Als Friseur arbeiten ohne Ausbildung – Welche Möglichkeiten gibt es?

Viele Menschen träumen davon, als Friseur zu arbeiten, doch nicht jeder hat die Möglichkeit, eine traditionelle Ausbildung zu absolvieren. Glücklicherweise gibt es alternative Wege, um in diesem kreativen und gefragten Beruf Fuß zu fassen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Optionen, wie man auch ohne abgeschlossene Ausbildung im Friseurhandwerk arbeiten kann.

Wege in den Friseurberuf ohne Ausbildung

Es gibt verschiedene Wege, um auch ohne eine abgeschlossene Ausbildung im Friseurberuf tätig zu werden. Diese Optionen erfordern jedoch in der Regel Berufserfahrung und Engagement.

1. Die Externenprüfung

Eine Möglichkeit ist die sogenannte Externenprüfung. Wer keinen Berufsabschluss hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Gesellenprüfung ablegen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Berufserfahrung. Interessenten müssen sich jedoch ohne Ausbildung, Ausbilder, Berufsschule und Berufsschullehrer auf die Prüfung vorbereiten. Dennoch ist es in jedem Beruf möglich, den Gesellenbrief im Handwerk auch über diesen Weg zu erlangen.

Die wichtigste Voraussetzung ist: Sie müssen eine Beschäftigungszeit von mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit des Berufs vorweisen können, in dem sie arbeiten und in dem sie die Gesellenprüfung ablegen wollen. Bei einer dreijährigen Lehrzeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig.

Für die Sommerprüfung, die als schriftliche Prüfung im Mai und als praktische Prüfung zwischen Juni und August stattfindet, meldet man sich in Heilbronn-Franken beispielsweise bis zum 1. März eines Jahres an. Für die Winterprüfung, die schriftlich im November stattfindet und praktisch von Dezember bis März des nächsten Jahres, meldet man sich bis zum 1. September eines Jahres an. Das kann allerdings je nach Kammerbezirk variieren.

Vorlegen muss man Arbeitszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen, die die Berufserfahrung belegen - die sogenannten Nachweise der Handlungsfähigkeit. Zudem ist ein Antrag auf die Externenprüfung notwendig, den man bei der Handwerkskammer bekommt.

"Prinzipiell muss man sich als Externer allein vorbereiten, wenn man nicht die klassische Berufsausbildung absolviert", sagt die Beraterin.

2. Umschulung zum Friseur

Eine weitere Möglichkeit ist die Umschulung zum Friseur. Diese ist ideal für all diejenigen, die sich für den Bereich Beauty & Fashion interessieren. Das Friseurhandwerk fordert sowohl handwerkliches Geschick, Kreativität und ein gutes Gespür für Trends. Eine Umschulung ermöglicht es, in den Beruf einzusteigen. Ein Quereinstieg in den Beruf ohne Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich.

Die Umschulung zum Friseur ist nicht mit der Ausbildung zu vergleichen. Während die Ausbildung als duales System angeboten wird, findet die Umschulung häufig schulisch statt. Die Umschulung zum Friseur lässt sich in Teilzeit absolvieren, sodass eine Berufstätigkeit oder Kinderbetreuung zeitgleich zur Umschulung möglich ist. Entscheidest du dich für eine Umschulung in Teilzeit, musst du mit einer Dauer von 3 bis 4 Jahren rechnen.

Möchtest du schneller den Einstieg in den Friseurberuf starten, dann kannst du die Umschulung in Vollzeit machen. In diesem Fall kann die Umschulung auf 2 Jahre verkürzt werden.

Die Umschulung wird schulisch durchgeführt. Durch die Förderung der Agentur für Arbeit kannst du die Schulen in der Regel kostenfrei besuchen.

Laut den §§ 81, 82 SGB III können Umschulungen zum Friseur durch die Arbeitsagentur finanziell gefördert werden. Für die gesamte Zeit der Umschulung übernimmt die ARGE die Kosten für die Schulbildung. Wurde bereits Arbeitslosengeld gezahlt, wird diese unverändert auch für die Dauer der Umschulung gezahlt.

3. Arbeiten als Friseurhelfer

Alternativ ist es möglich, als ungelernter Friseur im Salon zum Beispiel als Friseurhelfer/in zu arbeiten. In diesem Fall übernimmst du zum Beispiel das Haarewaschen oder rechnest mit den Kunden an der Kasse ab.

Ohne eine abgeschlossene Ausbildung bleibt dir lediglich die Möglichkeit, als Friseurhelfer/in zu arbeiten.

Voraussetzungen für die Arbeit als Friseur

Rechtlich ist beim Friseurberuf keine spezielle schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen angehende Friseur/innen mit Hauptschulabschluss.

Zulassungsvoraussetzung für eine Umschulung zum Friseur sind übersichtlich, da die meisten Bildungsträger keine großen Anforderungen vorschreiben. Wichtig für die Umschulung ist ein Schulabschluss. Oft ist ein Hauptschulabschluss ausreichend. Solltest du keinen Schulabschluss haben, wende dich an die Agentur für Arbeit, um dortig nachzufragen, wie du diesen nachholen kannst.

Die Meisterpflicht im Friseurhandwerk

Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So ist es möglich, eine Ausübungsberechtigung gemäß §7b der Handwerksordnung oder eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO zu erhalten.

Bei der Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO (Altgesellenregelung) müssen Sie drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen Gesellenbrief im entsprechenden Handwerk, eine Tätigkeit als Geselle im beantragten Handwerk über mindestens sechs Jahre und eine leitende Funktion über mindestens vier Jahre nachweisen. Die Nachweise erfolgen in der Regel über Arbeitszeugnisse der Arbeitgeber.

Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation (z.B. Meisterbrief) in den Betrieb einbringen. Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Eine freiberufliche oder eine Anstellung als Berater ist nicht möglich.

Verdienstmöglichkeiten und Karrierechancen

Das Einkommen von Friseuren/Friseurinnen hängt vor allem von den gegebenen Anforderungen ab. Verantwortlichkeit und Berufserfahrung werden ebenfalls berücksichtigt. Teilweise gibt es neben der Grundvergütung Zulagen und Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld. Die tarifliche Bruttogrundvergütung liegt bei dieser Tätigkeit zwischen 1.358 Euro und 1.780 Euro monatlich.

Wer beruflich vorankommen möchte, kann aus zahlreichen Möglichkeiten zur Aufstiegsweiterbildung wählen. Hier bietet sich insbesondere das Ablegen der Prüfung zum/zur Friseurmeister/in oder zum/zur Meisterassistenten/-assistentin für Kosmetik im Friseurhandwerk an. Weiterbildungen wie die zum/zur Fachkaufmann/-frau in der Handwerkswirtschaft bereiten ebenfalls auf spätere Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise auf mittlerer Führungsebene vor.

Den eigenen Friseursalon eröffnen: Schritt für Schritt zum Erfolg

Die Eröffnung eines eigenen Friseursalons

Die Eröffnung eines Friseursalons erfordert eine sorgfältige Planung und die Beachtung rechtlicher Vorgaben. Traditionell ist im Friseurhandwerk ein Meisterbrief erforderlich, um einen eigenen Salon zu führen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief selbständig zu werden, beispielsweise durch eine Ausübungsberechtigung gemäß §7b der Handwerksordnung oder eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO. Alternativ kann ein mobiler Friseurservice gegründet werden, der unter bestimmten Voraussetzungen keinen Meisterbrief erfordert.

Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen.

Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) oder der Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.

Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken.

Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.

Alternativen zur traditionellen Ausbildung

Es gibt also durchaus Möglichkeiten, im Friseurhandwerk tätig zu werden, auch wenn man keine traditionelle Ausbildung absolviert hat. Ob über die Externenprüfung, eine Umschulung oder als Helfer im Salon - mit Engagement und der Bereitschaft, sich weiterzubilden, kann man in diesem kreativen Beruf erfolgreich sein.

Möglichkeit Voraussetzungen Dauer Kosten
Externenprüfung Mind. 4,5 Jahre Berufserfahrung Variabel (abhängig von Vorbereitung) Ca. 290 Euro (Prüfungsgebühr) + Materialkosten
Umschulung (Vollzeit) Hauptschulabschluss 2 Jahre Kostenübernahme durch Arbeitsagentur möglich
Umschulung (Teilzeit) Hauptschulabschluss 3-4 Jahre Kostenübernahme durch Arbeitsagentur möglich
Friseurhelfer Keine spezifischen Voraussetzungen - -

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