Kostenübernahme für Perücken durch Krankenkassen in Deutschland

Viele Menschen sind aus gesundheitlichen Gründen auf eine Perücke oder Haarteile angewiesen. Glücklicherweise gibt es finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Perücke oder eines Haaransatzes im Rahmen medizinischer Behandlungen. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Unterstützung erhalten können.

Das Rezept als Schlüssel zur Lebensqualität

Für Betroffene ist ein Rezept oft der Schlüssel zu mehr Lebensqualität. Es gibt verschiedene medizinische Behandlungen, bei denen Ärzte eine Perücke oder einen Haaransatz verordnen können. Was für manche lediglich ein Stück Papier darstellt.

Wer hat Anspruch auf Haarersatz und was gilt als medizinische Notwendigkeit?

Anspruch auf Haarersatz bei der AOK ist klar geregelt, aber oft gibt es Unsicherheiten, wer tatsächlich berechtigt ist und wann eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Grundsätzlich richtet sich der Anspruch an Personen, die durch eine Krankheit oder deren Behandlung unter massivem Haarverlust leiden. Medizinische Notwendigkeit liegt vor, wenn der Haarverlust nicht nur ein kosmetisches Problem darstellt, sondern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das psychische Wohlbefinden oder die soziale Integration erheblich beeinträchtigt ist.

Die AOK prüft diese Notwendigkeit individuell und verlangt in der Regel eine ärztliche Verordnung, die den Grund für den Haarverlust und die Auswirkungen auf die Lebensqualität nachvollziehbar beschreibt. Dabei reicht ein einfaches Rezept meist nicht aus - die medizinische Begründung muss klar und detailliert sein.

Ein interessanter Aspekt: Während bei Kindern und Jugendlichen der Anspruch relativ großzügig gehandhabt wird, sind bei Erwachsenen strengere Maßstäbe anzulegen. Besonders Frauen profitieren von der Regelung, da der Haarverlust bei ihnen gesellschaftlich häufig als belastender angesehen wird. Wichtig: Die AOK erkennt auch seltene Sonderfälle an, etwa wenn eine Unverträglichkeit gegen Kunsthaar vorliegt und dies ärztlich attestiert wird. In solchen Fällen kann auch Echthaar bezuschusst werden. Wer sich unsicher ist, sollte vorab mit der AOK oder einem spezialisierten Vertragspartner sprechen, um individuelle Voraussetzungen zu klären und böse Überraschungen zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die AOK stellt für die Kostenübernahme von Zweithaar ganz bestimmte Anforderungen, die oft im Detail übersehen werden. Neben der ärztlichen Verordnung ist entscheidend, dass das gewählte Zweithaar als Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuchs anerkannt ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Versorgung nur über zugelassene Vertragspartner: Die AOK akzeptiert ausschließlich Haarersatz, der über ihre anerkannten Vertragspartner bezogen wird.
  • Regelmäßige Erneuerung: Ein Anspruch auf neuen Haarersatz besteht meist nur nach Ablauf einer bestimmten Frist - üblicherweise zwölf Monate.
  • Dokumentationspflicht: Die AOK verlangt eine lückenlose Dokumentation: Neben dem Rezept sind ein Kostenvoranschlag und gegebenenfalls weitere Nachweise (z. B. bei Allergien) vorzulegen.
  • Keine Übernahme von Luxuswünschen: Die Kasse trägt ausschließlich die Kosten für eine medizinisch notwendige Grundversorgung.
  • Eigenanteil und Zuzahlungsregelung: Versicherte ab 18 Jahren müssen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil leisten, sofern keine Befreiung vorliegt.

Wer diese Voraussetzungen kennt und beachtet, erspart sich unnötigen Ärger und beschleunigt die Bewilligung durch die AOK spürbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Haarersatz

Die Beantragung von Haarersatz bei der AOK läuft nach einem klaren Ablauf, der Ihnen den Weg zur Kostenübernahme erleichtert:

  1. Beratung einholen: Vor dem ersten Schritt empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch bei einem Vertragspartner der AOK zu führen.
  2. Kostenvoranschlag erstellen lassen: Ihr ausgewählter Anbieter fertigt einen individuellen Kostenvoranschlag an, der exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  3. Ärztliche Verordnung einholen: Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept für den Haarersatz aus.
  4. Antrag bei der AOK einreichen: Die vollständigen Unterlagen können Sie postalisch, digital über das Online-Portal oder direkt im Kundencenter der AOK einreichen.
  5. Rückmeldung abwarten: Die AOK prüft Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich über die Bewilligung oder etwaige Rückfragen.
  6. Versorgung abschließen: Nach der Bewilligung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung und können den Haarersatz in Anspruch nehmen.

Wer sich an diese Reihenfolge hält, vermeidet unnötige Verzögerungen und sorgt dafür, dass die AOK die Kostenübernahme zügig bearbeitet.

Kunsthaar vs. Echthaar: Welche Arten von Zweithaar werden bezuschusst?

Die AOK bezuschusst grundsätzlich zwei Arten von Zweithaar: Kunsthaar und Echthaar. Entscheidend ist dabei, dass die gewählte Variante medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist.

  • Kunsthaar: Diese Perücken bestehen aus synthetischen Fasern, die speziell für den Haarersatz entwickelt wurden. Sie sind besonders pflegeleicht, behalten ihre Form auch nach dem Waschen und sind in der Regel deutlich günstiger als Echthaarlösungen.
  • Echthaar: Echthaarperücken werden aus menschlichem Haar gefertigt und bieten ein besonders authentisches Tragegefühl. Sie lassen sich individuell stylen, färben und anpassen. Allerdings sind sie kostenintensiver und erfordern mehr Pflege.

Die Wahl zwischen Kunsthaar und Echthaar hängt also nicht nur vom persönlichen Geschmack ab, sondern ist auch an klare Vorgaben der AOK gebunden. Wer Wert auf eine besonders natürliche Optik und Flexibilität legt, sollte sich vorab beraten lassen, ob und unter welchen Bedingungen eine Bezuschussung für Echthaar möglich ist.

Erstattung und Abrechnung bei der AOK

Die Erstattung und Abrechnung bei der AOK folgt einem festen Schema, das Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen soll. Nach erfolgter Bewilligung erhalten Versicherte eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des Zuschusses. Die AOK verlangt, dass die Rechnung auf den Namen der versicherten Person ausgestellt ist.

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die AOK, ob die abgerechneten Leistungen mit dem bewilligten Umfang übereinstimmen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto. Falls die Versorgung direkt über einen Vertragspartner der AOK abgewickelt wird, kann die Abrechnung auch unmittelbar zwischen Anbieter und Kasse erfolgen.

Wer die Originalbelege sorgfältig sammelt und die Vorgaben der AOK beachtet, erhält die Erstattung in aller Regel reibungslos und ohne Verzögerung.

Wie viel übernimmt meine Krankenkasse bei Perücken?

Diese Frage wird sehr häufig in Verbindung des Kaufes einer Perücke oder von einem Haarteil gestellt und kann nicht direkt beantwortet werden, da einige Aspekte zu berücksichtigen sind. Jede Krankenkasse bezuschusst Perücken und Haarteile in unterschiedlicher Höhe. Ein weiterer Faktor ist das entsprechende Bundesland, in der die Krankenkassen ansässig sind. Beispielsweise übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg 360,00 € Euro für Perücken und Haarteile aus Kunsthaar während die AOK Niedersachsen einen etwas niedrigeren Betrag übernehmen. Für eine exakte Angabe der Kostenübernahme Ihrer Perücke fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Servicemitarbeiter stehen Ihnen zur Hilfe bei der Anschaffung Ihrer neuen Perücke.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstzuschüsse verschiedene Krankenkassen für Perücken bei krankheitsbedingtem Haarverlust gewähren:

Höchstzuschüsse verschiedener Krankenkassen für Perücken

KrankenkasseTelefonHöchstzuschuss für KunsthaarZuschussintervallHöchstzuschuss für EchthaarZuschussintervall
AOK Baden-Württemberg0800 26 52 965220 €, bei speziellen Diagnosen 360 €alle 12 Monate980-114012 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Bayern0800 2246465250-350€alle 12 Monate720€12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Hessen0800 0000255205€alle 12 Monate1025,00€12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Niedersachsen0800 0265637360€alle 12 Monate----
AOK Nordost0800 2650800360€alle 12 Monate910€12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Nordwest0800 26 55 000360€alle 12 Monate----
AOK Rheinland/ Hamburg0800 2246465360€alle 12 Monate----
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland0800 47 72 000300€alle 12 Monate----
AOK Plus0800 10 59 000310€alle 12 Monate910€alle 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Sachsen-Anhalt0800 22 65 726102,26€alle 12 Monate----
Barmer GEK0800 33 31 010419,40€alle 6 Monate1093,34alle 12 Monate
BIG direkt gesund0800 54 56 54 56380,80€alle 12 Monate915€alle 12 Monate
BKK Bahn0800 22 46 255350€alle 12 Monate1290€alle 12 Monate
BKK Mobil Oil0800 25 50 800386,28 €alle 6 Monate905 €alle 12 Monate
BKK Novatis0800 66 48 233360,00€alle 12 Monate----
BKK pronova0441 92 51 38 49 49340,00€alle 12 Monatespezielle Diagnose notwendig-
DAK040 32 53 25 555419,40€alle 6 Monate1093,34€alle 12 Monate
HEK0800 02 13 213419,40€alle 6 Monate1093,34€alle 12 Monate
HKK0800 25 55 444419,40€alle 6 Monate1093,34€alle 12 Monate
IKK Brandenburg & Berlin0800 88 33 244392,70€alle 12 Monatespezielle Diagnose notwendig-
IKK Classic0800 455 11 11350 €alle 12 Monate905€, bei Folgeversorgungen 833€alle 12 Monate
IKK gesund plus0800 85 79 840290,00€alle 12 Monatespezielle Diagnose notwendigalle 12 Monate
IKK Nord0800 45 57 378368,90€alle 12 Monate----
IKK Südwest0800 01 19 119290,00€alle 12 Monate590,00€alle 12 Monate
KKH0800 55 48 64 05 54419,40€alle 6 Monate1093,34€alle 12 Monate
Knappschaft0800 0200501350€alle 12 Monate----
Securvita040 38 60 800290,00€alle 12 Monate----
Siemens BK0800 072 572 570 00590€alle 12 Monate----
TK0800 285 85 85419,40€alle 6 Monate1093,34€alle 12 Monate

Alle Zuschüsse und Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen, Abweichungen und Außnahmen können bei jeder Bewilligung entstehen. Alle Daten sind auf der Basis von eigenen Erfahrungen und Zuschüssen ermittelt wurden. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie von allen Zuschüssen 10€ abziehen.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn Ihre Krankenkasse in dieser Tabelle nicht aufgeführt ist, können wir Sie abrechnen. Sollten Sie Fragen zu nicht gelisteten Kassenzuschüssen haben, rufen Sie uns gerne unter 0241-4093005 an oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse an.

Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?

Die Grundvoraussetzung für ein Rezept einer Perücke ist eine Erkrankung oder Therapie, die zu dauerhaftem oder temporären Haarausfall führt. Hausärzte, Dermatologen oder Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Krankenhaus stellen Ihnen das Rezept aus. In den meisten Fällen erhalten Patienten, die eine Strahlenbehandlung (Chemotherapie) erhalten oder unter einer Form der Autoimmunkrankheit Alopecia Areata leiden eine Perücke oder ein Haarteil. Auch psychischer Stress, genetische Veranlagung oder die Einnahme von Medikamenten können der Grund für Haarausfall sein und den Kauf von Perücken und Haarteilen verursachen. In allen Fällen steht Ihnen hier eine Perücke von Ihrer Krankenkasse zu.

Was steht mir zu, Kunsthaar oder Echthaar?

Patienten, die unter Haarausfall leiden, haben in jedem Fall das Recht mit Erhalt von einem Rezept, auf einen Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen. Unterschieden wird hierbei in Kunsthaarperücken und Echthaarperücken beziehungsweise Haarteile. In den meisten Fällen werden Perücken mit Kunsthaar verordnet, sollte der Grund für die Notwendigkeit für das Tragen einer Perücke bis auf die Krankheit selbst nicht weiter erläutert werden. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen Dauerträger einer Perücke sind, und auf Ihre Perücke angewiesen sind, kann dies natürlich in Ihrem Rezept eingetragen werden. Ihre Krankenkasse hat dadurch die Möglichkeit Ihnen eine Perücke auf Rezept aus Echthaar zu bewilligen. Echthaar ist grundsätzlich qualitativer als Kunsthaar. In vielen Fällen kommen durch eine Allergie oder die Unverträglichkeit von den synthetischen Kunsthaaren nur Perücken und Haarteile aus Echthaar in Frage. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Arzt Ihnen dies auf ihrem Rezept bescheinigen und Sie haben grünes Licht für den Kauf einer Perücke aus Echthaar.

Wie oft stehen mir Perücken zu?

Dies ist ähnlich wie bei den Zuschussbeträgen für Perücken und Haarteile. Die Krankenkassen haben auch hier unterschiedliche Regelungen. In den meisten Fällen jedoch gilt, dass eine Perücke aus Kunsthaar, im Gegensatz zu einer Perücke aus Echthaar, bis zu 2 Mal im Jahr von Ihrer Krankenkasse mit Hilfe von einem Rezept übernommen wird. Sollten Sie jedoch ein Rezept für Perücken aus Echthaar besitzen, so können Sie dieses ein Mal in Jahr einlösen. Sollten Sie Mitglied einer Ersatzkasse sein, gibt es sogar die Möglichkeit jedes Jahr 2 Perücken aus Kunsthaar oder eine Perücke aus Echthaar zu bekommen. Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und Erkundigen Sie sich über Ihre Leistungen genauestens. In Einzelfällen wie zum Beispiel frühzeitiger Verschleiß von Perücken wegen einer beruflichen Tätigkeit oder anderen Sonderfällen ist eine zusätzliche Bewilligung der Krankenkassen möglich. Hierbei können wir Ihnen gerne weiterhelfen!

Bei weiteren Fragen rund um Perücken und Haarteile auf Rezept oder Krankenkassen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Perücken auf Rechnung kaufen

Da alle Perücken und Haarteile anders ausfallen und nicht auf jede Kopfform passen, haben Sie die einzigartige Möglichkeit sich drei Ihrer favorisierten Perücken per Rechnung zu kaufen und zukommen zu lassen. Entscheiden Sie dann nach Anprobe und Begutachtung der Perücken und Haarteile, welche Ihnen am meisten zusagt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die Perücken, die Ihnen nicht zusagen, können Sie einfach wieder zurücksenden.

Perücken und Haarteile auf Rechnung zu kaufen ist für Sie die bequemste Art und Weise sich eine Perücke anzuschaffen. Wir bieten Ihnen den bestmöglichen Service und stehen Ihnen bei allen erdenklichen Fragen im Bezug auf den Kauf einer Perücke auf Rechnung zur Seite!

AOK Zweithaar: Wer hat Anspruch auf Haarersatz und was gilt als medizinische Notwendigkeit?

Anspruch auf Haarersatz bei der AOK ist klar geregelt, aber oft gibt es Unsicherheiten, wer tatsächlich berechtigt ist und wann eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Grundsätzlich richtet sich der Anspruch an Personen, die durch eine Krankheit oder deren Behandlung unter massivem Haarverlust leiden. Medizinische Notwendigkeit liegt vor, wenn der Haarverlust nicht nur ein kosmetisches Problem darstellt, sondern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das psychische Wohlbefinden oder die soziale Integration erheblich beeinträchtigt ist.

Die AOK prüft diese Notwendigkeit individuell und verlangt in der Regel eine ärztliche Verordnung, die den Grund für den Haarverlust und die Auswirkungen auf die Lebensqualität nachvollziehbar beschreibt. Dabei reicht ein einfaches Rezept meist nicht aus - die medizinische Begründung muss klar und detailliert sein.

Ein interessanter Aspekt: Während bei Kindern und Jugendlichen der Anspruch relativ großzügig gehandhabt wird, sind bei Erwachsenen strengere Maßstäbe anzulegen. Besonders Frauen profitieren von der Regelung, da der Haarverlust bei ihnen gesellschaftlich häufig als belastender angesehen wird. Wichtig: Die AOK erkennt auch seltene Sonderfälle an, etwa wenn eine Unverträglichkeit gegen Kunsthaar vorliegt und dies ärztlich attestiert wird. In solchen Fällen kann auch Echthaar bezuschusst werden.

Wer sich unsicher ist, sollte vorab mit der AOK oder einem spezialisierten Vertragspartner sprechen, um individuelle Voraussetzungen zu klären und böse Überraschungen zu vermeiden.

tags: #aok #kostenübernahme #perücken

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