Als Friseur oder Friseurin bist du das Multitalent für Haare: Farbe, Schnitt, Locken oder aufwendige Frisuren - du weißt, was aktuell angesagt ist, und berätst deine Kundschaft mit viel Einfühlungsvermögen. Du erkennst, welche Schnitte und Farben zu Gesichtsform und Typ passen, schaffst eine Wohlfühlatmosphäre und setzt die Wünsche in die Tat um.
Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin dauert in der Regel 36 Monate. Während dieser Zeit erlernst du alle wichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um deine Kunden professionell zu beraten und zu bedienen. Zu den Wahlqualifikationen gehören:
Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan sind kostenfrei unter www.bibb.de zu finden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur ab 01.08.2021.
Kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok - das digitale Berichtsheft".
Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular.
Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. Noch unschlüssig?
Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen: Grundlage: gesetzliche Mindestausbildungsverütung
Weitere Hinweise zur Höhe der Ausbildungsvergütung finden Sie hier:
Die Ausbildungsvergütung ist ein wichtiger Aspekt während deiner Ausbildung. Sie ist gesetzlich geregelt und soll mit fortschreitender Ausbildung jährlich ansteigen. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Bundesland, Tarifbindung und Betriebsgröße.
Generell gilt, dass du im Süden mehr verdienst als im Norden und im Westen mehr als im Osten. Die sogenannten neuen Bundesländer hinken also im Gehaltsvergleich immer noch hinterher. Friseur/in-Azubis in Baden-Württemberg erhalten z. B. mehr Ausbildungsvergütung als angehende Friseur/innen in Sachsen-Anhalt.
In einer Ausbildung als Friseur/in steigst du mit einem vergleichsweise geringen Ausbildungsgehalt von 583 € brutto im ersten Ausbildungsjahr ein. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt dein Gehalt auf 695 € und im dritten Jahr dann auf 795 € pro Monat.
Wenn du dein Gehalt als angehende/r Friseur/in mit anderen Azubis vergleichst, wirst du feststellen, dass du in der Branche eher wenig verdienst. Deine durchschnittliche Ausbildungsvergütung liegt bei 691 €.
Auch innerhalb der Friseur-Branche schwanken die Gehälter. So hängt es beispielsweise davon ab, wie groß dein Ausbildungsbetrieb ist, oder ob er tariflich gebunden ist.
Dann ist deine Vergütung schon während deiner Ausbildung als Friseur/in deutlich attraktiver. Bedenke aber, das Gehalt nicht alles ist!
Natürlich spielt es auch eine große Rolle, wo du deine Ausbildung beginnst.
Hier ist eine Tabelle, die die geplante Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2025 zeigt:
| Ausbildungsjahr | Vergütung ab 01.01.2025* |
|---|---|
| 1. | 682,00 Euro |
| 2. | 805,00 Euro |
| 3. | 921,00 Euro |
Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Berufsausbildung. Sind Ausbildendende und Auszubildender an einen Tarifvertrag gebunden, weil sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes bzw. einer Gewerkschaft sind, so darf die im Tarif festgelegte Vergütung nicht unterschritten werden.
Vertraglich vereinbarte Sachleistungen sind Teil der Ausbildungsvergütung, soweit sie nach § 17 Absatz 6 (BBiG) auf die Bruttovergütung angerechnet werden können.
Angerechnet werden können die in § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegten Sachbezugswerte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung. Die Sachbezüge dürfen nicht mehr als 75 Prozent der Bruttovergütung betragen.
Die aktuellen Sachbezugswerte finden Sie unter Dok. Die eingestellte ist Tariftabelle unser Service für Sie und gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Tarife des Landes Sachsen-Anhalt. Tarife unterliegen ständigen Veränderungen.
Wird dem Unternehmen bekannt, dass es eine Tarifsteigerung gibt, so ist diese unverzüglich auf die Ausbildungsverträge aller im Unternehmen tätigen Auszubildenden anzuwenden.
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei den zuständigen obersten Landesbehörden wird ein Tarifregister geführt. Zuständige Stelle für den Kammerbezirk Magdeburg ist das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt.
Angemessene VergütungGemäß § 17 Berufsbildungsgesetz hat der Lehrling Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die so zu bemessen ist, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Bei tarifgebundenen Betrieben regeln die tarifvertraglichen Vereinbarungen, wie viel am Monatsende in der Lohntüte steckt. Ändert sich eine tarifliche Regelung nach Abschluss des Ausbildungsvertrages, gelten die geänderten tariflichen Vergütungssätze und nicht mehr die im Vertrag aufgeführten Sätze.
Insoweit kann sich die Vergütung durch Tarifänderung nachträglich verändern. Fällt ein Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich mehrerer Tarifverträge (Mischbetrieb) so ist der Tarifvertrag maßgeblich, der der überwiegenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer entspricht.
Geringfügig anders sieht es bei Unternehmen aus, die nicht tarifrechtlich gebunden sind. Sie können die tarifliche Vergütung um bis zu 20 Prozent unterschreiten, müssen aber darauf achten, dabei die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung nicht zu unterschreiten.
Werden im Ausbildungsvertrag geringere Löhne als zulässig vereinbart, trägt die Handwerkskammer die Verträge nicht in die Lehrlingsrolle ein. Höhere Löhne sind dafür natürlich kein Hindernis, sondern eher von Vorteil für die Unternehmen beim Kampf um den Berufsnachwuchs.
Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Motivationsfaktor und kann Jugendlichen einen Anreiz bieten, die Ausbildung in einem bestimmten Unternehmen zu machen.
Wie sind die Regelungen, falls es keinen Tarifvertrag gibt? Ganz einfach. Dann ist die Mindestausbildungsvergütung zu zahlen. Diese wurde 2020 für Auszubildende in Deutschland eingeführt.
Die wesentlichen Fragen und Antworten rund um den Themenkomplex sind im Artikel »Gesetz zur Modernisierung und Stärkung beruflicher Bildung« überblicksartig zusammengestellt und sollen eine erste Hilfestellung geben.
Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Mindestausbildungsvergütung.
Die zuständige Stelle für berufliche Bildung hat bei der Eintragung von Ausbildungsverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ausbildungsverträge gemäß § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu achten.
Inwiefern die Vergütung „angemessen“ im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG ist, hängt von folgenden Voraussetzungen bzw. Konstellationen ab:
Wie du dir sicher schon denken kannst, erwartet dich nach der Ausbildung zum/zur Friseur/in kein Spitzen-Gehalt. Dein Einstiegsgehalt liegt bei 2.264 €, steigt aber im Laufe deines Berufes noch an. Mit mehr Arbeitserfahrung und einem wachsenden Kundenkreis steigt auch dein Gehalt. Im Durchschnitt verdienst du dann 2.427 €.
Nach der Ausbildung kannst du als ausgelernter Friseur mit einem Einstiegsgehalt von 2.200 bis 3.500 Euro rechnen. Das ist das, was viele beim Einstieg bekommen. Am Anfang arbeitest du vielleicht noch unter Anleitung, aber du übernimmst schnell mehr Verantwortung.
Dein Friseur Gehalt kann dann stückweise steigen. Besonders in größeren Salons oder mit vielen Stammkunden ist mehr drin.
Dies sind beispielhafte Gehälter für Friseure in ausgewählten Bereichen. Daneben gibt es aber viele weitere Tarifverordnungen und Wirtschaftsbereiche.
Somit kann dein Gehalt als Friseur je nach Branche, Bundesland und Tarifvertrag auch unter oder über den genannten Beträgen liegen. Auch könntest du mit entsprechender Qualifikation in eine andere Tarifgruppe eingeordnet werden.
Das durchschnittliche Friseur Gehalt in Deutschland liegt bei rund 2.050 Euro brutto im Monat. Manche verdienen mehr, andere weniger. Das hängt von vielen Dingen ab - zum Beispiel vom Standort oder deiner Erfahrung.
Einige verdienen nur 1.600 Euro, andere schaffen über 2.300 Euro im Monat. Wichtig ist, dass du deine Arbeit gut machst und bei Trends am Ball bleibst.
In einem modernen Salon oder bei Spezialisierung kann dein Gehalt deutlich steigen.
Das Friseur Gehalt ist nicht überall gleich. In jedem Bundesland sieht es ein bisschen anders aus.
Auch die Stadt spielt eine Rolle: In München oder Hamburg sind die Löhne höher als auf dem Land. Dafür sind dort aber auch die Mieten und Lebenshaltungskosten teurer.
In ländlichen Regionen verdienst du weniger, hast aber oft geringere Ausgaben.
Das Friseur Gehalt hängt von vielen Dingen ab. Nicht jeder verdient gleich viel. Es kommt zum Beispiel darauf an, wie lange du schon arbeitest, wo du arbeitest und welche Ausbildungen du gemacht hast.
Wenn du in einer großen Stadt arbeitest, bekommst du meist mehr Geld. In kleinen Orten ist das Gehalt oft niedriger. Dafür sind dort die Lebenshaltungskosten auch günstiger.
Je länger du als Friseur arbeitest, desto mehr kannst du verdienen. Mit mehr Erfahrung wirst du sicherer und schneller.
Viele Kunden schätzen das und kommen gerne wieder zu dir. Nach 10 Jahren Berufserfahrung sind bis zu 2.500 Euro oder mehr im Monat möglich. Besonders dann, wenn du dich regelmäßig weiterbildest.
Auch Verantwortung im Team kann dein Gehalt steigern.
Wo du arbeitest, macht einen großen Unterschied. In der Stadt verdienst du oft mehr, auf dem Land eher weniger. Auch die Art des Salons spielt eine Rolle: Ketten zahlen oft anders als kleine, private Salons.
Wenn du in einem schicken Salon in einer großen Stadt arbeitest, kannst du oft mit mehr Gehalt rechnen. Der Kundenstamm ist dort oft größer und zahlungsfreudiger. Auch Weiterempfehlungen bringen dir mehr Aufträge.
Wenn du dich weiterbildest, kann dein Friseur Gehalt steigen. Du kannst zum Beispiel Friseurmeister werden oder dich auf bestimmte Techniken spezialisieren.
Diese Qualifikationen machen dich interessanter für Arbeitgeber und Kunden. Je mehr du kannst, desto wertvoller bist du für den Salon. Kunden bezahlen gerne mehr für echtes Können.
Mit Zusatzwissen kannst du dich von anderen abheben.
Auch als Friseur kannst du beruflich aufsteigen. Mit den richtigen Schritten kannst du dein Einkommen deutlich verbessern. Weiterbildung ist hier der Schlüssel.
Wenn du zum Beispiel die Meisterprüfung machst, darfst du selbst ausbilden oder einen eigenen Salon eröffnen. Auch spezielle Schulungen, z. B. für Haarverlängerungen oder Hochzeitsfrisuren, bringen oft mehr Geld.
Viele Friseure wagen den Schritt in die Selbstständigkeit.
Das Friseur Gehalt ist im Vergleich zu anderen Berufen nicht besonders hoch. Aber es gibt viele Wege, um mehr zu verdienen. Mit Erfahrung, Weiterbildung und Eigeninitiative kannst du dein Einkommen verbessern.
Wenn du Spaß am Umgang mit Menschen hast und gerne kreativ bist, kann der Friseurberuf genau das Richtige für dich sein. Du siehst sofort, was du geschafft hast - das macht stolz.
Und mit den richtigen Schritten lohnt sich der Beruf auch finanziell. Quelle: BIBB / Grafik: imSalon
02.07.2021Ost und West nähern sich bei den Ausbildungsvergütungen langsam an, aber es braucht beim Friseurnachwuchs viel Individualismus und Handwerksliebe, um finanziell mithalten zu können.
Bundesweit erhöhten sich die Ausbildungsvergütungen in allen Berufsbereichen im Jahre 2020 um 2,6 Prozent. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein schwächerer Anstieg (2019 waren es 3,8 Prozent), allerdings näherten sich die alten und neuen Bundesländer an, obwohl Ostdeutschland immer noch 36 Prozent unter westdeutschem Wert liegt.
Durchschnittlich erhielten Azubis 963 Euro monatlich brutto (Durchschnitt aller Ausbildungsjahre).
Betrachtet man laut Bundesinstitut für Berufsbildung die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsbereichen, findet sich das Handwerk nach wie vor am Ende der Statistik, Öffentlicher Dienst und Industrie & Handel sind obenauf.
Das Ranking der Betriebsbestände im Handwerk allerdings führen die Friseure mit knapp 81.000 Betrieben. Interessant dabei ist, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Friseurbetriebe um 17.450 Betriebe angestiegen ist.
Die meisten weiblichen Handwerkinnen tummeln sich, trotz starkem Rückgang, (derzeit 12.850) nach wie vor im Friseurhandwerk (Quelle: de.statistika.com) - und werden dafür am schlechtesten belohnt, zumindest in Ostdeutschland.
Kein anderer Azubi verdient so wenig wie ein Friseurlehrling in Thüringen und Sachsen-Anhalt, nämlich 420 Euro im 3. Ausbildungsjahr (► siehe Bundesländercheck)!Das ist ein knappes Drittel von dem, was Bankkaufleute (ø 1.107 Euro) oder TierpflegerInnen (ø 1.019 Euro) verdienen.
In den westlichen Bundesländern sind es für Friseure immerhin ø 642 Euro, Schlusslicht hier sind die Schornsteinfeger mit ø 597 Euro bzw. allerdings mit durchschnittlich höherer Entlohnung im Osten (661 Euro).
Spannend auch: In keinem Ausbildungsbereich ist die Diskrepanz zwischen Ost und West so groß wie bei den Friseur-Auszubildenden.
Die bestvergüteten Azubis sind in den alten Bundesländern die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger mit 1.190 Euro (ø 962 Euro im Osten), die mit knapp 69.000 Betrieben hinter den Friseuren die meisten Betriebe im Handwerk stellen, und in den neuen Bundesländern die Bankkaufleute mit ø 1.107 Euro (ø 1.112 Euro im Westen).
Selbst auf Wikipedia muss die Ausbildungsvergütung der Friseurlehrlinge als Negativbeispiel herhalten: „Während ein Friseur in den neuen Bundesländern im ersten Lehrjahr 2018 durchschnittlich € 325 im Monat erhielt, kam ein Fahrzeuginnenausstatter in den alten Bundesländern auf € 804.“
Und damit ist die digitale Enzyklopädie nicht allein, ob TV oder BILD-Zeitung, sie alle schwimmen auf dieser Welle.
Das zeigt uns: In der medialen Wahrnehmung steht die Friseurbranche in puncto Bezahlung schlecht da. Da hilft auch der Schrei „Wir zahlen längst übertariflich!“ nicht viel, denn in der öffentlichen Wahrnehmung zählen Zahlen und Fakten!
Ob wir wollen oder nicht, bei den Azubi-Gehältern besteht dringender Handlungsbedarf!
Über das Bundesinstitut für Berufsbildung:Seit über 40 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen.
Hierzu wurde eine "Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen für eine Vielzahl quantitativ bedeutender Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifisch und praktisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr.
Sie werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen bzw. in der von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätte durchgeführt. Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher und reagiert schnell auf moderne Technologien und Verfahren.
Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und ggf. durch Zuschüsse des Bundes, Landes und Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermäßigt.
Hier finden Sie die aktuelle Planung der Überbetrieblichen Lehrunterweisung im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg.
ÜLU-Kurs Stunden Anteil Handwerks-betrieb
Grundlagen von kundenorientierten Friseurdienstleistungen G-FRI/23 obligatorisch 40 h 164,00 Euro
Basisfriseurarbeiten FRI1/23 obligatorisch 40 h 204,00 Euro
Aktuell modische Friseurarbeiten FRI2/23 obligatorisch 40 h 231,00 Euro
Komplexe Friseurdienstleistungen und kreative Gestaltungskonzepte FRI3/23 obligatorisch 40 h 200,00 Euro
Hinweis:Die Gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, wobei im 1. Teil eine prozentuale Anrechnung des Ergebnisses auf die Abschlussprüfung erfolgt.
Die aktuellen Prüfungstermine, die zuständigen Prüfungsausschüsse sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Die aktuellen Kurse zur Prüfungsvorbereitung finden Sie hier.
Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.
| Alter | Urlaubstage (AT/WT) |
|---|---|
| unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
| unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
| unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
| über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT = Arbeitstage (Montag bis Freitag)
WT = Werktage (Montag bis Samstag)
tags: #ausbildungsvergütung #friseur #sachsen #anhalt
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