Frisieren, Stylen, Schminken, der Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, kreativ zu sein - für viele junge Menschen ist Friseur/in ein Traumberuf.
Es scheint ein harmloser Beruf zu sein, aber dennoch hält das Friseurhandwerk einige Gefahren bereit. Damit auch im Friseursalon ein optimaler Arbeitsschutz gegeben ist, sollte einiges beachtet werden. Besonders wichtig ist hier der Umgang mit kosmetischen Mitteln und der Hautschutz.
In unseren Unternehmerschulungen werden Arbeitgeber darauf vorbereitet, zukünftig den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihres Betriebs selbst in die Hand zu nehmen. Lernen Sie in unseren Schulungen, wie Sie alle Gefahrenquellen zuverlässig ermitteln und im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festhalten können. Lernen Sie, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sodass Sie und Ihre Mitarbeitenden über alle potentiellen Gefahren Bescheid wissen und diese, minimieren können.
Grundsätzlich ist die Regelbetreuung eines Betriebs, der aus mehr als 50 Mitarbeitenden besteht, durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Sind Sie Betreiber eines Friseursalons und möchten die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb selbst in die Hand nehmen? SigePortal unterstützt Sie dabei, die sicherheitstechnische Betreuung für Friseure passgenau umzusetzen.
Wichtige Punkte sind:
Die Sicherheitsunterweisung ist längst nicht nur ein bloßes Anliegen des Arbeitgebers. Tatsächlich sind Unternehmer auch gesetzlich zu einer Unterweisung beim Friseur verpflichtet - ganz unabhängig davon, wie groß der Friseursalon ist. In erster Linie können Sie den Gesundheitsschutz durch regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen sicherstellen.
Friseure sollten dazu vor allem die folgenden Regelungen berücksichtigen, in denen die Unterweisungspflicht vorgeschrieben ist (Auszug):
Als Grundregelwerk dient dabei zunächst das Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus sind wichtige Vorgaben aber bspw. auch in den Technische Regeln für Gefahrstoffe -Friseurhandwerk (TRGS 530) enthalten. Darin ist festgelegt, dass Sie Angestellte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, anhand der Betriebsanweisung über Risiken und Schutzmaßnahmen unterweisen müssen.
Eine jährliche Unterweisung reicht in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Auch wenn neue Gefahrstoffe oder unbekannte Arbeitsaufgaben hinzukommen oder sich im schlimmsten Fall ein Arbeitsunfall ereignet hat, wird es Zeit für eine Auffrischung der Unterweisungsinhalte. Die mündliche Form ist dabei nicht zwingend notwendig. Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung Friseur bspw. auch digital und somit zeitlich flexibel am Computer oder Smartphone vornehmen.
In jedem Fall sollten Sie Termin und Inhalt der Unterweisung Friseur schriftlich festhalten und von allen Teilnehmenden unterschreiben lassen. Nur dann haben Sie einen verbindlichen Nachweis darüber, dass Sie Ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind.
Wohl die größte Gefahr, die es für Arbeitnehmer im Friseurhandwerk gibt, sind die bereits erwähnten Gefahren für die Haut. Neben Hautschäden birgt die Arbeit in einem Friseursalon weitere Gefahren, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer manchmal gar nicht bewusst sind. Welche gesundheitlichen Risiken bringt der Friseurberuf mit sich?
Das größte Gesundheitsrisiko besteht im ständigen Umgang mit kosmetischen Mitteln. Dazu können auch Gefahrstoffe zählen. Obendrein greift die ständige Arbeit mit Feuchtigkeit die Haut der Angestellten an.
Da es sich beim Friseurhandwerk um eine Branche handelt, in der in nahem Kontakt mit Menschen gearbeitet wird und in der teils reizende Kosmetika zum Einsatz kommen, muss ein Friseursalon regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Nicht zuletzt ist im Friseurhandwerk, so wie in jedem Betrieb, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Im Friseurhandwerk werden hauptsächlich kosmetische Mittel verwendet, die zwar nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, jedoch auch im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden müssen. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und des Gefahrstoffverzeichnisses muss der Salon eine Betriebsanweisung erstellen.
Sie weist auf betriebsspezifische Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen hin. Und sie fasst die wichtigsten Sicherheitsaspekte und Schutzmaßnahmen zusammen. Die Betriebsanweisung können Sie zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten nutzen. Hängen Sie sie an geeigneter Stelle auf, damit Ihre Beschäftigten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen können.
Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, sollten Friseure nach Möglichkeit Einweghandschuhe tragen, wenn sie mit chemischen Substanzen hantieren. Wichtig ist zudem, die Hände im Anschluss sorgfältig zu waschen und einzucremen. Auf das Tragen von Schmuck an den Händen sollte verzichtet werden.
Im Friseurhandwerk steht die Feuchtarbeit an der Tagesordnung. Feuchtarbeit liegt dann vor, wenn die Hände über zwei Stunden am Tag feucht werden. Als Friseur ist man beständig auf den Beinen und hat meist wenig Zeit zum Ausruhen. Die Arbeit erfolgt oftmals im Stehen. Bieten Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deshalb genügend Möglichkeiten an, sich doch einmal zu setzen.
Friseurinnen und Friseure arbeiten in ständigem Hautkontakt mit Wasser und Chemikalien und setzen ihre Haut dadurch einer starken Beanspruchung aus. Chronische Hauterkrankungen können die Folge sein. Indem Friseurinnen und Friseure ihre Hände beständig mit Wasser und Haarwaschmitteln in Kontakt bringen, können diese irgendwann rau werden und einreißen. Auch das Einatmen der Haarfärbemittel kann auf Dauer gesundheitsschädigend sein.
Was sollten Friseure bei der Feuchtarbeit beachten? Hier finden Sie Tipps, um Ihre Hände bei der Feuchtarbeit im Friseursalon weniger zu beanspruchen:
Zum Arbeitsschutz beim Friseur gehört es auch, die Haut der Angestellten zu schützen und diese nicht zu großen Reizen auszusetzen. Die Hände sind des Friseurs Instrumente. Waschen, Schneiden, Stylen - die Hände sind die ganze Zeit im Einsatz und kommen dabei mit den unterschiedlichsten Substanzen in Kontakt. Nicht nur beim Haarewaschen, sondern auch bei der weiteren Behandlung der Haare sind die Hände mit Feuchtigkeit konfrontiert.
Friseure und Friseurinnen verrichten den Großteil ihrer Tätigkeit im Stehen. Bieten Sie ausreichend Sitzhocker an, um den Arbeitsplatz möglichst ergonomisch zu gestalten.
Auf der Webseite der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) finden Sie eine Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk. Hier sind häufig gebrauchte kosmetische Mittel, mögliche Gesundheitsgefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen bereits beschrieben. Sie haben zudem die Möglichkeit, die durchschnittliche Verbrauchsmenge der verwendeten Kosmetikprodukte, Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel einzutragen.
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