Die Entsorgung von Elektroaltgeräten, wie beispielsweise einem alten Glätteisen, ist ein wichtiges Thema, da diese Geräte sowohl wertvolle Rohstoffe als auch umweltschädliche Stoffe enthalten können. In Deutschland ist die Entsorgung von Elektroschrott gesetzlich geregelt, um eine umweltgerechte Behandlung und die Rückgewinnung von Rohstoffen sicherzustellen.
Laut Gesetz ist fast jedes Gerät ein Elektrogerät, das für seinen Betrieb Strom benötigt, egal ob dieser aus der Steckdose oder aus einer Batterie kommt. Auch kaputte Ladekabel und Mehrfachstecker zählen zum Elektroschrott.
Elektroschrott Container
Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von Elektroschrott
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne besagt: Dieses Produkt gehört nicht in den Hausmüll, Sie müssen es als Elektroschrott entsorgen. Sie finden das Zeichen direkt auf dem Gerät, auf der Gebrauchsanweisung oder auf dem Garantieschein. Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll.
In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die sogenannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen.
Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind:
- Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen
- Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten
- Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern
- Effizienz der Ressourcennutzung verbessern.
Ausnahmen
Zu den wenigen Ausnahmen, die nicht als Elektroschrott entsorgt werden müssen, zählen klassische Glühlampen, Herzschrittmacher sowie E-Scooter und E-Roller, die eine Typengenehmigung brauchen.
Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, alte Elektrogeräte fachgerecht zu entsorgen:
- Rückgabe im Handel: Ladengeschäfte, Online- und Versandhändler müssen die Altgeräte annehmen, wenn sie selbst Elektrogeräte verkaufen. Verpflichtet dazu sind Einzelhändler, deren Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Bei Versandhändlern und Online-Shops gilt die Versand- und Lagerfläche.
- Wertstoffhöfe: Die örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghöfe nehmen Elektro-Altgeräte fast jeder Art und Größe kostenlos entgegen - vom Toaster bis zur Waschmaschine, vom Fernseher bis zur Gefriertruhe.
- Sperrmüll: Vor allem größere Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Kühlschränke können Sie auch als Sperrmüll auf die Straße stellen. In manchen Städten ist die Sperrmüll-Abholung kostenlos, andere Kommunen nehmen Gebühren dafür.
- Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten.
Kleinere Geräte, deren äußere Abmessungen weniger als 25 Zentimeter betragen, muss der Händler zurücknehmen − zumindest in haushaltsüblichen Mengen. Für Verbraucher ist die Rückgabe solcher Elektrokleingeräte kostenlos. Sie müssen dafür nichts anderes kaufen und auch keinen Kassenbon vorlegen.
Größere Elektrogeräte über 25 Zentimeter wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder auch Mikrowellen können Sie abgeben, wenn Sie etwas Ähnliches kaufen. Das geht im Geschäft − oder Sie lassen das alte Gerät direkt aus Ihrer Wohnung mitnehmen, wenn das neue geliefert wird. Sollten Sie sich eine Waschmaschine liefern lassen wollen, müssen Sie direkt beim Kauf oder der Bestellung angeben, dass auch ein Altgerät mitgenommen werden soll.
Entsorgung von Elektroschrott
Elektroschrott richtig entsorgen
Spezielle Hinweise zur Entsorgung
- Batterien und Akkus: Batterien und Akkus gehören nicht in den Elektromüll. Falls möglich, nehmen Sie die Batterien aus den Geräten heraus und entsorgen Sie sie getrennt − bei vielen Rücknahmestellen geht das.
- Fest verbaute Akkus: Wenn ein Akku fest mit dem Gerät verschweißt, verklebt oder verbaut ist: Versuchen Sie nicht, ihn mit Gewalt zu entfernen − gerade bei Lithium-Ionen-Akkus besteht ein Brandrisiko, wenn sie stark beschädigt oder verformt werden. Altgeräte mit nicht herausnehmbaren Akkus sollten Sie deshalb als Ganzes entsorgen.
- Persönliche Daten löschen: Private Daten müssen Sie selbst löschen. Wenn Sie also zum Beispiel Handys oder externe Festplatten abgeben, sollten Sie vorher immer prüfen, ob Sie auch alle persönlichen Angaben entfernt haben.
- Bankkarten: Seit 2018 zählen Bankkarten per Gesetz zu den Elektrogeräten und müssen als Elektroschrott entsorgt werden - so wie alte Handys und kaputte Computermäuse. Bankkundinnen und Bankkunden sollten vor der Entsorgung die Bank- oder Kreditkarte unbrauchbar machen und die darauf gespeicherten sensiblen Daten vollständig zerstören.
Weitere Möglichkeiten der Weiterverwendung
Weiterverwenden ist aus Umweltsicht immer besser als Wegwerfen. Hier sind einige Optionen:
- Verkaufen: Alte Handys können Sie auf Internetseiten wie zum Beispiel wirkaufens.de, rebuy.de, clevertronic.de oder zoxs.de bequem verkaufen. Auch Mobilfunk-Anbieter kaufen alte Handys an, Smartphone-Anbieter nehmen sie teilweise bei einem Neukauf in Zahlung.
- Recyceln und Spenden: Wer auf ein paar Extra-Euro verzichten kann, sollte über eine Spende nachdenken. Einige Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder der Naturschutzbund nehmen Handys entgegen, lassen über Recycling- und Entsorgungspartner Bauteile und Rohstoffe nach Möglichkeit weiterverwenden und noch brauchbare Geräte weiterverkaufen.
- Reparieren: Wenn der Händler ein Gerät nicht mehr reparieren kann oder will, können Sie es auch selbst versuchen - zum Beispiel in einem Repaircafé, unter Anleitung von Profis und Hobby-Tüftlern.
Durch die richtige Entsorgung und das Recycling von Elektroaltgeräten können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und die Umwelt geschützt werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Kommune und tragen Sie dazu bei, dass Elektroschrott fachgerecht behandelt wird.
Elektroaltgeräte Container
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