Ausbildungsvergütung für Friseure: Gehaltstabelle und aktuelle Entwicklungen

Die Wahl des Ausbildungsberufs ist eine wichtige Entscheidung, bei der auch das Gehalt eine Rolle spielt. Im Friseurhandwerk gibt es einige Besonderheiten bei der Ausbildungsvergütung, die im Folgenden näher beleuchtet werden.

In einer Ausbildung als Friseur/in steigst du mit einem vergleichsweise geringen Ausbildungsgehalt ein. Deine durchschnittliche Ausbildungsvergütung liegt bei 691 €.

Auch innerhalb der Friseur-Branche schwanken die Gehälter. So hängt es beispielsweise davon ab, wie groß dein Ausbildungsbetrieb ist, oder ob er tariflich gebunden ist. Dann ist deine Vergütung schon während deiner Ausbildung als Friseur/in deutlich attraktiver. Natürlich spielt es auch eine große Rolle, wo du deine Ausbildung beginnst.

So bekommst du oft je nach Bundesland unterschiedliche Ausbildungsvergütungen. Generell gilt, dass du im Süden mehr verdienst als im Norden und im Westen mehr als im Osten. Die sogenannten neuen Bundesländer hinken also im Gehaltsvergleich immer noch hinterher. Friseur/in-Azubis in Baden-Württemberg erhalten z. B. mehr Ausbildungsvergütung als angehende Friseur/innen in Sachsen-Anhalt.

Bedenke aber, das Gehalt nicht alles ist!

Friseur - Ausbildung, Aufgaben, Gehalt

Aktuelle Mindestlöhne und Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk

Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk. Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren.

Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk

Die folgende Tabelle zeigt die Mindestlöhne im Friseurhandwerk ab dem 1. September 2023 und ab dem 1. September 2024:

Qualifikation und Berufserfahrung seit 1. September 2023 ab 1. September 2024
mit abgeschlossener Berufsausbildung 12,80 € 13,30 €
nach 12 Monaten Berufserfahrung 13,30 € 13,85 €
mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung 14,50 € 15,10 €
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende) 17,50 € 18,20 €
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende) 20,00 € 20,80 €

Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.

Neue Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024

Für neu geschlossene, aber auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten ab 1. September 2024:

  • Auszubildende, die 2024 beginnen, bekommen 2024/2025: 680 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 2. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 775 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 3. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 900 €

Tarifverträge im Friseurhandwerk

Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen.

Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge.

Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wirst du nach dem Tarif des Friseurhandwerks bezahlt, dann bekommst du beispielsweise in NRW seit August 2024:

  • im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro brutto pro Monat,
  • im zweiten Jahr 830 Euro und
  • im dritten Jahr 955 Euro brutto pro Monat.

Tarifentgelte in Baden-Württemberg ab 1. September

Ab dem 1. September erhalten Beschäftigte und Auszubildende des baden-württembergischen Friseurhandwerks mehr Geld.

  • mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
  • mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
  • mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
  • technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
  • technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro

Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.

Ausbildungsvergütungen im Rheinland ab August 2024

Der Landesverband für Friseure & Kosmetik Rheinland sowie ver.di haben sich auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung für Azubis geeinigt.

Nicht nur für 2024, sondern auch für die kommenden Jahre wurden die Azubi-Vergütungen vereinbart (siehe Tabelle).

Ausbildungsjahr ab 01.08.2024 ab 01.08.2025 ab 01.08.2026
1 680 Euro 710 Euro 740 Euro
2 800 Euro 830 Euro 860 Euro
3 905 Euro 955 Euro 1.000 Euro

Ab dem 1.8.2024 bekommen rheinische Friseurhandwerk-Azubis im 1. LJ) und im 3. Lehrjahr 905 Euro.

Bis 2026 steigt die Vergütung im 3. Lehrjahr auf 1.000 Euro an.

„Wir sind uns bewusst, dass die Höhe der Ausbildungsvergütung ein maßgebliches Signal für den Berufsnachwuchs stellt“, so Guido Wirtz, Vorsitzender vom Arbeitgeberverband Rheinland. „Der Friseurberuf bietet vielfältige Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten uns ist nach wie vor beliebt.

Gehalt nach der Ausbildung

Wie du dir sicher schon denken kannst, erwartet dich nach der Ausbildung zum/zur Friseur/in kein Spitzen-Gehalt. Dein Einstiegsgehalt liegt bei 2.264 €, steigt aber im Laufe deines Berufes noch an. Mit mehr Arbeitserfahrung und einem wachsenden Kundenkreis steigt auch dein Gehalt. Im Durchschnitt verdienst du dann 2.427 €.

Das Gehalt als ausgelernter Friseur ist von verschiedenen Faktoren abhängig - zum Beispiel der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit, die du im Salon übernimmst.

Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat.

Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat.

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