Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Friseur

Um Ihren Traum vom eigenen Geschäft zu verwirklichen, gibt es neben Ihren handwerklichen Skills weitere wichtige Punkte zu beachten. Ob als Friseur, Hairstylist, Barber oder Coiffeur: Um Ihren eigenen Salon zu er­öffnen, brauchen Sie vor allem Know-how und Erfahrung, ein gutes Gespür für Trends und einen frischen Blick für Ästhetik. Wir haben diese in drei Schritten für Sie zusammen­gefasst, um Ihnen den Einstieg als selbstständiger Friseur zu erleichtern.

Um sich mit einem eigenen Friseursalon selbstständig zu machen, brauchst Du kreatives Talent, handwerkliches Können und ein gutes Gespür - auch im wirtschaftlichen Bereich. Dieser Ratgeber unterstützt Dich bei den einzelnen Gründungsschritten, bei Finanzplan und Businessplan und klärt über Anforderungen, Genehmigungen und Kosten auf.

Den eigenen Friseursalon eröffnen: Schritt für Schritt zum Erfolg

Meisterpflicht und Ausnahmen

Dies ist die häufigste Frage im Zusammenhang mit der Gründung eines Friseursalons: Ist der Befähigungsnachweis in Form des Meisterbriefs zwingend notwendig? Das Friseurhandwerk unterliegt der Meisterpflicht: Wer diesen Befähigungsnachweis besitzt oder einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellt, darf einen Salon eröffnen. Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk.

Wer selbst keinen Meister hat, kann - wie genannt - einen Friseurmeister zum Betriebsleiter ernennen. Bedenken Sie bei der zweiten Option, dass die Beschäftigung eines Friseurmeisters teuer sein kann. Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall.

Da der Friseurberuf ein Handwerk ist, bei dem die Meisterpflicht besteht, musst du in der Regel einen Meisterbrief besitzen, um deinen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Die Antwort lautet: In der Regel „ja“ - es gibt allerdings Ausnahmen.

Ausübungsberechtigung

1. Nach bestandener Gesellenprüfung kannst Du die Ausübungsberechtigung erteilt bekommen. Dafür musst Du (mithilfe von Arbeitszeugnissen und Stellenbeschreibungen) mindestens sechs Jahre Arbeit als Friseur:in nachweisen können und davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig gewesen sein. Kenntnisse in kaufmännischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht werden in umfangreichem Maß ebenfalls vorausgesetzt.

Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Friseurberuf, davon vier Jahre in einer leitenden Funktion (als Nachweise gelten u. a. Die Handwerkskammer kann verlangen, dass die Nachweise der erforderlichen Kenntnisse durch eine zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen werden. Die Bedingung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung ist das Bestehen der Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Du musst mindestens sechs Jahre Arbeit als Friseur nachweisen können und davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig gewesen sein. Nachweise hierzu liefern deine Arbeitszeugnisse und die jeweilige Stellenbeschreibung.

Informiere dich bei der zuständigen Handwerkskammer, ob diese eventuell spezielle Fach-Lehrgänge zur Bedingung für die Friseursaloneröffnung macht. Manche Handwerkskammern verlangen zudem die Teilnahme an speziellen Fachlehrgänge (Kosten: ca. Fachlehrgänge kosten etwa 1.000 EUR pro Lehrgang. Für einen Meisterbrief musst du übrigens mit mehreren tausend Euro rechnen.

Ausnahmebewilligung

Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten. Eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO kannst du einholen, wenn in deinem Friseursalon „einfache Tätigkeiten“, die nicht zu den „wesentlichen Friseurtätigkeiten“ zählen, angeboten werden. Du erkennst bereits an den Formulierungen, dass es hier zu Problemen hinsichtlich der Auslegung kommen kann.

Nimm in jedem Fall Kontakt mit deiner Handwerkskammer auf und erkläre dich anhand deines Businessplans. Als Beispiel für eine Ausnahmebewilligung ließe sich ein Friseursalon anführen, der den Fokus im Wesentlichen auf Kosmetik legt und zusätzlich Flechtfrisuren, Extensions oder einfache Pony-Haarschnitte anbietet. Aber wie bereits erwähnt, wenn es ohne Meisterbrief klappen soll, sprich vorher mit der Handwerkskammer.

Auch ohne Meister kannst du einen Friseursalon eröffnen, wenn du zum Beispiel nur einfache Tätigkeiten anbietest. Du kannst mit einer Ausnahmebewilligung zum Beispiel als Herrenfriseur, Bartfriseur / Barbier oder Kinderfriseur arbeiten. Möglich sind generell einfache Friseuren (waschen, schneiden, föhnen), Flechtfrisuren, Hochsteckfrisuren etc.

Mobiler Friseur

Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur. Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.

Im Übrigen, falls du deine Scheren einpackst und mit dem Auto als „mobiler Friseur“ unterwegs bist, kannst du ebenfalls ohne Meistertitel tätig werden. Wenn du keinen festen Salon betreibst und als mobiler Friseur unterwegs bist, benötigst du ebenfalls keinen Meisterbrief.

Du benötigst ebenfalls die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer und musst ein Reisegewerbe anmelden.

Weitere Voraussetzungen und Anmeldungen

Was braucht man, um einen Friseursalon zu eröffnen? Ohne eine Gewerbeerlaubnis können Sie kein Friseurgewerbe anmelden. Der Antrag für eine Gewerbeerlaubnis kann bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde muss die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, abnehmen. Sobald Du die Gewerbeerlaubnis der Handwerkskammer erhalten hast, kannst Du Dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Deine Räumlichkeiten müssen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einer vergleichbaren Stelle abgenommen werden.

Nach der Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer meldest du deinen Friseursalon beim zuständigen Gewerbeamt an - dafür wird eine Gebühr zwischen 15 und 65 EUR fällig. Das Gewerbeamt setzt Behörden wie Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Handwerkskammer, Amtsgericht und Gewerbeaufsichtsamt von der Gründung deines Unternehmens in Kenntnis.

Deine Betriebsaufnahme musst du bei der örtlichen Handwerkskammer anzeigen. Du musst den Beginn deines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt anmelden (Gewerbeanmeldung).

Rechtsform wählen

Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Als alleiniger Besitzer des Friseursalons kannst du als Rechtsform eine Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) anmelden. Es handelt sich dabei um die unkomplizierteste Unternehmensform, allerdings haftest du bei einer Insolvenz mit deinem gesamten Privatvermögen.

Wenn Du Dich allein selbstständig machst, kannst Du als unkomplizierteste Rechtsform die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) wählen. Es handelt sich dabei um die unkomplizierteste Unternehmensform, allerdings haftest du bei einer Insolvenz mit deinem gesamten Privatvermögen. Als alleiniger Besitzer des Friseursalons kannst du als Rechtsform eine Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) anmelden.

Willst du hingegen mit weiteren Personen einen Friseursalon eröffnen, muss eine andere Rechtsform gewählt werden. Gründest du mit mehreren Partnern, ohne weitere Verträge, kommt es automatisch zu einer GbR. Im Hinblick auf die ebenfalls komplett private Haftung empfiehlt sich eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit.

Gründest Du mit mehreren Partnern, entsteht automatisch eine GbR. Bei einigen Rechtsformen bist du verpflichtet, deinen Betrieb ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bei anderen Rechtsformen steht dir der Eintrag frei. Ein Vorteil ist, dass Unternehmen im Handelsregister seriöser wirken.

Hast du dich bei der Rechtsform für die Einzelunternehmung oder eine GbR entschieden, steht es dir frei zur Wahl, dich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Eine GmbH ist schon wegen den Notarkosten keine günstige Variante. Die Eröffnung kostet zwischen 500 und 1000 EUR. Es müssen mindestens 25.000 EUR Stammkapital vorhanden sein. Allerdings haftest du bei einer Insolvenz nicht unmittelbar mit deinem gesamten Privatvermögen, sondern nur mit den 25.000 EUR Stammkapital. Da sich eine GmbH erst bei Jahresumsätzen im sechsstelligen Bereich rechnet, kommt sie fürs Friseurhandwerk selten in Betracht.

Hier bietet sich eher die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an, auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Hier kannst du bereits mit 1 EUR Stammkapital gründen. Der Gewinn bleibt im Folgenden zu einem Viertel im Unternehmen, bis das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Dann folgt die Wandlung in eine „richtige“ GmbH.

Mit welcher Rechtsform startest du am besten in die Selbstständigkeit? Unser Rechtsform-Tool hilft dir, die passende Rechtsform zu finden.

Weitere Behördengänge

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung.

Als Gründer*in wirst du deinen Friseursalon beim Finanzamt anmelden und bekommst eine Umsatzsteuernummer zugeteilt. Falls du für das erste Geschäftsjahr von einem Netto-Umsatz unter 25.000 EUR ausgehst, kannst du dich als Kleinunternehmer*in anmelden, dann bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst in diesem Fall auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und musst entsprechend keine Steuer ans Finanzamt abführen. Das schafft dir Entscheidungsspielräume bei deiner Preisgestaltung.

Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an.

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) oder der Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.

Businessplan und Finanzierung

Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Abhängig von der Größe und dem Personalbedarf Ihres Salons kann diese Planung ganz unterschiedlich aussehen. Ganz gleich, ob du einen ganz neuen Salon eröffnest oder einen bestehenden übernimmst - sofern du einen Kredit dafür aufnehmen musst, brauchst du einen Businessplan. Ohne dieses Schriftstück wird dir keine Bank in Deutschland ihr Geld zur Verfügung stellen.

Die Frage ist immer: Wie unterscheidest Du Deinen Salon von anderen Friseuren? Setze auf Deine handwerklichen Stärken sowie auf den Stil Deiner Zielgruppe. Ihnen entsprechend baust Du Dein Friseursalon-Konzept glaubwürdig auf. Dabei kannst Du Deiner Kreativität freien Lauf lassen - vom Retro-Barbershop im Stil der Fünfziger bis hin zum minimalistischen Design für extravagante Haarkunst.

Eine genaue Kalkulation der erwarteten Kosten muss aufgestellt werden. Dennoch wird in den meisten Fällen auch Eigenkapital sowohl ein Bankkredit notwendig sein.

Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken. Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben.

Standortwahl und Marketing

Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. 2016 gab es laut Statista über 80.000 Friseurunternehmen. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen.

Wähle idealerweise einen Standort an einer belebten und gut erreichbaren Straße, die genügend Parkplätze bietet. Auch Einkaufscenter bieten gute Möglichkeiten, um potenzielle Kunden im Vorbeigehen zu erreichen.

Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein.

Personal finden und fördern

Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung.

Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.

Franchise als Alternative

Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind.

Du hast kein zündendes Konzept für einen Friseursalon, das Sie selbst richtig überzeugt? Dann kann Franchise für Sie die passende Alternative sein. Als Franchisenehmer setzen Sie auf ein erprobtes und bereits am Markt etabliertes Geschäftsmodell - und müssen je nach Franchisekonzept nicht einmal ausgebildeter Friseur sein.

Aspekt Beschreibung
Meisterpflicht Grundsätzlich erforderlich, aber Ausnahmen möglich
Ausübungsberechtigung Bei langjähriger Berufserfahrung und leitender Position
Ausnahmebewilligung Für einfache Tätigkeiten oder spezielle Konzepte
Mobile Friseure Teilweise ohne Meisterbrief möglich
Rechtsform Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
Businessplan Unerlässlich für Finanzierung und Konzept
Standort Strategisch wählen, hohe Konkurrenzdichte beachten
Personal Qualität, Zuverlässigkeit und Weiterbildung wichtig
Franchise Alternative mit erprobtem Geschäftsmodell

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