Die Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin ist vielfältig und spannend, denn als Friseur trägst du eine große Verantwortung für das Wohlbefinden und Aussehen deiner Kunden. Im Zuge deiner Ausbildung lernst du sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb viele verschiedene Tätigkeiten, Berufsschulinhalte und betriebliche Unterweisungen kennen. Um all diese Inhalte übersichtlich zu dokumentieren, ist ein gut geführtes Berichtsheft unerlässlich. Hier findest du alle Antworten auf Fragen rund um den beliebten Ausbildungsnachweis.
Das Schreiben des Berichtshefts steht für alle Auszubildenden gleichermaßen auf dem Lehrplan. Die Pflicht, ein Berichtsheft zu führen, ist sogar im Berufsbildungsgesetz geregelt. In einem Berichtsheft protokollierst du sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten, die du in deiner Ausbildung lernst.
Selbst wenn die meisten Auszubildenden Berichtsheft schreiben als lästig empfinden, hast du durch das Protokollieren deiner Ausbildung einige Vorteile:
Deine Pflicht besteht darin, das Berichtsheft mit Inhalten zu füllen. Aber nicht nur du hast Pflichten in Bezug auf das Berichtsheft, sondern auch deine Ausbilder. Außerdem ist es auch Aufgabe der Ausbilder, dir Vorschläge und Tipps zu geben, wie du dein Berichtsheft besser gestalten kannst. Du musst ebenfalls mit deiner Unterschrift bestätigen, dass du die Inhalte selbst verfasst hast. Fehlen die wichtigen Unterschriften in deinem Berichtsheft, dann ist es unvollständig.
In der Berufsschule erwarten dich verschiedene Lerninhalte, die auf dem Rahmenlehrplan Friseur/-in basieren. Während deiner Ausbildung im Betrieb lernst du die praktischen Aspekte des Friseurberufs kennen. Fachberichte sind ein wichtiger Bestandteil deiner Ausbildung. Sie bieten dir die Möglichkeit, dein erworbenes Wissen zu vertiefen und dich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Denke daran, dass dein Berichtsheft sowohl Berufsschulinhalte als auch betriebliche Unterweisungen und Fachberichte abdecken sollte, um einen umfassenden Überblick über deine Fortschritte in der Ausbildung zu bieten.
Der Ausbildungsnachweis dient der zeitlichen und sachlichen Dokumentation der Ausbildung. Er hat auch eine pädagogische Funktion und unterstützt die Kommunikation zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling über Lernfortschritte und etwaige Lerndefizite. Der Ausbildungsnachweis enthält üblicherweise eine Wochenaufstellung, die nach einzelnen Tagen unterteilt ist. Hier tragen die Auszubildenden stichwortartig die im Betrieb und in der Berufsschule und bei der überbetrieblichen Unterweisung durchgeführten Tätigkeiten bzw. erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse lückenlos ein. Auch Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub sind zu vermerken. Das Berichtsheft in Form des Ausbildungsnachweises wird so zum Kontrollmittel über die ordnungsgemäße und vollständige Berufsausbildung.
Ausbildende müssen Auszubildende zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten. Die Führung des Berichtsheftes ist den Auszubildenden während der Ausbildungs/-Arbeitszeit zu ermöglichen!
Friseure und Friseurinnen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur, der Haarpflege sowie des Haarstylings, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische bzw.
Etwas arbeitsintensiver als ein Berichtsheft, das anhand von Wochenberichten geführt wird, ist ein Berichtsheft in Tagesberichtstruktur, allerdings werden dabei die jeweils ausgeführten Tätigkeiten auch weniger ausführlich festgehalten. Meist genügt eine stichwortartige Aufzählung, die mit der benötigten Zeit für die Ausführung dieser Tätigkeiten sowie der Gesamtstundenzahl ergänzt wird. Ratsam ist es daneben, auch Fehler sowie deren Entstehung und deren Lösung zu notieren und möglichst viele Fachbegriffe bei den Formulierungen zu verwenden. Der Vollständigkeit halber werden die Tagesberichte in regelmäßigen Abständen vom Ausbilder kontrolliert und gegengezeichnet.
In den meisten Fällen räumt der Ausbildungsbetrieb die Zeit, die für das Führen des Berichtsheftes benötigt wird, ein, dennoch ist es ratsam, von Beginn an festgelegte Termine für das Berichtsheft einzurichten, weil das regelmäßige Führen so wesentlich leichter fällt.
Um dein Berichtsheft zu schreiben, hast du verschiedene Möglichkeiten. Handschriftlich mit Stift und Heft, am PC mit einer Word oder Excel Vorlage oder in einer Online-Version. In kleineren Betrieben kommt es häufig noch vor, dass das Berichtsheft handschriftlich verfasst wird. Dazu stellt dir dein Ausbildungsbetrieb die benötigten Unterlagen zur Verfügung. Wahlweise kannst du dein Berichtsheft auch am PC schreiben. In den meisten Fällen hat dein Ausbilder geeignete Vorlagen für dich parat. Falls nicht, gibt es viele Berichtsheft Beispiele, die du dir downloaden kannst. Frag auch in der Berufsschule oder bei deiner zuständigen Stelle nach.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb sehr fortschrittlich arbeitet, dann kannst du dein Berichtsheft vielleicht auch elektronisch führen. Sofern der Prüfungsausschuss zustimmt, brauchst du es nicht auszudrucken, sondern stellst deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin deine Berichte elektronisch zur Verfügung. Ein gängiges Beispiel für ein Online-Berichtsheft ist zum Beispiel die Online-Software BLok.
Mittlerweile gibt es unterschiedliche Anbieter für digitale Berichtshefte sowie Apps zum Führen von Berichtsheften. Teilweise ist die Nutzung für Mitgliedsbetriebe der Branchenverbände kostenlos oder die Anbieter berechnen dem Betrieb einen Monats- oder Jahresbeitrag sowie einen Betrag pro Azubi.
Ausschlaggebend für die App-Entwicklung war eine Änderung im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, wonach es den Azubis neuerdings möglich ist, den Ausbildungsnachweis auch elektronisch anzufertigen.
Mit der Bestellung der App erhalten die Ausbilder Zugang auf die Verwaltungsoberfläche und einen Zugangscode, den sie dem Azubi weiterleiten. Die Azubis laden sich daraufhin die Berichtsheft-App im App-Store (i-tune oder Play-Store) herunter. Sobald sie den Code ihres Ausbilders eingegeben haben, können die Berichte an den Ausbilder versendet und von diesem abgezeichnet werden.
Der Ausbilder zahlt pro Azubi pro Jahr 22,95 Euro, für den Azubi ist die Berichtsheft-App kostenlos. Die App erfüllt alle Bestimmungen und Funktionalitäten wie der schriftliche Ausbildungsnachweis und mit ihr gehören unleserliche, verschmierte oder verlorene Berichtshefte der Vergangenheit an.
Das Berichtsheft entspricht in jeglicher Hinsicht den offiziellen Vorgaben der deutschen Kammern. Der Download des Berichtsheftes erfolgt im Word-Format (.docx), sodass das Dokument nach dem Download bearbeitet oder sofort ausgedruckt werden kann.
Bei den in diesem Berichtsheft verwendeten Tätigkeitsinhalten, handelt es sich um eine Auswahl der meistgenutzten Tätigkeiten, die während der Berufsausbildung als „Friseur/in“ von Auszubildenden ausgeführt werden. Die in diesem Berichtsheft verwendeten Berufsschulinhalte entsprechen den offiziellen Vorgaben des aktuellen Rahmenlehrplans zum Ausbildungsberuf „Friseur/in„. Die in diesem Berichtsheft verwendeten, betrieblichen Unterweisungen entsprechen den üblichen Inhalten, die im Regelfall der beruflichen Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb vermittelt werden sollen.
Die ordnungsgemäß geführten und vom Ausbildungsbetrieb kontrollierten Berichtshefte/Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung. Sie werden bei der Gesellenprüfung aber nicht bewertet und fließen nicht ins Prüfungsergebnis ein.
Der Ausbildungsbetrieb ist zur regelmäßigen Kontrolle des Berichtsheftes verpflichtet, da es eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist.
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