Akkus sind heutzutage in fast allen elektronischen Geräten verbaut, die wir täglich nutzen - sei es im Laptop, Smartphone oder in der Smartwatch. Doch was gilt es zu beachten, wenn man akkubetriebene Geräte im Flugzeug transportieren möchte? Die Frage, ob Akkus im Handgepäck erlaubt sind, stellt sich spätestens dann, wenn eine Urlaubs- oder Geschäftsreise ansteht und man elektrische Geräte wie eine elektrische Zahnbürste oder einen Akkurasierer mitnehmen möchte. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Reise reibungslos verläuft.
Akkus sind im Flugzeug nicht generell verboten. Es gibt jedoch Richtlinien und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Externe Lithium-Ionen-Akkus (Powerbanks) dürfen beispielsweise unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck mitgeführt werden, jedoch niemals im Aufgabegepäck. Dabei darf die Akkukapazität 100 Wattstunden nicht überschritten werden. Pro Person sind maximal zwei Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wattstunden im Handgepäck erlaubt.
Geräte des täglichen Gebrauchs mit verbauten Lithium-Ionen-Akkus dürfen im Handgepäck transportiert werden. Dazu zählen beispielsweise Smartphones, Laptops oder Tablets. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Bestimmungen zum Mitführen von Akkus und Batterien von Airline zu Airline unterscheiden können.
Generell ist es möglich, eine unbegrenzte Stückzahl an Standard-Alkaline-Batterien im Aufgabegepäck mit dem Flugzeug zu transportieren. Geräte mit eingebauten Akkus dürfen im Aufgabegepäck eine Leistung von 100 Wattstunden nicht überschreiten, und die eingebaute Batterie darf nicht mehr als zwei Gramm Lithium beinhalten.
Powerbanks gelten als externe Lithium-Ionen-Akkus, weshalb auch hier auf die Leistungsfähigkeit geachtet werden muss. Die Funktionsweise von Lithium-Ionen-Akkus basiert auf elektrochemischen Reaktionen. Sobald diese in den Batterien unkontrolliert ablaufen, kann es zur Erhitzung der Powerbank kommen. Im Flugzeug unterliegen Powerbanks den gleichen Regeln wie andere externe Lithium-Ionen-Akkus: Maximal zwei Stück pro Person dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.
Wer eine Powerbank dennoch im Aufgabegepäck verstaut, muss damit rechnen, dass dies der Sicherheitskontrolle nicht entgeht. Bei Verdacht auf verbotene Gegenstände und Substanzen erfolgt eine genaue Kontrolle des Gepäckstücks. Findet sich die Powerbank, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit entfernt.
Wichtig: Lithiumbatterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben. Für die Mitnahme im Passagiergepäck sind umfangreiche Vorschriften zu beachten, die den international gültigen Vorschriften der "ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air/ Doc 9284 /Tab" entsprechen. Lithium-Batterien, die in tragbaren elektronischen Geräten für den persönlichen Gebrauch enthalten sind, sollten im Handgepäck transportiert werden.
GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien dürfen einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschreiten. Lose Lithiumersatzbatterien (Powerbanks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden. Bei Lithium-Metall-Batterien ist ein maximaler Lithiumgehalt von 2 Gramm erlaubt. Mit Genehmigung des Betreibers darf der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm. Bei Lithium-Ionen-Batterien ist eine Nennenergie von 100 Wh zulässig.
Keine Sorge: Alltagsgegenstände wie elektrische Zahnbürsten oder Rasierer sind jederzeit sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck erlaubt. Auch Kameras, E-Book-Reader und Co. können problemlos mitgenommen werden.
Viele Reisende fragen sich, ob Rasierer im Flugzeug erlaubt sind, besonders wenn sie nur mit Handgepäck unterwegs sind. Die Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen sind streng, wenn es um scharfe Gegenstände geht, und die Regeln können auf den ersten Blick verwirrend wirken. Tatsächlich ist es möglich, einen Rasierer mit an Bord zu nehmen, aber es hängt davon ab, um welche Art von Rasierer es sich handelt. Sie dürfen Rasierer im Flugzeug mitführen, allerdings nicht jeden Typ. Für die Sicherheitskontrollen gelten Rasierer als scharfe Gegenstände, deshalb kommt es auf die Bauweise der Klinge an. Manche Rasierer dürfen problemlos ins Handgepäck, andere gehören ins Aufgabegepäck. Wenn Sie diese Unterschiede kennen, vermeiden Sie, dass Ihnen Gegenstände bei der Kontrolle abgenommen werden.
Elektrorasierer sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck erlaubt, da sie keine offenen Klingen haben. Wenn Ihr Rasierer Standardbatterien nutzt, können diese im Gerät bleiben. Bei wiederaufladbaren Modellen mit Lithium-Ionen-Akkus gilt jedoch die Vorgabe, dass das Gerät oder Ersatzakkus im Handgepäck transportiert werden müssen, nicht im Aufgabegepäck.
Einweg- und Systemrasierer sind im Handgepäck erlaubt, solange die Klingen fest sitzen. Für den Nassrasierer gilt das Gleiche wie für Einwegrasierer: Solange die Klingen fest sitzen, darf er im Handgepäck transportiert werden.
Klassische Rasierklingen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Auch lose Klingen sind im Handgepäck nicht erlaubt. Hier gilt: Was im Handgepäck verboten ist, darf ins Aufgabegepäck. Rasierer jeglicher Art, einschließlich Modelle mit offenen Klingen, können Sie problemlos im Aufgabegepäck verstauen.
Um Beschädigungen oder Verletzungen beim Umgang mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Rasierer in Schutzhüllen oder gut verpackt transportiert werden. Für das Aufgabegepäck gilt: Klingen immer mit Plastikschutzhüllen oder Etuis abdecken, um Gepäckarbeiter zu schützen und Verletzungen zu verhindern. Eine geordnete Aufbewahrung beschleunigt zudem die Sicherheitskontrolle und verringert das Risiko, kleine Teile zu verlieren.
In den Vereinigten Staaten wendet die Transportation Security Administration (TSA) ähnliche Vorschriften an wie in der EU. Einwegrasierer, Systemrasierer und Elektrorasierer sind im Handgepäck erlaubt. Rasiermesser und Ersatzklingen hingegen sind im Handgepäck verboten und müssen ins Aufgabegepäck. Auch wenn die Grundsätze mit den europäischen Regeln übereinstimmen, kann die Sicherheitskontrolle an US-Flughäfen sehr streng sein. Deshalb ist es die sicherste Wahl, eingeschränkt erlaubte Rasierer im Aufgabegepäck zu verstauen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Rasierer sind im Flugzeug nicht grundsätzlich verboten, die Regeln hängen jedoch von der Art des Rasierers ab. Einweg-, System- und Elektrorasierer dürfen Sie sicher im Handgepäck transportieren, während Rasiermesser und Ersatzklingen ins Aufgabegepäck müssen. Wenn Sie diese einfachen Vorgaben beachten, vermeiden Sie Probleme bei den Flughafenkontrollen und sorgen für eine entspanntere Reise.
Tipp: Informieren Sie sich vor dem Packen Ihres Handgepäcks über die Sicherheitsbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und Ihres Ziellandes. Vermeiden Sie mögliche Verletzungen am Rasierer, indem Sie diesen in einem Etui oder einer Schutzhülle aufbewahren. Planen Sie genügend Zeit für zusätzliche Sicherheitskontrollen ein.
Das Rasieren im Flugzeug ist zwar erlaubt, aber nicht besonders empfehlenswert. Dies liegt hauptsächlich an Sicherheits- und Hygieneaspekten. Bei unvorhergesehenem Schaukeln oder Turbulenzen während des Rasierens im Flugzeug ist das Risiko einer Verletzung nicht auszuschließen. Darüber hinaus ist es in den begrenzten sanitären Einrichtungen des Flugzeugs möglicherweise schwierig, eine saubere und hygienische Rasur durchzuführen.
Sie können Ihren Rasierschaum im Handgepäck mitnehmen, solange er den geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen entspricht. Das bedeutet, dass der Rasierschaum in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern pro Behältnis transportiert werden muss. Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie den Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten dann aus Ihrem Handgepäck nehmen und vorzeigen.
Was darf nicht ins Handgepäck? Mit dieser Frage sollten Sie sich vor Beginn Ihrer Reise beschäftigen. Chemische Substanzen (z. B. Sprays, die als potenzielle Gefahr angesehen werden könnten (z. B. Ein nachfüllbares Gasfeuerzeug (keine Einweg- oder Benzinfeuerzeuge) und/oder eine Schachtel Streichhölzer (keine Sicherheitszündhölzer). Duty-Free-Artikel, die am Reisetag nach der Bordkartenkontrolle oder im Flugzeug erworben wurden. Diese müssen sich in einem durchsichtigen, vom Personal versiegelten Beutel befinden. Der Beleg mit Kaufdatum und -ort muss von außen gut lesbar sein. Alltagsgegenstände wie Nagelscheren, Einmalrasierer oder Taschenmesser mit einer Klingenlänge von maximal 6 cm (Ausnahme: Flüge in die USA).
Die Mitnahme von Rasierern im Handgepäck erfordert eine sorgsame Vorbereitung und das Informieren über die geltenden Richtlinien. Allgemein sind elektrische Rasierer in der Regel unproblematisch und können ohne Einschränkungen mitgeführt werden. Einwegrasierer mit feststehender Klinge sind ebenfalls akzeptabel, sofern sie gut geschützt sind. Um mögliche Unannehmlichkeiten an den Sicherheitskontrollen am Flughafen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor der Reise mit den spezifischen Vorschriften der Fluggesellschaft und des Ziellandes vertraut zu machen.
Fragen und Antworten:
Eine gesetzliche Regelung zu Maßen und Gewicht von Handgepäck gibt es bisher nicht, und generell können sich die Konditionen der Airlines kurzfristig ändern. Maßgeblich sind allein die Bestimmungen der Airlines. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hatte im Juni 2025 vorgeschlagen, dass die Fluggäste mindestens ein Handgepäckstück und einen Kabinenkoffer kostenlos an Bord nehmen dürfen. Auch einheitliche Mindestmaße sind Teil des Plans, um extreme Einschränkungen einzelner Airlines zu vermeiden. Ob und wann die geplanten Regelungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt.
Im Folgenden finden Sie Direktlinks zu den Handgepäckbestimmungen einiger bedeutender europäischer Airlines:
Hinweis für Ryanair-Gäste: Flugreisende sollten besonders gründlich darauf achten, sich an die Vorgaben zu halten, denn die Kontrollen sind besonders streng. Ertappte Passagiere müssen hohe zusätzliche Gepäckgebühren bezahlen.
Flüssigkeiten im Handgepäck: Getränke und Kosmetika dürfen mit an Bord, wenn diese im Flughafen-Sicherheitsbereich gekauft wurden. Sie müssen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Beutel (mit rotem Rand) bleiben, bis der Zielflughafen erreicht ist. Wer einen Anschlussflug hat und noch einmal durch eine Kontrolle muss, sollte dies dem Security-Personal mitteilen, damit die Duty-free-Ware in einem neuen Beutel versiegelt werden kann.
Was im Handgepäck erlaubt ist: Handy, Tablet, Laptop oder Digitalkamera, elektrische Zahnbürste und Rasierer sollten im Handgepäck transportiert werden. Ebenso E-Zigaretten, denn im Frachtraum könnten sie sich versehentlich einschalten und Brände auslösen. Sie dürfen während des Flugs aber weder geladen noch benutzt werden. Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer müssen am Körper, zum Beispiel in der Hosentasche, getragen werden. Im aufgegebenen Reisegepäck haben sie nichts verloren.
Was im Handgepäck verboten ist: Vermeidlich normale Gegenstände sind verboten, wenn sie andere verletzen könnten: Dazu zählen Sportgeräte, die als Schlagwaffen benutzt werden können, wie Golf- und Tennisschläger, Angelruten und Wanderstöcke. Auch Stricknadeln, Scheren, Korkenzieher und spitze Nagelfeilen, die länger als sechs Zentimeter sind, müssen in den Frachtraum. Dasselbe gilt für Taschenmesser mit einer mehr als sechs Zentimeter langen Klinge. Auch die Wasserpistole für den Badeurlaub ist im großen Koffer unterzubringen. Benzinfeuerzeuge dürfen überhaupt nicht mit in den Flieger, auch nicht in das aufgegebene Gepäck.
Leer Trinkflaschen: Das Mitführen von leeren Trinkflaschen im Handgepäck ist völlig unproblematisch und wird von den Flugsicherheitsbehörden ausdrücklich erlaubt. Nach der Sicherheitskontrolle haben Sie die Möglichkeit, Ihre leere Flasche an einer der vielen Wasserspender zu füllen, die sich oft in Flughafen-Wartebereichen befinden. Beim Kauf von Getränken nach der Sicherheitskontrolle gibt es keine Volumenbegrenzungen, sodass Sie diese ebenfalls in Ihrer leeren Flasche mitnehmen dürfen.
Mit guter Vorbereitung verläuft Ihre Reise entspannter, doch unvorhergesehene Änderungen wie Flugannullierungen sind trotzdem möglich.
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Kurzstrecke (bis 1.500 km) | 250€ | Berlin - München |
| Mittelstrecke (bis 3.500 km) | 400€ | Berlin - Lissabon |
| Langstrecke (ab 3.500 km) | 600€ | Berlin - Abu Dhabi |
Hinweis: Die genannten Beträge verstehen sich abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) und ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.).
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