Die dynamischen Entwicklungen in der Friseurbranche sowie die zunehmende Digitalisierung und aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit haben Anlass gegeben, den bestehenden Ausbildungsberuf unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde geprüft, inwieweit sich Inhalte aus den sich weiter entwickelnden Handwerken in die Ausbildung integrieren lassen. Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnungen werden die Ausbildungsberufe also jeweils an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis angepasst.
Zum 1. August 2021 sind mehrere Ausbildungsberufe neu geordnet an den Start gegangen, darunter auch der Beruf des Friseurs / der Friseurin.
Als Friseur oder Friseurin bist du das Multitalent für Haare: Farbe, Schnitt, Locken oder aufwendige Frisuren - du weißt, was aktuell angesagt ist und berätst deine Kundschaft mit viel Einfühlungsvermögen. Du erkennst, welche Schnitte und Farben zu Gesichtsform und Typ passen, schaffst eine Wohlfühlatmosphäre und setzt die Wünsche in die Tat um.
In der Ausbildungsverordnung wurde die Wahlqualifikation „Nageldesign/-modellage“ gestrichen und die Wahlqualifikation „Pflegende Kosmetik/Visagistik“ in „Visagistik“ umbenannt. Allgemein wird im Bereich der Kosmetik der Fokus auf die dekorative Kosmetikdienstleistung gelegt. Zudem wurde der Inhalt „Digitalisierte Arbeitswelt“ aufgenommen.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Als weitere Neuerung setzt sich auch hier die gestreckte Abschlussprüfung durch. Damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Sie wird durch die sogenannte „Teil 1-Prüfung“ ersetzt. Diese zählt wie der zweite Teil der Prüfung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Gestreckte Prüfung Teil 1: 25 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 75 Prozent
Die Gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, wobei im 1. Teil eine prozentuale Anrechnung des Ergebnisses auf die Abschlussprüfung erfolgt.
Grundlage ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
Weitere Hinweise zur Höhe der Ausbildungsvergütung finden Sie hier:
| Ausbildungsjahr | Vergütung ab 01.01.2025* |
|---|---|
| 1. | 682,00 Euro |
| 2. | 805,00 Euro |
| 3. | 921,00 Euro |
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifisch und praktisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen bzw. in der von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätte durchgeführt.
Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher und reagiert schnell auf moderne Technologien und Verfahren. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und ggf. durch Zuschüsse des Bundes, Landes und Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermäßigt.
| ÜLU-Kurs | Stunden | Anteil Handwerksbetrieb |
|---|---|---|
| Grundlagen von kundenorientierten Friseurdienstleistungen G-FRI/23 | 40 h | 164,00 Euro |
| Basisfriseurarbeiten FRI1/23 | 40 h | 204,00 Euro |
| Aktuell modische Friseurarbeiten FRI2/23 | 40 h | 231,00 Euro |
| Komplexe Friseurdienstleistungen und kreative Gestaltungskonzepte FRI3/23 | 40 h | 200,00 Euro |
Hinweis: obligatorisch = verpflichtende Durchführung, fakultativ = freiwillige Durchführung
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Die aktuellen Prüfungstermine, die zuständigen Prüfungsausschüsse sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Die aktuellen Kurse zur Prüfungsvorbereitung finden Sie hier.
Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.
Urlaubsanspruch:
AT= Arbeitstage(Montag bis Freitag), WT =Werktage(Montag bis Samstag)
Achtung: Bitte beachten Sie die Hinweise zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur ab 01.08.2021.
Kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis:
Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok - das digitale Berichtsheft".
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen.
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