Wer auf seinem Grundstück einen Carport errichten möchte, um sein Fahrzeug vor den Elementen zu schützen, steht oft vor der Frage, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das deutsche Baurecht, insbesondere das Bauordnungsrecht, regelt alles rund um Grundstück und Bebauung. Allerdings ist die Rechtslage nicht bundeseinheitlich, da die Bauordnungen in der Hand der einzelnen Bundesländer liegen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Genehmigungspflichten beim Carportbau mit Schuppen in Deutschland.
Verschönerungen, bauliche Erweiterungen oder Umzäunungen: Wer auf seinem Grund und Boden etwas verändern möchte, sollte sein Augenmerk auf das deutsche Baurecht richten - genauer gesagt auf das Bauordnungsrecht. Es ist Bestandteil des öffentlichen Baurechts und regelt alles rund um Grundstück und Bebauung: beispielsweise die Anzahl der Stellplätze, die verkehrsmäßige Erschließung oder die Abstandsflächen. Außerdem regelt es die gesetzlichen Anforderungen an elementare Gebäudeteile in Bezug auf die Gefahrenabwehr: also Brandschutz, Verkehrssicherheit oder Standsicherheit.
Da das Bauordnungsrecht in Deutschland in der Hand der einzelnen Bundesländer liegt, erlassen diese die Bauordnungen. Besser ist es also, zunächst einen Blick in die - wichtig: aktuelle - Bauordnung zu werfen. Alternativ kann unter Umständen auch schon ein Anruf beim Bauordnungsamt genügen, das sich in der Verwaltung des jeweiligen Landkreises befindet.
Ob eine Baugenehmigung für einen Carport erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diverse Parameter, wie z. B. Wandhöhe und Grundfläche sind ausschlaggebend. Laut dem öffentlichen Baurecht sind bauliche Anlagen generell genehmigungspflichtig. Aber es gibt Ausnahmen. Deshalb gelten in vielen Bundesländern einfachere baurechtliche Regelungen für Carports. Als sogenannte bauliche Anlage fallen Carports unter die die öffentlich-rechtlichen Vorschriften Ihrer Kommune zur Grenzbebauung.
In vielen Regionen Deutschlands gilt folgende Faustregel:
Ein Carport gilt als genehmigungsfrei, wenn es:
Wenn diese Vorgaben erfüllt sind, kannst du dein Carport in vielen Fällen ohne Bauantrag errichten.
Carports dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Errichtung ohne Abstandsflächen innerhalb der vorgegebenen Grenzen ist durch die sogenannte „Privilegierung von Grenzbauten" immer zulässig. Typische Vorgaben für diese Privilegierung:
Eine Nachbarzustimmung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Befreiung von diesen Vorgaben benötigen - beispielsweise wenn der Carport höher als 3,00 m werden soll und damit nicht mehr unter die Privilegierung fällt.
Baurechtlich möglich machen das die Landesbauordnungen (LBO), die jedes Bundesland festlegt. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln dann, ob das Vorhaben verfahrenspflichtig ist oder unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt. In den meisten deutschen Bundesländern benötigst Du für Deinen Carport eine Baugenehmigung. Für die Errichtung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung, noch dazu gibt es in den einzelnen Kommunen Auflagen und Genehmigungsverfahren, die sich stark voneinander unterscheiden. Ob eine Baugenehmigung für einen Carport nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ob Sie für Ihren Carport eine Genehmigung brauchen, bestimmt hauptsächlich Ihr Bundesland. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich bei Grundfläche, Wandhöhe und den Regeln für Grenzbebauung. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde über den Bebauungsplan oder Gestaltungssatzungen eigene Vorgaben machen - beispielsweise zu Dachform, Materialien oder Farben.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine erste Orientierung über die maximalen genehmigungsfreien Carport-Größen nach Bundesland. Für Ihr konkretes Vorhaben sollten Sie jedoch immer die örtlichen Vorschriften prüfen lassen.
| Bundesland | Genehmigungsfreie Größe (Grundfläche) | Maximale Wandhöhe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 m² | 3 m | |
| Bayern | 50 m² | - | Privilegierung von Grenzbauten: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Berlin | 50 m² | 3 m | Genehmigungsfreistellung (Anzeigeverfahren) möglich |
| Brandenburg | 50 m² | - | Muss zum Wohngebäude gehören und auf demselben Grundstück stehen |
| Bremen | 50 m² | 3 m | Ausschließlich für private Zwecke |
| Hamburg | 30 m² | 3 m | Sonderregelungen in einigen Bezirken möglich |
| Hessen | 50 m² | - | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² | 3 m | Gilt nur im Innenbereich |
| Niedersachsen | 30 m² | - | Mindestlänge 5 m, Mindestbreite 2,30-2,50 m, Abstand zur Straße 3 m |
| Nordrhein-Westfalen | 50 m² | 3 m | Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beachten |
| Rheinland-Pfalz | 50 m² | 3 m (mittlere Wandhöhe) | Bei Wänden mit Giebel: Firsthöhe bis 4 m |
| Saarland | 36 m² | 3 m (mittlere Wandhöhe) | |
| Sachsen | 50 m² | 3 m | Muss im überbaubaren Bereich errichtet werden |
| Sachsen-Anhalt | 50 m² | 3 m (mittlere Wandhöhe) | |
| Schleswig-Holstein | 50 m² | 3 m (mittlere Wandhöhe) | Grenzbebauung nur bis 9 m Länge |
| Thüringen | 40 m² | 3 m |
Ein Garten, in dem Sie viele Tage und Abende verbringen, hat in der Regel eine Unterbringung wie ein Gartenhaus. Dieses können Sie auf vielfältige Weise nutzen, wie zum Beispiel als Geräteschuppen. Ein Geräteschuppen ist, auf die Funktion heruntergebrochen, nichts weiter als ein trockener und sicherer Abstellraum. Was liegt näher, als diesen auch als Carportanbaumöglichkeit zu nutzen? Wechselreifen, Autowerkzeug oder Motoröl finden darin neben Ihren Gartengeräten ausreichend Platz.
Der Carport fällt im baurechtlichen Sinne unter Nebenanlagen, ebenso wie das Gartenhaus oder das Gewächshaus. Allerdings zählt der Carport zu den Garagen, die wiederum gesondert behandelt werden. Für diese Nebenanlagen gibt es je nach Größe und Bundesland die Möglichkeit, dass sie genehmigungsfrei gebaut werden könnten. Dazu können Sie das zuständige Bauamt befragen.
Die gesetzlichen Angaben betreffen alle Nebenanlagen pro Grundstück. Wenn Sie also bereits eine Nebenanlage errichtet haben, die die Maximalangaben erreicht, können Sie keine weitere genehmigungsfrei auf dieses Grundstück bauen. Ein Beispiel: Im Saarland ist es möglich, in einer Länge von 9 m zu bauen. Verwenden Sie also 9 m für Ihren Carport oder Ihre Garage, dann haben Sie keinen Platz mehr für ein Gartenhaus und umgekehrt. Haben Sie jedoch für Ihr Gartenhaus etwa 4 m Länge geplant und für den Anbau des Carports noch einmal maximal 5 m, dann können Sie beide Gebäude genehmigungsfrei errichten. Die Länge betreffend befinden Sie sich dann in der genehmigungsfreien Zone. Zusätzlich müssen Sie jedoch auch Höhe und Tiefe einkalkulieren.
Wer keine Baugenehmigung braucht, studiert die baurechtlichen Vorschriften häufig nicht ganz genau. Oder der Carport wird gebaut, obwohl man eigentlich eine Baugenehmigung dafür beantragen müsste. Ein Carport bleibt vom Nachbarn in der Regel nicht unentdeckt. Und so kann es schnell teuer werden, wenn Sie gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen. Es drohen Geldbußen oder im schlimmsten Fall ein Abriss des Carports.
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. Es drohen Bußgelder zwischen 500,- € und 50.000,- € und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung, das heißt die Verpflichtung zum Rückbau auf eigene Kosten. Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht - auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, z. B. beim Verkauf der Immobilie.
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