerkskammer können verlangt werden.
Erteilt wird diese für „einfache Tätigkeiten“, die nicht zu den „wesentlichen Friseurtätigkeiten“ gehören. Das bedeutet: Die Tätigkeiten sind in bis zu 3 Monaten erlernbar oder gehören nicht zu den Kenntnissen und Fähigkeiten der hauptsächlichen Friseurtätigkeit, obwohl sie nur in mehr als 3 Monaten erlernt werden können. Auch für Tätigkeiten ohne Ursprung im Friseurhandwerk wird diese Ausnahmebewilligung erteilt.
Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten.
Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur.
Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.
Für diese ebenfalls gewerbepflichtige Option ist es in finanzieller Hinsicht möglich, die Förderung als ICH-AG im Rahmen der Existenzgründung zu beantragen. In diesem Fall erhält der selbstständige Friseur keinen Gewerbeschein, sondern eine so genannte Reisegewerbekarte.
In der Praxis ist es wohl so, dass immer noch in einigen Fällen eine solche Reisegewerbekarte verweigert wird, da von der veralteten Rechtsgrundlage ausgegangen wird. Existenzgründer sollten es an dieser Stelle besser wissen und ggf. explizit auf die Novelle aus dem Jahr 2003 verweisen.
Ein großer Nachteil allerdings ist, dass mobile Friseure im Grunde keine Werbung machen dürfen, wobei dies in der Praxis natürlich sehr schwammig ist. Demnach sind mobile Friseure darauf angewiesen, Kunden anzufahren und ihre Leistungen anzubieten.
Generell ist Werbung, die Kunden explizit zur Nutzung der professionellen Dienstleistung auffordert, nicht zulässig. In diesem Sinne waren selbst Visitenkarten schon oft ein Streitpunkt. Sie können natürlich als Werbung und diskrete Handlungsaufforderung verstanden werden, ebenso gut aber auch als notwendiges Kontaktmittel, falls sich nach der Friseurdienstleistung Fragen oder auch Reklamationen ergeben.
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, die Sie vor der Eröffnung Ihres eigenen Friseurladens erledigen müssen.
Um sich mit einem eigenen Friseursalon selbstständig zu machen, brauchst Du kreatives Talent, handwerkliches Können und ein gutes Gespür - auch im wirtschaftlichen Bereich.
Es ist wichtig, dass Du in Deinem Businessplan tatsächliche Kosten und geschätzte Einnahmen transparent gegenüberstellst.
Den Businessplan brauchst Du spätestens dann, wenn Du Kreditgeber überzeugen willst. Wichtig zu wissen: Es ist normal, dass Du in den ersten Monaten noch keinen Gewinn machst. Schließlich musst Du Dir erst einen Namen machen und eine Stammkundschaft aufbauen. Die Frage ist immer: Wie unterscheidest Du Deinen Salon von anderen Friseuren?
Setze auf Deine handwerklichen Stärken sowie auf den Stil Deiner Zielgruppe. Ihnen entsprechend baust Du Dein Friseursalon-Konzept glaubwürdig auf. Dabei kannst Du Deiner Kreativität freien Lauf lassen - vom Retro-Barbershop im Stil der Fünziger bis hin zum minimalistischen Design für extravagante Haarkunst.
Wie soll die Raumaufteilung in Salonareale aussehen? Wie willst Du diese im Kleinen gestalten (Waschtische, Bedienplätze, Theken, Garderobenständer, Stehspiegel etc.)? Wie sollen Böden, Wände und Einrichtungselemente aussehen? Welches Beleuchtungskonzept brauchst Du? Welche kundenorientierten Kriterien kannst Du ergänzen?
Beim Firmennamen finden gibt es verschiedene Methoden. Vor allem sollte der Name verständlich und prägnant sein - und zu Deinem Konzept passen. Dazu benötigst Du ein passendes Logo, welches Deine Kunden im und außerhalb des Ladens auf Schildern, Werbematerialien und auch im Internet wiedererkennen.
Laut statista.de gab es im Jahr 2021 über 80.000 Friseurbetriebe in Deutschland. Die Konkurrenz ist also groß und der Standort ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Neueröffnung. Wähle idealerweise einen Standort an einer belebten und gut erreichbaren Straße, die genügend Parkplätze bietet. Auch Einkaufscenter bieten gute Möglichkeiten, um potenzielle Kunden im Vorbeigehen zu erreichen.
Hier hängt vieles von der geplanten Größe Deines Salons ab: Wie viele Wasch- und Schneidestationen benötigst Du? Ist ein Wartebereich und ein Empfangsbereich möglich? Hast Du genug Platz, um Farben anzumischen, Produkte zu lagern und Handtücher zu waschen bzw.
Vermeide dagegen unpassende Inhalte (z.B. irrelevante private Inhalte) und schlechte Bildqualität. Auch die Raumgestaltung entscheidet, ob sich Deine Kundschaft in Deinem Friseursalon wohlfühlt und gerne wieder kommt.
Um auf Dauer Erfolg zu haben, brauchst Du einen möglichst großen und treuen Kundenkreis: Stammkunden sorgen für stabile, planbare Einnahmen - und empfehlen Dich bei Zufriedenheit gern weiter. Um diese Zielgruppe zu erreichen und zu binden, musst Du eine gut durchdachte Kundenakquise durchführen. Mithilfe von Gutscheinen oder Rabattkarten kannst Du aus zufriedenen Erstkunden dann Stammkunden machen. Für erfolgreiches Empfehlungsmarketing kannst Du Dich dann ggf.
Deine Kunden sind alle Menschen mit Haaren? Vermutlich nicht. Stattdessen möchtest Du Dich möglicherweise direkt auf den Schwerpunkt Hochzeitsfrisuren spezialisieren oder Leistungen ausschließlich im hochpreisigen Segment anbieten. Überlege in jedem Fall genau, an wen sich das Angebot Deines Friseurstudios richten soll - und ob es genügend Kunden gibt, um Deine Kosten zu decken.
Bei einem Herrenfriseur kann es z.B. Um hier entsprechende Preise ansetzen zu können und die Kunden zu überzeugen, diese auch zu zahlen, müssen Deine Angestellten hochwertig geschult und motiviert sein. Wäge hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis ab und stelle ggf. Dabei sollte es nicht Dein Ziel sein, der Billigste zu sein: Gute Preise stehen auch für gute Qualität.
Die Handwerkskammer-Beiträge zahlen sich durch viele geldwerte Vorteile für Sie aus:
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.45 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Alle aufgeführten Leistungen stehen Ihnen ebenfalls digital über unser Kundenportal zur Verfügung.
Bevor Sie sich ganz auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, sollte Ihr persönlicher Vorsorge-Rahmenplan bestehen. Denn für die Absicherung von Risiken im privaten und im betrieblichen Bereich sind Sie selbst verantwortlich.
Grundsätzlich können nur Handwerksmeister einen eigenen Friseursalon eröffnen. Die Handwerksordnung definiert jedoch einige Voraussetzungen, unter denen Ihnen die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erteilen darf.
Im Schnitt liegt der monatliche Nettoverdienst für selbstständige Friseurmeister zwischen etwa 1.500 und 3.500 Euro. Vor allem Größe, Standort und Zielgruppe des Salons beeinflussen die Einkommenschancen.
Ja, auch als mobiler Friseur sind Sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies dient Ihrer eigenen Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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